Straftatbestand FGM

  • Mein Glückwunsch an Terre des Femmes und alle Aktivisten, die daran mitgearbeitet haben, die FGM nunmehr ins Strafgesetzbuch zu schaffen.

    Das hier ist die Drucksache, die gestern im Bundestag angenommen wurde: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf

    Den interessantesten Absatz finde ich diesen hier:

    Zitat

    Die Regelung erfasst die Verstümmelung der äußeren weiblichen Genitalien in einer eigenen Strafnorm. Tathandlung ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Beschneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert umschrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Einschnitte, Ätzungen oder Ausbrennen. Für die Erfüllung des Tatbestandes ist es gleichgültig, in welcher Weise die Genitalverstümmelung vorgenommen wird.

    Auf das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung bin ich gespannt...

    Gruß
    Hickhack

  • Es bedurfte keines solchen Gesetzes, weil die Verstümmelung von Menschen als besonders schwere Form der Körperverletzung immer schon strafbar war.
    Dieses Gesetz ist grundgesetzwidrig, weil es ohne triftigen Grund und besonders im Zusammenhang mit dem neuen §1631d geschlechtsdiskriminierend wirkt. Es benachteiligt Männer, und zwar krass.

    In dem dürren Entwurf finden sich dann auch weder die Worte "männlich" noch "Zirkumzision", so als gäbe es die MGM überhaupt nicht, LOL!

    Die Menschenrechte in Gänze nur für eines der beiden Geschlechter. Interessant, wie die Parlamentsmehrheit über das Grundgesetz und die "Gleichstellung der Geschlechter" denkt.

    Höchst aufschlussreich ist auch, dass in dem Entwurf genau eine Form der FGM, die Amputation der Klitoris-Vorhaut offenbar ganz gezielt unterschlagen wurde:

    Zitat

    Type I is the removal of the clitoral hood (Type Ia)...

    Das war wohl zu peinlich, weil es halt das exakte Gegenstück zur MGM ist.

    Natürlich ist auch nicht einzusehen, warum "Einschnitte" an weiblichen Genitalien wie ein Schwerverbrechen bestraft werden soll, wenn sogar ein komplettes Abschneiden von erogenen Zonen bei Jungen total legal sein soll. Ja sogar von der Regierung noch als "elterliche Sorge" deklariert wird.

    Gebt mir Saugnäpfe, ich will die Wände hoch!

    There is no skin like foreskin

    2 Mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung (28. Juni 2013 um 15:32)

  • "Geschützt werden, da ausschließlich von der Praktik betroffen, nur Frauen und Mädchen. "

    Bei Jungs gibts also weder Einritzen noch Amputation, keine Exzision und kein Einstechen, es gibt keine sexualfeindlichen Motive und keinen sozialen Druck.

    Dieses Gesetz ist blanker Sexismus.

    Und das schlimmste: es ist höchst zweifelhaft, ob es wenigstens Mädchen besser zu schützen im Stande ist.

    Es erfüllt eine Alibifunktion.

  • Zitat

    Geschützt werden, da ausschließlich von der Praktik betroffen, nur Frauen und Mädchen.

    Nee is klar, von Genitalverstümmelungen sind prinzipiell nur Mädchen und Frauen betroffen. Bei Jungs gibt's das nicht. Derselbe Vorgang an den Genitalien von Jungs heißt: "hübsch machen". (würg)

  • Zum Thema Genitalverstümmelung gibts jetzt in Deutschland vier verschiedene Sondergesetze:

    a) für Mädchen (Pseudoschutz)
    b) für Jungs (kein Schutz)
    c) für Jungs unter sechs Monaten (darf man einer Situation aussetzen, die Kriterien von Folter erfüllt)
    d) für Intersexuelle (da dürfen die Eltern auch noch das Geschlecht aussuchen)

    Eine wirkliche großartige Hinterlassenschaft dieser Bundesregierung und all ihrer "oppositionellen" HelfershelferInnen.

    Lasst uns unaufhörlich und unerbittlich weiter aufklären, in aller Beharrlichkeit und Besonnenheit.

    Wir wollen nicht in einem Land leben, in dem Kinder entrechtet werden und sich Erwachsene unbeschränkten Zugriff auf Kindergenitalien sichern - oder sie wenn, dann nur halbherzig und auf verfassungswidrige Weise schützen.

  • Was ich noch in den Raum werfen wollte: Die Begründung im Gesetzentwurf ist zwar schön und gut, ich habe jetzt allerdings auch schon gelesen, daß sie nicht bindend für die Anwendung ist. D.h. ein Gericht wird sich zunächst vorallem an den Wortlaut halten.
    (So ließen es mich Juristen wissen.)

    In diesem Zusammenhang wirft 226a meiner Meinung nach zwei Probleme auf:

    1. Ist der Begriff der Verstümmelung im Gesetz selbst nicht definiert. Wir alle gehen zwar davon aus, daß auch FGM Typ I damit gemeint ist, aber letztlich wird es im Ermessen eines Richters liegen, ob diese durch 226a gedeckt ist.

    2. Wenn FGM Typ I nicht unter 226a fällt, kommt höchstens noch 224 zum Einsatz. Selbst wenn man unseren Gerichten unterstellt, daß sie die Einwilligung einer Frau zu einer OP unter 226a für sittenwidrig und damit für unwirksam erklären würden - wenn Typ I "nur" unter 224 läuft, ist das mit der Sittenwidrigkeit schon wieder recht zweifelhaft... (Bzw. von der Laune des Rechtsprechers abhängig).

    Gruß
    Hickhack

  • Hurra - der § 1631d BGB ist verfassungsgemäß!!!

    Wer beschnitten ist, der werfe einen kurzen Blick in die Hose. Wenn da noch was dran ist, dann ist ihm nichts passiert (Penektomie).

    Mensch lasst uns feiern! Jetzt müssen wir nicht mehr weiter kämpfen und uns streiten. Die ganze Mühsal hat ein Ende.

    Und die kleinen Mädchen sind dann auch bald dieses lässtige Häutchen los.

    Mann - jetzt muss nur noch Deutschland Weltmeister werden.

  • Ich dachte auch erst: oh, das hört sich interessant an.

    Und dann: Ach du Scheiße! :cursing:

    Die wollen ja, das jetzt auch noch die Mädchen hierzulande legal verstümmelt werden!

    Ganz toll! (Im Sinne von Tollhaus)

    Gott sei dank hört hierzulande wenigstens auf solche Leute keiner.

    Zitat

    ...sehr wohl möglich, dass der relativ geringfügige Ein-griff in die körperliche Unversehrtheit durch die positiven Aspekte für das geistige/seelischen Wohl des Mädchens kompensiert wird. Die elterliche Entscheidung für die Vornahme einer Beschneidung in Form einer „milden Sunna“ kann deswegen nicht als missbräuchliche und unvertretbare Kindeswohlbestimmung bezeichnet wer-den.
    Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden.

    Och, das ist doch nicht extrem genug! Wie extrem darf's denn sein?

    Zitat

    Allerdings kann mit der Entfernung der Klitoriseichel die sexuelle Stimulierbarkeit abnehmen und damit auch dauerhaft die Möglichkeit, einen Orgasmus zu empfinden.

    Ach, und bei einer Entfernung von innerem und äußerem Vorhautblatt und dem Frenulum kann nicht die sexuelle Stimulierbarkeit abnehmen und damit auch dauerhaft die Möglichkeit, einen Orgasmus zu empfinden?

    Zitat

    "Auch die Aufnahme dieser milden Form der Beschneidung in den Verbrechenstatbestand des § 226a StGB ist wegen des nur geringen Körperverletzungsunrechts absolut unverhältnismäßig."

    Eh, Körperverletzungsunrecht? Die sagen es ja selbst! Warum sollte Unrecht rechtens sein?

    Zitat

    "...ist die Klassifizierung der „milden Sunna“ als Kindeswohlgefährdung gerade zu absurd."

    Bitte, Frau Kathrin Meyer, nicht reden, VORMACHEN! Das wird ihrem geistigen/seelischem Wohl dienen! :D

    There is no skin like foreskin

  • Endlich mal Zahlen....

    Zitat

    Das Vorkommen der verschiedenen Beschneidungstypen ist von Land zu Land, ja sogar teilweise innerhalb eines Landes sehr unterschiedlich. Insgesamt sind die Typen I und II am weitesten verbreitet. Ca. 80 % der beschnittenen Frauen weltweit wurden einer Beschneidung nach Typ I oder Typ II unterzogen. Etwa 15 % der betroffenen Frauen weltweit sind von der Infibulation (Typ III) betroffen. In einigen Ländern wie zum Beispiel im Sudan oder Somalia sind jedoch fast alle genital verstümmelten Frauen infibuliert.

    Zitat

    Die Beschneidung der männlichen Vorhaut und die Beschneidung der Klitorisvorhaut sind auf anatomischer Ebene, auf der Ebene der Folgen und Risiken und im Hinblick auf die elterliche Motivation vergleichbar. Eine unterschiedliche Handhabung der Vorhautbeschneidung bei Mädchen und Jungen stellt eine nicht rechtfertigungsfähige Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts dar. Hier ist eine Änderung des § 1631d Abs. 1 BGB erforderlich, der auch die Beschneidung der weiblichen Vorhaut aufnimmt,

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat von Guy

    Endlich mal Zahlen....

    Wieso endlich mal Zahlen? Mangelte es bisher an Zahlen?
    Jeder hat andere Zahlen!

    Ich hatte es doch gerade erst zitiert:

    Zitat

    Around 125 million women and girls in Africa and the Middle East have undergone FGM.[4] Over eight million have experienced Type III,...

    http://en.wikipedia.org/wiki/FGM

    Das wären z.B. 6,4% Infibulation. Kleiner Unterschied zu 15%.

    There is no skin like foreskin

  • Nur ein Beispiel für methodisch fehlerhafte Vorgehensweise in dieser halbwissenschaftlichen Abhandlung:

    Zitat

    "Dass Eingriffe im weiblichen Genitalbereich grundsätzlich anders zu bewerten wären, nämlich als sittenwidrig, lässt sich nicht in nachvollziehbarer Weise vertreten. Dies zeigen schon die in jüngerer Zeit in Mode gekommenen Schönheitsoperationen im weiblichen Genitalbereich und Intim-piercings, die nach der Gesetzesbegründung zu § 226a StGB ja gerade nicht vom Tatbestand erfasst sein sollen."

    Die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des Eingriffs (hier beim weiblichen Geschlecht) wird von den freizügigen Gewohnheiten einer Minderheit Erwachsener ungefiltert auf den Lebensbereich von kleinen Kindern (Mädchen) übertragen. Dieser Schritt ist absolut unzulässig. Welche Zumutungen für Kinder wären auf Grundlage dieser Art von Logik denn sonst noch denkbar? Man möchte lieber nicht darüber nachdenken. Vielleicht noch milde sexuelle Handlungen?

    Die Verfasser dieser Schrift zur Rettung des Beschneidungsgesetzes begehen durchweg den Fehler, Kinder zu kleinen Erwachsenen zu machen.


    Zitat

    "Dass jedweder Eingriff an den Genitalien mit dem Makel der Sittenwidrigkeit behaftet wäre, lässt sich bereits dadurch entkräften, dass die (religiös motivierte) Knabenbeschneidung auch in Deutschland seit langem praktiziert wird, in der aktuellen Debatte gerade auch viel Zuspruch erfahren hat und sie mit § 1631d BGB nun auch rechtlich ihre ausdrückliche Billigung gefunden hat."


    Das was eine Minderheit Erwachsener mit kleinen Jungen unbemerkt von der Öffentlichkeit macht, wird einfach zu allgemeinem Gewohnheitsrecht deklariert und damit die Sittenwidrigkeit für jeden erdenklichen Fall ausgeräumt. Auch dieser Schritt geht zu weit.


    Ganz krass ist auch, was zur Berücksichtigung des Kindeswillens zu lesen ist:

    Zitat

    "Die Tatsache, dass der Gesetzgeber von einem „ernsthaft […] zum Ausdruck gebrachten entgegenstehenden Willen des (nicht einwilligungsfähigen) männlichen Kindes“ spricht, sowie davon, dass „der Wille des betroffenen Jungen […] sofern er schon gebildet werden kann“ zu berücksichtigen ist, spricht maßgeblich dafür, dass der entgegenstehende Wille sich gerade gegen die Beschneidung richten muss und nicht jede allgemeine Angst vor dem Eingriff und nicht jede unspezifische Reaktion, wie Strampeln oder Weinen eines Säuglings oder Kleinkindes, als entgegenstehender Wille einzuordnen ist."


    Da fehlen mir die Worte. Macht nix, das Zeugs kommentiert sich selbst.

    In Halle ist die Aufklärungsarbeit dieses Forums offensichtlich ungehört verhallt.

  • ist nichts weiter als eine logische Konsequenz aus dem Schandgesetz, das Grundrechte von Kindern zur Verhandlungsmasse degradierte.
    Genau das hat z.B. terre des femmes von Beginn der Debatte an sich zugunsten der Jungenrechte aussprechen lassen.

    Der ägyptische Arzt war ja auch gleich 2012 mit solchen Forderungen angekommen.

    Weltweit ist 1631d BGB ein fatales Signal. Deutschland darf mit Rücksicht auf seine Geschichte Menschenrecht abschaffen. Dann dürfen das andere Länder mit Rücksicht auf ihre Hintergründe natürlich auch. Und die gehen sehr oft zu Lasten der Rechte von Mädchen und Frauen.

    Zugespitzt formuliert: u.a. damit sich Leute wie Claudia Roth besonders korrekt und geschichtsbewusst profitieren können müssen jeden Tag Mädchen die Beine breit machen bzw. wird der Kampf für die Rechte von Mädchen und Frauen effektiv erschwert.

    Vor diesem Hintergrund begrüße ich dieses perverse Papier, da es die Verlogenheit und den Sexismus der aktuellen deutschen Gesetzeslage gnadenlos entlarvt.


    Die Durchsetzung universeller Kinderrechte weltweit wird niemals möglich sein, wenn sich jedes Land die ihm passenden Ausnahmen herauspicken kann.

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