Staatsanwaltschaft Hof: Beschneidung durch Rabbiner ist keine Straftat

  • "Die Staatsanwaltschaft lehnt damit nach mehreren Monaten Prüfung die Anzeige eines hessischen Arztes und sechs weitere Anzeigen gegen den Hofer Rabbiner ab...

    Der hessische Arzt, der den Rabbiner angezeigt hatte, hat auf die Entscheidung der Hofer Staatsanwaltschaft mit Enttäuschung reagiert. Er kritisierte, dass der Rabbiner Neugeborene ohne Narkose, nur mit Betäubungssalben, beschneide.

    Der Hofer Rabbiner erklärte dem Bayerischen Rundfunk, er beschneide im Monat etwa vier Kinder und Erwachsene. Bei Säuglingen halte er eine Narkose für gefährlicher als die eigentliche Beschneidung selbst. Deshalb betäube er nur äußerlich mit Salben und Tropfen. Dies hält der Arzt aus Hessen weiterhin für eine Verletzung der Aufklärungspflicht. Außerdem bleibt er beim Vorwurf der schweren Körperverletzung. Gegen die nun veröffentlichte Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hof will er aber nach eigener Aussage nicht weiter vorgehen."

    Staatsanwaltschaft Hof: Beschneidung durch Rabbiner ist keine Straftat | Oberfranken | Nachrichten | BR.de

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Soviel zur "angemessenen und wirkungsvollen" Schmerzbehandlung, die ja ausdrücklich im neuen Gesetz gefordet wird und welches für alle Befürworter des neuen Gesetztes ja "ganz doll" wichtig war.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof würde mich interessieren. Denn eines ist jetzt klar: ob man als Nichtarzt wegen einer Beschneidung strafrechtlich belangt wird oder nicht, hängt nur noch von der Religionszugehörigkeit ab. Da wäre eine Diskriminierungsrüge gem Art. 3 GG fällig. Für die Ausbildung interessiert sich die Staatsanwaltschaft ja nicht mal. Es reicht dort aus, dass es sich um einen "Mohel" handelt. So kann sich aber jeder nennen, da weder Begriff noch Berufsstand geschützt sind.

    Wenn es die Möglichkeit gibt, an das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof zu kommen, ich wäre brennend daran interessiert. Kontakt gerne auch über PN.

  • Pöser Pürger
    Der Name des Gießener Arztes, der zur Zeit seine Doktorarbeit schreibt, wurde in den Zeitungen mit Sebastian Guevara Kamm angegeben. Versuch doch einmal Kontakt zu ihm aufzunehmen.

    Wichtig wäre auch, sich die Homepage des Hofer Rabbiners und Mohels David Goldberg anzuschauen. Unsäglich, was er da unter dem Titel "Gott hat immer Recht" von sich gibt: Rabbiner David Goldberg - Mohel

    Anzeigen gegen Rabbiner wegen Beschneidung - Politik besorgt
    Gesundheit: Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab | ZEIT ONLINE
    Deutsches Ärzteblatt: Arzt aus Hessen zeigt Rabbiner wegen Beschneidungen an
    Jüdische Allgemeine / POLITIK / Beschneidung - »Schädlicher Ritus«
    http://www.israelnetz.com/nachrichten/de…merkel/?print=1

  • Die Staatsanwaltschaft Hof hat überhaupt keine Ermittlungen gegen Rabbi Goldberg aufgenommen. Sie stellt fest, dass bei den Beschneidungen von Rabbi Goldberg alle Voraussetzungen des Beschneidungsgesetzes vorliegen. Punkt. Woher sie dies weiss, teilt sie nicht mit.

    Justiz in Bayern -
    Staatsanwaltschaft Hof- Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg

    Im rechtsstaatlichen Ergebnis kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die ganze Diskussion über die Überprügung des Vorliegens des Elternwillens, der adäquaten Aufklärung, der hinreichenden Schmerzlinderung usw. nichts als ein absoluter Fake war. Bei einer Zwangsbeschneidung Minderjähriger wird per se angenommen, dass sie rechtens ist, ohne dass irgendetwas geprüft wird. Ob das bei der Staatsanwaltschaft Hof der Fall war, kann ich natürlich nicht behaupten, weil ich dafür keine Beweise habe. Wie sollte ich auch - ausser durch eine Anzeige wegen Rechtsbeugung - da dran kommen. Und selbst dann würde die Staatswaltschaft die Anzeige möglicherweise mit der lapidaren Begründung zurückweisen, dass dafür keine Anhaltspunkte vorliegen. Punkt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Was haltet Ihr davon, wenn wir mal in Hof nach dem Aufklärungsfragebogen für die Operation nachfragen. Der Mohel mag zwar die personellen Voraussetzungen erfüllt haben, aber hat der den Eltern auch erklärt, dass ihr Kind bei diesem Eingriff sterben kann, für immer mit sexuellen Einschränkungen leben muss und der Eingriff auch Komplikationen hervorrufen kann.

    Auch ist die Frage, ob die Schmerzen und die aus dem Eingriff resultierenden sexuellen Einschränkungen für das Baby wirklich im Sinne des Kindeswohl geschehen sind. Schließlich kann man bei einem 8 Tage alten Baby psychologisch nicht ausschließen, dass der Verlust der Vorhaut ein schweres Traum auslösen könnte.

    Nachtrag: Habe jetzt mal in Hof per Mail etwas nachgefragt. Wenn ich was höre, werde ich es hier weitergeben.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

    Einmal editiert, zuletzt von NoCut (22. Februar 2013 um 13:19)

  • Ich denke, es ist ziemlich lächerlich anzunehmen, dass Mohel Goldberg diese furchtbaren Eingriffe nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" vornimmt (wie es das neue Gesetz dem Wortlaut nach vorschreibt). Mohel Goldberg scheint kaum etwas über die Schmerzempfindlichkeit eines Babys zu wissen (siehe seine Homepage) und beachtet deshalb auch nicht die Standards, wie sie z.B. von der Deutschen Schmerzgesellschaft eindeutig formuliert worden sind (wenn überhaupt eine Beschneidung bei einem Baby dann mindestens mit der gleichen Anästhesie, auf die ein Erwachsener Anspruch hätte, das heißt: peniler Block). Die Staatsanwaltschaft sollte bei einer genauen Prüfung des Falles Gutachten von anerkannten Kinderschmerztherapeuten wie Prof. Dr. Boris Zernikow einholen. Auch vernachlässigt die Staatsanwaltschaft Hof nach meiner bescheidenen Meinung den generalpräventiven Sinn des Strafrechts und das öffentliche Interesse. Denn wenn sich unsere Gesellschaft an schreiende Babys bei einer Beschneidung gewöhnt, sinkt auch die Hemmschwelle für andere Gewalttaten an Kindern.

  • erlaubt, wenn ein Junge nur klein genug ist (bis zu sechs Monaten), aber ausdrücklich Nichtärzten die VA vorzunehmen, wohlwissend, dass diese eben KEINE wirkungsvolle Anästhesie vornehmen dürfen. Also entweder widerspricht sich der Gesetzestext da selbst oder man sieht es gleich so, wie es auch de facto angewandt wird (und wofür das Gesetz ja auch geschrieben wurde - es sollte schließlich alles so bleiben, wie es angeblich schon immer war): es erlaubt die VA bei unter sechs Monate alten Jungen auf Wunsch auch ohne jegliche Betäubung. Schließlich kann man Nichtärzte ja nicht dafür belangen, dass sie nur dass tun, was sie tun dürfen... Dann hat Rabbi Goldberg alles richtig gemacht und wenn es auch noch rückwirkend gilt, sowieso. Bye bye Rechtsstaat, Minderheitenschutz, Kinderrechte...

  • Pizarro73: Warum widersprichst du dem klaren Wortlaut des Gesetzes? Die Beschneidung ist nur erlaubt, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden soll. Davon gibt es keine Ausnahme. Die Mohalim müssen über eine vergleichbare Befähigung wie Ärzte verfügen. Es muss also alles darum gehen, auf dem Wortlaut des Gesetzes zu bestehen und davon keine Ausnahmen zuzulassen.

  • Was die Objektivität der Staatsanwaltschaft in ein seltsames Licht rückt, ist die Tatsache, dass Dr. Kamm die Klage offenbar vor dem 12.12.12 eingereicht hatte. Wäre zu diesem Zeitpunkt eine Vorhautamputation bereits mit Einwilligung der Eltern als straffrei anzusehen gewesen, hätte man den § 1631 d BGB ja nicht verabschieden brauchen.

    Sicherlich wird man in offenen Fällen das für den "Schuldigen" mildere Recht anwenden, aber gleichzeitig werden hier den Opfern der Beschneidungen rückwirkend auch noch ihre Grundrecht beschnitten. Interessant wird´s übrigens, wenn das BVG den § 1631 d BGB mit sofortiger Wirkung für verfassungswidrig erklären würde. Wird man dann im Sinne der Opfer in allen offenen Fällen noch Anzeigen annehmen?

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Nun ich mache auf die Widersprüche aufmerksam.

    Im Gesetz steht: den Eingriff SOLL ein Arzt machen. Wir sprachen darüber und waren uns nicht einig, ob diese Formulierung schwammig ist. Ich würde Deiner Einschätzung gerne glauben, kann es aber leider nicht - für mich ist es ein Schlupfloch für Haus-VAs z.B. bei Muslimen, hier oder im Urlaub...man will schließlich niemanden kriminalisieren, nur weiter Jungen Verstümmelungen zumuten, ohne das jemand dafür belangt werden kann. Erinnern wir uns: das war das EINZIGE politische ZIEL der Befürworter! (siehe keine Dokupflicht, keine Evaluation - alles was zweifeln lassen könnte, wurde aus dem Weg geräumt) KEIN KLAGEWEG! VÖLLIGE RECHTLOSSTELLUNG! Was soll mich da plötzlich optimistisch stimmen, dass auch nur IRGENDETWAS in diesem Gesetz dem Kindeswohl verpflichtet sein soll? Ich verstehe Dich: Du willst eine Formulierung so interpretieren, dass wir sie im Interesse des Kindeswohls benutzen können. Das wäre super!

    Dann heißt es: ist es der Junge klein genug, kanns auch einer tun, der das gleich kann wie ein Arzt. Sowas gibt es in Deutschland aber gar nicht. Ein Konstrukt. Also ein KLARER Gesetzestext ist für mich was anderes..

    Ich verstehe, worauf Du hinaus willst. Man kann vielleicht rechtlich so argumentieren. Ich hab nix dagegen! Ich bin immer für das, was mehr Erfolg verspricht... :-)... ich WILL NICHT Recht haben :-)...ich will, dass die Verstümmelungen aufhören. Alle, auch die mit Betäubung.

    Es ist aber denke ich genauso möglich, auf die Widersprüche innerhalb des Gesetzes hinzuweisen und es so anzugreifen.
    Das Gesetz ERLAUBT Nichtärzten ausdrücklich, die VA vorzunehmen.
    Dann stellt sich die Frage, von welcher Seite man angreift:

    Du sagst, laut Gesetz dürften nur Ärzte die VA vornehmen. Das Gesetz wurde aber geschrieben, um genau das zu umgehen. Also sage ich: das Gesetz ist falsch, ein Betrug.
    Was bessere Chance verspricht, kann ich nicht beurteilen...fragen wir die klugen Juristen...

  • Pizarro73:
    An mich gewandt schreibst du: "Du sagst, laut Gesetz dürften nur Ärzte die VA vornehmen." - Das habe ich aber gar nicht gesagt. Bitte, lies einfach, was ich geschrieben habe, und lies vor allem noch einmal das neue Gesetz. Es geht um die "Regeln der ärztlichen Kunst" (§ 1631 d Abs. 1 BGB). Davon macht der Absatz 2 meines Erachtens keine Ausnahme. In dem Mohel-Absatz 2 heißt es sogar ausdrücklich "Beschneidungen gemäß Absatz 1". Nur um die geht es.
    Alles andere sind deine Interpretationen (oder sogar Spekulationen).

  • Wäre die Landesvorsitzende der bayerischen Spaßpartei der Ethikkommission auch nur im Ansatz gefolgt, hätte bei jeder Beschneidung wenigstens ein Arzt eine Lokalanästhesie setzen müssen. So kann man die Regeln der ärztlichen Kunst auch so verstehen, dass diese eingehalten werden, wenn hinterher "nur" die Vorhaut abgeschnitten wurde, aber die Eichel noch weitestgehend unversehrt dranhängt.

    Ich persönlich gehe außerdem davon aus, dass es im Gegensatz zu den Staatsanwälten in Hof bestimmt welche geben wird, welche einen von beiden Elternteilen unterschriebenen Aufklärungsfragebogen als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufklärung über die Amputation fordern werden. Und wenn hier Risiken wie Tod oder Totalamputation als mögliches Risiko wie auch die lebenslänglichen sexuellen Einschränkungen nicht offensichtlich aufgeführt werden, könnte dies schon Staub aufwirbeln.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • "Ärztliche Kunst" und vergleichbare Fähigkeiten werden vom Mohel nur erwartet bezüglich der Beschneidung. D.h. hygiensche Instrumente, Beherrschung der Schnitttechnik, Betäubung. Mehr nicht.

    Die Soll-Bestimmung bezieht sich auf die ärztlich Kunst. Es reicht die Absicht, um die Verwirklichung kommt es dabei gar nicht an.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • "Ärztliche Kunst" wird vom Mohel nur erwartet bezüglich der Beschneidung. D.h. hygiensche Instrumente, Beherrschung der Schnitttechnik, Betäubung. Mehr nicht.

    Ein Mohel darf als Nicht-Mediziner keine ausreichende Betäubung geben. Dessen war sich die Ministerin aber bewusst und deshalb dürfen Babys unter starken Schmerzen beschnitten werden.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Der Mohel müsste also nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" einen Anästhesisten hinzuziehen, sofern er das nicht selbst kann. werner: Es handelt sich hier m.E. nicht um eine klassische Soll-Bestimmung, wie du sie hineinliest. Man kann den ganzen Satz auch anders verstehen, weil die Einwilligung der Eltern logischerweise vor der Beschneidung gegeben wird. Und in dem Gesetz geht es ja eben um diese Einwilligungsfähigkeit im Rahmen der Personensorge. DIE wird vom Gesetzgeber nur erlaubt, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.

  • […]

    Ich finde Dir locker vier oder fünf wissenschaftliche Untersuchungen, die zum Schluss kommen, dass Salbe und Zuckerlösung "effektiv" sind. Die deutsche Schmerzgesellschaft bezieht sich auf die AAP und diese wiederum auf diese Untersuchungen. Darauf wurde hier schon mehrfach hingewiesen.
    Ausserdem interessiert sich offensichtlich kein Staatsanwalt für diesen Aspekt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Lieber Benni:

    beinhaltet "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" nicht, dass ein Arzt den Eingriff vornehmen soll? Das ist doch genau dass, was Du fordern willst - dass die betäubungslosen VAs aufhören.
    Eine ebengleiche Befähigung eines anderen gibt es nicht. Das ist auch nicht Spekulation, sondern deutsches Recht. Deswegen sind die Ärzte ja so auf den Barrikaden.
    Ich kenne das Gesetz leider im Wortlaut. Ich weiß auch nicht, warum wir uns mißverstehen, oder was an meinen Aussagen spekulativ sein soll...ich wünschte ja sie wären es...aber was ist denn mit diesem Gesetz beabsichtigt???
    Etwa der Schutz der Kinder oder die Rechtlosstellung?
    Dass sich etwas ändert oder das alles so bleiben kann?

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