Beschneidung ohne Vollnarkose

  • Klarer Fall! Ehrlich und zutreffend wäre es, wenn darauf hingewiesen worden wäre, dass Beschneidungen aus „rituellen Gründen ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen“ in der Praxis durchgeführt werden können.
    Da wird in der Tat „kackfrech“ gelogen.

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