• Erinnert ihr euch noch an Hans Michael Heinig? Einen der vielen BGM-Verharmloser im Rechtsausschuss?

    Zitat von Hans Michael Heinig


    In den letzten Monaten hat die deutsche Gesellschaft mit erstaunlicher Intensität und manchmal auch beunruhigender Vehemenz über Fragen der Beschneidung diskutiert. Was bedeutet nun im Lichte dieser Erfahrung „faire Anerkennung der Interessen einer Minderheit“, von der Habermas spricht?
    Nun, faire Anerkennung meint selbstverständlich nicht „grenzenlose Freiheit“, aber faire Anerkennung meint, ein Mindestmaß an Achtung und Respekt für eine Jahrtausende alte Tradition, die sich eine religiöse Gemeinschaft immer wieder neu angeeignet und lebendig gehalten hat.

    Zitat von Hans Michael Heinig

    Dagegen hält der Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig die Schließung von Kirchen wegen der Corona-Pandemie für gerechtfertigt. Zwar handele es sich um einen einmaligen Vorgang seit der Christianisierung Deutschlands, der einen „fraglos massiven Eingriff in die religiösen Freiheitsrechte“ darstelle.

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Forderungen französischer Wissenschaftler, einen möglichen Corona-Impfstoff in Afrika zu testen, als "rassistisch" verurteilt. "Diese Art von rassistischem Gerede bringt nichts voran. Es widerspricht dem Geist der Solidarität. Afrika kann und wird kein Testgebiet für irgendeinen Impfstoff sein", sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Montag in einer Internet-Pressekonferenz. Er kritisierte die Vorschläge am Montag als "Überbleibsel einer Kolonialmentalität"

    Afrika kann kein Testgebiet sein? Na, mal so, mal so, WHO!


    Zitat

    Zwei Wissenschaftler hatten Anfang April im französischen Fernsehen darüber gesprochen, einen möglichen Impfstoff in Afrika zu testen. Dort gebe es "keine Masken, keine Behandlungsmöglichkeiten und keine Wiederbelebungsmaßnahmen", sagte Jean-Paul Mira, Chefarzt am Pariser Cochin-Krankenhaus. So sei es auch bei Studien zu Aids gemacht worden.

    Ja, bei den berüchtigten drei Verstümmelungsstudien. Und seit dem findet die "Kolonialmentalität" dank Gates & Co. kein Ende.
    Rassismus, ganz klar. In Europa hätte man sich das nie getraut.

    https://www.faz.net/aktuell/gesell…s-16708132.html

    There is no skin like foreskin

  • Dem widersprach der Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die Religionsfreiheit sei „nicht schrankenlos gewährleistet“. Dieses Grundrecht finde seine Grenzen dort, „wo dies zum Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswerte notwendig“ sei.

    Blablabla

    There is no skin like foreskin

  • Die Brücke von Corona zur "Beschneidungsdebatte", nun hat sie endlich jemand zusammengebastelt:

    Zitat

    ...Hödl betont, dass das Bild vom „syphilitischen Juden“ nicht nur eine Reproduktion der antisemitischen Bilder aus früheren Jahrhunderten war, sondern sich auch aus zeitgenössischen Debatten speiste (z.B. Beschneidungsdebatte).

    https://www.belltower.news/pandemien-und-…inierung-97991/

    There is no skin like foreskin

  • Auch hier wieder: Minderheiten vor Mehrheit:


    Wenn ein Katholik das BVerfG anruft:

    Der Antragsteller ist katholischen Glaubens und besucht regelmäßig die Heilige Messe. Aufgrund der Verordnung ist es ihm unmöglich, an einer Messfeier teilzunehmen. Das gilt sowohl für den wöchentlichen Besuch der Heiligen Messe (Eucharistiefeier) als auch insbesondere für die Gottesdienste an den Osterfeiertagen....

    Der Antragsteller legt unter Bezugnahme auf Aussagen des II. Vatikanischen Konzils (Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11) und des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1324-1327) nachvollziehbar dar, dass die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch alternative Formen der Glaubensbetätigung wie die Übertragung von Gottesdiensten im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden kann. Daher bedeutet das Verbot dieser Feier einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. Das gilt nach den plausiblen Angaben des Antragstellers noch verstärkt, soweit sich das Verbot auch auf Eucharistiefeiern während der Osterfeiertage als dem Höhepunkt des religiösen Lebens der Christen erstreckt

    Abgelehnt! Unanfechtbar! (ulkigerweise unterschrieben von "Paulus" und "Christ")


    Ein muslimischer Verein aus Niedersachsen mit 1300 Mitgliedern hatte geklagt.

    Das ist natürlich was anderes. Wir wollen ja nicht als "minderheitenfeindlich" gelten!
    Das soll uns keiner nachsagen können!

    Gnädigerweise kommt die Entscheidung jetzt sogar Christen zu Gute... bloß ist Ostern jetzt vorbei. Jetzt ist Ramadan!
    Da ist die Religionsfreiheit dann wieder ein ganz wichtiges Grundrecht.

    Noch Fragen?

    There is no skin like foreskin

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