Auch weiterhin kommt der Norm va Appellcharakter zu mit dem Ziel einer Bewusstseinsänderung der Bevölkerung
Genau einen solchen Appell wäre 2012 bzgl BGM fällig gewesen. Stattdessen: "ist völlig OK, mach mal ruhig!"
QuoteDie lege artis aus zwingenden religiösen Gründen durchgeführte Beschneidung ist nach richtiger Ansicht vom Erziehungsrecht der Eltern gedeckt, da sie vorrangig berufen sind, für ihr Kind dessen Religionsfreiheit in Anspruch zu nehmen; anders verhält es sich mit anderen religiös oder kultisch motivierten schweren und gefährlichen körperlichen Eingriffen, wie etwa der Beschneidung von Mädchen
QuoteVerboten sind demnach körperliche Bestrafungen, va Schläge, aber auch Ohrfeigen, Schütteln, Ohrenziehen, kräftiges Zupacken oder auch nur ein ›Klaps‹.
Gewalt ist Gewalt! Und "Erziehung mit dem Messer" soll weniger Gewalt sein als ein Klaps mit der Hand auf den Po? Was haben diese Juristen geraucht? ![]()
Religionsfreiheit heißt auch das Recht, frei von Religion zu sein. Und somit auch frei von unauslöschlichen religiösen Markierungen. Der 1631d macht "Religion" überhaupt nicht zur Voraussetzung für die Genitalverstümmelung.
Und "Beschneidungen" von Mädchen müssen nicht in allen existierenden Formen schwerer oder gefährlicher sein als die von Jungen, sind aber "nach richtiger Ansicht verboten". Was eine klare Diskriminierung darstellt.
Quote from Paragraph1631 BGBDas Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen.....
Das ist einen Aufzählung. Es reicht, wenn ein Tatbestand in der Aufzählung verwirklicht wird, dass der §1631 BGB greift. Körperliche Bestrafung ist keine notwendige Voraussetzung oder wie es im Juristengeschwurbel gerne heißt "conditio sine qua non".
QuoteDieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten.
Echt jetzt? Das soll "Premium" sein? ![]()
QuoteSie wollen mehr?
Ach nein, lieber nicht, Danke! ![]()