http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/rili.pdf
http://informationsfreiheit.eu/Urt_ePetVG2K4511anon.pdf
Im letzten Jahr gab es schon mal eine entsprechende Petition.
Wie kommen sie darauf das die Petition wegen den interkulturellen Dialog belastent sein könnte? Es handelt sich hier um ein Deutsches Gesetz was verfassungswidrig sein könnte. Dieses Gesetz betriff aber kein anderes Land (z. B. Israel) was davon betroffen sein könnte. Und gerade durch diese Klage vor dem Verwaltungsgericht ist das Gericht dazu angehalten dieses Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen und eventuell dem BVerfG vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), weil die Entscheidung in der Sache (Veröffentlichung der Petition) von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes abhängt oder nicht. Also warten wir mal in Ruhe ab was dabei heraus kommt. Im Übrigen kann jeder selbst beim Verwaltungsgericht Berlin anfragen wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist (Post oder Fax).