QuoteNachdem im Frühjahr 2017 mehrere unserer muslimischen Neubürger freudig berichteten, dass ein „Beschneider“ nach Blieskastel gekommen sei...
Na endlich, beim Arzt ist ja auch sauteuer! Und die Kassen stellen sich ja neuerdings manchmal quer, wenn der Doc auf "Phimose" macht.
Quote...hat sich der Vorstand unseres Vereins sowohl an das Bundesgesundheits- als auch an das Bundesjustizministerium gewandt, um gezielt nach der Bedeutung und Auslegung des § 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches zu fragen.
Na, das ist ja spannend!
QuoteDie Wünsche des Kindes sind bei der elterlichen Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen.
Wünscht ein Baby, dass ihm ein sensibler Teil der Körpers abgeschnitten wird, dass ihm Schmerzen zugefügt werden? Wie stellt man das fest? Mit der Nadel in den Schniedel pieken, der Kleine lallt freudig, alles klar, er will das? ![]()
QuoteEine Beschneidung nach § 1631d Absatz 2 BGB durch eine Person, die nicht Arzt ist, ist jedoch selbstverständlich auch im muslimischen Kontext möglich
Aber klar, sonst wären die ja gegenüber den Juden DISKRIMINIERT!!!
Da würde sich eine interessante Frage anschliessen: Ist eine Genitalverstümmelung auch im römisch-katholischen oder evangelisch-lutherischen Kontext möglich? Die betreiben doch viele Kindergärten, da würde sich das doch anbieten, eine schöne zusätzliche Verdienstmöglichkeit - Im Gesetz steht - "von einer Religionsgemeinschaft vorgesehen," da steht nicht "jüdisch oder muslimisch".
Da könnte man doch den Herrn Kaplan beim Mohel in die Lehre gehen lassen - schon ist er ausgebildet. In Israel soll es auch hau-ruck-Schnellkurse geben.
Dass unsere klammen Kirchen da noch nicht drauf gekommen sind! Den "Neubürgern" zu "helfen" wäre doch aktive Nächstenliebe! ![]()
Quote..sondern auch über vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Hygiene, Desinfektion und Sterilität
Aber Operieren ohne Latexhandschuhe, Mundschutz oder mit "oralem Absaugen" stört unsere Staatsanwälte auch nicht weiter.
QuoteDie Person muss von einer Religionsgesellschaft (für die Beschneidung) vorgesehen sein. Eine Kontrolle oder einen Nachweis staatlicherseits verlangt der Gesetzgeber nicht. Es ist insbesondere keine behördliche Erlaubnis für die Durchführung des Eingriffs durch die Person erforderlich (BT -Drs.17/11295, S. 19).
LOL, und dann wird von "staatlichem Wächteramt" gefaselt! Die Qualifikation wird also gegebenenfalls geprüft, z.B. wenn die Eichel ab ist. (würg)
QuoteDer Verfahrensablauf obliegt damit den Religionsgesellschaften.
Also allen. Also auch der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters oder den Zwölf Stämmen.
Quote from Bettina GodschalkFür die Schmerzbehandlung ist der medizinisch-anästhesiologische Facharztstandard anzulegen. Die Entscheidung, welche Schmerzbehandlung im Einzelfall anzuwenden ist, obliegt dem jeweiligen Behandelnden. Für die Zirkumzision werden verschiedene Schmerzbehandlungsmethoden genutzt.
Scheisse, was für ein Rumgedruckse! ![]()
Schmerzbehandlung ist keine Schmerzausschaltung! Die letztere wäre zwar möglich (nach der OP gibt es natürlich immer Schmerzen) aber ist religiös z.T. nicht erwünscht.
Ausserdem sind Schmerzen durch eine OP an gesunden Kindern natürlich immer unnötig, von einer Genitalverstümmelung "ohne unnötige Schmerzen" zu reden ist offensichtlicher Kappes - ohne GM keine Schmerzen, also sind die Schmerzen unnötig.
Ja, z.B. eine Alkoholeinflößung danach. Das ist ebensowenig "der medizinisch-anästhesiologische Facharztstandard" wie EMLA.
Wie soll denn ein Verstümmler, der kein Arzt ist auch nur einen PWB machen?
Da schweigt Bettina Godschalks Höflichkeit. Bettina Godschalk ist übrigens Leiterin des Referats Patientenrechte - und Kinderrechte sind ihr offenbar egal, wenn es halt "nur" Jungen sind.
Nun ist es bekanntlich für manche Eltern aus religiösen Gründen ganz wichtig, dass überhaupt keine Schmerz"behandlung" gemacht wird. Weil es die Schmerzen ja schon seit tausenden Jahren gibt und man am Ritual nichts verfälschen darf.
Aber das interessiert den Staat nicht die Bohne. Was er nicht weiss macht ihn nicht heiss, und das Babygebrüll hört man ja nicht bis ins Ministerium oder Parlament.
QuoteDie Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ enthält bewusst einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff.
Ja, das war uns immer schon klar, ihr #%$*$!
QuoteDie Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs hat sich an dem aktuellen Stand der Wissenschaft und des medizinischen Fortschritts zu orientieren und ermöglicht damit eine fachlich sachgerechte Behandlung des jeweiligen männlichen Kindes. Die Verwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs gewährleistet hier, dass die getroffene Regelung auch bei fortschreitendem medizinischem Erkenntnisstand anwendbar bleibt.
Nein, darum ging es überhaupt nicht. Es ging allein darum, auch Nicht-Ärzten die legale Jungenverstümmelung zu ermöglichen, ihr Schleimsch...
QuoteEine obligatorische Kontrolle von gemäß § 1631d Absatz 2 BGB durchgeführten Beschnei-dungen durch einen Arzt ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Genau, Augen zu und Kopf in den Sand! Denn ihr wollt es gar nicht so genau wissen. Aus schlechtem Grund.
