Selbstbestimmung: "Was ist denn das für eine Logik? Nach dieser Logik müsste dann auch die sexuelle Stimulation von weiblichen Kindergenitalien durch Erwachsene erlaubt sein, weil sie ja nicht zu einem Verlust an Körpersubstanz führt."
Selbstbestimmung: "Ich deutete bereits weiter oben an, dass die Genitalien eines Kindes nicht irgendeine Körperzone sind, sondern eine von hoher psychologischer Bedeutung, eine besonders zu schützende."
Deshalb gibt es ja den gesonderten Tatbestande des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das ist aber nicht dasselbe. Und deshalb ist auch das:
Selbstbestimmung: "Ich sage es mal so: Wäre die heilige rituelle Handlung tausende Jahre alter Weltreligionen ein einmaliger kleiner Pieks in den kindlichen Arm (beider Geschlechter) - niemand würde sich deswegen den Mund fusselig reden. (Nur dann, wenn ausschliesslich Mädchen so behandelt würden). OK, Hardcore-Religionshasser würden trotzdem Amok laufen."
falsch. Jedenfalls wenn dem Kind das aufgezwungen wird.
So Christoph Kupferschmid in Franz, Das Erziehungsrecht der Eltern und auch die Religionsfreiheit enden dort, wo die körperliche Unversehrtheit eines unmündigen und nicht einwilligungsfähigen Kindes angetastet wird (Art. 2 GG), ohne dass dafür eine klare medizinische Indikation vorliegt. Das gilt nach Auffassung aller pädiatrischer Verbände in Deutschland auch für andere Verletzungen der intakten Körperoberfläche wie Piercing, Tätowierungen und Ohrlochstechen« (Hartmann, 2012, S. 3)."
Das verlangt wird, dass selbst das Ohrlochstechen, eindeutig verboten wird, halte ich für richtig, wenn es ohne die Enwilligung des Kindes erfolgt. Wegen der Gleichbehandlung kann es dann auch nicht über eine religiöse Motivation erlaubt werden.
Das Einstechen einer ganzen Nadel in das Kind, verursacht eine entsprechnde Wundoberflächenvergrößerung, dazu im inneren des Körpers. Wolfram Hartmann (Präsident Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) wäre dann ein "Hardcore-Religionshasser" wenn er das bemängeln würde?
Das Einstechen von Nadeln in den Kinderkörper, analog zur Impfung, aber eben ohne Impfwirkung, sondern zu "Erziehungszwecken" und zur "Wertevermittlung" ist also meiner Ansicht nach eindeutig verboten. Schon(!) hier unterscheidet sich die Impfung von der Beschneidung. Die weitergehenden Schädigungen kommen hinzu.
Für mich scheint das Thema damit geklärt.
) gegeben, wäre es um einen kleinen Pieks in den Arm gegangen. Einfach mal realistisch bleiben.