Hatten wir glaube ich noch nicht?
Der weichgeklopfte Wissenschaftliche Dienst mal wieder, Zirkelschluss auf Zirkelschluss:
Hatten wir glaube ich noch nicht?
Der weichgeklopfte Wissenschaftliche Dienst mal wieder, Zirkelschluss auf Zirkelschluss:
Ist schon drollig, wenn der dt. Bundestag auf Wordpress verlinken muss - für das Kölner Urteil.
https://www.bundestag.de/resource/blob/…18-pdf-data.pdf
Wobei diese Subdomain mit dem seltsamen Namen adam1cor.files.wordpress.com inzwischen nichts anderes mehr vorzuhalten scheint als jenes Urteil.
Auch eine Art zu sagen:
"Dieses Urteil geht uns am Arsch vorbei"
Wer wohl hinter adam1cor.files.wordpress.com steckt?
Gibt man das alleine ein, kommt ein redirect auf:
https://ukhumanrightsblog.com/
Commissioning Editor:Jonathan Metzer
Und auf der Seite findet man dann ziemlich eindeutiges:
https://ukhumanrightsblog.com/wp-content/upl…ircumcision.pdf
https://ukhumanrightsblog.com/2015/01/18/mal…e-family-court/
https://ukhumanrightsblog.com/2011/06/15/sho…sion-be-banned/
https://ukhumanrightsblog.com/2012/07/25/out…igious-freedom/
Zufall. Das ist mit Sicherheit alles nur ein dummer Zufall.
Weitergehen, hier gibst nichts zu sehen....
ZitatDer Annahme eines Verstoßes von § 1631d BGB gegen Artikel 3 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 GG wird von anderer Seite jedoch entgegengehalten, dass die Eingriffe bei der männlichen Beschneidung und der weiblichen Genitalverstümmelung hinsichtlich des Gefährdungspotentials nicht miteinander zu vergleichen seien.13 Deshalb läge mangels Vergleichbarkeit auch keine Ungleichbehandlung iSd. Artikel 3 Absatz 2, 3 Satz 1 GG vor:
„Dass der Gesetzgeber das Gefährdungspotenzial der Beschneidung männlicher Kinder anders als das bei der weiblichen Beschneidung (Genitalverstümmelung) einschätzt und diese
wegen des tiefgreifenden psychophysischen Destruktionseffekts als Kindeswohlverletzung
einordnet, ist nicht nur vertretbar, sondern geradezu zwingend. Hierbei geht es nicht um eine
Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts (Art. 3 III 1 GG), sondern um die unterschiedliche Bewertung körperlicher Eingriffe bei Kindern, die je nach der in Rede stehenden Eingriffsintensität anders ausfällt.“14
tiefgreifender psychophysischer Destruktionseffekt? : Suizid nach Beschneidung als Erwachsener
Gefährdungspotential? :Beschneidungen mit Todesfolge
Ulwaluko circumcision photos
Zitat14 Rixen, Das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes, NJW 2013, 257 (259).
Zitat
Deshalb sei die Auffassung des Gesetzgebers, dass es sich bei Genitalverstümmelungen an Mädchen in der Form, wie sie vorwiegend im asiatischen und afrikanischen Raum vorgenommen
würden, um grundlegend verschiedene Eingriffe im Vergleich zu der Beschneidung von Jungen
handele, zutreffend.15
Kommt es nicht eher darauf an, welche Genitalverstümmelungen vorwiegend im Gebiet deutscher Rechtsprechung vorkommen? Oder warum vergleichen die bei der Jungenverstümmelung nicht mit Ulwaluko & Co?
Das Gefährdungspotential hängt an der Medikalisierung, die im Falle von Mädchen verboten, im Falle von Jungen ein Feigenblatt ist.
" Wer wohl hinter adam1cor.files.wordpress.com steckt? "
1cor = 1 Crown Office Row barristers' chambers = One Crown Office Row, Temple, London, EC4Y 7HH
.
2015 grübelte adam1cor / ukhumanrightsblog über FGM, MGM und den Bereich elterlicher Sorge (und erkannte damals richtig, dass FGM Typ IV weniger invasiv als die Zirkumzision ist, vergaß aber mindestens die FGM Typ Ia und scheint bis heute nicht wahrhaben zu wollen, dass die männliche Routinebeschneidung einer FGM Typ Ib entspricht).
Drei Jahre eher - 2012 - berichtete man über das Kölner Urteil
.
Male circumcision can be part of “reasonable parenting”, but no form of FGM is acceptable – Family Court | 2015 by Rosalind English
https://ukhumanrightsblog.com/2015/01/18/mal…e-family-court/
German court rules child’s religious circumcision can be a criminal offence – Analysis | 2012 by Adam Wagner
https://ukhumanrightsblog.com/2012/06/27/ger…awful-analysis/
ZitatDeshalb läge mangels Vergleichbarkeit auch keine Ungleichbehandlung iSd. Artikel 3 Absatz 2, 3 Satz 1 GG vor
Bei diesen Argumentationssimulanzen muss ich immer wieder fragen:
Wäre es rechtlich zulässig, einem Kind das Ohrläppchen abzuschneiden?
Die Operation wäre - diese Einschätzung traue ich mir als medizinischer Laie einfach mal zu - ungefährlich, nicht einschränkend bzw. ohne Folgeschäden. Selbst in Bezug auf ästhetische Gesichtpunkte kann man argumentieren, dass verkürzte Ohrläppchen auch in der Natur vorkommen und zur natürlichen "Bandbreite" gehören. Ein Eingriff also, der objektiv gesehen weder schädigt noch einschränkt noch gefährlich ist.
Zustimmungsfähig wäre dieser Eingriff dennoch bei gesunden Kindern sicherlich nicht.
Warum nicht?
" Wäre es rechtlich zulässig, einem Kind das Ohrläppchen abzuschneiden? "
- wenn die ethnoreligiösen Kollektive noch mehr Möglichkeiten bekommen, wenn man radikal kulturrelativistisch denkt leider ja. Etliche Völker der Menschheit hatten oder haben die rituelle Zirkumzision mit weiteren "symbolischen Wunden" (Bruno Bettelheim) kombiniert.
Die Stämme pochen womöglich auf Weltkulturerbe und "belonging", Zugehörigkeit, auf das Aufwachsenkönnen als Initiierter im trauten Schoß der Großfamilie oder Glaubensgemeinschaft o. dgl.
Skarifizierung in Papua-Neuguinea
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…_New_Guinea.jpg
Implications of male circumcision for women in Papua New Guinea: a transformational grounded theory study
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5530961/
" Die Operation wäre - diese Einschätzung traue ich mir als medizinischer Laie einfach mal zu - ungefährlich, nicht einschränkend bzw. ohne Folgeschäden."
Nein, alleine die psychische Traumatisierung eines rituellen Ohrläppchenamputierens ist gefährlich - lebenslang. Zwar dürfte der Akt meistens ohne schwere Infektionen funktionieren - doch dann und wann wird auch mal ein Kind an Sepsis sterben, etliche Opfer werden sich als Erwachsene misshandelt und verstümmelt fühlen, einige Depressionen, wenige Suizide, es wäre also genau wie bei der rituellen Zirkumzision.
Und ist gar nicht weit hergeholt.
Arnold van Gennep, 1960/1909:71-2 hier zitiert nach Virtuous Violence: Hurting and Killing to Create, Sustain, End, and Honor Social Relationships, von Alan Page Fiske, Tage Shakti Rai, Seite 184
" the last joint (in South Africa), or cutting off the ear lobe or perforating the ear (...) or tattooing, scarifying (...) The mutilated individual is removed from the common mass of humanity by a rite of separation "
https://books.google.de/books?id=AVVEB…epage&q&f=false
.
Bruno Bettelheim
Symbolic Wounds. Puberty Rites and the Envious Male. Free Press, Glencoe, Ill. 1954.
deutsch (1975) Symbolische Wunden: Pubertätsriten und der Neid des Mannes
Ja, meine Damen und Herren, sehen sie doch - es geht hier lediglich um 50% der sensiblen Oberfläche des männlichen Penis - und nicht um die furchtbare, grausame FEUERWEHRAGBABE!
Das geht nämlich nicht, dass nur Männer die Feuerwehrabgabe bezahlen, das ist nämlich
Diskriminierung zum Nachteil von Männern!
Kein Scheiß! Diskriminierung zum Nachteil von Männern gibt es wirklich!
Und das passt das BVerfG auf wie ein Schießhund!
Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der ist da schon 1994 eingeschritten.(Übrigens hat der Europäische Gerichtshof 2003 entschieden, dass die Wehrpflicht nur für Männer nicht gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstößt).
Interessant die Begründung:
ZitatDie Nachteile, die sich für Männer daraus ergeben, müssten auch nicht auf Frauen ausgedehnt werden
Aber das ist ja auch alles keine Feuerwehrabgabe, ja Herrschaften, nun begreifen's doch endlich!
Geht nicht? Geht nicht gibt's nicht! Das sind hochbezahlte Juristen! Die wissen, wie man es hinbiegt!
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