Es gibt nun schon so viele Länder, wo die Bevölkerungsmehrheit für ein Verbot ist - und was machen die "Volksvertreter"? Ducken sich weg, oder legalisieren das auch noch. Demokratie ad absurdum.
Hoffentlich erweisen sich die isländischen Abgeordneten als tatsächliche Volksvertreter!
GB: 62% der Briten sind für ein BGM-Verbot, nur 13% dagegen
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Dass die Briten aus der EU austreten, kann ich ja noch verstehen, aber dass die sich jetzt derart antisemitisch oder islamfeindlich verhalten, ist ja schon ein starkes Stück. Wie können nur 62% der Bürger auf die Idee kommen, dass Menschenrechte bzw. Kinderrechte höher anzusiedeln seien als der Wunsch der Eltern ihren Kindern innerhalb eines religiösen Rituals unter großen Schmerzen die Vorhaut amputieren zu lassen.
Wenn das so weiter geht, schwappt wohlmöglich noch eine Renaissance der Aufklärung von der Insel nach Europa zurück. Immer diese verkappten Humanisten, denen Menschenrechte wichtiger sind als Tradition und Aberglaube.
Achtung: Vielleicht habe ich das eine oder andere eher ironisch gemeint

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Die Briten durften gnädigerweise eine Volksabstimmung über den Brexit machen, weil die Politik davon ausging, dass es schon gegen einen Austritt ausgehen würde.
Wenn aber schon klar ist, dass eine Volksabstimmung sicher für eine Verbot der BGM ausgehen würde, wird die Politik den Briten sicher keine Volksabstimmung zugestehen.
Denn Demokratie heißt ja, dass das Volk die Meinung der Regierung zu bestätigen hat.
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Darum hat die politische Elite den Bürgervorschlag in Dänemark ja schon einmal vorsorglich mit dem Hinweis versehen, dass, wenn das Quorum erreicht werden sollte, man den Vorschlag trotzdem nicht dem Parlament zur Diskussion übergeben möchte.
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Darum hat die politische Elite den Bürgervorschlag in Dänemark ja schon einmal vorsorglich mit dem Hinweis versehen, dass, wenn das Quorum erreicht werden sollte, man den Vorschlag trotzdem nicht dem Parlament zur Diskussion übergeben möchte.
Hast du da eine Quelle?
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Quelle ist direkt die Quelle:
https://www.borgerforslag.dk/se-og-stoet-forslag/?Id=FT-00124
ZitatAlles anzeigen
Die Folketing-Administration hat beschlossen, diesen Vorschlag mit einer Bemerkung zum Verhältnis zur Verfassung zu versehen.Die
Vorschläge der Bürger müssen im Rahmen der Verfassung möglich sein, und
in einigen Fällen kann die Verwaltung des dänischen Parlaments nicht
sofort entscheiden, ob ein Vorschlag eines Bürgers möglich ist. Dann erhält der Vorschlag eine sogenannte Bemerkung. Die Bemerkung macht die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass die
Möglichkeit besteht, dass der Vorschlag nach eingehender Prüfung der
Verfassungslage nicht im Parlament vorgelegt wird, obwohl er 50.000
Unterstützungserklärungen erhalten hat.Die Regeln für Bemerkungen sind in Abschnitt 11, Absatz 1 dargelegt. 3, in der Verordnung Nr. 35 vom 17. Januar 2018 über ein System für die Vorschläge der Bürger zur Berücksichtigung im Folketing.
Abschnitt 67 der Verfassung lautet wie folgt:
"Die Bürger haben das Recht, sich in der Gesellschaft zu vereinigen,
um Gott auf die Weise zu kultivieren, die ihren Überzeugungen
entspricht, aber nichts wird gelehrt oder getan, was der Moral oder der
öffentlichen Ordnung widerspricht."Auf
dieser Grundlage und im Rahmen der Studie während der vorläufigen
Prüfung einer Bürgervorschläge durchgeführt wird, hat die
Parlamentarische Verwaltung nicht, dass die Beschneidung von Jungen
leugnen, die religiös motiviert sind, kann eine so enge Beziehung mit
dem wahren Anbetung haben, dass Die
Handlung wird vom Recht bestimmt, "Gott in der Weise zu kultivieren,
die seinen Überzeugungen entspricht", vgl. Abschnitt 67, erster
Gedankenstrich der Verfassung. Gleichzeitig
wird die Parlamentarische Verwaltung ist nicht auf der bestehenden
Basis und im Rahmen der genannten Studie leugnen, dass eine Beschränkung
des Zugangs zu Beschneidung als vorgeschlagen wurde, würde in dänischem
Recht auf Grund der Beschränkung der Religionsfreiheit im Grundgesetz §
67 verhängt umgesetzt werden, 2. Teil, nach dem nichts gelernt oder unternommen wird, das der Moral oder der öffentlichen Ordnung widerspricht. -
Aber es gibt diesbezüglich gute Nachrichten: "Sowohl das Justizministerium als auch das Ministerium für Menschenrechte und das Institut für Menschenrechte schätzen, dass eine Altersgrenze für Beschneidung innerhalb der dänischen und internationalen Religionsfreiheit legitim ist"
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Verstehe ich nicht:
ZitatCitizens have the right to unite in society to cultivate God in the way that complies with their convictions...
Ja, jeder darf sich aus religiösen Gründen abschneiden lassen, was er möchte. Völlig klar.
Aber deswegen darf er doch nicht anderen was abschneiden.
Was für eine "religiöse Überzeugung" soll z.B. ein Neugeborenes denn haben? Gibst du es katholischen Adoptiveltern in die Hand, wird es (vielleicht) später dem römisch-katholischem anhängen. Gibst du es buddhistischen Adoptiveltern in die Hand...
Ein Neugeborenes hat doch keine inhärenten Glauben. Höchstens an die Gottheit "Mutter", die ihm Milch spendet wenn es Hunger hat und es trockenlegt, wenn es juckt. -
100% des GG und 100% der Allg. Erklärung der Menschenrechte sind gegen BGM.
Ich finde, man sollte das Recht bekommen, nach Rom zu ziehen und [Edit Forenleitung: Ironie bitte als Ironie kennzeichen. Gewaltaufrufe werden nicht geduldet], so wie es Martin Luther gepredigt hat. Zumindest solange sein Kindeswohl nicht gefährdet ist. Deutschland ist ein pluralistisches Land und da muss auch ein orthodoxer lutheranischer Glaube praktiziert werden dürfen (außer natürlich die Sache mit dem Synagogenanzünden, Frauenunterdrücken, Kinderverprügeln, Behinderte-Exorzieren, Bauernabschlachten usw.). Auch Martin Luther ist ein Teil von Deutschland. Wenn man schon dem gefährlichsten religiösen Hassprediger der letzten 1000 Jahre einen Feiertag widmet, dann bitte konsequent.
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Aber es gibt diesbezüglich gute Nachrichten: "Sowohl das Justizministerium als auch das Ministerium für Menschenrechte und das Institut für Menschenrechte schätzen, dass eine Altersgrenze für Beschneidung innerhalb der dänischen und internationalen Religionsfreiheit legitim ist"
Einspruch! Die Altersgrenze, bis wann die Beschneidung durchgeführt werden muss, liegt im Judentum bereits beim 7. Tag nach der Geburt und im Islam sollte die Amputation erfolgt sein, bevor die Jungs kapieren, was man mit einer Vorhaut ab diesem Alter machen kann.Wie können sich weltliche oder gar internationale Gesetze erdreisten über dem Gebot der Bibel zu stehen. Nur weil wir heute in Europa oder in vielen Ländern keine Ehebrecher mehr steinigen oder keine Heiden (z.B. Christus) mehr ans Kreuz nageln, kann doch die Justiz nicht plötzlich einen Fabel für Menschenrechte entdecken und diese dann sogar noch Kindern (Menschen mit Rechten 2. Klasse) gewähren.
Achtung: Eventuell sind einige meiner Passagen eher ironisch gemeint

Jetzt aber mal im Ernst, hier tut sich gerade eine gewaltige Veränderung auf. Es sieht nach einer kleinen begrifflichen Änderung aus, aber tatsächlich ist es ja ein Unterschied, ob man ein Zwangsbeschneidungsverbot oder eine Altersgrenze von 18 Jahren für Beschneidungen fordert. Ein Verbot kann als Eingriff in die Religionsfreiheit interpretiert werden, aber eine Nebenbestimmung, welche ein Handeln von einem Mindestalter abhängig macht, ist ja kein Verbot, weil das Handeln ja formalrechtlich lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Sicherlich harmoniert die Altersgrenze nicht mit der Bibel oder dem Koran - Ups, im Koran wurde die Erwähnung der Beschneidung ja vergessen, obwohl im Koran alles steht, was tatsächlich wichtig ist -, aber in diesen alten Büchern sind so viele Widersprüche (zwei Schöpfungsgeschichten, etc.), dass die Altersgrenze für Beschneidungen wohl das kleinste Problem sein sollte.
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Zitat
Die Bemerkung macht die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass die
Möglichkeit besteht, dass der Vorschlag nach eingehender Prüfung der
Verfassungslage nicht im Parlament vorgelegt wird, obwohl er 50.000
Unterstützungserklärungen erhalten hat.Bzw. Google-Englisch:
ZitatThe remark makes the public aware that there is a possibility that, after a detailed assessment of how it relates to the Constitution, the proposal will not be made in the Parliament, although it has obtained 50,000 support declarations.
Daraus macht die JA:
Allerdings hatte die Kopenhagener Parlamentsverwaltung die Petition mit einer Anmerkung versehen: Auch bei Erreichen der erforderlichen 50.000 Unterschriften werde, so hieß es darin, die Petition vermutlich nicht ans Parlament weitergereicht, weil sie gegen die im Grundloven, dem Grundgesetz, garantierte Religionsfreiheit verstoße.
"vermutlich" - steht da nicht. Die Bemerkung der Parlamentsverwaltung nimmt nichts vorweg.
"weil sie gegen die im Grundloven, dem Grundgesetz, garantierte Religionsfreiheit verstoße."
Unfug. Steht da nicht. Da steht (Googlish):
ZitatOn the present basis and within the framework of the study conducted during the initial review of a citizen's proposal, the Administration of the Folketing can not reject the circumcision of boys who are religiously justified may be so closely connected with the actual worship that The act is governed by the right to "cultivate God in the manner that corresponds with their convictions", cf. section 67, first indent of the Constitution. At the same time, the Administration of the Danish Parliament can not, on the basis of the present investigation and within the framework of the investigation, reject a restriction of access to circumcision such as the proposed may be implemented in Danish law by virtue of the restriction of freedom of religion, which follows from section 67 of the Constitution, 2nd part, after which nothing is learned or undertaken that is contrary to morality or public order.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hier geht es aber wohl nicht ums können, sondern ums wollen
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