INTEGRA, durch gefragt

  • Wie gesagt, ich habe mich bei den einzelne Mitgliedsorganisationen,
    welche noch keine Stellung bezogen haben durch gefragt.


    agisra e.V. :

    Zitat

    Seh geehrter Herr M,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Agisra e.V. ist eine Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen.
    Wir sind eine Frauenberatungsstelle und arbeiten ausschließlich mit Frauen. Aus diesem Grund haben wir keine Erfahrungen zum Thema Beschneidung von Jungen.

    Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

    Valentina Maradjieva
    agisra e.V.

    Aktion Weißes Friedensband e.V:



    Amnesty
    International,
    Sektion
    der Bundesrepublik Deutschland:

    FORWARD-Germany:


    Ich ergänze natürlich noch die Nachzügler.

  • Die Antwort von amnesty ist enttäuschend und dürftig.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Die Antwort von amnesty ist enttäuschend und dürftig.

    Ich finde sie ehrlich und gut abgegrenzt. Immerhin nicht die kann-man-nicht- (würg) -Sülze anderer.
    Das Thema ist Dynamit und das muss von unten nach oben kochen, lautet die Antwort.
    Irgendwann merken die, dass diese, ihre Einlassung zur Mädchenbeschneidung 1.1 auf die von Jungen zutrifft.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Ich finde sie ehrlich und gut abgegrenzt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vorstand von amnesty nicht auch Themen in die Diskussion einbringen darf. Das Fatale an ihrer Antwort ist, dass sie im Ergebnis genau auf das hinaus läuft, was die "Kann-man-nicht-vergleichen"-Befürworter vertreten: man kann gegen die FGM sein, ohne sich zur MGM positionieren zu müssen.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Sicher, aber das scheint doch ein zeitweiliger Zustand zu sein, der sich ändern könnte, wenn von unten Druck kommt. Und das finde ich senkrechter als das Getue der Parteien. Bei der FDP ist es flagrant: die Julis sind dagegen und die Herren Tören und Konsorten, hauen das durch.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Ja, Parteien haben das Recht und die Pflicht zu regieren und Gesetze zu machen. amnesty nicht. Das mag schön basisdemokratisch sein, ehrlich ist es sicher auch. Aber wie schön, wenn wir uns vorhalten lassen müssen, nicht einmal amnesty würde unsere Sichtweise zu FGM/MGM teilen?
    Bauchschmerzen bereitet mir zudem in diesem Kontext, dass sie ausgerechnet Herrn Bielefeld zitieren.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Amnesty hat sich nicht ausführlich mit der Thematik männlicher Beschneidung befasst und hat daher keine Position dazu, wie diese rechtlich geregelt werden sollte (...)
    Im Fall von weiblicher Genitalverstümmelung (verharmlosend auch Beschneidung) haben wir eine eindeutige Position. Sie verletzt das Recht auf physische Unversehrtheit, das Recht auf Leben und (reproduktive) Gesundheit, aber auch das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen und ist daher eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und muss daher gesellschaftlich zurückgedrängt und ggf. auch strafrechtlich verfolgt werden. Amnesty ist sich dabei bewusst, dass weibliche Genitalverstümmelung in einigen Gesellschaften/Gruppen tief verwurzelte Tradition ist. Dies erfordert einen sensiblen Umgang mit dem Thema - bedeutet jedoch nicht, dass Tradition als Rechtfertigung dienen kann.

    Eine sehr merkwürdige Argumentation der Amnesty International! Die weibliche Genitlverstümmelung verletzt das Recht auf physische Gesundheit, aber die Jungen haben offensichtlich kein Recht auf physische Gesundheit, die Frauen haben Recht auf Leben (die Jungen haben keins), die Frauen haben recht auf (reproduktive) Gesundheit (die Jungen nicht), wobei zu sagen ist, dass auch beschnittene Frauen sich weiterhin reproduzieren können. Ein berühmtes Beispiel in DE ist die Somalierin Faduma Korn, die mit 8 Jahren die "pharaonische Beschneidung" über sich ergehen lassen musste, heute mit einem Deutschen verheiratet ist und einen Sohn hat! Die Mädchen haben ein Selbstbestimmungsrecht (die Jungen nicht).

    Argumentiert man weiter im gleichen Sinne, dann könnte man sagen: Da es möglich ist, dass Frauen trotz einer pharaonischen Genitalverstümmelung Kinder kriegen können (sonst wären ja die Somalier und Äthiopier aber auch die Ägypter ausgestorben), dann brauchen die UNO und anderen Menschenrechtsorganisationen nichts gegen die weibliche Beschneidung zu unternehmen! Nicht wahr?

    "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
    "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)

  • Argumentiert man weiter im gleichen Sinne, dann könnte man sagen: Da es möglich ist, dass Frauen trotz einer pharaonischen Genitalverstümmelung Kinder kriegen können (sonst wären ja die Somalier und Äthiopier aber auch die Ägypter ausgestorben)...

    Sehr scharfsinnig, wirklich. :thumbup:

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Dennoch sehe ich , bei Amnesty, die Aufforderung sich als Betroffener zu melden, mit drin.
    Vielleicht ist die Lage ähnlich wie bei FORWARD-Germany.
    Also könnte man den Kritikern, innerhalb Amnestys, vielleicht unter die Arme Greifen durch authentische Berichte.

  • Sehr scharfsinnig, wirklich.

    Ist doch so! Bei der männlichen Beschneidung wird ja noch gerne argumentiert, dass sie die Funktions- und Zeugungsfähigkeit des Mannes gar nicht beeinträchtigt - abgesehen von den angeblichen Gesundheitsvorteilen und der Hygiene. Die Männer sind orgasmusfähig und somit können sie auch Väter werden.
    So betrachtet kann man ja in Deutschland auch die Amputation der Klitorisvorhaut als Äquivalent zur Vorhautamputation gesetzlich erlauben für die Ägypter, die in Deutschland leben, denn sie ist jetzt in Ägypten wieder gesetzlich erlaubt - und vielleicht auch in anderen afrikanischen Staaten.

    Die Frauen können ja auch ohne Klitorisvorhaut schwanger und somit Mütter werden. Sie brauchen keinen Orgasmus dazu und somit ist ja auch die Klitoris überflüssig und auch die kleinen Schamlippen. Denn das zu befruchtende Ei befinden sich im Inneren des Körpers bzw. in den Eierstöcken! Und hygienischer ist es ja auch noch!

    "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
    "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)

  • Dennoch sehe ich , bei Amnesty, die Aufforderung sich als Betroffener zu melden, mit drin.


    Danke E.H.M. für Deine Mühe. Und für mich persönlich habe ich einen neuen Punkt auf der Aufgabenliste. Na, Hauptsache, die Arbeit hört nicht auf... ;)

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • ähm, das war keineswegs ironisch, ich finde das wirklich scharfsinnig.

    Das weiss ich, dass du das nicht ironisch gemeint hast. Ich wollte nur darlegen, wie absurd die Argumente der Befürwörter sind. Es ist überhaupt absurd die Geschlechtsorgane der Jungen und Mädchen zu vergleichen! Es ist als wollte man Äpfel mit Birnen vergleichen.

    Sie sehen anders aus und sie sind logischerweise anatomisch anders aufgebaut - aber es sind Organe, die so zum menschlichen Körper gehören und es sind Organe, die niemand von aussen chirurgisch aus moralischen oder religiösen Motivationen manipulieren darf! Ausser ist medizinisch wirklich notwendig, wenn im erwachsenen Alter eine zu enge Vorhaut den Liebesakt sehr schmerzhaft werden lässt! Oder bestimmte nicht anders zu behandelnde Erkrankungen.

    "Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
    "Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)

  • Ergänzung vom 27.11. 2012
    23:50

  • Stimmt,

    die Reaktion von Amnesty ist enttäuschend.
    Aber kann man von denen wirklich etwas anderes erwarten als fadenscheinige Ausreden ? Die tun gerne so als hätten sie das Gutmenschentum erfunden, sind aber eigentlich nur ein linker Haufen. War in Anfangszeiten wohl mal besser, aber jetzt ist man eben konform.

  • National Coalition
    für die Umsetzung der
    UN-Kinderrechtskonvention
    in Deutschland


    STELLUNGNAHME DER NATIONAL COALITION FÜR DIE UMSETZUNG DER UN-KINDERRECHTSKONVENTION IN DEUTSCHLAND ZU DEN GESETZENTWÜRFEN ZUR BESCHNEIDUNG VON JUNGEN VOM 22. NOVEMBER 2012

    Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (National Coalition) hat im Rahmen der Anhörung des BMJ zu den Eckpunkten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die anstehenden gesetzgeberischen Schritte an dem Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) messen lassen müssen (siehe Anlage).
    Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11295) sowie der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11430) veranlassen die National Coalition zu der folgenden ergänzenden Stellungnahme:
    a) Die gesamte Diskussion über die Rechtfertigung eines körperlichen Eingriffs durch Beschneidung von Jungen leidet unter einer elementaren kinderrechtlichen Schieflage im Verständnis des Elternrechts gegenüber den Rechten des Kindes. Korrigierende Klarstellungen sind erforderlich.
    b) Mit Rücksicht auf eine Vielzahl noch nicht hinreichend geklärter Fragen sollte das Gesetzesvorhaben mit der Entschließung verbunden werden, gleichzeitig eine Begleitforschung sowie die Evaluierung der Erfahrungen in Gang zu setzen, die insbesondere die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einschließt.
    IM EINZELNEN:
    Zu a)
    Zutreffend wird davon ausgegangen, dass die Beschneidung ohne rechtfertigende Einwilligung eine rechtswidrige Körperverletzung ist. Soweit dabei auf die Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgestellt wird, knüpft dies an das Erziehungsrecht gemäß Art. 6 Grundgesetz an. Unter Beachtung des Kindeswohls wird mit Blick auf die Freiheit der Religionsausübung eine Güterabwägung des Elternrechts mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vorgenommen.
    Unabhängig davon, ob man annimmt, die Einwilligung der Eltern sei vom Wohl des Kindes gedeckt, oder ob man dies verneint, vernachlässigt die so formulierte Problemstellung den durch die Kinderrechtskonvention hinsichtlich des Elternrechts eingetretenen Paradigmenwechsel. Durch Art. 5 UN-KRK findet die Elternverantwortung eine grundlegend neue Definition. Die Vertragsstaaten achten das Recht der Eltern, das Kind „bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.“ Während das Grundgesetz die Kinder bei Pflege und Erziehung als „Objekt“ anspricht, bringt Art. 5 UN-KRK den Grundgedanken der Konvention zum Ausdruck, dass das Kind nie Objekt, sondern stets als eigenständiges Subjekt und Träger eigener Rechte zu achten und zu schützen ist. Das Kind ist nicht zunächst „Objekt“ der elterlichen Erziehung und dann erst Subjekt, sondern eigenständige Persönlichkeit von Geburt an. Das Elternrecht ist – vorbehaltlich des begrenzten staatlichen Wächteramts – Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen, aber kein Recht ‚am Kind‘, das sie zur Verfügung über die körperliche Integrität des Kindes ermächtigt. Die Eltern sind – wie der Entwurf Drs-Opp. es zutreffend hervorhebt – lediglich Treuhänder der Rechte des Kindes.
    Dadurch ergibt sich eine neue Problemstellung. Unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts ist auf die Einwilligung des Kindes abzustellen, dessen Ausübung in Vertretung des Kindes treuhänderisch von den Eltern wahrgenommen wird. Hier steht nicht Elternrecht gegen Kindesrecht, sondern zu bewältigen ist ein Zielkonflikt innerhalb eigener Rechte des Kindes – des Rechts auf Selbstbestimmung, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, aber auch des Rechts auf Selbstentfaltung in religiöser und kultureller Hinsicht, das dem Kind als eigenes Grundrecht zusteht. Dies treuhänderisch für das Kind wahrzunehmen, ist Aufgabe der Eltern. Sie dürfen sich dabei von ihren eigenen Erziehungsvorstellungen auch in religiöser oder kultureller Hinsicht leiten lassen; zu verantworten haben sie dies aber vor den Rechten ihres Kindes. Nicht nur die Ausrichtung an der judaischen, muslimischen oder christlichen Religion oder entsprechenden kulturellen Bräuchen verlangt Eltern eine gewissenhafte Prüfung ab, sondern auch die Vorenthaltung einer religiösen Erziehung, die eine Verkürzung seiner Grundrechte darstellen kann. Bei der Beschneidung geht es konkret um die Abwägung, ob das Kind selbst im Interesse eigener Rechte mutmaßlich eine Schmälerung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit hinnehmen würde. Es ist anzunehmen, dass die vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Risikobegrenzungen vom Standard der UN-Kinderrechtskonvention her das Mindeste sind, das aus der Perspektive des Kindes erforderlich ist.
    In diesem Sinne muss die Subjektstellung des Kindes auch bei der Beschneidungsproblematik im Mittelpunkt stehen. Mindestens in der Begründung sollte eine entsprechende Klarstellung erfolgen. Die aufgezeigte Problematik ist im Übrigen ein sprechendes Beispiel für die Notwendigkeit, die Stellung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit und den Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz aufzunehmen.
    Zu b)
    Die in der bereits vorgelegten Äußerung der National Coalition aufgeführten Problempunkte betreffen die Tatsache, dass zahlreiche Einzelfragen zum Risiko, zum Schaden oder zum Nutzen der Beschneidung im hiesigen und im internationalen Diskurs keineswegs als abschließend geklärt gelten können. Wenn man gleichwohl durch die alsbaldige gesetzliche Regelung die Rechtssicherheit in den Vordergrund stellt, sollte dies den Gesetzgeber veranlassen, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen.
    Berlin, den 22. November 2012

  • "In der National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) haben sich derzeit rund 110 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-KRK bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen. Schirmherr ist der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Herr Dr.h.c. Wolfgang Thierse."

    Wie bitte?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • werner, musste das jetzt sein? Ich hatte mich beim lesen der Stellungnahme des NC grad so wohl gefühlt...

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • http://www.migrazentrum-freiburg.de/resources/TDF-Stellungnahme+Jungenbeschneidung+mit+Unterstu$CC$88tzerInnen.pdf


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