Lottogew... -äh, Kassenbetrug, die siebte...läppische 100.000€

  • In dem Fall mal aufgeflogen:


    Zitat

    Bei der angeordneten Dokumentationspflicht in Bezug auf Zirkumzisionen gehe es jedoch weder in erster Linie um die Feststellung, ob Leistungen vollständig erbracht worden seien, noch um die Einhaltung notwendiger Qualitätsstandards. Ebenso wenig diene die Dokumentationspflicht dem Nachweis, dass die abgerechneten Leistungen auf den medizinisch notwendigen Rahmen begrenzt gewesen seien. Es gehe vielmehr um die Dokumentation, ob eine medizinische Indikation für die Erbringung der Zirkumzision zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder ein nicht behandlungsbedürftiger Zustand vorgelegen habe.

    Finger und Messer weg von den Genitalien von Kindern, wenn diese "nicht behandlungsbedürftig" sind!


    Zitat

    Zur „Diskussion“ stünden 1.118 operierte Patienten, bei denen in 212 Fällen Histologien durchgeführt worden seien. Daneben seien seit Anfang 2014 in 81 Fällen Bilddokumentationen angefertigt worden (in 50 Fällen präoperativ, in 31 Fällen prä- und postoperativ).

    Zitat

    Auf dieser Grundlage berechne sich ein Rückforderungsbetrag in Höhe von insgesamt 138.748,77 €.

    Schlimm genug, dass diesen Profi-Kinderverstümmlern nicht das Handwerk gelegt wird.
    Aber, dass wir alle immer wieder für Genitalverstümmelung blechen müssen ist - der Gipfel!


    Zitat von Die Klägerin

    Um seinen Versorgungsanspruch zu realisieren, sei der Patient gehalten, sein Einverständnis mit der Anfertigung einer Fotodokumentation aus dem intimen Körperbereich zu erteilen.

    OMG, auf ein mal diese Empathie für die Persönlichkeitsrechte des Kindes! (Pino)
    Dann lasst halt eure Finger vom intimen Körperbereich von Kindern!


    Zitat von Die Klägerin

    Die Bilder seien mit privaten Kameras aufgenommen worden. [sehr professionell!] Die entsprechenden Speicherkarten seien anschließend gelöscht worden. Hintergrund sei, dass die Praxis unter keinen Umständen wegen solcher – erst recht noch gespeicherter - Fotos in eine öffentliche Diskussion habe geraten wollen.


    Eine öffentliche Diskussion wäre wegen der Genitalverstümmelungen und des Kassenbeschisses (rettet den Genitiv) wesentlich angebrachter.


    Zitat von Die Klägerin

    Die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und Operationsdaten könnten ggf. von Klägerseite nachgetragen werden.

    Ja, nee, ist klar! ;) ;) ;)

    So stellt man sich eine fälschungssichere Dokumentation auch vor! :D


    Zitat von Die Klägerin

    Das Gericht habe sich nicht mit der Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre der Betroffenen auseinandergesetzt.

    Soll man jetzt lachen oder weinen? Da sieht jemand die Mücke und nimmt den Elefanten nicht wahr :FP01

    Auf einmal kennen solche Leute Grundrechte von Kindern!


    Zitat

    Die Klägerin hat den Leistungsinhalt der streitigen Gebührenpositionen nicht vollständig erbracht. Die GOP 31102 EBM regelt die berechnungsfähigen Leistungen für dermatochirurgische Eingriffe der Kategorie A2. Deren obligater Leistungsinhalt erfasst chirurgische Eingriffe an der Körperoberfläche der Kategorie A2 entsprechend Anhang 2

    Zitat

    Eine der Kategorie A2 zuzuordnende Operation am Präputium ist allein die Frenulum- und Präputiumplastik (OPS 5-640.3), nicht die reine Zirkumzision nach dem OPS 5-640.2, die systematisch der Kategorie A1 zugeordnet ist.

    Klar, für vorhauterhaltende OPs gibt es mehr Geld! ;)

    Und die Kinderärzte stellen dann hinterher fest - radikal abgesäbelt.

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n…l_20201021.html

    There is no skin like foreskin

  • Wie man aus "einschlägigen Foren" weiß, scheint das mit dem Kassenbeschiss im Normalfall problemlos zu klappen "da musst du mit dem Jungen nur zu dem richtigen Arzt gehen".
    Wenn das mal vor Gericht geht, das dürfte die berühmte Spitze des Eisbergs sein.

    Und unser Bundesgesundheitsministerium dreht Däumchen. Bzw. gibt noch Tips (z.B Bettina Godschalk), wie es noch etwas billiger, billiger, billiger geht.
    Wächteramt, drauf gesch...

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Zu einer weitergehenden Verminderung besteht keine Veranlassung. Bei Durchsicht weisen die von der Antragstellerin eingereichten Unterlagen aus, dass sämtliche Patienten türkische oder arabische Namen tragen und sich in einem Alter von zwei bis neun Jahren befanden.

    Ach! Zufälle gibt's! :/


    Zitat

    Das deutet stark darauf hin, dass es sich bei den streitbefangenen Zirkumzisionen um Beschneidungen aus religiösen, rituellen oder kulturellen Gründen gehandelt hat, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen.

    Hey, hey, hat das Gericht etwa Vorurteile gegenüber Minderheiten? Böses Gericht! ;)

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_du…_380_15_ER.html

    There is no skin like foreskin

  • Aber, dass wir alle immer wieder für Genitalverstümmelung blechen müssen ist - der Gipfel!

    Jo, dafür darf der Steuerzahler blechen. Sinnlose Verstümmelung, die nichts als Schaden anrichtet und von keinem der Betroffenen je gewünscht gewesen wäre.

    Aber wehe, du wirst mal richtig krank und brauchst eine teure OP, die eindeutig mehr helfen als schaden würde. Dann darfst du quer durch die Republik reisen und beim MDK vorsprechen und wirst am Ende noch abserviert. BRD - Bananenrepublik Deutschland.

    "The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing"

  • Jo, dafür darf der Steuerzahler blechen

    Streng genommen nicht der Steuerzahler. Sondern der Krankenkassen-Beitragszahler. Was sich aber weitgehend deckt.

    Also die "Solidargemeinschaft". Die zum größten Teil Null-Solidarität für die Genitalverstümmelung von Kindern hat.

    There is no skin like foreskin

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