ZitatSeit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Genauso lange wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor
Und nu? Wo sind se? ![]()
ZitatDas Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als "vorrangiger Gesichtspunkt" berücksichtigt werden.
Ah ja! Da haben wir den Knackpunkt!
Alles klar, der. Bundestag hat ja festegelegt, dass die Genitalverstümmelung von Jungen in der Regel dem Kindeswohl dient, während die Genitalverstümmelung von Mädchen auch im geringsten Umfang in jedem Fall ein schweres Verbrechen ist.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist lt Bundestag kein Kinder- sondern nur ein Erwachsenen- und Mädchenrecht.