Antrag auf Abschaffung der Bilddokumentation

  • * MAYDAY * MAYDAY * MAYDAY *

    Dem Bewertungsausschuss liegt ein Antrag vor, nach dem die Vorhautamputation nicht mehr bildlich dokumentiert werden soll (Zustand vor und nach dem Eingriff). Dadurch würden wichtige Beweismittel entfallen und dem munteren Treiben der Scheindiagnosen und nicht indizierten Vorhautamputationen noch weiter als bisher Tür und Tor geöffnet werden.

    Als Begründung wird fadenscheinig angeführt, die Bilder von den Kinderpenissen könnten von Pädos missbraucht werden (solche Dokumente werden stark gesichert verwahrt).

    Die Befürchtung ist, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren fällt. Dann muss der Antrag nur von einer Person eingebracht werden und wenn keiner "nein" sagt, geht das durch.

  • Ist es vorstellbar, dass die Gründe (sicher Kostengründe) die dazu geführt haben, dass man etweder einen histologischen Befund oder eine vorher/nachher-Dokumentation von dermato-chirurgischen Eingriffen durchgesetzt hat...

    1. ....bei Beschneidungen nie zur Anwendung kamen und manche Ärzte nach Gutdünken dafür diese Schutzbehauptung nunmehr hernehmen, um ihre Verfehlungen zu verschleiern und weiterhin die Krankenkassen als Selbstbedienungsladen zu missbrauchen?

    2. ...man sie jetzt genau für den Fall der männlichen Beschneidung abschaffen will?

    Die Datenschutzbestimmungen sind gerade für Praxen enorm hoch gehängt und EDV-technisch ist es überhaupt kein Problem diese Dinge entsprechend gesichert aufzubewahren.

    Darin ist auch eine scharfe Unterstellung enthalten, das vornehmlich weibliches Praxispersonal könnte sich an solchen zu Dokumentationszwecken angefertigten Aufnahmen mit sexuellem Lustgewinn ergötzen.

    Für wie blöde hält man die Öffentlichkeit denn? Es ist zu grotesk um wahr zu sein!
    Nachdem die Ärzte Lobby den in de FAS veröffentlichten Missbrauchskandal aussitzt, machen sie sich den Weg frei sich ungehemmt und schamlos weiter zu bedienen.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Die Befürchtung ist, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren fällt. Dann muss der Antrag nur von einer Person eingebracht werden und wenn keiner "nein" sagt, geht das durch.

    Frau Dr. Pabst hat ja eine sehr klare und ausführliche schriftliche Begründung für die Beibehaltung der Dokumentationspflicht abgegeben. Über diese kann der Bewertungsausschuss hoffentlich nicht so einfach hinweg gehen.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Diesen Link habe ich für die Kontaktaufnahme gefunden. Sollte der falsch sein, bitte entsprechend kommentieren
    http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/kontakt.html

    Und diesen Text habe ich denen eben geschickt, könnt Ihr gerne kopieren bzw. als Vorlage verwenden.
    Im Formular habe ich unter Unternehmen/Organisation: Privatperson eingegeben.

    An
    Institut des Bewertungsausschusses
    Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V
    Wilhelmstr. 138
    10963 Berlin


    Abschaffung der Dokumentationspflicht bei Vorhautoperationen nach EBM 31.2.2


    Sehr geehrte Mitglieder des Bewertungsausschusses,
    sehr geehrter Herr Reschke,

    ich unterstütze hiermit den Antrag von Frau Dr. med. Birgit Pabst (aus 24222 Schwentinental), eingebracht mit Schreiben vom 10. Feb.:

    1. Den Antrag der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein abzulehnen, insb. diesen nicht im schriftlichen Verfahren zu bescheiden.

    2. Für die Eingriffe nach OPS 5-640.2 und 5-640.3 eine erweiterte Aufbewahrungsfrist von min. 20 Jahren einzuführen, wenn die Patienten zum Zeitpunkt des Eingriffes noch nicht volljährig waren.

    3. Ein Qualitätssicherungsverfahren einzuführen, das in jedem Fall sicherstellt, dass der Eingriff die Vorgaben des § 106 SGB V Punkt 2a erfüllt.

    Begründung siehe Schreiben von Frau Dr. Pabst:
    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…3120c53aa941aa7

    Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Krankenkassen als Kostenträger wie auch die Patienten, insb. wenn diese zum Zeitpunkt des Eingriffs noch Minderjährig sind, einen Anspruch auf eine möglichst exakte Dokumentation des Eingriffs haben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Till Benz

    P.S.: Falls ich meine Stellungnahme als Privatperson an anderer Stelle einreichen muss, bitte ich um entsprechende Information.

  • Warum schafft man nicht überhaupt diesen ganzen Dokumentationsquatsch in der Medizin ab?! Dokumentation braucht Zeit, kostet Geld und dann wird sie auch noch von Patienten zu Schadensersatzklagen missbraucht - womöglich noch nach Jahren! Dass z.B. bei fast jedem männlichen Kind eine behandlungsbedürftige Phimose vorliegt, sieht doch schon ein Medizinstudent im ersten Semester. Da muss sofort beschnitten werden, bevor der Penis dem Krebs anheimfällt. Was soll bei so klaren efidenzbasierten Verhältnissen eine Dokumentation? :evil:

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

    Einmal editiert, zuletzt von werner (11. Februar 2014 um 20:04)

  • Das ist einfach nur grotesk.
    Mir erscheint die Begründung mit dem "kinderpornographischen Missbrauchspotential"* -- die ich gerne auch im Original gelesen hätte- nicht nur vorgeschoben, sondern auch im extremen Maße ehrverletzend und verleumderisch gegenüber den Operateuren.

    Werden die entsprechenden operativ tätigen Ärzte damit nicht auch unter einen Generalverdacht der Pädosexualität gestellt, bzw. der Verbreitung von "kinderpornographischen"* Material an Dritte?


    * Rein rechtlich gesehen würden derartige Medizindokumentarische Bilder ohnehin nie als Kinderpornographie aufgefasst werden, was die ganze Begründung noch grotesker macht.

  • Es gibt keine direkte Adresse des Bewertungsausschusses, sondern nur das "Institut des Bewertungsausschusses". Man kann auch an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (z.Hd. der Mitglieder des Bewertungsausschusses) und den GKV-Spitzenverband (z.Hd. dito) schreiben.

  • So, angeschrieben. Ich hoffe, das landet nicht sofort in Ablage P. :evil:

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Erstmal meine Hochachtung für Frau Papst! Wie die sich in der Sache engagiert: große Klasse!

    Es wird an allen Ecken und Enden gebohrt, gefeilt, gesägt, getrickst, getäuscht - Teichtal, Kinderkanal, und jetzt die Dokumentationspflicht. Immer: pro Kindsverstümmelung.

    30 % Zuwachs an "Kassenphimose" in ein paar Jahren ist noch nicht genug - her mit der Lizenz zum Bescheißen!

    Nach dem Artikel in der F.A.S. ist das wie Faust aufs Auge! :cursing:

    Das mit dem Pädos ist so durchsichtig wie Klarsichtfolie. Das sind doch Ärzte. Dann wissen sie doch sicher auch, dass die bildliche Dokumentation von Erkrankungen, auch im Genitalbereich, auch bei Kindern einfach Standard ist.
    Denn ein Bild sagt mehr als 1000 Worte!
    Für Pädos reicht im Zweifelsfall auch der Blick auf den Kinderspielplatz oder in die Wäsche-Sektion des Versandhauskatalogs um sich aufzugeilen.
    Ein Arzt ist dafür verantwortlich, dass Unbefugte keinen Zugriff auf seine patientenbezogenen Unterlage hat. Ansonsten dürften auch von erwachsenen Patienten keine Photos gefertigt werden.
    Und wenn man so viel überschäumende Phantasie wie die Antragssteller hat, kann man sich auch leicht vorstellen, dass ein Pädo-Spanner eine Miniatur-Webcam beim Urologen oder Kinderarzt installiert. ?(

    Zitat von Birgit Papst

    Bereits in der Vergangenheit konnte beobachtet werden, dass der Pflicht zur histologischen Untersuchung bzw. zu Bilddokumentation nur unzureichend nachgekommen wurde

    Hört, hört!

    Und dann erklärt sich auch die unerklärlich hohe Zahl der "Vorhautplastiken", die in der Kinderarztpraxen dann als simple Vorhaut-Amputationen auftauchen. Der Mehrwert macht's!

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen seit langem in der Kritik. Wenn man da mal mit Insidern redet, dann biegen sich die Balken. Aber die Politik nickt alles ab. Schöner Selbstbedienungsladen, das.
    Der Gelackmeierte ist der Patient, bzw. der Beitragszahler.

    Aber das jetzt, das ist der Gipfel!

    There is no skin like foreskin

  • Interessant wäre ja auch die Frage, aus welcher Ecke dieses Ansinnen überhaupt stammt. Dass es einzig und allein auf dem "Mist" der KV gewachsen ist, halte ich für nicht sehr glaubwürdig. Eher vermute ich, dass die Initiative aus der praktizierenden Ärzteschaft kommt, und dort vor allem aus "Grosspraxen", die solche Eingriffe in erheblicher Anzahl durchführen und sich jetzt in ihrer Existenz bedroht fühlen. Wer das in Schleswig- Holstein ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Jedenfalls zeigt sich hier m.A. einmal mehr, dass das Selbstkontrollprinzip der KVen ein Witz ist!

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Als Privatpatientin bekomme ich die Rechnung. Und ich lasse etwa 80% der Rechnungen von den Ärzten zurückgehen mit der Bemerkung: "Das ist nicht so gemacht worden, bitte korrekt abrechnen".

    Mal stimmt der Multiplikator nicht, mal stimmt die Behandlung nicht - da werden Behandlungen aufgeführt, die nicht durchgeführt wurden und und und.

    Das ist bei den Ärzten meist die ERSTE Rechnung, die zurückgeht, nach der Reklamation wird völlig korrekt abgerechnet, aber reklamieren muss man.

    Wie hoch der Missbrauch jetzt bei Kassenabrechnungen ist, wo keinerlei Verbindung zwischen Patient und Rechnungsstelle existiert, kann ich nur mutmaßen - sieht nicht gut aus für die Ärzte.

    Ich sehe, dass viele das aus purer Not machen. Denn die ganzen "Reformen" haben vor allem eins gebracht: Mehraufwand für weniger Geld, das meiste Geld ist ja zur Pharmalobby umgeleitet worden.

    Aber so gehts auch nicht, meine Damen und Herren.

    Übrigens das ganze System mit der kassenärztlichen _Vereinigung muss weg, das schluckt Geld und ist nur eine Verschleierungsinstanz. Die Ärzte sollen entweder mit den Patienten oder den Kassen direkt abrechnen. Punkt.


    Achso, ganz vergessen *g*

    Ich war mal so frei und hab das ganze mal an die US-Intaktivisten gegeben, die können ziemlich mies werden bei solchen Sachen.

    Ich hoffe das hilft :)

    Hat schon jemand irgendwelche Zeitungen deswegen angeschrieben?

  • Nun, was mich auch fragen kann ist, was mit der Histologie dann passiert, wenn die Bild-Doku abgeschafft würde.
    Denn es muss ja entweder die Doku oder die Histologie vorliegen, als Voraussetzung zur Abrechnung.
    à qui profite le crime? Wer hat davon etwas? Die Labore, vielleicht? Oder wie wollen die besorgten Arztpraxen, die pädophilen Lustgewinn in der Bilddokumentation wittern, dann auch noch die Histologie vom Tisch kriegen, um weiter die Kassen zu bescheissen?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Na gut, Ablage P ists erstmal nicht:

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Nun, was mich auch fragen kann ist, was mit der Histologie dann passiert, wenn die Bild-Doku abgeschafft würde.
    Denn es muss ja entweder die Doku oder die Histologie vorliegen, als Voraussetzung zur Abrechnung.


    Die Histologie braucht man nur, um einen eventuellen Verdacht auf Lichen auszuschliessen. Besteht ein solcher Verdacht nicht, brauchst Du auch keine Histologie. Die Notwendigkeit der Beschneidung ergibt sich dann aufgrund der Tatsache, dass die Vorhaut nicht bis zum dritten Lebensjahr zum Schuleintritt zurückziehbar ist.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Vielleicht liege ich schief, aber ich meine, die Histologie muss sein, wenn keine Bilddokumentation vorliegt und soll gewährleisten, dass der Arzt die Indikation nachträglich belegen kann, wenn er die Vergütung nicht zurückzahlen will.

    Oder?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Wenn die "Indikation" das Alter ist, brauchst Du nur die Geburtsurkunde.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Die Indikation ist in der großen Mehrheit der Fälle entweder eine eingebildete (wahnhafte) Phimose oder die Kassenknappheit des Arztes. In welchem Verhältnis entzieht sich meinem Scharfsinn. Denn mitteleuropäische Vorhäute sind genetisch bedingt nicht anfälliger als spanische, chinesiche, japanische oder Finnische. Hier liegt der Hund begraben.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)

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