Was hat es mit dieser Petition auf sich?

  • Zitat

    von Salsa
    04.10.2013 19:22 Uhr
    21 Empfehlungen

    Verwaltungsgericht
    Der Tagesspiegel braucht bei Interesse nur beim Verwaltungsgericht Berlin nachfragen und wird erfahren das dort eine Klage anhängig ist, die sich gegen die nicht Veröffentlichung einer Petition beim Deutschen Bundestag richtet. Die Petition hat wohl darum gebeten den § 1631d BGB (Beschneidung) wegen Verfassungswidrigkeit wieder abzuschaffen. Es ist scheinbar von der Politik nicht gewollt das Thema weiter auf der Agenda zu halten. Das lässt sehr tief blicken.

    http://www.tagesspiegel.de/politik/europa…ng/8888294.html

    Kennt jemand den Text der Petition?

    There is no skin like foreskin


  • http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/rili.pdf


    http://informationsfreiheit.eu/Urt_ePetVG2K4511anon.pdf

    Im letzten Jahr gab es schon mal eine entsprechende Petition.

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Wie kommen sie darauf das die Petition wegen den interkulturellen Dialog belastent sein könnte? Es handelt sich hier um ein Deutsches Gesetz was verfassungswidrig sein könnte. Dieses Gesetz betriff aber kein anderes Land (z. B. Israel) was davon betroffen sein könnte. Und gerade durch diese Klage vor dem Verwaltungsgericht ist das Gericht dazu angehalten dieses Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen und eventuell dem BVerfG vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), weil die Entscheidung in der Sache (Veröffentlichung der Petition) von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes abhängt oder nicht. Also warten wir mal in Ruhe ab was dabei heraus kommt. Im Übrigen kann jeder selbst beim Verwaltungsgericht Berlin anfragen wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist (Post oder Fax).

  • Lieber Nudelsiep,

    meinst Du mit "sie" "sie" oder "Sie"? Falls Du mit "sie" "Sie" meinst, würde ich mich angesprochen fühlen. Wenn nicht, nicht.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Die Petition finde ich sehr interessant und auch den Rechtsweg. Allerdings glaube ich nicht, dass der § 1631d BGB auf diesem Weg dem BVerfG vorgelegt werden wird, da man auch gegen verfassungskonforme Gesetze Petitionen erheben könnte.

    Wenn sich die Initiatoren gerichtlich gegen den Bundestag durchsetzen, könnte das der Bekanntheit der Petition dienen. Mir ist nur nicht klar, auf welche Rechtsgrundlage man die Klage stützen möchte, da die Onlinepetition ein freiwilliger Service des Bundestages ist. Gibt es dazu nähere Infos?

  • Danke. Mich würde allerdings schon die aktuelle Klage wegen der Petition bezügl. des § 1631d BGB interessieren. Vielleicht hat Nudelsieb Infos.

    Bei Art. 3 GG würde ich das meiste Potenzial sehen. Da überzeugt mich das Berliner Verwaltungsgericht am wenigsten.

    Zitat

    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Ansonsten müsste man sich damit abfinden, dass das Parlament die Einrichtung von Onlinepetitionen als Propagandainstrument missbraucht.

  • Danke. Mich würde allerdings schon die aktuelle Klage wegen der Petition bezügl. des § 1631d BGB interessieren. Vielleicht hat Nudelsieb Infos.

    Seit gestern wird im Petitionsforum vom Bundestag (unter Feedback Forum ist oben auf der Seite unter Information zu finden) heftig diskutiert. Vielleicht erfährst du ja dort etwas für dein Interesse.

  • Falls die Bemerkung was mit mir zu tun hat - du kannst ja einfach meinen Account schließen. Ich werde mich dann nicht mehr registrieren.


    Mein Post kam nach dem von Werner. Und dessen zitiertes PDF turn-t ab.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Die Moderation nahm zum Thema "Nichtveröffentlichung der Petition" wie folgt Stellung:


    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Ich finde die Begründung nicht völlig abwegig. Und ganz ehrlich, bereits zur Hochzeit der Diskussion letztes Jahr haben sich keine 50.000 Stimmen zusammengefunden und ich befürchte, das lag nicht daran, dass die, ich sag mal, bescheiden formuliert waren. Vielen ist es halt schlicht egal, was "die" mit ihren Kindern machen und für Rechts- und Medizinethik reicht das Interesse meist auch nicht soweit, sich da anzumelden und seine Stimme abzugeben. Es dürfte schon schwer genug sein, die Existenz einer solchen Petition überhaupt so vielen Leuten ins Bewusstsein zu rufen. Leider.

  • Ich stimme Dir zu.

    In der Diskussion wurde der Moderation vorgeworfen, sich hinter "Formalismus" zurückzuziehen. Schliesslich sei nach der Verabschiedung des Gesetzes eine neue Situation entstanden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Berliner Verwaltungsgericht der Moderation folgen wird.

    Wie dem auch sei, die neue Wahlperiode hat begonnen und damit ist der Weg für eine neue Petition grundsätzlich frei... ;)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Ich stimme Dir zu.

    In der Diskussion wurde der Moderation vorgeworfen, sich hinter "Formalismus" zurückzuziehen. Schliesslich sei nach der Verabschiedung des Gesetzes eine neue Situation entstanden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Berliner Verwaltungsgericht der Moderation folgen wird.

    Wie dem auch sei, die neue Wahlperiode hat begonnen und damit ist der Weg für eine neue Petition grundsätzlich frei...;)


    Ich darf sie als langjähriger Nutzer des BT-Forums darauf hinweisen das die Moderation öfter solch haltlosen Blödsinn verbreitet. Die Aussagen entsprechen nämlich nicht den Richtlinien zur Öffentlichen Petition. Das sind wieder mal aus der Luft gegriffene Schnellschüsse. Nach dem die Moderation erneut beim Themenersteller nachgefragt hatte, woher denn seine Meinung hat? Die Antwort vom Nutzer bezog sich folglich auf die Richtlinien. Seit dem herscht Funkstille durch die Moderation. Ihnen muss klar sein das die Moderation keine Prokura dafür besitzt öffentlich in ein Gerichtsverfahren einzugreifen in dem Sie Sachen behauptet die sie nicht belegen kann. Es ist äußerst zweifelhaft das die Rechtsabteilung des BT hierzu grünes Licht gegeben hat. Und auch die Behauptung durch die neue Wahlperiode sei der Weg frei für eine neue Petition ist falsch. Petitionen können Wahlperioden übergreifend eingereicht werden. Die Moderation erzählt hier schlicht und ergreifend Quatsch.

    Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit den Argumenten des Klägers und der Rechtabteilung des BT und nicht mit den Argumenten der Moderation. Wir alle wissen nicht was da abgelaufen ist und sollten uns mit Spekulationen zurückhalten.

  • Ich bedanke mich, dass Du meine offensichtlich unvollständigen Angaben ergänzt hast. Ich begrüsse es ausserordentlich, dass sich ein Fachmann für Petitionsfragen hier im Forum beteiligt! :thumbup:

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Leider erhält man auf Anfragen beim Verwaltungsgericht Berlin als Privatperson keine Auskünfte. Das Gericht teilte mir mit das nur die Presse (Medien) Auskünfte erhalten würde. Auch der Bundestag hüllt sich auf Anfragen in Schweigen in dem er überhaupt keine Antwort gibt. Ich finde es gerade vom Bundestag bezeichnend sich erst gar nicht mit dem Thema auseinander setzen zu wollen, sonst müsste man sich ja auch eingestehen ein Gesetz verabschiedet zu haben was rechts- und verfassungswidrig ist. Bin mal gespannt ob die Petition doch veröffentlicht werden muss, das wäre zumindest ein Anfang um das Ganze erneut vom Bundestagsplenum überprüfen zu lassen.

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