In vielen Fällen ist die Impfung nicht einmal irreversibel, in der Hinsicht, dass der Impfschutz mit der Zeit schwindet, wenn er nicht aufgefrischt wird.
Die angebliche Vergleichbarkeit ist von vorne bis hinten hanebüchen, und für rattenschwanzähnliche Kabbeleien ist mir die Zeit zu schade.
Volker Beck ist weg
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Reuter, Springer Klinisches Wörterbuch
Indikation f (E 1.–2. indication): 1. (An-)Zeichen; Hinweis
2. Syn: Heilanzeige, Indicatio; allgemein anerkannter Grund für eine bestimmte Therapie oder MaßnahmeRoche-Lexikon der Medizin
Indikation
Syn.: Indicatio
die (Heil-)Anzeige; Grund oder Umstand, eine bestimmte (ärztliche) Maßnahme durchzuführen, die nach Abschätzen des möglichen Nutzens u. Risikos - unter Beachtung etwaiger =>Kontraindikationen - (für den Patienten) sinnvoll ist.Carels et al., Springer Wörterbuch Gesundheitswesen, Public Health von A bis Z
Indikation
Die Indikation ist eine Heilanzeige und gibt die Veranlassung, ein bestimmtes Heilverfahren/Arzneimittel anzuwenden.Alle haben keine Abhängigkeit von einem bestehenden Krankheitsbild.
Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel
"Arzneimittel oder gleichbedeutend Medikamente (lateinisch medicamentum „Heilmittel“) sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die „zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind“ oder sich dazu eignen, physiologische Funktionen zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu ermöglichen."Arzneimittel sind demnach auch zur Verhütung von Krankenheiten definiert.
Daraus folgt. Der Indikationsbegriff trifft auch für die Impfung zu. Sie ist eine Maßnahme unter Arzneimittelverabreichung zur Verhütung von Krankheiten.
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Wenn jemand heil ist gibt es keine Heilanzeige.
Es gibt auch keine Therapie gegen Gesundheit.Im Roche-Lexikon sind dann auch jede Menge Arten von Indikationen (absolute, kausale, kindliche, u.v.a.m) aufgezählt.- keine trifft auf eine prophylaktische Massnahme im Sinne einer Impfung zu.
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Trotz der Ausführungen von Volker Beck besteht aus meiner Sicht zwischen einer Zwangsbeschneidung (FGM/MGM) und einer Impfung ein eklatanter Unterschied. Bei der Impfung steht das unterstellte Interesse der Kinder, nämlich Vermeidung von gefährlichen Krankheiten, im Vordergrund. Eltern müssen hier zwischen den Vorteilen und Nachteilen stellvertretend eine verantwortungsvolle Entscheidung für ihr Kind treffen.
Bei der Zwangsbeschneidung geht es aber nicht um das Kind, sondern darum, dass die Eltern es als ihre persönliche religiöse Pflicht betrachten, ihr Kind zum Ritualopfer zu degradieren und zwangsbeschneiden lassen. Mit der Beschneidung üben daher die Eltern ihre Religion aus.
Im Grunde stellt sich bei allen Ritualen, wo Menschen oder Tieren Leid zugeführt wird die Frage, ob wir uns rückwärtsgewand mit Naturreligionen und ähnlichem identifizieren wollen, wo selbst Menschenopfer kein Tabu waren oder ob wir im Geiste der Aufklärung mit Traditionen brechen wollen, die Menschen oder Tieren schaden. Unser Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten. Gäbe es kein Grundgesetz oder keine Menschenrechte, müsste z.B. selbst Volker Beck sich aufgrund seiner eigenen Sexualität fürchten, dass Anhänger von rückwärtsgewandten Religionsgemeinschaften ihm nach dem Leben trachten könnten.
Er zieht jedoch persönlich seine Vorteile aus dem Grundgesetz und setzt sich gleichzeitig scheinheilig dafür ein, dass ebenfalls dort verankerte Rechte anderen nicht zu Teil werden sollen. Politisch ist eine solche Haltung nicht unüblich, aber menschlich betrachtet doch absolut verwerflich.
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...das unterstellte Interesse der Kinder,
Und schon wieder begibt sich jemand ganz unnötig auf dünnes Eis.
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Und schon wieder begibt sich jemand ganz unnötig auf dünnes Eis.
Mich trägt das Eis jedenfalls. Hast Du Kinder? Ich finde jedenfalls die Entscheidung, welche Impfungen ein Kind bekommen soll, immer schwieriger. Komplikationen sind selten, aber möglich. Ohne Impfungen sind aber bestimmte Krankheiten wieder lebensbedrohlich. Es ist also ein Abwegen zwischen zwei Zuständen, die für das Kind gefährlich werden können.Anders ist dies bei Zwangsbeschneidungen. Hier haben die Eltern die Wahl ihre Kinder in eine möglicherweise lebensbedrohliche Situation zu bringen oder es einfach bleiben zu lassen. Ein Kind, dass nicht beschnitten wurde, fällt nicht einfach tot um. Der Beweis dafür sind die vielen erwachsenen Menschen, die nicht beschnitten sind.
Außerdem werden die Eltern, welche ihre Kinder nicht beschneiden lassen, auch nicht vom Blitz erschlagen oder ähnliches. Meinen Eltern ist jedenfalls nichts zugestoßen, nur weil ich nicht beschnitten bin.
In einem Punkt hat ja Herr Beck tendenziell schon recht. Man muss auch gegenüber anderen Religionen tolerant sein. Die Grenze der Toleranz ist aber dort überschritten, wo Übergriffe auf Dritte wie Kinder oder Tiere stattfinden.
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Die entsprechend Religiösen "unterstellen", dass der Junge ein Interesse hat "beschnitten" zu werden.
Dass er es später seinen Eltern nachtragen wird, wenn die ihre "Pflicht" versäumt haben.
Deswegen störe ich mich an dem Ausdruck "unterstellt". Unterstellen kann man immer vieles.
Das "Interesse" eines Kleinkindes ist es, nicht in den Arm oder in den Po gepiekt zu werden. Ist aber irrelevant.Ich kann es nur nochmal wiederholen:
ZitatAlles anzeigenDie Unterschiede zur MGM liegen aber auf der Hand. Bei der Impfung wird
zu dem kindlichen Körper etwas hinzugefügt (im Wesentlichen eine
Information an das Immunsystem, die das ungeimpfte Kind in einer
ungeimpften Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eh erfahren würde
(dann aber ein Form einer potentiell gefährlichen Kinderkrankheit)).
Bei der MGM wird nichts zum Körper hinzugefügt, da wird dem Kind weggenommen, für immer, da wird zerstört. Das totale Gegenteil.
Die Impfung hat in aller Regel keine für den Betroffenen spürbaren bleibenden Auswirkungen.
Die Rechtfertigung für die elterliche Einwilligung ergibt sich aus dem
hohen Nutzen/Risiko Verhältnis und der sehr geringen Verletzung ohne
Substanzverlust. Und dass das Kind bereits im Kindesalter geschützt ist -
sonst könnte es das später selbst entscheiden.
Nicht-indizierte Operationen an Kindern sind hingegen eine nicht zu
rechtfertigende Körperverletzung. An einem gesunden Kind gibt es nichts
zu operieren, schon gar nicht zu amputieren.
Es werden auch Mädchen geimpft. Und zwar im gleichen Umfang. Da wird überhaupt nicht geschlechtlich diskriminiert.
In vielen Fällen ist die Impfung nicht einmal irreversibel, in der Hinsicht, dass der Impfschutz mit der Zeit schwindet, wenn er nicht aufgefrischt wird.
Wenn die Unterschiede jetzt noch nicht klar sind, dann weiss ich auch nicht weiter.
Da braucht man überhaupt nicht mit einer "indizierten" Impfung oder mit "unterstelltem" Kindesinteresse zu argumentieren.Man kann es auch knapper sagen: Eine Impfung ist keine Verstümmelung. Eine Impfung schränkt im Regelfall das Recht auf einen vollständigen Körper (das aus Art. 1 und Art. 2GG folgt) in keiner Weise ein.
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Selbstbestimmung: "Wenn jemand heil ist gibt es keine Heilanzeige. Es gibt auch keine Therapie gegen Gesundheit."
Aber kann es eine Heilanzeige geben, um jemanden vor Un-Heil zu bewahren? Jedenfalls ist das Deine Eigendefinition von Heilanzeige. Es gilt aber rechtlich nicht, was Du definierst. Wenn der Begriff Heilanzeige/Indikation auch vorbeugende Maßnahmen enthalten sollte, dann ist die Information auf Wikipedia eben falsch. Und auch für mich ist der gegenwärtige Erkenntnisstand zu diesem Begriff (mein jetziger eigener) nicht ausreichend sicher genug. Wenn sich andere Quellen finden, seien Sie bestätigend oder widerlegend, sehen wir weiter. Wenn wir jetzt auch die Frage nach dem Begriff der Indikation zwischen uns nicht abschließend klären können, bleibt sicher der "rational anzuerkennende[n] Vorteil" (Herzberg), der für die Impfung besteht. Und der per Definition für die Beschneidung nach § 1631d BGB für diese ausgeschlossen ist.
NoCut: "Trotz der Ausführungen von Volker Beck besteht aus meiner Sicht zwischen einer Zwangsbeschneidung (FGM/MGM) und einer Impfung ein eklatanter Unterschied."
Am Beispiel der Impfung zeigt sich ganz wunderbar die Schwierigkeit, zu ermitteln, warum eine bestimmte Körperverletzung erlaubt sein darf und eine andere nicht. In Bezug auf die männliche Beschneidung scheint dies noch relativ einfach. Warum ist aber das Impfen mit einer Nadel erlaubt, das ausschließliche Durchstechen weiblicher Genitalien aber nicht. Das Verabreichen (Hinzufügen) eines wirksamen Medikamentes ist übrigens ebenfalls eine Körperverletzung, die also bei der Impfung hinzukommt. http://www.anwaltskanzlei-klier.de/category/publi…ht/arzthaftung/
Selbstbestimmung: "Man kann es auch knapper sagen: Eine Impfung ist keine Verstümmelung. Eine Impfung schränkt im Regelfall das Recht auf einen vollständigen Körper (das aus Art. 1 und Art. 2GG folgt) in keiner Weise ein."
Mit Obigem. Wenn das ausreicht, müsste das Durchstechen weiblicher Kindergenitalien erlaubt sein. Es bleibt also nur (wie Du mit aufführst) der rational nachgewiesene (objektivierte) rechtlich anerkannte medizinische Nutzen.
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Sorry, Steffen, mit OT meinte ich meinen Beitrag, den er ist meine persönliche Meinung zu Impfungen und nicht wie man dem Gesülze von Herrn Beck entgegentreten kann...FGM und MGM, dass kann man laut Beck nicht vergleichen...aber MGM mit einer Impfung (würg)
Jetzt wieder OT von mir ...Beschneidung und Impfung hat für mich viel gemeinsam...wird beides verharmlost, es gibt keine negativ Betroffene, es wird auch nicht über die Folgen geforscht, es wird angenommen das es was nützt...
Auch eine Gemeinsamkeit...man wird nie wissen, ob das Leben eines Betroffenen anders/besser verlaufen wäre, wenn dieser Eingriff nicht gemacht worden wäre...
(eine Impfung kann irreversible Schäden verursachen...aber diese Schäden sind offiziell sehr selten, denn beweisen müssen die Eltern, dass ihr Kind aufgrund der Impfung krank wurde...fast nicht möglich...da ist dann alles andere Schuld, aber nicht die Impfung(Beschneidung)...schon wieder eine Gemeinsamkeit...)
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Jetzt wieder OT von mir ...Beschneidung und Impfung hat für mich viel gemeinsam...wird beides verharmlost, es gibt keine negativ Betroffene, es wird auch nicht über die Folgen geforscht, es wird angenommen das es was nützt...
Sowohl das Paul-Ehrlich-Institut als auch das Robert-Koch-Institut veröffentlichen regelmäßig Informationen über Nebenwirkungen und Komplikationen von Impfungen und führen entsprechende Datenbanken. Eine Verharmlosung kann ich darin nicht erkennen. Auch werden negativ Betroffene von Impfungen nicht ignoriert, sondern es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass unerwartete Impfreaktionen vom impfenden Arzt gemeldet werden. Ebenso wird nicht einfach angenommen, dass Impfungen nützen, sondern es wird in klinischen Studien nachgewiesen. Das ist Voraussetzung für die Zulassung eines Impfstoffes. Gerade auch nach der Zulassung wird weiter über mögliche negative Auswirkungen geforscht, weil erst durch die große Anzahl von Impfungen die seltenen Nebenwirkungen zum Vorschein kommen.
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Will mich da nicht versteigen, und wie gesagt, nur meine Meinung und Erfahrungen...und eines unserer Kinder war nach einer Impfumg mal richtig lange und schwer krank...und unser Kinderarzt meinte nur, dass könne vielleicht eine normale Impfreaktion sein, oder halt was anderes...und der Schweinegrippeimpfstoff, der Narkolepsie auslösen kann, zwar nur sehr selten, aber wenn es einen erwischt...und Forscher sind sich inzwischen weitgehend einig, dass die Gefahrfür jeden geimpften daran zu erkranken, sein Leben lang besteht, denn das was im Verdacht steht es auszulösen jeder Geimpfte sein Leben lang in sich trägt...und sowas zählt für mich zu irreversibel. Aber wie gesagt OT
Aber zum Thema Beck...dem was wegen dem Vergleich mit impfen vorzuhalten, da windet sich der glaub wieder raus, das gibt zu wenig her...aber Nocut hat es schon mal geschrieben, und mich regt es auch auf an dem...der legt sich alles zurecht, wie er es braucht...Beschneidung ist ja gesetzlich geregelt, also gut so...Paragraph 175 hat ja auch mal was geregelt, und das war nie gut so...undwenn er sich für andere Sitten und Bräuche stark macht, man dafür offen und tolerant sein soll, nein, das brauch ich nicht, bei uns zählen unsere Werte...und wie man in anderen Ländern mit gleichgeschlechtlich liebenden umgeht, dass brauch ich bei uns auch nicht...er vielleicht?
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Wenn das ausreicht, müsste das Durchstechen weiblicher Kindergenitalien erlaubt sein.
Was ist denn das für eine Logik?
Nach dieser Logik müsste dann auch die sexuelle Stimulation von weiblichen Kindergenitalien durch Erwachsene erlaubt sein, weil sie ja nicht zu einem Verlust an Körpersubstanz führt.Werden die Nadeln/Lanzetten beim Impfen denn in die Genitalien von Kindern gesochen? Wäre mir neu!
Irgendwie scheinen doch die Genitalien von Kindern in unserer Gesellschaft mehrheitlich als eine Art Tabuzone für Erwachsene angesehen zu werden - aus gutem GrundIm Übrigen habe ich nur gesagt, dass der Verlust der körperlichen Vollständigkeit ein hinreichendes, aber nicht unbedingt notwendiges Kriterium für Unrechtmässigkeit ist. Es sei denn natürlich, eine Amputation eines gesunden, funktionalen Körperteils wäre unumgänglich um ein noch höheres Rechtsgut, nämlich das Leben des Kindes zu retten. Dann kann eine solche Amputation gerechtfertigt sein. Dann kann das fehlende Einverständnis der Eltern sogar gerichtlich ersetzt werden.
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Nach dieser Logik müsste dann auch die sexuelle Stimulation von weiblichen Kindergenitalien durch Erwachsene erlaubt sein, weil sie ja nicht zu einem Verlust an Körpersubstanz führt.
Volker Beck trat im Jahr 1985 in die Partei "Die Grünen" ein. Im März 1985 hatte diese Partei folgendes Papier verabschiedet:Trotz etlicher Warnungen aus den eigenen Reihen billigten die Delegierten am 10. März nach fast dreistündiger Diskussion mit 76 zu 53 Stimmen den Inhalt, wegen noch klärungsbedürftiger Dissenspunkte allerdings nur als „Arbeitspapier“.Die Kernthesen lauteten:
„Einvernehmliche Sexualität ist eine Form der Kommunikation zwischen Menschen jeglichen Alters, Geschlechts, Religion oder Rasse und vor jeder Einschränkung zu schützen […] Gewaltfreie Sexualität muß frei sein für jeden Menschen.“
Rückblickend betrachtet kann die Partei "Die Grünen" daher wohl auch historisch nicht wirklich als Kinderschutzpartei gelten. Vielmehr hatte man bereits damals die (sexuellen) Interessen der Erwachsenen über den Interessen der Kinder angesiedelt. Tatsächlich haben die Grünen hier zwar ihre Fehler teilweise eingesehen, aber wie jetzt auch beim Thema Beschneidung zeigt sich deutlich, dass man nicht viel aus den früheren Verfehlungen gelernt hat, sondern auch wie am 12.12.12 den anderen Parteien nicht geschlossen entgegen getreten ist.Wenn man sich dies in Erinnerung ruft, schlägt die Respektlosigkeit von Volker Beck gegenüber der Sexualität der Kinder im Grunde in die gleiche Kerbe bzw. alte Wunde der Grünen.
Man kann es auch knapper sagen: Eine Impfung ist keine Verstümmelung. Eine Impfung schränkt im Regelfall das Recht auf einen vollständigen Körper (das aus Art. 1 und Art. 2GG folgt) in keiner Weise ein.
Eine Impfung schränkt zwar im Idealfall das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht lebenslang ein, aber es gibt eben auch die Fälle der Komplikationen und damit ist auch eine Impfung ein Risiko, deren Nutzen so immens sein muss, dass eine Impfung im Interesse des Kindes erfolgen kann. So jedenfalls übe ich meine elterliche Fürsorgepflicht in Bezug auf Impfungen aus.
Auch wenn ich mich jetzt wiederhole, möchte ich hier aber nochmals Klarstellen. Bei der Beschneidung wird das Kind zum Ritualopfer für die Religion der Erwachsenen. Meist gibt die Beschneidung dem Kind ja noch nicht mal das Recht vollkommen in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen zu sein. Eine Beschneidung ist somit eine egoistische Handlung der Eltern!
Bei der Impfung steht dagegen tatsächlich die Gesundheit des Kindes alleine im Vordergrund. Es werden ausschließlich die Interessen bzw. Vor- und Nachteile für das Kind gegeneinander abgewogen. Es besteht absolut kein Eigeninteresse der Eltern an einer Impfung (im Gegenteil, denn Tränen beim Kinderarzt machen keinem Spaß).
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Eine Impfung schränkt zwar im Idealfall das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht lebenslang ein
Nicht im Idealfall, sondern um Regelfall. Würde ein Impfstoff im Regelfall zu lebenslang nachwirkenden Komplikationen führen, dürfte er gar nicht zugelassen werden.
Der Staat kann je nach Gefahrenlage auch jederzeit eine Impfpflicht einführen. Dann haben die Eltern gar nichts zu sagen.ZitatBei der Beschneidung wird das Kind zum Ritualopfer für die Religion der Erwachsenen...
Falsch. Eine Elternwunsch-Jungenverstümmelung muss mit Religion gar nichts zu tun haben. Auch unreligiöse Eltern lassen ihre Söhne verstümmeln.ZitatEine Beschneidung ist somit eine egoistische Handlung der Eltern!
Aus Sicht der Eltern ist das sogar Fürsorge. Egoismus wäre im Übrigen nicht verboten.
Ich sage es mal so: Wäre die heilige rituelle Handlung tausende Jahre alter Weltreligionen ein einmaliger kleiner Pieks in den kindlichen Arm (beider Geschlechter) - niemand würde sich deswegen den Mund fusselig reden. (Nur dann, wenn ausschliesslich Mädchen so behandelt würden).
OK, Hardcore-Religionshasser würden trotzdem Amok laufen.Das wäre eben keine Verstümmelung. Lebenslange Auswirkungen auf die Sexualität oder die Herzkranzgefässe wären nicht zu befürchten. Ein Junge verletzt sich im Laufe der Kindheit hunderte male, und zwar weitaus gravierender.
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Falsch. Eine Elternwunsch-Jungenverstümmelung muss mit Religion gar nichts zu tun haben. Auch unreligiöse Eltern lassen ihre Söhne verstümmeln.
Falsch bzw. OT. Volker Beck verteidigt die religiöse Zwangsbeschneidung, welche hier Diskussionsgegenstand ist.
In Bezug auf Egoismus und Eigeninteresse haben dies sogar schon einige Muslime mir gegenüber bestätigt, dass ihnen schon bewusst ist, dass sie da ein tolles Fest feiern und der arme Junge dafür Schmerzen erleiden muss. Um dies "abzumildern" erfolgen Beschneidungen ja auch teilweise in Arztpraxen mit örtlicher Betäubung.
Außerdem denke doch auch mal an die gewünschten Nebenwirkungen eine Beschneidung. Selbstbefriedigung wird erheblich erschwert. Will der Junge dann aber Sex mit einem Mädchen, für die Beschneidung eher fremd ist, muss er erst umständlich erklären, was Sache ist. Die Eltern sorgen damit ja auch indirekt, dass der Sohn sich tendenziell eher auf eine Muslima einlässt als auf eine "Ungläubige". Die Chance, dass die Eltern sich auch noch egoistisch in die Partnerwahl einmischen können, wird hiermit jedenfalls auch erhöht.
Davon abgesehen lernt der Junge schon im frühen Alter, dass die Eltern das Sagen haben, auch wenn es verdammt weh tut. Eltern, die aber von ihren Kindern eine bedingunglose Unterordnung erwarten, sind eben Egoisten.
Zwangsbeschneidungen sind daher immer nur dem Egoismus der Eltern geschuldet. Würden sie im Interesse des Kindes sein, würde man warten, bis das Kind erwachsen ist und dann selbst frei entscheiden kann, ob es die Nachteile in Kauf nehmen möchte.
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Das Thema war mittlerweile aber: "Unterschiede zwischen einem Piekser in den Arm und der Amputation von 50% der erogenen Oberfläche"
Volker Beck verteidigt die religiöse Zwangsbeschneidung, welche hier Diskussionsgegenstand ist.
Das alleine ist ja Kappes: das Gesetz, das er mit unterschrieben hat erlaubt Genitalverstümmelung von Jungen ohne jeglichen religiösen Hintergrund. Und auch hier in D wurde und wird Jungen von nichtreligiösen Eltern ohne medizinische Indikation die Vorhaut geraubt.ZitatZwangsbeschneidungen sind daher immer nur dem Egoismus der Eltern geschuldet.
Wozu sollen solche pauschalen Etikettierungen gut sein? Das heisst nichts anderes als dass diese Eltern es mit ihren Kindern nicht gut meinten. Sie meinen es aber in der Regel gut.
Man ist seit hunderten von Generationen mit der "Beschneidung" scheinbar gut gefahren, wie könnten sie dann so egoistisch sein, das, was sie für sich selbst als richtig und wichtig ansehen ihrem Kind zu verweigern?
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass ein paar "kleine" Unterschiede zwischen Impfung und Amputationen an kindlichen Genitalien gibt *verzweifelnd*

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Wozu sollen solche pauschalen Etikettierungen gut sein? Das heisst nichts anderes als dass diese Eltern es mit ihren Kindern nicht gut meinten. Sie meinen es aber in der Regel gut.
Ich bleibe dennoch dabei, dass dies für mich reiner Egoismus ist. Warum lassen die Eltern ihre Kinder nicht erst erwachsen werden? Warum müssen sie zu einem Zeitpunkt die Kinder beschneiden, wo die ihren Willen noch nicht selbst durchsetzen können. Es geht doch alleine darum, dass die Eltern einzig und alleine IHREN Willen durchsetzen wollen. -
Selbstbestimmung: "Was ist denn das für eine Logik? Nach dieser Logik müsste dann auch die sexuelle Stimulation von weiblichen Kindergenitalien durch Erwachsene erlaubt sein, weil sie ja nicht zu einem Verlust an Körpersubstanz führt."
Meine Aussage war: "Am Beispiel der Impfung zeigt sich ganz wunderbar die Schwierigkeit, zu ermitteln, warum eine bestimmte Körperverletzung erlaubt sein darf und eine andere nicht." und dann abschließend "Mit Obigem. Wenn das ausreicht, müsste das Durchstechen weiblicher Kindergenitalien erlaubt sein. Es bleibt also nur (wie Du mit aufführst) der rational nachgewiesene (objektivierte) rechtlich anerkannte medizinische Nutzen."
Da steht also, "warum eine bestimmte Körperverletzung erlaubt sein darf und eine andere nicht." Hier geht es also um Körperverletzung und nicht um Missbrauch.
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Wenn das ausreicht, müsste das Durchstechen weiblicher Kindergenitalien erlaubt sein.
Ich deutete bereits weiter oben an, dass die Genitalien eines Kindes nicht irgendeine Körperzone sind, sondern eine von hoher psychologischer Bedeutung, eine besonders zu schützende.
Und weiter oben schrieb ich auch:
ZitatAlles anzeigenIch sage es mal so: Wäre die heilige rituelle Handlung tausende Jahre
alter Weltreligionen ein einmaliger kleiner Pieks in den kindlichen Arm
(beider Geschlechter) - niemand würde sich deswegen den Mund fusselig
reden. (Nur dann, wenn ausschliesslich Mädchen so behandelt würden).
OK, Hardcore-Religionshasser würden trotzdem Amok laufen.Das wäre eben keine Verstümmelung. Lebenslange Auswirkungen auf die
Sexualität oder die Herzkranzgefässe wären nicht zu befürchten. Ein
Junge verletzt sich im Laufe der Kindheit hunderte male, und zwar
weitaus gravierender.
Verstehst du jetzt, was ich meine? Es hat mit der Eingriffstiefe und den bleibende Folgen im Regelfall zu tun.Wird bei der Imfung der Arm oder der Po durchgestochen? Wird er lebenslang markiert?
Darum geht es doch, um eine lebenslange Markierung, um das Abstecken des Claims.
Bei der Impfung siehst du üblicherweise zwei Wochen später nichts mehr an der Stelle.
Etwas anderes war die Pockenimpfung - aber die ist eh osbsolet. -
@Selbstbestimmung nicht verzweifeln
...was die Invasivität anbelangt und die Komplikationsrate von 100%, wie Prof. Stehr es sagt, da bin ich mit Dir einig...und auch das ein Eingriff an den Genitalien eines Kindes vor allem für das Kind was anderes ist, als ob da was an Hand Fuss oder Ohr gemacht wird, auch klar...Ärzten leider nicht...NoCut , nein, ich glaube auch nicht, dass es Egoismus ist, warum Eltern ihre Kinder beschneiden lassen, sie wollen ihrem Kind nicht schaden...warum sie nicht warten bis er alt genug ist...es würde ein auseinadersetzen mit dem eigenen Zustand, was mit einem gemacht wurde erfordern...
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