Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631 BG

  • Auch weiterhin kommt der Norm va Appellcharakter zu mit dem Ziel einer Bewusstseinsänderung der Bevölkerung

    Genau einen solchen Appell wäre 2012 bzgl BGM fällig gewesen. Stattdessen: "ist völlig OK, mach mal ruhig!"

    Quote

    Die lege artis aus zwingenden religiösen Gründen durchgeführte Beschneidung ist nach richtiger Ansicht vom Erziehungsrecht der Eltern gedeckt, da sie vorrangig berufen sind, für ihr Kind dessen Religionsfreiheit in Anspruch zu nehmen; anders verhält es sich mit anderen religiös oder kultisch motivierten schweren und gefährlichen körperlichen Eingriffen, wie etwa der Beschneidung von Mädchen

    Quote

    Verboten sind demnach körperliche Bestrafungen, va Schläge, aber auch Ohrfeigen, Schütteln, Ohrenziehen, kräftiges Zupacken oder auch nur ein ›Klaps‹.

    Gewalt ist Gewalt! Und "Erziehung mit dem Messer" soll weniger Gewalt sein als ein Klaps mit der Hand auf den Po? Was haben diese Juristen geraucht? :FP01

    Religionsfreiheit heißt auch das Recht, frei von Religion zu sein. Und somit auch frei von unauslöschlichen religiösen Markierungen. Der 1631d macht "Religion" überhaupt nicht zur Voraussetzung für die Genitalverstümmelung.

    Und "Beschneidungen" von Mädchen müssen nicht in allen existierenden Formen schwerer oder gefährlicher sein als die von Jungen, sind aber "nach richtiger Ansicht verboten". Was eine klare Diskriminierung darstellt.


    Quote from Paragraph1631 BGB

    Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen.....

    Das ist einen Aufzählung. Es reicht, wenn ein Tatbestand in der Aufzählung verwirklicht wird, dass der §1631 BGB greift. Körperliche Bestrafung ist keine notwendige Voraussetzung oder wie es im Juristengeschwurbel gerne heißt "conditio sine qua non".


    Quote

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    Echt jetzt? Das soll "Premium" sein? X/

    Quote

    Sie wollen mehr?

    Ach nein, lieber nicht, Danke! ^^

    There is no skin like foreskin

  • Diese Argumentation ist schlichtweg verharmlosend – und dazu noch voller Widersprüche.

    Wie kann es sein, dass bereits das Schütteln eines Kindes als Verletzung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung gilt, aber das Herumschneiden seines empfindlichsten Körperteils mit Messern und Klemmen plötzlich als rechtmäßig gelten soll?
    Merken diese Juristen eigentlich, welche Widersprüche sie da vertreten? Oder fehlt ihnen jegliches Bewusstsein dafür, was eine Beschneidung tatsächlich bedeutet – körperlich und medizinisch!?

  • Quote from Sokrates

    Wie kann es sein, dass bereits das Schütteln eines Kindes als Verletzung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung gilt...

    Vorsicht!


    "Schütteln" ist ein weites Feld. Das kann eine schwere Kindesmisshandlung oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge darstellen.

    Das Schütteltrauma-Syndrom zählt zu den häufigsten Ursachen von tödlichen Kopfverletzungen in dieser Altersgruppe. Bis zu 30 Prozent der betroffenen Kinder sterben daran, während rund 70 Prozent der Überlebenden Langzeitschäden erleiden

    Hat wohl häufig mit "Schreikindern" und / oder alkohol- oder drogensüchtigen Eltern zu tun.

    Das kann im Einzelfall etwas ganz anderes sein als der berühmte "Klaps auf den Po", der verboten ist - im unverständlichen Gegensatz zu einer Messerattacke mit lebenslangen Folgen.

    There is no skin like foreskin

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