Mutter darf Sohn nicht beschneiden lassen

  • Zitat

    Im vorliegenden Fall hätten sie allerdings
    ein geringeres Gewicht, weil...der Junge auch evangelisch getauft sei

    Hä?

    Hä?

    IM 1631d steht nichts davon, dass evangelisch getaufte Jungen zu verschonen wären!

    Zitat

    Gegen eine Beschneidung spreche nicht,
    dass diese medizinische Risiken habe und Schmerzen verursachen
    könne, weil diese Umstände mit jeder nicht medizinisch indizierten Beschneidung
    verbunden seien.


    Einem Kind ohne vernünftigen Grund Schmerzen und Risiken auszusetzen, da spricht nichts dagegen?


    Hauptsache, es ist nicht evangelisch getauft!


    Zitat

    Zudem
    sei nicht ersichtlich, dass die Intimhygiene des Kindes ohne die
    Beschneidung gefährdet sei.

    Wie, und bei den "erlaubten" Verstümmelungen ist die Intimhygiene gefährdet?


    Wer verzapft so einen Blödsinn?


    Zitat

    insbesondere weil sich die Kindesmutter
    nach eigenen Angaben außerstande sehe, ihren Sohn bei dem Eingriff
    – auch wenn er ihn ablehnen sollte - zu begleiten.

    Wie, und wenn der Sohn den Eingriff "ablehnt", aber Mami ihn "begleitet", dann ist die "Ablehnung" irrelevant?

    There is no skin like foreskin

  • Ich kann das Urteil eigentlich nur als Versuch verstehen, die Folgen von §1631d wenigstens dort zu verhindern, wo es politisch nicht so brisant ist. Keine Weltreligion => auch mit §1631d keine Beschneidung. Sozusagen Schadensbegrenzung durch die Hintertür. Aber wenn Taufe vor Beschneidung schützt, dann werde ich diese ab sofort empfehlen. :D

    Gut ist die Aussage und Klarstellung, dass die Einwilligung sehr schnell ungültig ist, etwa wenn es Mängel in der Aufklärung gibt. Sollte sich jeder Arzt gut überlegen, ob er das Risiko eingeht, dass ein Gericht diese Grenze anders sieht als man selber.

  • Darf man das als richterlichen Widerstand gegen 1631d verstehen?

    Zitat


    Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einwilligung der sorgeberechtigten Mutter in eine Beschneidung lägen allerdings nicht vor. Auch wenn ein Sechsjähriger noch nicht in der Lage sei, über seine Beschneidung selbst zu entscheiden, verpflichte die gesetzliche Vorschrift die sorgeberechtigten Eltern und - im Falle eines mehr als sechs Monate alten Kindes - auch den Arzt, die Beschneidung mit dem Kind in einer seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen und die Wünsche des Kindes bei der elterlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Beteiligung des Kindes habe im vorliegenden Fall noch nicht stattgefunden.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Auch mir haben sich beim Überfliegen der Pressemitteilung so einige Nackenhaare gesträubt ...
    Liebe Juristen hier: Was wollen uns Eure Kollegen vom OLG Hamm damit sagen? ?(

    Das Ergebnis ist ja gut, aber die Begründung ... ?
    Es ist für mich ein irgendwie seltsam anmutender Versuch, aus dem Satz

    Zitat

    Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.


    eine Begründung für die Ablehnung zu formulieren.

  • Ich kann leider noch keine Volltext-Veröffentlichung in irgendeiner juristischen Datenbank finden. Das wäre natürlich wichtig und sinnvoll für eine Beurteilung. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das noch erfolgen wird.

  • Es geht wohl um eine nährere Auslegung von § 1631 d Abs. 1 Satz 2 : " Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird." Hier scheint das OLG Hamm eine restriktive Auslegung einführen zu wollen. Das ist sehr erfreulich. Das Urteil eines Oberlandesgerichtes hat natürlich sehr viel mehr Gewicht als das Urteil eines Amtsgerichtes.

  • Jedenfalls akzeptiert das OLG nicht die "Hygienebegründung", fordert einen zwingenden bzw. eindeutigen Religionsbezug und erwartet eine psychosoziale Begleitung.

    Damit "droht" das Gericht, entgegen der Absicht des Gesetzgebers, die Motivation der Erziehungsberechtigten abzufragen, und stellt implizit fest, dass es sich um ein religiöses Sondergesetz handelt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Zitat

    Aber wenn Taufe vor Beschneidung schützt, dann werde ich diese ab sofort empfehlen.


    Muslimische/jüdische Kinder sind meist "nicht wirklich" getauft.

    Und bei getauften Kindern schnappt die Vorhautfalle dann in Gestalt von geldgierigen Urologen mit ihren sogenannten "medizinisch indizierten" Eingriffen zu.

    PS:Aber nach 1631d dürfen ja eh auch christliche Eltern ihre getauften Kinder verstümmeln lassen. Sie können ja auf einen religiösen Beschneider einer anderen Religionsgemeinschaft zurückgreifen, die schneiden auch bei "andersgläubigen" (als ob ein Baby an irgendwas glaubt außer dem Gott der Mutterbrust :))

    Das Gericht muss da irgendwas in den falschen Kanal bekommen haben.

    Man müsste wirklich mal die Urteilsbegründung lesen. Ist da Revision zugelassen/eingelegt?

    There is no skin like foreskin

  • Die Seite gibt's aber schon länger. Sie ist mir bereits im letzten Jahr auf dem Höhepunkt der Debatte begegnet.
    Es ist also wohl nicht so, dass die Verstümmelungsprofis erst neuerdings und im Angesicht der zunehmend frostigen Kritik enger zusammenrücken wie Pinguine auf der Eisscholle.

  • Zitat

    ..à propos, die organisieren sich bereits...

    uh-uh, das läuft anders herum. Der Herr Sandrinna rührt in allen möglichen Töpfen und sucht Ärzte, die ihn für sich werben lassen.
    Was, du willst keine Lustminderung? Dann willst vielleicht keine "Blagen" mehr? Irgendwas musst du doch wollen!
    Brauchst nicht wenigstens neue Beißerchen? (würg)
    Vaseketomie.de, operation.de, zahnimplantate-experten.de...

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    im Falle eines mehr als sechs Monate alten Kindes - auch den Arzt, die Beschneidung mit dem Kind in einer seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen und die Wünsche des Kindes bei der elterlichen Entscheidung zu berücksichtigen.

    Was für ein Kappes, ich stelle mir das gerade bei einem acht Monate alten Kleinkind vor, oder meinetwegen auch ein Jahr...
    seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen...
    Mit anatomischen Puppenspielen, oder wie? Entweder jemand ist einwilligungsfähig, oder er ist es nicht. Kinder waren nie bzgl. Operationen einwilligungsfähig, und werden es auch nie sein.
    Es geht ja auch nicht um Einwilligung, es ist ja nicht so, dass auf Grund einer medizinischen Lage ein Arzt die OP empfiehlt, und dann die Eltern (oder ein Jugendlicher selbst) zustimmt. Es geht ums Veranlassen. Und das wollen die Eltern, aus irrationalen Gründen.

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Der Junge könne zwar noch nicht selbst über den Eingriff entscheiden, seine Wünsche müssten aber berücksichtigt werden.

    Was soll das heißen? Die sorgeberechtigte Mutter entscheidet: Verstümmelung - ja! (der Sohn kann ja nicht entscheiden).
    Wenn der Sohn sich aber wünscht, dass ihm zur Verstümmelung ein Lolli gereicht wird, muss das berücksichtigt werden? ?(
    Oder darf der Sohn sich sogar eine Vollnarkose wünschen? Oder dass Mutter (ausgleichende Gerechtigkeit) wenigsten ordentlich eine gescheuert bekommt? :D

    Offenbar hatte die Mutter Revision (Prozesskostenhilfe? :cursing: ) eingelegt, ganz schön hartnäckig! Denn die erste Instanz hatte ebenso entschieden. Schaun mer mal, ob sich jetzt auch noch das BGH damit beschäftigen muss (am besten die Kammer mit Thomas Fischer! (nocut) )

    Aber was bedeutet das jetzt? Mutter lässt sich und Kind "aufklären", und dann - Schere frei? :cursing: :thumbdown:

    http://www.lto.de/recht/nachrich…cedc0a0c9f26dbb

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Ach so, dann hat sich das mit dem BGH ja erledigt. Zumindest wären da wohl nicht so merkwürdige Argumente (getauft) gekommen.
    Bin wirklich auf die Begründung gepannt.

    Wo hast du das her, mit dem rechtskräftig?

    There is no skin like foreskin

  • Was ist das überhaupt für ein weltfremder Schmarren? Ein Sechsjähriger, der bei seiner Mutter lebt hat nicht den Hauch einer Chance sich gegen deren Willen aufzulehnen. Der ist doch täglich seiner Mutter ausgeliefert. Beliebig manipulierbar.
    Das ist genauso lächerlich wie "einverständlicher" Sex mit Kindern.

    There is no skin like foreskin

  • Kommentar einer mir bekannten Person hierzu: "She would probably be satisfied with a removable foreskin that she could take off only when they were going to Kenya". Ich finde, daß es das trifft. Das Kindeswohl bei einer Beschneidung würde nur in der Zeit des Kenianischen Besuchs und Gegenbesuchs "gefördert" sein. Ich frag mich immer was das für eine Verwandtschaft sein muss, die zuerst in die Hose kleiner Jungen schaut...

  • Natürlich kann man es als absolut lächerlich bezeichnen, dass das OLG den Kindeswillen auch nur erwähnt. Ich sehe diesen Hinweis des Gerichts trotzdem als ein positives Zeichen, dass die Justiz selbst unter den gegebenen Bedingungen nicht so ohne weiteres bereit ist, sämtliche Kinderrechte auf dem Altar der Religionsfreiheit zu opfern.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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