Christian Knuth schreibt in männer* dazu:
Bei intergeschlechtlichen Kindern müssen Eingriffe an den Genitalien warten, bis das Kind selbst entscheiden kann. Einen Paragrafen weiter vorn erlaubt das BGB Eltern, für ihre Söhne genau so einen Eingriff zu beschließen.
ZitatAm Intersex Awareness Day 2018 haben wir Deutschland an dieser Stelle ein „Entwicklungsland“ genannt. Acht Jahre später stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch zwei Paragrafen Tür an Tür, die auf dieselbe Frage gegensätzlich antworten. Die Frage lautet: Dürfen Eltern in einen Eingriff an den Genitalien ihres Kindes einwilligen, den das Kind medizinisch nicht braucht?
ZitatEin Maßstab für alle Kinder
Der Bundestag muss dafür nichts Neues erfinden. Den Maßstab hat er 2021 selbst formuliert: Ein Eingriff an den Genitalien, den das Kind medizinisch nicht braucht, wartet, bis das Kind selbst entscheiden kann. Zuerst gehört der überfällige Bericht auf den Tisch. Dann sollte der Bundestag beide Paragrafen an diesem Maßstab messen, für alle Kinder gleich. Was offen bleibt: Warum soll der Grundsatz, den der Bundestag 2021 für intergeschlechtliche Kinder für richtig hielt, am Paragrafen nebenan nicht gelten?
Gute Frage!