Joachim Gauck: "...Rücksichtnahme auf die andere Kultur als wichtiger erachtet wird als die Wahrung von Grund- und Menschenrechten?"

  • Herr Gauck hat aus Rücksichtnahme auf eine andere Kultur sogar ein Gesetz unterschrieben, welches eine Verletzung elementarer Grund- und Menschenrechte zu legalisieren versucht. So ein Heuchler.

  • Und zwar ein wahrscheinlich grundgesetzwidriges. Ich möchte wetten, dass ihm das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vorlag:


    Zitat

    Durch die bei der Beschneidung erfolgende Amputation der Vorhaut wird die durch Art. 2 Abs.S. 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit des Kindes betroffen. Denn die körperliche Unversehrtheit i.S.d. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG umfasst die körperliche Integrität als solche und damit unter anderem den Schutz vor Operationen.34 Obwohl es sich hierbei zunächst um ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen staatliche Maßnahmen handelt, normiert Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG nach der Schutzpflichtendoktrin auch objektiv-rechtliche Handlungspflichten des Staates, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gegen Eingriffe durch Dritte zu schützen.35 Auch das grundrechtsunmündige Kind hat als Grundrechtsträger einen Anspruch auf staatlichen Schutz dieses Grundrechts.

    Zitat

    Von erheblichem Gewicht für die vorzunehmende Abwägung zwischen Glaubensfreiheit und
    Elternrecht einerseits und körperlicher Unversehrtheit andererseits ist der Umstand, dass die
    Beschneidung irreversibel ist. Dies unterscheidet die Beschneidung fundamental von anderen
    religiösen Handlungen der Eltern in Ausübung ihres Erziehungsrechts oder der Glaubensfreiheit
    des Kindes, die keine unwiderruflichen Folgen haben.

    Zitat

    Entsprechend hat das BVerfG in einer frühen Entscheidung ausgeführt, dass die durch die sorgeberechtigten Eltern veranlasste Kindestaufe deswegen keine belastenden Folgen für das Kind hat, weil das Kind zum Zeitpunkt der Religionsmündigkeit seine Kirchenmitgliedschaft durch Austritt beenden kann.38 Dies spricht dafür, die Reversibilität einer religiös motivierten Handlung der Eltern an dem Kind als entscheidenden Aspekt anzusehen.

    Zitat

    Auch der Umstand, dass die männliche Vorhaut möglicherweise ohne körperliche Funktion ist, begründet kein Zurückstehen der körperlichen Integrität der Jungen. Es mag schon bezweifelt werden, ob die Annahme der Funktionslosigkeit aus urologischer Sicht überhaupt zutrifft.42 Dies kann aber hier dahinstehen. Denn es ist bereits grundsätzlich nicht Sache des Staates, über die Wertigkeit von Körperteilen zu befinden.
    Eine solche durch subjektive Empfindungen geprägte Entscheidung kann nur der Inhaber des höchstpersönlichen Rechtsgutes treffen. Die aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG entspringende staatliche Schutzpflicht bezieht sich auf die körperliche Unversehrtheit insgesamt. Der Staat darf dieses Rechtsgut nicht in erhaltenswerte und nicht erhaltenswerte Körperteile aufspalten.

    Zitat

    Neuere medizinische und psychologische Erkenntnisse lassen möglich erscheinen,
    dass die Beschneidung zu andauernden psychotraumatischen Folgen im Hinblick auf den Gewaltaspekt im Eltern-Kind-Verhältnis sowie zu Störungen im Sexual- und Partnerschaftsverhalten bis ins Erwachsenenalter führen kann.

    Zitat

    Nach alledem dürfte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen und eine Beschränkung des Elternrechts und der Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen. Denn der körperliche Eingriff wäre im Fall der erlaubten Beschneidung irreversibel, während das religiöse Gebot auch noch von dem religionsmündigen Kind befolgt werden kann. Die religiöse Beeinträchtigung ist dann allein zeitlicher Natur und erscheint als im Vergleich zur dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit milder.


    Horst Köhler hatte immerhin den Schneid, ein verfassungsrechtlich fragwürdiges Gesetz nicht zu unterzeichnen (das Flugsicherheits, bzw. -unsicherheitsgesetz).
    Da muss man von einem Staatsoberhaupt auch erwarten können, sonst ist es nur einfach "Vorlagenunterzeichner" bzw. "Frühstücksdirektor".

    There is no skin like foreskin

  • Zitat von Joachim Gauck

    „Zu viele Zugezogene leben augenblicklich noch zu abgesondert mit Werten und Narrativen, die den Gesetzen und Regeln und Denkweisen der Mehrheitsbevölkerung widersprechen.....

    Ja Hallo!? Augenblicklich?
    Seit den 1960ern werden die Söhne von muslimischen "Gastarbeitern" genital verstümmelt was "den Gesetzen (§223 StGB) und Regeln und Denkweisen der Mehrheitsbevölkerung (70% lt. Infratest-Umfrage) widerspricht.
    Und wer hat auch noch die Chuzpe, und unterschreibt die Legalisierung dieser (Un-)Werte?
    Sie, Herr Gauck!
    Und jetzt abjammern, wie dämlich ist das denn?

    There is no skin like foreskin

  • Würde nur zu gern wissen was er darauf zu sagen hätte wenn man ihn mit seinen Widersprüchen konfrontiert.

    Wenn du ihn anschreibst, bekommst du garantiert das Übliche: Ein paar Textbausteine aus der Schublade.

    Vor direktem Ansprechen durch den gemeinen Pöbel sind solche Leute ja meistens bestens geschützt.

    There is no skin like foreskin

  • "Die Grenze ist überschritten, wenn jemand die Basis des Grundgesetzes verlässt, wenn jemand die Rechtsordnung nicht mehr achtet.

    Ach? Etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Oder auf Eigentum? Die unantastbare Menschenwürde?


    Zitat von Joachim Gauck

    Ein Beispiel: Nicht wenige zugewanderte Frauen aus Afrika sind von Genitalverstümmelung betroffen. Traditionen wie diese muss man nicht akzeptieren, da wäre Verständnis der falsche Weg.

    Hallo? Dieser Typ hat ein Gesetz unterschrieben, das eine Tradition der Genitalverstümmelung legalisiert!

    There is no skin like foreskin

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