Ablehnung, (blöde-)Bemerkungen/Fragen in Partnerschaften oder Einrichtungen wie Praxen (Ärzte, Physio ...) wegen Beschneidung

  • Ich habe zwar oben geschrieben, dass sich zu meiner Beschneidung noch niemand geäußert hat, aber es gab doch einen Fall im medizinischen Umfeld:

    War mit etwa 16 Jahren routinemäßig bei der Schulärztin, hatte eine Vorhautverengung, konnte die Vorhaut nur schwer zurückziehen und sie war auch vernarbt. Es war also klar, dass es nicht von selbst besser wurde.
    Am Ende der Untersuchung wollte sie schauen ob meine Vorhaut zurückziehbar ist. Sie hat auch festgestellt dass es nicht geht und mich zum Urologen geschickt. Bei dem war ich dann, er hat aber nur eine Beschneidung als Lösung gesehen. Davor hatte ich erstmal Angst und hab das Thema einfach mal aufgeschoben.
    Ein Jahr später wieder routinemäßige Untersuchung. Am Ende die Frage ob ich was wegen der Phimose gemacht hätte. Hatte ich nicht, weil waschen ging, aber gezwickt hats trotzdem. "Wollen Sie weiter Schmerzen haben? Sie sollten was dagegen machen!"


    Ich welchem Bundesland oder Land war das denn mit den jährlichen Routine-Untersuchungen samt Genitaluntersuchung. Das ist mir völlig unbekannt.

  • In Österreich hat auch jede weiterführende Schule einen Schularzt, der jeden Schüler einmal pro Jahr untersucht, eine Art "Hausarzt" der Schule. In Deutschland undenkbar ...

    Kann man die Untersuchungen eigentlich verweigern?

  • Ich denke schon, aber es gibt eine Art Gruppenzwang und man wird auch nicht gefragt on man möchte. Man wird während des Unterrichts einfach in kleinen Gruppen zum Schularzt geschickt (Untersuchung ist dann einzeln). Im Jahr wo ich bei der Stellung (Bundesheer) war (wo ja auch eine Untersuchung stattfindet, uA. ob beide Hoden da sind) haben andere und ich die Untersuchung abgelehnt.

  • Soweit ich weiß gibt es ab dem Schulalter nur mehr in der Schule Vorsorgeuntersuchungen, eine Teilnahme daran ist grundsätzlich verpflichtend.
    Darüberhinaus gibt es von kleinen Krankenkassen ein extra Angebot für Kinder und Jugendliche, aber die decken nur wenige Prozent ab.

  • Habe jetzt mal recherchiert, die Untersuchungen sind verpflichtend:


    Gem. SchUG § 66 (2) sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

    Folgen der Verweigerung:

    (Gefährdungs-)Meldung an die Bildungsdirektion und an den zuständihgen kinder- und Jugendhilfeträger.

    https://www.elternmitwirkung.at/index.php/elte…eiten?showall=1

    Da es ja in Deutschland wirklich niemanden interessiert, finde ich es auf der einen Seite gar nicht verkehrt, wenn Kinder vor dem Schulsport, oder auch Kinder mit Behinderungen/Einschränkungen im Kontext der Schule einen Ansprechpartner haben. Da gab es ja den Fall der 13-jährigen Diabetikerin ,die in London auf Klassenfahrt starb, in einem Diabetiker Forum schrieb dazu einer, das sie in Österreich vom Schularzt keine Freigabe für die Klassenfahrt bekommen hätte ...

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