Der entscheidende Punkt bei der Sache sind die verfassungsrechtlichen Fragen. Und hier ist es so das kein Grundrecht gegen ein anderes gestellt werden darf (Betroffene Artikel 2, 4, 6 GG). Hinzu kommt Art. 1 GG als alles umfassendes Grundrecht. Im übrigen wird durch den § 1631d sehr wohl der § 223 StGB ausgehebelt, was wiederum einen Verfassungsverstoß darstellt. Straftat (Stichwort: Anzeige) geht vor Bürgerlichen Recht. Es kommt eben darauf an ob es vor dem Familiengericht oder dem Strafgericht landet. DAs BGB ist kein Freibrief um Straftaten zu umgehen.
Beiträge von Bullentier
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Leider erhält man auf Anfragen beim Verwaltungsgericht Berlin als Privatperson keine Auskünfte. Das Gericht teilte mir mit das nur die Presse (Medien) Auskünfte erhalten würde. Auch der Bundestag hüllt sich auf Anfragen in Schweigen in dem er überhaupt keine Antwort gibt. Ich finde es gerade vom Bundestag bezeichnend sich erst gar nicht mit dem Thema auseinander setzen zu wollen, sonst müsste man sich ja auch eingestehen ein Gesetz verabschiedet zu haben was rechts- und verfassungswidrig ist. Bin mal gespannt ob die Petition doch veröffentlicht werden muss, das wäre zumindest ein Anfang um das Ganze erneut vom Bundestagsplenum überprüfen zu lassen.
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Ich frage mich gerade ob es überhaupt sinnvoll ist sich mit Religionsgemeinschaften, die das Thema betrifft, auseinanderzusetzen? Dort ist in den wenigsten Fällen mit einer objektiven Auseinandersetzung zu rechnen.
Zwar neigen auch wir Gegner der Beschneidung manchmal zu Übertreibungen und Objektivitätsverlust, nur der Unterschied besteht darin das wir nicht in den dogmatischen und zwanghaften Ritus als Gemeinschaft eingebunden sind. Kurz um, ich halte die Debatte für notwendig nicht aber mit Menschen die sich an Mythen und Ritualen von vor 2000 Jahren orientieren bzw. die Realität eines säkularen Staates ignorieren wollen. -
Ich stimme Dir zu.
In der Diskussion wurde der Moderation vorgeworfen, sich hinter "Formalismus" zurückzuziehen. Schliesslich sei nach der Verabschiedung des Gesetzes eine neue Situation entstanden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Berliner Verwaltungsgericht der Moderation folgen wird.
Wie dem auch sei, die neue Wahlperiode hat begonnen und damit ist der Weg für eine neue Petition grundsätzlich frei...;)
Ich darf sie als langjähriger Nutzer des BT-Forums darauf hinweisen das die Moderation öfter solch haltlosen Blödsinn verbreitet. Die Aussagen entsprechen nämlich nicht den Richtlinien zur Öffentlichen Petition. Das sind wieder mal aus der Luft gegriffene Schnellschüsse. Nach dem die Moderation erneut beim Themenersteller nachgefragt hatte, woher denn seine Meinung hat? Die Antwort vom Nutzer bezog sich folglich auf die Richtlinien. Seit dem herscht Funkstille durch die Moderation. Ihnen muss klar sein das die Moderation keine Prokura dafür besitzt öffentlich in ein Gerichtsverfahren einzugreifen in dem Sie Sachen behauptet die sie nicht belegen kann. Es ist äußerst zweifelhaft das die Rechtsabteilung des BT hierzu grünes Licht gegeben hat. Und auch die Behauptung durch die neue Wahlperiode sei der Weg frei für eine neue Petition ist falsch. Petitionen können Wahlperioden übergreifend eingereicht werden. Die Moderation erzählt hier schlicht und ergreifend Quatsch.Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit den Argumenten des Klägers und der Rechtabteilung des BT und nicht mit den Argumenten der Moderation. Wir alle wissen nicht was da abgelaufen ist und sollten uns mit Spekulationen zurückhalten.
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Danke. Mich würde allerdings schon die aktuelle Klage wegen der Petition bezügl. des § 1631d BGB interessieren. Vielleicht hat Nudelsieb Infos.
Seit gestern wird im Petitionsforum vom Bundestag (unter Feedback Forum ist oben auf der Seite unter Information zu finden) heftig diskutiert. Vielleicht erfährst du ja dort etwas für dein Interesse.