https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_20…itzeichnen.html
Eine solche Petition ist seit langem versucht worden. Sie wurde aber immer wieder abgebügelt...
Petition im Bundestag - Endlich!
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Das muß man mal an verschiedenen Stellen posten. Das sind die Momente in denen ich bedauere, kein Mitglied von Facebook... zu sein. Ist das wohl diese Petition der Kindernothilfe?
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"Der Bundestag möge bitte medizinisch notwendige Eingriffe - zum Beispiel bei Vorhautverengung - als Ausnahme zulassen. Des weiteren möge sich der Bundestag für ein europaweites Genitalverstümmelungsverbot einsetzen und auch unfreiwillige im Ausland durchgeführte Beschneidungen verbieten."
Das mit der (angeblichen) Vorhautverengung, die dann zur (oft unnötigen) Beschneidung führen soll, das hätte man sich sparen können.
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Hier habt ihr noch eine Petition. Von Avaaz.org.
http://www.avaaz.org/de/petition/St…giosen_Grunden/
Ich habe sie zwar nicht unterschrieben, da dort ein Verbot bis zur Volljährigkeit verlangt wird, wärend ich ein Verbot bis zum Alter von etwa 14 Jahren besser finde...
Aber ihr könnt ja unterschreiben...
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Ich habe sie unterschrieben, weil eine Maximalforderung eher dazu führt, dass man überhaupt was bekommt. Und seitdem ich gesehen habe, wie stark der Gruppenzwang sein kann, denke ich... sicher ist sicher.
Und wenn ich so sehe, dass der Ethikrat sich nicht einmal auf eine goldene Mitte vereinbart hat, in meinen Augen wäre das gewesen: 6 Monate mit Betäubung durch Fachpersonal, unter sterilen Bedingungen und nach Aufklärung der Eltern, dann habe ich wenig Hoffnung, dass man das Thema auf dem Verhandlungswege lösen wird. Im Endeffekt haben die betroffenen Religionsgemeinschaften mit dem Maximalergebnis abgeschnitten..... -
Bei einer Beschneidung ab 14 bin ich immer noch nicht ganz zufrieden. Mit 14 ist ein Kind noch total abhängig. Man muss dann Maßnahmen treffen, dass der Junge das auch wirklich will und weiß was das bedeutet. So sollte man mit dem Jungen sprechen, um sicher zu stellen, dass der nicht mit Geschenken oder Verharmlosungen des Eingriffs überzeugt oder durch Androhung von Strafe dazu gezwungen wird. Falls der Junge dann mit guter Aufklärung immer noch beschnitten werden will, steht dem Ganzen nichts im Wege.
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Ich finde es gut, dass es Leute gibt, die die Maximalforderung stellen. Denn dann ist es realistischer, dass man den Kompromiss "Beschneidung ab 14" akzeptiert.
Ich kenne meine Glaubensgenossen und eine Beschneidung mit 18 werden viele momentan sicher nicht akzeptieren. Da ist die Beschneidung ab 14 schon realistischer durchzusetzen...
Natürlich ist man mit 14 noch sehr abhängig, aber starke Persönlichkeiten werden sich durchsetzen können. Auf jeden Fall ist ein 14jähriger schon um einiges stärker und "wissender" als ein Siebenjähriger oder ein Baby.
Ich denke einfach, dass Viele sich gegen ein Verbot bis zur Volljährigkeit extrem sträuben werden....und somit sich die Durchsetzung eines solchen Verbots sehr in die Länge ziehen würde...
Mit 14 ist man religionsmündig, darf GV haben nach deutschem Recht, ist strafmündig...ich finde das Alter schon ok...
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Religionsmündigkeit und Einwilligungsfähigkeit sind aber verschiedene Dinge, auch rechtlich. Für Geschäftsfähigkeit gibt es Vorgaben, für Einwilligungsfähigkeit nicht, da kommt's auf die Person drauf an.
14 Jahre halte ich definitiv für zu jung, das Kind muss gerade auch vor dem Druck der Familie und der Religionsgemeinschaft geschützt werden - die sogenannten "schwachen Charaktere" umso stärker!
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Ich verstehe Deine Einwände, liebe Maria. Ich fände es auch besser, wenn die Jungen so lange mit ihrer Entscheidung warten, bis sie sich wirklich sicher sind, auch aufgeklärt, über alle Vor- und Nachteile. Und da ist das Alter: 14 Jahre, für einige sicher noch nicht ausreichend.
Aber ich versuche auch mich in die betroffenen Eltern hineinzuversetzen, abzuwägen, wie ihre Reaktionen sein könnten...
Und ich bin überzeugt, dass dieser Kompromiss "Beschneidung ab 14" eher einen "echten" Schutzeffekt hat für die Kinder, da die Eltern ihn leichter akzeptieren könnten und somit auch das Gesetz befolgen würden.
Während ich Angst habe, dass die Eltern bei einem Verbot bis zum 18. Lebensjahr, eher dazu neigen, das Gesetz zu umgehen und ihre Kinder weiterhin als Siebenjährige oder als Babies im Ausland beschneiden lassen. Da das Unrechtsbewusstsein bzgl. dieses Themas noch nicht wirklich ausgeprägt ist. Im Gegenteil...
Als Fernziel kann man ja immer noch die Beschneidung bei Volljährigkeit im Auge behalten...
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Ja, auch ich bin seit 2 Tagen unter GSO/Rudi, wieder im Petitionsforum unterwegs, und habe auch schon die Petition GEGEN Beschneidung, unterschrieben. Zur Zeit sind es 867 Unterschriften. Macht also alle mächtig Werbung, das wir die 50.000 Unterschriften für das Quorum erreichen.
Ja, auch ich (61) bin als Säugling beschnitten worden. Habe aber nochmal Glück gehabt. Habe zwar auch einige Schäden davongetragen, aber es ist noch alles ziemlich gut gegangen.
Umsomehr, setze ich mich aber heute dafür ein, das diese religiösen Beschneidungen unterbunden werden, und bestraft werden. Die Petition, ist umso wichtiger, weil jetzt, der Ethik-Rat, auch noch einstimmig beschlossen hat, Beschneidungen zu erlauben.
Völlig entsetzt bin ich über die Menge der Abgeordneten, die sich für das straffreie Erlauben der Beschneidungen, einsetzen. Insbesondere, bin ich über den Schnellschuss, im Parlament verärgert, wo man eine Resolution zu Gunsten der Beschneidung verabschiedet hat, ohne sich ausreichend über das Thema zu informieren. Am meisten, bin ich aber über die Kanzlerin verärgert, die anlässlich des kölner Urteils, Deutschland als Komikernation bezeichnet hat. Das werde ich ihr, bis zu den Wahlen, September 2013, nicht vergessen.
liebe Grüße, Rudi Gems
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Hallo Rudi,
Ich begrüße Dich in unserem "Komikerforum"
und danke Dir für Dein Statement! -
http://www.gam-online.de/text-Beschneidung-petition.html
Bitte um Vergebung, falls hier bereits gepostet.
B.O.Bachter
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Liebe Anna,
ich verstehe Deine Bedenken, doch möchte ich anmerken, dass der Arm des Gesetzes weit reicht, wenn Beschneidung von Minderjährigen strafbar ist. So kann auch gegen deutsche Staatsangehörige vorgegangen werden, wenn sie die Tat im Ausland begehen.
Nun gibt es ja wohl zwei Fraktionen unter den Gläubigen: die, die sowieso ihren Jungen beschneiden lassen wollen und die, die Bedenken haben, sich aber gesellschaftlichem Druck ausgesetzt sehen. Letztere sollten und müssen m.E. rundum eine Ausweichmöglichkeit haben ("nee wir können das nicht machen, dann werden wir bestraft... ja leider... Skandal, mhm..." = passt schon!
).Erstere werden nach meinem Dafürhalten die Feier vornehmen wollen, wenn das Kind jünger ist und sie es noch nicht mit einem pubertierenden jungen Mann zu tun haben. Schon wegen der Tradition mit dem Kind im Prinzenkostüm. Aber sicher auch aus anderen Gründen.

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20. Juli 2012
Text der PetitionDer Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:
§ 1631d
Verbot der rituellen GenitalmutilationDie Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
Begründung
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ( AEMR, Paris 10.12.1949 ) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, -
Gibt es dazu einen Link? Ich kann die Petition dort nicht finden.
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