Juchhu, der Verstümmler ist da!

  • Quote

    Nachdem im Frühjahr 2017 mehrere unserer muslimischen Neubürger freudig berichteten, dass ein „Beschneider“ nach Blieskastel gekommen sei...

    Na endlich, beim Arzt ist ja auch sauteuer! Und die Kassen stellen sich ja neuerdings manchmal quer, wenn der Doc auf "Phimose" macht.

    Quote

    ...hat sich der Vorstand unseres Vereins sowohl an das Bundesgesundheits- als auch an das Bundesjustizministerium gewandt, um gezielt nach der Bedeutung und Auslegung des § 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches zu fragen.

    Na, das ist ja spannend!


    Quote

    Die Wünsche des Kindes sind bei der elterlichen Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen.


    Wünscht ein Baby, dass ihm ein sensibler Teil der Körpers abgeschnitten wird, dass ihm Schmerzen zugefügt werden? Wie stellt man das fest? Mit der Nadel in den Schniedel pieken, der Kleine lallt freudig, alles klar, er will das? :FP01


    Quote

    Eine Beschneidung nach § 1631d Absatz 2 BGB durch eine Person, die nicht Arzt ist, ist jedoch selbstverständlich auch im muslimischen Kontext möglich

    Aber klar, sonst wären die ja gegenüber den Juden DISKRIMINIERT!!!

    Da würde sich eine interessante Frage anschliessen: Ist eine Genitalverstümmelung auch im römisch-katholischen oder evangelisch-lutherischen Kontext möglich? Die betreiben doch viele Kindergärten, da würde sich das doch anbieten, eine schöne zusätzliche Verdienstmöglichkeit - Im Gesetz steht - "von einer Religionsgemeinschaft vorgesehen," da steht nicht "jüdisch oder muslimisch".
    Da könnte man doch den Herrn Kaplan beim Mohel in die Lehre gehen lassen - schon ist er ausgebildet. In Israel soll es auch hau-ruck-Schnellkurse geben.
    Dass unsere klammen Kirchen da noch nicht drauf gekommen sind! Den "Neubürgern" zu "helfen" wäre doch aktive Nächstenliebe! ;)


    Quote

    ..sondern auch über vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Hygiene, Desinfektion und Sterilität

    Aber Operieren ohne Latexhandschuhe, Mundschutz oder mit "oralem Absaugen" stört unsere Staatsanwälte auch nicht weiter.


    Quote

    Die Person muss von einer Religionsgesellschaft (für die Beschneidung) vorgesehen sein. Eine Kontrolle oder einen Nachweis staatlicherseits verlangt der Gesetzgeber nicht. Es ist insbesondere keine behördliche Erlaubnis für die Durchführung des Eingriffs durch die Person erforderlich (BT -Drs.17/11295, S. 19).

    LOL, und dann wird von "staatlichem Wächteramt" gefaselt! Die Qualifikation wird also gegebenenfalls geprüft, z.B. wenn die Eichel ab ist. (würg)


    Quote

    Der Verfahrensablauf obliegt damit den Religionsgesellschaften.

    Also allen. Also auch der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters oder den Zwölf Stämmen.


    Quote from Bettina Godschalk

    Für die Schmerzbehandlung ist der medizinisch-anästhesiologische Facharztstandard anzulegen. Die Entscheidung, welche Schmerzbehandlung im Einzelfall anzuwenden ist, obliegt dem jeweiligen Behandelnden. Für die Zirkumzision werden verschiedene Schmerzbehandlungsmethoden genutzt.

    Scheisse, was für ein Rumgedruckse! :cursing:

    Schmerzbehandlung ist keine Schmerzausschaltung! Die letztere wäre zwar möglich (nach der OP gibt es natürlich immer Schmerzen) aber ist religiös z.T. nicht erwünscht.

    Ausserdem sind Schmerzen durch eine OP an gesunden Kindern natürlich immer unnötig, von einer Genitalverstümmelung "ohne unnötige Schmerzen" zu reden ist offensichtlicher Kappes - ohne GM keine Schmerzen, also sind die Schmerzen unnötig.

    Ja, z.B. eine Alkoholeinflößung danach. Das ist ebensowenig "der medizinisch-anästhesiologische Facharztstandard" wie EMLA.
    Wie soll denn ein Verstümmler, der kein Arzt ist auch nur einen PWB machen?
    Da schweigt Bettina Godschalks Höflichkeit. Bettina Godschalk ist übrigens Leiterin des Referats Patientenrechte - und Kinderrechte sind ihr offenbar egal, wenn es halt "nur" Jungen sind.
    Nun ist es bekanntlich für manche Eltern aus religiösen Gründen ganz wichtig, dass überhaupt keine Schmerz"behandlung" gemacht wird. Weil es die Schmerzen ja schon seit tausenden Jahren gibt und man am Ritual nichts verfälschen darf.
    Aber das interessiert den Staat nicht die Bohne. Was er nicht weiss macht ihn nicht heiss, und das Babygebrüll hört man ja nicht bis ins Ministerium oder Parlament.

    Quote

    Die Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ enthält bewusst einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff.

    Ja, das war uns immer schon klar, ihr #%$*$!

    Quote

    Die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs hat sich an dem aktuellen Stand der Wissenschaft und des medizinischen Fortschritts zu orientieren und ermöglicht damit eine fachlich sachgerechte Behandlung des jeweiligen männlichen Kindes. Die Verwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs gewährleistet hier, dass die getroffene Regelung auch bei fortschreitendem medizinischem Erkenntnisstand anwendbar bleibt.

    Nein, darum ging es überhaupt nicht. Es ging allein darum, auch Nicht-Ärzten die legale Jungenverstümmelung zu ermöglichen, ihr Schleimsch...

    Quote

    Eine obligatorische Kontrolle von gemäß § 1631d Absatz 2 BGB durchgeführten Beschnei-dungen durch einen Arzt ist im Gesetz nicht vorgesehen.

    Genau, Augen zu und Kopf in den Sand! Denn ihr wollt es gar nicht so genau wissen. Aus schlechtem Grund.

    http://fh-blk.de/infos/beschneidung/

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Meine Fresse. Man kann wieder mal gar nicht soviel erbrechen, wie man eigentlich müsste.


    Quote

    Die Zirkumzision gemäß § 1631d BGB ist nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführen. Das beinhaltet auch, dass der Eingriff möglichst schonend und mittels einer im Einzelfall angemessenen und wirkungsvollen Schmerzbehandlung durchgeführt wird (BT-Drs, 17/11295, S. 17). Für die Schmerzbehandlung ist der medizinisch-anästhesiologische Facharztstandard anzulegen. Die Entscheidung, welche Schmerzbehandlung im Einzelfall anzuwenden ist, obliegt dem jeweiligen Behandelnden. Für die Zirkumzision werden verschiedene Schmerzbehandlungsmethoden genutzt.

    Ein Schnuller tuts dann halt mal auch, wenn der "Behandelnde" (alleine schon diese Formulierung ist ein Witz) das für ausreichend hält

  • Ein Schnuller tuts dann halt mal auch

    Oder Händchenhalten. Die eigentlichen Opfer sind doch immer die Eltern, weil die so schrecklich "mitleiden"! ;)
    Aber sie nehmen das ja tapfer auf sich! :rolleyes:

    Wer weiss, vielleicht haben die Eltern der "12 Stämme" ja auch bei jedem Schlag heftig mitgelitten - aber et muss ja sein - RELIGION, und basta!

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Quote

    Wegen Ihres Bedauerns des Fehlens einer Aufklärungsbroschüre auf arabischer Sprache darf ich Sie an die hierfür zuständige Stelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, deren Kontaktdaten Ihnen das BMG bereits mitteilte, verweisen.

    hat jemand diese "Aufklärungsbroschüre"? Ich würde sie gerne lesen, aber lieber in Deutsch oder Englisch.

    Aufklärung täte wirklich Not, aber eher in diesem Sinne:

    Quote

    Der Begriff Aufklärung, auch für das „Aufklären“ von beliebigen Sachverhalten und über beliebige Sachverhalte verwendet, bezeichnet die um das Jahr 1700 einsetzende Entwicklung, durch rationales Denken alle den Fortschritt behindernden Strukturen zu überwinden.

    Damals ging es noch vorwärts, seit dem 12.12.2012 geht es wieder rückwärts.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Ich plädiere weiterhin dafür, dass sich alle 434 Abgeordneten, die für den 1631d gestimmt haben doch als Geste des guten Willens mal die Penis- oder Klitorisvorhaut abschneiden lassen.
    Mit Emla-"Schmerzbehandlung".
    Das würde mal ein Zeichen setzen - wir predigen nicht Essig und trinken Wein, nein, seht her, das ist wirklich ein Klax und es entsteht dadurch nicht der geringste Schaden.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

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  • Quote

    Bei Muslimen gibt es keine vergleichbar organisierte Tätigkeit von Personen nach § 1631d Absatz 2 BGB. Im Gegenteil verweist die Gesetzesbegründung zu § 1631d BGB an mehreren Stellen darauf, dass bei Beschneidungen in Deutschland, die Muslime aus religiösen Gründen vornehmen lassen, in der Regel keine traditionellen Beschneider, sondern durchweg Ärzte den Eingriff vornähmen (vgl. BT-Drs.17/11295 S. 9).

    Lüge!
    Die gibt es schon seit Jahrzehnten. Der Gesetzgeber liest offenbar keine Zeitungen.


    Quote

    Eine Beschneidung nach § 1631d Absatz 2 BGB durch eine Person, die nicht Arzt ist, ist jedoch selbstverständlich auch im muslimischen Kontext möglich, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
    Die Person muss eine besondere Ausbildung für die Beschneidung erfahren haben, d. h., dass die Person nicht nur unmittelbar eingriffsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten mitbringt, sondern auch über vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Hygiene, Desinfektion und Sterilität sowie über die Erstversorgung in akuten Zuständen und Notfällen verfügt (vgl. BT-Drs. 17/11295 S.19). Sie muss auch in der Lage sein, die erforderliche ordnungsgemäße und besonders umfassende Aufklärung der Sorgeberechtigten über den Eingriff zu leisten.
    Die Person muss von einer Religionsgesellschaft (für die Beschneidung) vorgesehen sein.

    "Hygiene, Desinfektion und Sterilität". Aha. Von Betäubung - keine Rede. Merkt darauf!


    Von welcher "Religionsgemeinschaft". Von der muslimischen? Vorgesehen? Was heißt das konkret? Wenn Imam XY sagt: "du darfst"?
    Und wenn sich herausstellt, dass "die Person" doch nicht einem Arzt vergleichbar befähigt war, wird diese "Religionsgemeinschaft" dann zur Verantwortung gezogen?

    Nebelkerzen ohne Ende.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Ich finde die Antwort des Bundesjustizministeriums schon ganz spannend:

    Quote

    Eine obligatorische Kontrolle von gemäß § 1631d Absatz 2 BGB durchgeführten Beschnei-dungen durch einen Arzt ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber nimmt hier vielmehr die Religionsgemeinschaften in die Pflicht und folgt damit dem Prinzip der Regulierung durch Selbstkontrolle.

    Wie macht er das? Die Sunniten, Shiiten, Wahabiten, Aleviten, Yesiden, Schafiiten, Yesiden... wo es dann noch z.T. die verschiedensten Unter-Richtungen gibt, wie nimmt er die in die Pflicht?
    Sind die alle so straff top-down organisiert wie die römisch-katholische Kirche?
    Wo man dann ein Konkordat macht?

    So viel ich weiß, gibt es nur zwei Staatsverträge mit muslimischen Organisationen, zwischen Hamburg und DITIB und Bremen und DITIB.
    Hat aber wohl nichts mit BGM zu tun.

    Der Staat nimmt die Religionsgesellschaften in die Pflicht, der Staat delegiert sein grundgesetzliches Wächteramt an irgendwelche Religionsgemeinschaften und Sekten, und übt keinerlei Kontrolle aus?
    Er macht beide Augen zu: "die werden das schon ordentlich machen"

    Darf er das?

    Der Paragraph 1631d ist Teil der Regelung des elterlichen Sorgerechts. Er gilt für alle Eltern, nicht nur religiöse.

    Im Grundgesetz steht:
    Art 6. (2) Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


    Da steht glasklar "staatliche Gemeinschaft". Nicht "eine Religionsgemeinschaft".
    Der Staat kann sein Wächteramt nicht abgeben, es sei denn er begeht Verfassungsbruch.

    Tja, der Bundestag wurde 2012 halt schön hinters Licht geführt. "Die Muslime lassen das beim Arzt machen". Da haben sich viele Abgeordnete gedacht: "och, dann betrifft das ja nur eine ganz kleine Zahl von Fällen, da muss man das ja nicht so eng sehen".
    Pustekuchen. Jetzt kommt der Bumerang zurück.

    Ist so ähnlich wie "Metzitzah b'peh" - gibt's ja gar nicht, jedenfalls nicht hier."

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Und das sind die Folgen, wenn der Staat sich aus der Verantwortung stiehlt:

    Quote

    Stümperhafte Beschneidungen


    Bergstraße.Wegen gefährlicher Körperverletzung, Amtsanmaßung und Betrug steht heute (Mittwoch) ein syrischer „Scheinarzt“ aus Stadtallendorf vor dem Bensheimer Amtsgericht. Der mutmaßliche Krankenpfleger, der über ein angebliches „Beschneidungszertifikat“ aus seiner Heimat verfügt, soll in Lorsch an Säuglingen von Migrantenfamilien aus Eritrea und Äthiopien gegen ein Honorar von 125€ "stümperhafte"...

    Der §1631d macht's möglich! Es geht doch "nur" um Säuglinge! Da braucht es dank 1631d keinen Arzt für.
    Und für "von einer Religionsgesellschaft vorgesehen" reicht doch bestimmt ein Zertifikat eines syrischen Imans, oder?

    125 € ist natürlich Wucher, solchen Murks kann man bestimmt noch billiger, billiger, billiger haben! <X

    Das sieht man doch wieder, wie sehr der angebliche Kinderschutzparagraph 1631d kleine Jungen schützt!

    https://www.morgenweb.de/bergstraesser-…id,1654030.html

    https://www.morgenweb.de/bergstraesser-…id,1654511.html

    Erschreckend auch:

    https://www.morgenweb.de/bergstraesser-…id,1656977.html

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Hier ging es um Mädchen, oder? §1631d hat damit nichts zu tun.

    In dem Leserbrief (letzter Link), ja. Aber wenn es vor Gericht um Mädchen gehen würde, dass stände da "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und nicht wegen "gefährlicher Körperverletzung".

    Außerdem sind Babys nicht sieben Jahre alt.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

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    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

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    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Kann eigentlich nicht um Mädchen gehen, denn das wäre sozusagen eine Sensation und in der tagesschau gekommen. Schließlich wäre es das erste Mal, dass nachgewiesen worden wäre, dass weibliche Genitalverstümmelung tatsächlich in Deutschland stattfindet.

  • Jedenfalls doch gut, dass eine "ehrenamtliche Flüchtlingshelferin" darauf aufmerksam macht, dass "Beschneidung" von Mädchen hierzulande verboten ist.
    Wo man doch in Bliestkastel bei der "Flüchtlingshilfe" mit der "Beschneidung" von Jungen offenbar Null Probleme hat

    Wir haben natürlich Kontakt zur Flüchtlingshilfe Blieskastel aufgenommen, haben gefragt, inwieweit sie z.B. Infomaterial des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte nutzen, um den Menschen objektive Fakten an die Hand zu geben oder ob sie sich selbst bemühen, Aufklärung dazu in bereits bstehende Beratungsmöglichkeiten zu integrieren. Der Antwort an uns konnte man kein Interesse entnehmen.

    Wäre spannend zu erfahren, ob auch die "Ökumenische FlüchtlingshilfeLorsch" damit Null Probleme hat. Ins Rollen gebracht hat die Ermittlungen ja offenbar eine Kinderärztin.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Der Staat nimmt die Religionsgesellschaften in die Pflicht, der Staat delegiert sein grundgesetzliches Wächteramt an irgendwelche Religionsgemeinschaften und Sekten, und übt keinerlei Kontrolle aus?
    Er macht beide Augen zu: "die werden das schon ordentlich machen"

    Darf er das?

    Der Paragraph 1631d ist Teil der Regelung des elterlichen Sorgerechts. Er gilt für alle Eltern, nicht nur religiöse.

    Im Grundgesetz steht:
    Art 6. (2) Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    Wenn der Staat sein Wächteramt delegiert, ein Beispiel aus einem ganz anderen Bereich:

    Quote

    Bashkirian Airlines reichte 2005 Klage gegen Skyguide ein, gefolgt von einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland 2006 mit dem Vorwurf mangelnder Flugsicherung und Flugüberwachung....Am 27. Juli 2006 gab das Landgericht Konstanz der Bundesrepublik Deutschland die alleinige Schuld am Unfall, da die Übertragung der Flugsicherung im süddeutschen Randbereich am Bodensee (siehe Karte des Fluginformationsgebiets für Deutschland) an das Schweizer Unternehmen Skyguide rechtswidrig und somit aufgrund ungültiger Verträge unwirksam sei; der Vertrag verstoße gegen die Grundgesetzvorschrift, dass die Luftverkehrsüberwachung als hoheitliche Aufgabe in bundeseigener Verwaltung geführt werden müsse. Dem Urteil zufolge muss die Bundesrepublik Deutschland alle Schadensersatzansprüche aus diesem Unfall erfüllen

    https://de.wikipedia.org/wiki/Flugzeugk…nandersetzungen

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Quote

    Laut Staatsanwalt ist der 49-Jährige weder approbierter Arzt

    Arzt muss er doch laut 1631d gar nicht sein. Was soll der Bullshit?


    Quote

    ...noch besitzt er eine Erlaubnis Beschneidungen durchzuführen

    Erlaubnis? Was für eine Erlaubnis? Der 1631d ist da doch total flexibel.

    Bettina Godschalk vom Bundesjustizministerium schreibt doch:


    Quote

    Eine Beschneidung nach § 1631d Absatz 2 BGB durch eine Person, die nicht Arzt ist, ist jedoch selbstverständlich auch im muslimischen Kontext möglich....

    Ja selbstverfreili!


    Quote

    Die Person muss von einer Religionsgesellschaft (für die Beschneidung) vorgesehen sein.

    Z.B. von der des fliegenden Spaghettimonsters. Hauptsache, Religionsgemeinschaft!


    Quote from Bettina Godschalk

    Eine obligatorische Kontrolle der Zirkumzision nach § 1631d Absatz 2 BGB durch einen approbierten Arzt ist grundsätzlich nicht vorgesehen Wenn jedoch Komplikationen im Zusammenhang mit der Zirkumzision oder im Nachgang zu einer Zirkumzision auftreten, ist, insbesondere bei einem daraus resultierenden Notfall, umgehend ärztliche Hilfe herbeizuholen. Wird dies unterlassen, so kann sich eine Person, die legal eine Zirkumzision nach § 1631d Absatz 2 BGB durchführt oder durchgeführt hat, entsprechend der jeweiligen Situation wegen unterlassener Hilfeleistung, Körperverletzung durch Unterlassen oder wegen eines Tötungsdelikts durch Unterlassen strafbar machen.


    Vorbildliches staatliches (Nacht)-wächteramt! Erst mal lassen wir das Kind in die Grube fallen, und dann schaun mer mal! <X


    Quote

    Die Zirkumzision gemäß § 1631d BGB ist nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführen.

    Das können nicht-ärztliche Beschneider aber grundsätzlich nicht, und das wisst ihr genau, und das ist euch Kinderverrätern scheißegal! :cursing:

    Die können und dürfen nicht einmal eine Betäubungsspritze setzen. Möge Frau Godschalk sich mal an sensibler Stelle mit Süßwein oder Emla-Quacksalben-"Betäubung" operieren lassen! :whistling:

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Der Mann hat sich als Arzt ausgegeben. Das ist Amtsanmaßung und alleine schon ein Straftatbestand.
    Dachte die Laien-Regel für Beschneidungen gilt nur bis zum 6. Lebensmonat. Wenn die Jungen älter sind kann der Mann verurteilt werden.

  • Der Mann hat sich als Arzt ausgegeben. Das ist Amtsanmaßung und alleine schon ein Straftatbestand.

    Ja, in der Tat, das war ein dummer Anfängerfehler. Beim nächsten mal ist er schlauer! X/

    Da sagt er einfach, er wäre "besonders ausgebildet, ohne Arzt zu sein" und "von Allah vorgesehen" (das Gegenteil dürfte schwer nachzuweisen sein) und schon kann ihm keiner mehr an den Karren fahren.

    Dachte die Laien-Regel für Beschneidungen gilt nur bis zum 6. Lebensmonat. Wenn die Jungen älter sind kann der Mann verurteilt werden.

    Wie aus den o.a. Artikeln hervorgeht, ging es um Säuglinge. Männliche Säuglinge haben dank Angela und Sabine weniger Rechte als Jungen > 6 Monate und als alle Mädchen sowieso. ;(

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Zwischen 50 und 150€ für Verstümmlungen mit Feuerzeug und Schere.

    Da sieht man doch wieder, wie sehr der 1631d Jungen vor "Hinterhofbeschneidungen" schützt (wurde ja 2012 tatsächlich behauptet).

    Der muss ja eine enorme abschreckende Wirkung haben.

    Was das wohl für ein weltweites mediales Erdbeben gegeben hätte, wenn es sich in Lorsch um weibliche Babys gehandelt hätte!

    Sicherlich wäre die Wiedereinführung der Todesstrafe von einigen Feministinnen gefordert worden. Oder wenigstens lebenslang.

    So - eine kleine Randnotiz in der Lokalzeitung. Waren ja nur männliche Babys.

    Und dann faseln sie jetzt ständig von "Kinderrechten". Was für ein Hohn! *Kotz*


    https://www.echo-online.de/lokales/nachri…ericht_22993111

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Quote

    ...noch besitzt er eine Erlaubnis Beschneidungen durchzuführen

    Doch, er besitzt doch ein Beschneidungszertifikat aus Syrien! Eine deutsche staatliche Zertifizierung ist im 1631d nicht vorgesehen.

    Da seht ihr's wieder: Lügenpresse! Immer gegen die Ausländer! ^^

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

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