6. Mai 2014, Universität zu Köln, 10h30-17h30: Wissenschaftliches Symposium: „Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis“

  • * Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung Kinder- und
    Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Präsident Deutsche
    Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomathik und
    Psychotherapie e.V. (DGKJP)

    * Prof. Dr. Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und
    Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
    Stellvertretender Direktor des klinischen Institutes Psychosomatische
    Medizin und Psychotherapie (UKD)

    * Prof. Dr. Maximilian Stehr, Chefarzt der Kinderchirurgie- und
    Urologie Klinikum Hallerwiese Nürnberg, Vorsitzender der AG
    Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

    * Prof. Dr. Tobe Levin, University of Maryland in Europe, Associate W.
    E. B. Du Bois Institute for African and African American Research -
    Harvard University, President FORWARD - Germany

    * Hans-Joachim Lenz, Sozialwissenschaftler, Lehrbeauftragter für
    Männlichkeitsforschung Universität Freiburg, Federführung der
    Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" des Bundesministeriums für Familie,
    Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2002-2004, Vorstandsmitglied
    bei Gender Diversity - bundesweiter Fachverband für genderkompetente
    Bildung und Beratung e.V.

    * Dr. Jérôme Segal, Koordinator eines Doktoratskollegs an der
    Universität Wien und Assistenzprofessor an der Universität
    Paris-Sorbonne, Mitglied der israelitischen Kultusgemeinde Wien

    * Dr. Jörg Scheinfeld, Dozent für Straf- und Medizinstrafrecht
    Universität Mainz

    * Michael Ingber, Judaist, Akademie für politische Bildung Tutzing,
    Lehrbeauftragter an Universitäten in Marburg und Passau

    * Brian D. Earp, Research Fellow, Oxford Uehiro Centre for Practical
    Ethics University of Oxford, Oxford, England, UK

    Kostendeckende Gebühr: 32,00 Euro

    Nix wie anmelden, würde ich sagen :)

    [email protected]

  • Pizarro, mir bleibt die Spucke weg ob so viel geballter Prominenz. Wahnsinn!
    Herzlichen Dank schon jetzt für diese Organisationsleistung!
    :thumbup:

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • WOW! Grandiose Leistung! :thumbup:

    Ich denke, es sollte hier auch ganz gezielt bestimmte Leute auf die Veranstaltung hingewiesen werden, etwa Uni-Professoren oder Organsisationsvertreter. Ich habe irgendwie schon seit Wochen die Professoren im Kopf, wenn ich an das Symposium denke. Ach ja: und die Richterschaft des LG Köln. ;)

  • Nix wie anmelden, würde ich sagen

    Gibts einen Anmeldeschluss bzw. kann man von seiner Anmeldung zurücktreten? Wann wird das Geld fällig?

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Mich freut ganz besonders, dass Michael Ingber gewonnen werden konnte. :)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.


  • "Eltern als beste Garanten der Kindesinteressen?"

    Prof. Dr. Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Präsident Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomathik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)

    "Zur medizinischen Tragweite einer Zirkumzision"
    Prof. Dr. Maximilian Stehr, Chefarzt der Kinderchirurgie- und Urologie Klinikum Hallerwiese Nürnberg, Vorsitzender der AG Kinderurologie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH)

    „Psychotraumatologische und psychoanalytische Aspekte der Jungenbeschneidung“
    Prof. Dr. Matthias Franz, Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Stellvertretender Direktor des klinischen Institutes
    Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (UKD)

    "In angsterfüllten Symmetrien: Essays und Augenzeugenberichte zur weiblichen Genitalverstümmelung und der männlichen Beschneidung"
    Prof. Dr. Tobe Levin, University of Maryland in Europe, Associate W. E. B. Du Bois Institute for African and African American Research - Harvard University, President FORWARD - Germany

    "Männliche Beschneidung als sexualisierte Gewalt: Verdeckung der männlichen Verletzungsoffenheit in der Mehrheitsgesellschaft und in religiösen und ethnischen Kontexten - Einblicke aus der Gewaltgeschlechterforschung"
    Hans-Joachim Lenz, Sozialwissenschaftler, Lehrbeauftragter für Männlichkeitsforschung Universität Freiburg, Federführung der Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2002-2004, Vorstandsmitglied bei Gender Diversity - bundesweiter Fachverband für genderkompetente Bildung und Beratung e.V.

    "Die Beschneidung aus jüdisch-humanistischer Perspektive"
    Dr. Jérôme Segal, Koordinator eines Doktoratskollegs an der Universität Wien und Assistenzprofessor an der Universität Paris-Sorbonne, Mitglied der israelitischen Kultusgemeinde Wien

    "Beschneidungserlaubnis und Verfassungsrecht"
    Dr. Jörg Scheinfeld, Dozent für Straf- und Medizinstrafrecht Universität Mainz

    „Innere und äußere An- und Einsichten bzgl. der Beschneidung von Männern
    oder:
    wie ich Gegner der genitalen Beschneidung und Befürworter der "Beschneidung des Herzens" geworden bin.“
    Michael Ingber, Judaist, Akademie für politische Bildung Tutzing, Lehrbeauftragter an Universitäten in Marburg und Passau

    NN
    Brian D. Earp, Research Fellow, Oxford Uehiro Centre for Practical Ethics University of Oxford, Oxford, England, UK

  • Zitat

    Hier müsse unbedingt nachgebessert werden, eine “alters- und reifeangemessene Beteiligung des Kindes an der Entscheidung” sei unbedingt erforderlich. Favorisiert wurde von ihm eine Streichung des § 1631d BGB und eine Neuformulierung, die die Kindesbelange in den Vordergrund rückt und unter bestimmten genau umschriebenen Umständen eine Straffreistellung bei Beschneidungen von Minderjährigen erlaubt, wie es etwa die Deutsche Liga für das Kind fordert.

    Dem, was Herr Fegert da gefordert hat möchte ich klar widersprechen. Kinder können einer medizinisch notwendigen Operation weder zustimmen noch ihr wirksam widersprechen. Dazu fehlt ihnen die Reife und das Urteilsvermögen.
    Medizinisch nicht notwendige Operationen an einem Kind haben zu unterbleiben, ganz egal, was das Kind dazu denkt. Das kann das Kind entscheiden, wenn es die notwendige Urteilsfähigkeit hat - als Erwachsener - oder mit Zustimmung der Eltern evtl. auch schon als Jugendlicher.
    Die Forderungen von Fegert und der "dt. Liga führ das Kind" führen zu nichts anderem als einer Vorverlagerung der Vorhaut-Amputation. Denn, dass ein Baby schreit, wenn man ihm etwas abschneidet lässt, (das Strampeln als Abwehrreflex schaltet man ja durch Fixierung aus) lässt man ja nicht als Widerspruch gelten. Dabei ist es genau das - der einem Baby intrinsische Wunsch, intakt zu bleiben. Darauf sind alle seine Reflexe gerichtet.
    Dann findet das ganze auch noch ohne angemessene Betäubung statt - weil es keine gibt. So was nennt man auch ein Gesetz "verschlimmbessern".
    Letztlich heißt das nichts anderes als: es ist nicht schlimm, wenn man es nur früh genug macht.
    Allein die OP kann aber schon traumatisch sein. Und am Ende ist die Vorhaut für immer kaputt, die Selbstbestimmung über den eigenen Körper genommen. Und weiterhin eine krasse Diskriminierung von Jungen gegenüber Mädchen.
    Solche Vorschläge halte ich für sehr schädlich.

    "die außerordentliche Andersartigkeit der Eltern-Motive" ist ein Witz. In den meisten Fällen geht es schlicht und einfach um Aufrechterhaltung einer Tradition, bei Jungen wie bei Mädchen. Außerdem sind die Folgen für die Kinder völlig unabhängig von der Motivation der Eltern - und die sind das einzig relevante.

    There is no skin like foreskin

  • Genau zu dieser Unmöglichkeit der altersgemäßen Aufklärung wurde er befragt und er musste zugeben, dass das schwierig ist und er keine Antwort darauf hat, wie das zu laufen hat.
    Zu einer Aufklärung würde ja auch gehören, über die Spätfolgen aufzuklären, nämlich z.Bsp.: Weniger Gefühl beim Sex.
    Und jetzt erklär dem Jungen mal was Sex ist...
    Also, mein Junge, das ist so... :|| ... ***Räusper***

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Das kann das Kind entscheiden, wenn es die notwendige Urteilsfähigkeit hat - als Erwachsener - oder mit Zustimmung der Eltern evtl. auch schon als Jugendlicher.


    Der Witz bei dem § 1631d BGB ist jetzt, dass sowas z.Zt. gar nicht geht. Diese Regelung gilt nämlich nur für das nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kind.

    Das bedeutet: ein z.B. Zwölfjähriger - Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorausgesetzt - darf, selbst wenn er darum fleht, nicht beschnitten werden. Er muss warten, bis er 18 ist. Das könnte eine juristische Falle für viele Ärzte sein, die einsichts- und urteilsfähige Jungen beschneiden. Eine Einwilligung deren Eltern wäre unwirksam, da nicht konform zu § 1631d BGB. Schon in ein paar Jahren könnte das eine lustige Prozessiererei geben.

  • Das verstehe ich nicht. Wenn er einsichts- und urteilsfähig ist, dann braucht es doch keine elterliche Einwilligung, oder was meinst du?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Grundsätzlich kann ich schon folgen. Wenn ein 12jähriger tatsächlich beschnitten werden wollte, die Eltern aber dagegen sind, dürfte er nicht operiert werden. Das ist im Grunde wie bei Tatoos. Kinder können das nicht für sich entscheiden, auch wenn sie grundsätzlich wissen und verstehen, dass sie damit eine Entscheidung fürs Leben treffen.

    Warum es jetzt aber aus diesem Grunde eine Prozesslawine geben soll, hab ich aber auch noch nicht verstanden.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Im Falle eines einsichts- und urteilsfähigen Zwölfjährigen könnte man darüber streiten, ob er warten muss, bis er 18 ist oder ob das Alter von 16 oder 14 reichen würde. Die Forderungen von CDU und CSU nach einem Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen an Minderjährigen sind ja noch nicht umgesetzt. Hatte ich zuletzt nicht berücksichtigt.

    Ein klare und eindeutige Rechtsgrundlage für die Einwilligung der Eltern in die medizinisch nicht notwendige Beschneidung einsichts- und urteilsfähiger männlicher Jugendlicher gibt es allerdings nicht. Der § 1631d BGB sieht die Regelungen ausdrücklich nur für das nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kind vor. Außerdem steigt mit zunehmendem Alter des Jungen der Schutz seiner Rechtsgüter langsam an. Bis zum Alter von sechs Monaten darf er von Nichtärzten nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit EMLA-Creme gequält werden. Danach dürfen nur noch Ärzte ran.

    Eine Prozesslawine ist nicht zu befürchten. Käme allerdings ein unzufriedener Achtzehnjähriger, der mit 12 beschnitten worden ist, auf die Idee, die Einwilligung seiner Eltern auf Grundlage des § 1631d BGB anzufechten, könnte ein interessanter Rechtsstreit mit offenem Ende entstehen. Nun gut - vor dem OLG Hamm sollte man den nicht führen. Dieses Gericht hat ja bereits eine Kostprobe von willkürlicher Auslegung des Beschneidungsgesetzes geliefert.

  • Es ist doch eigentlich ganz einfach. Medizinisch nicht indizierte Operationen sind Schönheitsoperationen. Das gilt auch für amputative Eingriffe an Vorhäuten (Penis- wie Klitoris-). Solche Operationen werden von den Betroffenen veranlasst und selbst bezahlt. (Meiner Meinung nach sollte auch eine private Zusatzverersicherungspflicht für Folgeschäden Pflicht sein, es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit dafür aufkommt)
    Schönheitsoperationen an Kindern gehören verboten, weil das nur die Betroffenen entscheiden können, und Kinder sind in der Hinsicht nicht entscheidungsfähig. Das hat die Koalition ganz richtig erkannt.
    Dass da jetzt nicht mehr kommt, liegt vermtl, daran, dass sich das geplante Gesetz heftig mit dem 1631d beißt (und der "Geschlechtsanpassung" (bzw. Kastration) bei intersexuellen Kindern).
    Bei einem Eingriff von der Qualität der Vorhaut-Amputation wäre m.E. Selbstbestimmung ab 16 (Jungen wie Mädchen) möglich, mit einigen Auflagen vielleicht auch ab 14.
    Man müsste aber aufpassen, dass keine "Koreanisierung" durch "peer pressure" eintritt. Ich war auch mal Schüler, und kann man ich an all das erinnern (Druck, Mobbing, Rangkämpfe....) Nur auf die Idee: "du bist kein richtiger Kerl, wenn du dich nicht verstümmeln lässt" ist da keiner gekommen. Eher: "du bist kein richtiger Kerl, wenn du einen Stiefel nicht auf Ex schaffst, oder einen tiefen Lungenzug von der schwarzen Van Nelle..." :wacko:

    There is no skin like foreskin

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