• Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.

    Da würde ich dir ja gerne zustimmen und tue es auch fast.

    Die Entlarvung erfolgt halt leider nicht ohne Nebenwirkungen, da der § 1631d BGB von den Entlarvern für verfassungsgemäß gehalten wird. Die Ableitung von unten nach oben ist dabei einfach nur Blödsinn.
    Weil also Erwachsene mit sich selbst und mit Kindern seit jeher etwas anstellen, soll es nicht sittenwidrig sein, ergo verfassungsgemäß. So billig ist deren Masche. Die Prinzipien des Grundgesetzes scheinen den Verfassern bereits aus der Mode zu sein. Kinder werden über die Grenzen der Erziehungsautonomie ihrer Eltern hinaus zu Rechtsobjekten degradiert und sind nicht mehr eigenständige Grundrechtsträger.


    Aber wie dem auch sei:

    Alice Schwarzer & Co. wird jetzt kaum umhinkommen, zu zeigen, wie scharf ihre Krallen noch sind.

  • Die Entlarvung erfolgt halt leider nicht ohne Nebenwirkungen, da der § 1631d BGB von den Entlarvern für verfassungsgemäß gehalten wird. Die Ableitung von unten nach oben ist dabei einfach nur Blödsinn.

    Ich glaube niemand hier hält ihn für verfassungskonform.
    Die Frage ist nur, wie und wann man ihn am Besten erfolgreich einer Prüfung zuführt.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.

    Wieviel von dieser Perversion entfällt deiner Meinung nach auf das Gesetz selbst und wieviel auf dieses Papier?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Ich glaube niemand hier hält ihn für verfassungskonform.


    Mag sein, dass dir das reicht.

    Ein Blick über den Tellerrand dieses Forums könnte aber gelegentlich nicht schaden.

    Die Rosine *1631d=verfassungsgemäß* kann sich nun jeder herauspicken, ohne Hinweis auf die Mädchenbeschneidung. Die Literatur ist also zusätzlich kontaminiert. Mehr wollte ich nicht sagen.

    Das Forum kann ja jetzt unter Beweis stellen, was es dem Papier nach außen entgegenzusetzen hat. Ich lass mich gerne überraschen.

  • Gesetz wie Papier sind gleichen Geistes: Relativierung von Kinderrechten, Ignoranz von Wissenschaft und medizinischer Faktenlage. Pervers sind beide wegen des ausdrücklich für legitim erklärten Zugriffs Erwachsener auf Kindergenitalien zur Zufriedenstellung eigener Bedürfnisse.

  • Zitat

    Zitat von Selbstbestimmung: Höchst aufschlussreich ist auch, dass in dem Entwurf genau eine Form der FGM, die Amputation der Klitoris-Vorhaut offenbar ganz gezielt unterschlagen wurde:

    Das war wohl zu peinlich, weil es halt das exakte Gegenstück zur MGM ist.

    Die Klitoris Vorhaut ist keineswegs ein Gegenstück zur Penisvorhaut. Morphologisch und physiologisch unterscheiden sie sich deutlich, und auch in der embryologischen Entwicklung ist nur der Beginn vergleichbar, die weitere Entwicklung (wohlgemerkt: embryologische Entwicklung) ist deutlich unterschiedlich.

    Von daher ist es fahrlässig, die Amputation der Klitorisvorhaut und der Penisvorhaut miteinander zu vergleichen, oder als Gegenstück bezeichnen. Das wird deutlich, wenn man sich einfach mal die Zahl der Nervenendigungen, die topographische Größe, die physiologische Rolle, etc. der beiden Strukturen ansieht.

    Achtsamkeit ist ein aufmerksames Beobachten, ein Gewahrsein, das völlig
    frei von Motiven oder Wünschen ist, ein Beobachten ohne jegliche
    Interpretation oder Verzerrung. (J. Krishnamurti)

  • OK, 1:1 vergleichen lässt sich natürlich nichts bei den Geschlechtsorganen von Mann und Frau. Das ist auch gut so! ^^
    Und Wikipedia muss natürlich auch nicht immer recht haben:

    Zitat

    Die Funktion der Klitorisvorhaut besteht im Schutz der darunter liegenden Klitoriseichel. Das direkte Äquivalent beim Mann ist die Vorhaut des Penis.


    Zitat

    The clitoral hood, like the foreskin, is composed of muccocutaneous tissues; these tissues are between the mucosa and the skin, and they may have immunological importance because they may be a point of entry of mucosal vaccines.[4] The clitoral hood is also important not only in protection of the clitoral glans, but also in pleasure, as it is an erogenous tissue.[4]

    Zitat

    The clitoral hood is formed from the same tissues that form the foreskin in human males.

    Zitat

    As in the male, sticky bands of tissue called adhesions can form between the hood and the glans; these stick the hood onto the glans so the hood cannot be pulled back to expose the glans, and, as in the male, strongly scented smegma can accumulate.

    Man muss sich auch nicht lange streiten, was nun stärkere Auswirkungen hat, die Klitorisvorhaut- oder die Penisvorhaut-Amputation. Beides ist funktional, Teil des Erregungssystems.

    Zitat

    Viele Frauen benötigen die Klitorisvorhaut, um ihre extrem empfindliche Klitorisspitze vor einer, oft unangenehm erlebten, direkten Reizung zu schützen

    Dass es Frauen gibt denen eine direkte manuelle Stimulierung der Klitoris-Eichel nicht behagt, "zu stark" ist, und die die Sie die indirekte Stimulation über die Klitoris-Eichelbevorzugen kann ich aus persönlicher Erfahrung bestätigen.
    Genauso geht es mir, wenn eine Frau mich manuell stimuliert. Direkte Stimulation der Eichel ist überhaupt nicht toll, indirekte, über die Vorhaut ist hocherotisch. Die Stimulierung der Vorhaut selbst, besonders des inneren Blattes könnte dabei auch eine erhebliche Rolle spielen, aber wer kann das "im Rausch der Sinne" schon so genau "heraushören"? ;)

    Man kann aber natürlich nichts wirklich exakt vergleichen, ganz besonders nicht, wie von den Schwarz-Weißmalern gerne getan, die Amputation der Klitoris-Eichel mit der Amputation der Penis-Eichel (manchmal auch des ganzen Penis!) gleichsetzen.

    There is no skin like foreskin

  • Zitat von Lutz Herzer

    Alice Schwarzer & Co. wird jetzt kaum umhinkommen, zu zeigen, wie scharf ihre Krallen noch sind.

    :thumbup:

    Bei Mädchen wird kein iota abgeschnitten werden, dafür wird Frau Schwarzer schon sorgen. Diese Frau ist sehr gut vernetzt.

    There is no skin like foreskin

  • Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.


    Es ist aber ein Spiel mit dem Feuer. Ich traue unseren Politikern nicht mehr über den Weg, die würden im Zweifelsfall lieber das FGM-Verbot aufweichen als auch nur einen Millimeter von der MGM-Legalisierung abzurücken. Dann hätten wir Gleichheit im Unrecht ...

    Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

  • Es ist aber ein Spiel mit dem Feuer. Ich traue unseren Politikern nicht mehr über den Weg, die würden im Zweifelsfall lieber das FGM-Verbot aufweichen als auch nur einen Millimeter von der MGM-Legalisierung abzurücken. Dann hätten wir Gleichheit im Unrecht ...


    Das würde bedeuten, der § 1631d müsste erweitert werden oder es müsste ein § 1631e geschrieben werden. Mit dem Begriff "Beschneidung" wärs da wohl nicht mehr getan, da müsste schon in die Details gegangen werden, um Klarheit zu schaffen.

    Ein solches Gesetz würde jedenfalls sowas von schnell vor dem BVerfG landen und einkassiert werden, wie sich das hier kaum jemand vorstellen kann. Ich glaube, es würde erst gar keine Mehrheit im Bundestag bekommen, da allen männlichen Abgeordneten in der Nacht zuvor Claudia Roth in Lederkluft samt Peitsche im Traum begegnen würde.

    Nein, Spaß beseite. Es wird wohl eher so laufen: man wird sich bei Prof. Ringel für die Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des § 1631d BGB bedanken und das mit der Mädchenbeschneidung als kleinen Ausrutscher sehen. Kann ja mal passieren.

  • Unser Bundesjustizminister hat gerade herausgefunden, dass der Mordparagraph Frauen benachteiligt. Kein Witz!
    Und dass Frauen benachteiligt werden, das geht nun natürlich gar nicht. Also muss ein neuer, frauenfreundlicher Mordparagraph her. Das geht dann bestimmt auch ganz butz.

    Aber mal einen Blick auf den §1631d BGB, der Männer benachteiligt zu werfen, gerne auch im Vergleich zum §226a StGB - das verbietet sich natürlich - denn geschlechtliche Benachteiligung ist offensichtlich eine Einbahnstraße. Ein ungeschriebenes Gesetz in der Politik.

    There is no skin like foreskin

  • Man sollte aus dem Ringel-Gedöns vielleicht einen eigenen Thread machen (Hall of Shame).

    Zitat

    Interdisziplinäres Zentrum
    Medizin-Ethik-Recht

    Mit Medizin hat GM schon mal gar nichts zu tun. Medizin ist die Heilkunst, die Kunst, einen kranken Menschen wieder gesund zu machen. Nicht die "Kunst", von einem gesunden Menschen etwas kaputt zu machen.

    Ethik? Es bestätigt sich immer wieder: wenn Ethik draufsteht, ist einfach nur Scheiße drin.
    Nach dem immer gleichen Motto:Mit den kleinen, schwachen, wehrlosen, da kann man es doch machen. Wenn es den erwachsenen Machthabern so gefällt. Egal, wie irrational das ist. Egal, wie irreversibel.

    Schwurbel, schwurbel, schwurbel.... tätä! Ist rechtens!

    There is no skin like foreskin

  • Falls sich jemand wundert, dass Beiträge von mir verschwunden sind: das habe ich selbst veranlasst, da mir meine ersten Interpretationen der Ausführungen Prof. Ringels zu unsachlich waren. Daher ein neuer Anlauf, um die Schrift zur Rettung der Kinderbeschneidung zu "entkernen". Das Machwerk stützt sich im Kern auf verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

    Der Versuch, das Verbot der Klitorisvorhautbeschneidung bei Mädchen aufgrund des geschlechtsspezifischen Diskriminierungsverbots gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu entkräften, kann nicht m.E. gelingen. Der Wahrnehmung der Grundrechte von Mädchen durch ihre Eltern steht der allgegenwärtige Widerstreit von Grundrechtsinteressen zwischen Eltern und Kindern bei jeder Form eines medizinisch nicht notwendigen Eingriffs entgegen. Wollte man, wie Prof. Ringel, den Eingriff in den Autonomiebereich elterlicher Erziehung stellen, um ihn zu rechtfertigen, müssten die Grundrechte des Mädchens in Form von geschlechtsspezifischem Diskriminierungsverbot in ein und demselben Zug außer Kraft gesetzt werden wie der Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit.

    Man kann nicht willkürlich zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Nein sagen und zu geschlechtsspezifischem Diskriminierungsverbot Ja. Innerhalb des Autonomiebereichs elterlicher Erziehung können Grundrechte von Kindern durchaus eingeschränkt werden, jedoch nicht in Form einer wunschmenüartigen Zusammenstellung. Das Grundrecht von Mädchen auf geschlechtsbezogene Gleichbehandlung können sich Eltern schon gar nicht zueigen machen, wenn es nur dem Zweck dienen soll, den Straftatbestand der Körperverletzung außer Kraft zu setzen.

    Dieses Problem kann Prof. Ringel auch nicht mit dem Satz "Das in der Literatur eingewandte Argument, es gibt keine Gleichheit im Unrecht, kann hier keine Geltung beanspruchen, da sowohl die männliche als auch die weibliche Vorhautbeschneidung kein Unrecht sind." einfach weg bügeln. Richtet sich der § 223 StGB nun gegen Unrecht oder nicht, Herr Prof. Ringel?

    In Bezug auf die Legitimierung der Einwilligung in Mädchenbeschneidung durch Eltern darf man Prof. Ringels verfassungsrechtliche Strategie wohl als untauglich betrachten.

    Nur um das noch klar zu stellen: meiner Auffassung nach würde sich grundsätzlich keine Form der Kindesbeschneidung in den Autonomiebereich elterlicher Erziehung stellen lassen. Das oben gesagte gilt nur in Bezug auf die von Prof. Ringel vertretene Auffassung.

    Ein ganz anderes, jedoch mindestens ebenso mangelhaftes, Konstrukt präsentiert Prof. Ringel nachfolgend bei der Betrachtung von geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung von Beschneidern. Sobald man verstanden hat, wie er das meint, fragt man sich, weshalb er das nicht schon zuvor bei Eltern angewendet hat. Oder möchte er sich das womöglich vorbehalten?


    Zitat

    "Prüfungsmaßstab ist hier der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und nicht das besondere Differenzierungsverbot wegen des Geschlechts gem. Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 GG, da das Verbot der geschlechtsspezifischen Diskriminierung dem Wortlaut des Abs. 3 S. 1entsprechend verlangt, dass jemand wegen seines (!) Geschlechts diskriminiert wird. Hier geht es aber nicht darum, dass die Person des Beschneiders wegen ihres eigenen Geschlechts anders behandelt wird, sondern um eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts des Beschnittenen.Differenziert wird also nicht in Bezug auf das Geschlecht des die Beschneidung Vornehmenden, sondern im Hinblick auf das Geschlecht des Beschnittenen."

    Wenn ich das richtig verstehe, meint er, Beschneider eines Mädchens und Beschneider eines Jungen seien gleich i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG, da das Geschlecht des Kindes gem. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht berücksichtigt werden dürfe. Daran knüpft er, dass Mädchenbeschneider und Jungenbeschneider nicht unterschiedlichen Verboten oder Erlaubnissen unterworfen werden dürften.

    Mein Einwand dagegen lautet nun: da die zu beschneidenden Kinder bei der Prüfung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes von Prof. Ringel nicht als Grundrechtsträger und Betroffene berücksichtigt werden, dürfen Mädchenbeschneider und Jungenbeschneider durchaus als ungleich betrachtet werden, da es auf deren Geschlecht gerade nicht ankommt. Das Geschlecht der Kinder hingegen dürfte m.E. nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn diese als Grundrechtsträger und Betroffene selbst in Erscheinung treten würden. Da sie jedoch bei der Anwendung des allg. Gleichheitsgrundsatzes als Rechtsobjekte und nichts weiter sonst behandelt werden, können deren Beschneider durchaus ungleichen Regelungen unterworfen werden. Mädchenbeschneider und Jungenbeschneider sind solange ungleich, wie deren eigenes Geschlecht unberücksichtigt bleibt. Ein zugegebenermaßen etwas weit hergeholter Vergleich mit anderen Rechtsobjekten könnte das verdeutlichen: Hundehalter müssen Steuern zahlen, Katzenhalter nicht.

    Der Trick des Profs, der darin besteht, den Geschlechterstatus von Kindern auf deren Beschneider zu übertragen, um letzteren dadurch Zugang zu den Früchten des Gleichheitsgrundsatzes zu ermöglichen, kann nur unzulässig sein. Insbesondere müsste das vor dem Hintergrund des Widerstreits von Grundrechtsinteressen zwischen Beschneidern und Kindern gelten. Prof. Ringel selbst stellt zuvor völlig korrekt fest:

    Zitat

    "Durch die Normen der § 1631d BGB und § 226a StGB wird die Rechtfertigung bzw. das Verbotensein einer Körperverletzung und der unterschiedliche Strafrahmen ausdrücklich an das Geschlecht des Kindes geknüpft bzw. zur Begründung der Ungleichbehandlung gerade auf das unterschiedliche Geschlecht abgestellt. Die körperliche Integrität von Jungen und Mädchen wird mithin unterschiedlich geschützt. Männliche Kinder sind in Bezug auf den ihnen gewährten (staatlichen) Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit schlechter gestellt und zwar aufgrund ihres Geschlechts."


    Für Beschneider muss gerade vor dem Hintergrund deren geschäftlicher Interessen genauso wie für Eltern gelten: Man kann nicht willkürlich zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Nein sagen und zu geschlechtsspezifischem Diskriminierungsverbot Ja, weil's eben gerade mal so passt.

    Davon abgesehen müssen Jungen und Mädchen keinem Beschneider ihren Geschlechterstatus borgen, damit das Verbot der Mädchenbeschneidung über den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ausgehebelt werden kann und nebenbei Mädchen ihren Grundrechtsgüterschutz entzogen bekommen können. Ebenso haben Beschneider keinen Anspruch darauf vom Autonomiebereich elterlicher Erziehung zu profitieren.

    Auch dieses Konstrukt dürfte meiner Auffassung nach gescheitert sein, sodass vom Kern der Schrift nichts mehr übrig bleiben sollte. Dass Prof. Ringel die Knabenbeschneidung grundsätzlich für verfassungsgemäß hält, diese Beurteilung müsste wohl zusammen mit dem ganzen Schriftstück untergehen.

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