Zum 5. Jahrestag der Abstimmung zum §1631d BGB gibt es diverse Pressemitteilungen. Leider meist mit dem bekannten Fehler, es seien lediglich religiös motivierte Vorhautamputationen erlaubt worden:
https://www.welt.de/newsticker/new…ungsgesetz.html
5 Jahre Beschneidungserlaubnisgesetz - Eine Presseschau
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Hier sogar mit ausführlichen Hintergrundinformationen und Querverweisen:
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Sehr gut.
Dann sollte man allerdings diejenigen Medien, die das falsch dargestellt haben, um eine Richtigstellung bitten. Schließlich ist das ein gravierender Fehler. -
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https://ulfdunkel.wordpress.com/2017/12/12/sei…htlos-gestellt/
Zitat von Ulf DunkelSeit fünf Jahren ist das sog. Beschneidungsgesetz, § 1631d BGB, ein unsäglicher Fremdkörper im deutschen Rechtswesen und ein Freifahrtschein für Eltern, Ärzte mit veraltetem Wissen und Beschneider, gesunde Genitalien männlicher Kinder zu beschädigen – ohne dass die Kinder ein Mitspracherecht, eine Einspruchmöglichkeit oder sonst eine Chance hätten, sich zu wehren.
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Dann sollte man allerdings diejenigen Medien, die das falsch dargestellt haben, um eine Richtigstellung bitten. Schließlich ist das ein gravierender Fehler.
Das ist sogar eine Frechheit sondergleichen.
Im Grunde eine bewusste Lüge, aber geschickt genug formuliert, dass sie unangreifbar ist.ZitatUnter bestimmten Bedingungen dürfen religiös motivierte Beschneidungen bei Jungen weiterhin durchgeführt werden.
Stimmt.
Aber es dürfen auch "aus-Jux-und-Tollerei" bzw. "weil heute Dienstag ist" - Genitalverstümmelungen gemacht werden. ALLES geht sowieso - (auch z.B. aus dem Zwecken der Masturbationserschwernis, oder ohne Betäubung oder mit oraler Blutabsaugung) - weil es überhaupt keine Kontrollen gibt. Weil man es gar nicht so genau wissen will. Weil man auf das Prinzip "wo kein Kläger da kein Richter" gesetzt hat.
Und deswegen hat der Bundestag auch eine spätere Evaluierung des Gesetzes ausdrücklich abgelehnt - die Peinlichkeit möchte man sich ersparen.Aber klar, der Satz erweckt bei 95% der uninformierten Leser den Eindruck: nur wenn religiös motiviert. Und das ist schon der ganze Trick.
Gossenjournalismus. Selbst - nein in den letzten Jahren kann man nicht mehr sagen "selbst", da muss man leider sagen "natürlich" auch bei der einst angesehenen ZEIT.Verdammt noch mal, ein Gesetz "zur religiös motivierten Beschneidung von Jungen" gibt es nicht und hat es nie gegeben!
Und wer möchte schon Widerspruch? Deswegen haben Zeit und SPON erst gar keine Kommentare zugelassen.
Bei der Welt hat "Eva.M" dankenswerterweise auf die Manipulation hingewiesen.
Da muss man Springer glatt mal fast in Schutz nehmen - da darf man immerhin kommentieren.
Fünf Jahre jetzt schon! Traurig, traurig, traurig!
Fünf Jahre, in denen vermutlich mehr als 100.000 Jungen "wegen Tradition" verstümmelt wurden.
Um ihr Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit betrogen wurden.
Wegen 434 Stimmen gegen 56 Millionen (70% von 80 Mio) .
Fünf Jahre in denen innerhalb der betreffenden Relgionsgemeinschaften ja angeblich nach der Beseitigung des "Damoklesschwertes" Kinderschutz intensiv über BGM diskutiert werden sollte....blablabla.
Publikum jahrtausende lang wartete auf Bumerang -
Sie [Renate Künast] äußerte sich zugleich kritisch zu dem Ritual. „Ich würde mir wünschen, dass sich Religion erneuert“
Was für ein Geschwurbel!
Ich würde mir wünschen, das ist Konjunktiv. Also wünscht sie es sich "nicht wirklich".
Sonst hätte sie gesagt: "Ich wünsche mir, dass Jungenverstümmelung aufhört."
Aber wenn man abstimmungsberechtigt im Parlament sitzt, dann muss man nicht wünschen, dann muss man machen. Das ist nicht "Wünsch' dir was".
Dass das aufhört wünschen sich Kinder beiderlei Geschlechts seit tausenden von Jahren. Und? -
Noch eine Falschmeldung:
Zitat2012 - Die Beschneidung von Jungen bleibt in Deutschland erlaubt.
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/startseite_art…rid,375316.html
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Relativ ausführlich auf t-online:
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MANNdat mit ganz eigenen Ansätzen:
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Relativ ausführlich auf t-online:
Die Kommentare dort sind mehr als eindeutig. Ich konnte keinen einzigen ausmachen, der dem Gesetz zustimmt.
Einige dort sind leider recht unsachlich und vergiften die Diskussion ("...der soll halt zurück in seine Heimat!"), aber der Tenor der Ablehnung ist schon bemerkenswert -
Der Beitrag von Ulf Dunkel wurde auch auf "Der Freitag" veröffentlicht:
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Auf t-online werden die Diskussionen jetzt kontroverser.
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Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Die Urologen sind nicht dabei.
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https://www.domradio.de/themen/judentu…ngsgesetz-haelt
Zitat von DomradioJedes Jahr würden rund 400 Jungen nach einer Beschneidung schwer verletzt in Kliniken aufgenommen. Der Eingriff enthalte "eine Botschaft der Gewalt" und bewirke bei vielen Jungen bleibende Ängste um ihre Männlichkeit. Ähnlich äußert sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ). Gerade wenn Nicht-Ärzte Beschneidungen vornehmen, erlitten Kinder oft wegen unzureichender Betäubung Schmerzen.
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