Diesen Link habe ich für die Kontaktaufnahme gefunden. Sollte der falsch sein, bitte entsprechend kommentieren
http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/kontakt.html
Und diesen Text habe ich denen eben geschickt, könnt Ihr gerne kopieren bzw. als Vorlage verwenden.
Im Formular habe ich unter Unternehmen/Organisation: Privatperson eingegeben.
An
Institut des Bewertungsausschusses
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 SGB V
Wilhelmstr. 138
10963 Berlin
Abschaffung der Dokumentationspflicht bei Vorhautoperationen nach EBM 31.2.2
Sehr geehrte Mitglieder des Bewertungsausschusses,
sehr geehrter Herr Reschke,
ich unterstütze hiermit den Antrag von Frau Dr. med. Birgit Pabst (aus 24222 Schwentinental), eingebracht mit Schreiben vom 10. Feb.:
1. Den Antrag der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein abzulehnen, insb. diesen nicht im schriftlichen Verfahren zu bescheiden.
2. Für die Eingriffe nach OPS 5-640.2 und 5-640.3 eine erweiterte Aufbewahrungsfrist von min. 20 Jahren einzuführen, wenn die Patienten zum Zeitpunkt des Eingriffes noch nicht volljährig waren.
3. Ein Qualitätssicherungsverfahren einzuführen, das in jedem Fall sicherstellt, dass der Eingriff die Vorgaben des § 106 SGB V Punkt 2a erfüllt.
Begründung siehe Schreiben von Frau Dr. Pabst:
https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…3120c53aa941aa7
Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Krankenkassen als Kostenträger wie auch die Patienten, insb. wenn diese zum Zeitpunkt des Eingriffs noch Minderjährig sind, einen Anspruch auf eine möglichst exakte Dokumentation des Eingriffs haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Till Benz
P.S.: Falls ich meine Stellungnahme als Privatperson an anderer Stelle einreichen muss, bitte ich um entsprechende Information.