Frage an unsere Rechtsfachmenschen:
Wenn der dritte Geschlechtseintrag tatsächlich kommt:
Wird dann die Debatte um Genitalverstümmelung nicht erweitert neu geführt werden müssen?
Schließlich sind diese Menschen dann nicht explizit gesetzlich geschützt.
StGB 226a gilt ja ausdrücklich nur für "weibliche" Personen.