Beschneidung daheim: Ermittlungen gegen Arzt - akute Lebensgefahr

  • Sie haben ja keine Alternative. Welche Partei mit auch nur einem Hauch einer Chance auch nur ins Parlament zu kommen, geschweige denn einer Regierungsbeteiligung setzt sich denn für den Schutz von Jungen vor Genitalverstümmelung ein?


    Wer SPD, Grüne, FDP oder CDU/CSU wählt oder gewählt hat, billig gleichzeitig die Zwangsbeschneidung gem. § 1631d BGB und ermöglicht es somit, dass Kinder und sogar Babys "Höllenqualen" wie bei einer "Folter" erleiden müssen. Es gibt eine einzige "Alternative", die im Bundestag vertreten sein wird und bei der seinerzeit von 61 Abgeordneten 44 mit Nein gestimmt hatten. Dieser Partei steht es nur nicht gut zu Gesicht, dass Herr Dr. Gregor Gysi für den § 1631d BGB gestimmt hatte.

    Aber mal ehrlich, was heißt hier keine Alternative?! Sicherlich haben wir jetzt seit fast 12 Jahren immer wieder mantraartig die Phrase von "alternativlos" wie bei einer hängenden Schallplatte hören müssen. Aber nur weil uns jemand mit dem Wort "Komikernation" dafür beleidigt, weil wir im Gegensatz zu ihr Menschenrechte ernst nehmen, ist doch diese dogmatische "Alternativenlosigkeit" reiner Unsinn.

    Eine kleine Partei wird den § 1631d BGB nicht heute und morgen abschaffen können, aber ich will und werde nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass ich mit meiner Stimme auch nur eine dieser Parteien unterstütze, die dafür gesorgt haben, dass immer wieder Kinder auch hier in Deutschland dieses grausame Ritual erleiden müssen. Außerdem darf man nicht vergessen, dass Parteien, die noch nicht mal davor zurückschrecken, wenn kleinen Kindern furchtbare Schmerzen angetan werden, doch ein latentes Sicherheitsrisiko für uns alle bedeuten. Heute sind es die kleinen Jungs und morgen Du oder ich, die von solchen Parteien als vogelfrei erklärt werden.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Ich habe doch starke Zweifel, dass der Pfuscher drangekriegt wird. Ärzte winden sich für gewöhnlich raus. Da sind immer eine Menge nette Kollegen, z.B. aus der Studentenverbindung die Gefälligkeitsgutachten erstellen - "konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden" heißt es dann.

    Hier ein Beispiel, wo sogar Patienten gestorben sind, der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft gefordert.
    Herausgekommen ist ein glatter Freispruch, vom BGH bestätigt.
    Jeder normale Mensch kriegt das Kotzen, wenn er das liest:

    http://www.deutschlandfunk.de/auf-leben-oder…33f348e7319.pdf


    Und wie war es im Falle von Petra O., die den kleinen Franjo auf dem Gewissen hat?
    Erst sollte sie in den Knast und ihr sollte die Approbation entzogen werden.
    Aber - alles gut! Sie ist einfach in die Revision gegangen, hat etwas Reue aufgetragen - fertig!
    Kein Knast, und sie darf weiter "kleine tödliche Fehler" machen.

    Aus der "Welt" 4. Jul. 2013:


    Zitat

    Sie zeigte mehr Einsicht - und sie bekam mehr Nachsicht. Ärztin Petra O. (50) muss nicht hinter Gitter. V...... Verurteilt wurde sie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    In erster Instanz lautete das harte Urteil vom Amtsgericht Wandsbek: 22 Monate Gefängnis ohne Bewährung. Das Gericht hatte außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen die Ärztin verhängt. Auch das Berufsverbot wurde vom Landgericht aufgehoben.

    Sie nahm die volle Schuld für den Tod von Franjo "auf sich". Toll!
    Ja, da gab es nicht zu nehmen, da brauchte sie sich nicht viel zu tun, die hatte sie ganz einfach.

    Ich vermute, im Nürnberger Fall wird es nicht mal zu einem Prozess kommen, leider.
    Weil - Genitalverstümmelung ist ja erlaubt (worden) - und der eigentliche Fehler, der Schnitt in den Schaft - hätte jedem Arzt passieren können. Auch im Krankenhaus oder der Praxis.
    Hätte der Junge eine schwere Infektion wegen der unsterilen Umgebung, wäre was anderes.
    Der Arzt braucht nur einen cleveren Anwalt, und da wird ihm schon geholfen werden.
    Haben viele ein Interesse daran, dass kein Arzt wegen einer Genitalverstümmelung verknackt wird.
    Da käme ja nur eine neue "Beschneidungsdiskussion" wieder hoch.

    There is no skin like foreskin

  • Es mag durchaus sein, dass du recht hast.

    Aber was sollen wir jetzt dagegen tun? (Das ist die entscheidende Frage.....) Sich hier im Forum oderntlich herumempören.... Dadurch ändert sich doch leider nichts.

    Ich bin selbst auch "empört" -mehr als du dir vielleicht vorstellen kannst, und ich kann deine Gefühle wirklich zu 100% nachempfinden. Aber Empörung allein - auf einem Forum, das kaum jemand liest, bringt es nicht.

  • Das ist jetzt fast ein Jahr her.

    Seit dem: Absolute Funkstille

    Und? "The rest is silence"?

    Sind die Ermittlungen eingestellt worden? Zu heikel? Weil der Arzt einer "Minderheit" angehört? Oder sind die Ermittlungen so aufwändig?

    Soll einfach Gras über die Sache wachsen?

    Aber wir haben es ja im Osloer Fall gesehen - selbst wenn ein Junge stirbt, das führt nicht zur Einsicht. Da bekommen die Mittäter, die Eltern keine Strafe, sondern sogar noch eine Entschädigung.
    Es ging halt nicht um ein MÄDCHEN!

    There is no skin like foreskin

  • Überraschung!

    Zitat

    die Ermittlungen wurden jetzt überraschend eingestellt.

    Zitat

    Das habe der vom Gericht bestellte Gutachter festgestellt.

    Das kennt man ja. Es gibt für jedes "Problem" den passenden Gutachter.

    So lange vom Penis noch irgend was übrig ist - kein Schaden.

    Weil - "bloß keine neue Beschneidungsdebatte!!!"

    Zitat

    Es bleiben einige Fragen offen


    Offen wie ein Scheunentor. Aber die bayerische Justiz - mir fällt da z.B. der "Mordfall" Rudolf Rupp und vieles andere mehr ein - immer wieder für "Überraschungen" gut.

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Demnach müssen jedes Jahr mindestens 400 Kinder nach einer Beschneidung stationär in einem Krankenhaus in Deutschland behandelt werden, mehr als einer pro Tag

    Das zeigt wie zynisch es war, dass Politiker den §1631d als "Kinderschutzparagraphen" verkauft haben.

    Das ist jetzt also der gerichtliche Freibrief für Operieren in irgendwelchen unsterilen Privaträumen, sei es in der Küche oder im "Hinterzimmer". Ohne angemessene Betäubung und mit starken Schmerzen.

    Wo doch immer so vor dem "Hinterzimmer" gewarnt wurde!

    There is no skin like foreskin

  • 28. Juli 2017:

    Ich habe doch starke Zweifel, dass der Pfuscher drangekriegt wird. Ärzte winden sich für gewöhnlich raus. Da sind immer eine Menge nette Kollegen, z.B. aus der Studentenverbindung die Gefälligkeitsgutachten erstellen - "konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden" heißt es dann.

    X/

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  • Ich verstehe es einfach nicht. Die Tat kann doch eigentlich überhaupt nicht von §1631d BGB gedeckt sein, denn es ist doch völlig unzweifelhaft, dass eine Operation in einer Küche niemals der ärztlichen Kunst entspricht. Selbst wenn das Kind keine über beabsichtigten Folgen hinausgehenden Verletzungen hat, sind die Voraussetzungen für §1631d BGB klar erkennbar nicht erfüllt. Jeder Arzt der irgendeine andere Operation in einer Küche vollzöge, könnte sich niemals auf die ärztliche Kunst berufen.

    Das ist bewusstes Wegsehen. Man hält nicht einmal das von §1631d BGB vorgeschriebene Minimum ein. Was sind wir doch für eine Scheissgesellschaft.

  • Was sind wir doch für eine Scheissgesellschaft.

    Bis auf diesen Satz kann ich deinen Beitrag unterschreiben. Ich würde aber eher fragen: was ist das für eine Justiz, und was sind das für Politiker? "Volksvertreter" wollen die sein?

    Die Gesellschaft lehnt die Verstümmelung - trotz aller Migration aus Ländern mit entsprechender Tradition - immer noch ab. Warum nicht Hunderttausende auf die Straße gehen, ich glaube, ich habe das schon oft genug geschrieben.
    In welcher Gesellschaft ist es denn besser? Selbst auf Island sind die Politiker, die sich für Kinderrechte - auch für Jungen einsetzten, am Ende zu Kreuze gekrochen.

    Was sagte Oskar Deutsch 2012? "Wir müssen von Anfang an solche Sachen im Keim ersticken"

    "ersticken" - das ist eine Wortwahl....

    BTW, noch einen für die lange Sammlung der unterirdischen Vergleichen:

    Zitat von Oskar Deutsch

    Gemeinderabbiner Hofmeister hat gemeint: Wenn man ein kleines Kind erstmals in seinem Leben in eine Badewanne setzt, wird es auch weinen.

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  • Die Tat kann doch eigentlich überhaupt nicht von §1631d BGB gedeckt sein, denn es ist doch völlig unzweifelhaft, dass eine Operation in einer Küche niemals der ärztlichen Kunst entspricht.

    Da hast du völlig Recht, R2D2! Das wäre nur der Fall, wenn ein akuter Notfall vorläge, z.B. ein Luftröhrenschnitt bei einem Patienten, der sonst ersticken würde. Wo keine Zeit für einen Transport ins Krankenhaus verbliebe.

    Und das ist ja gerade das spannende:

    Zitat

    Es verbleibt der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte die Eltern nicht ausreichend über die Risiken der Beschneidung - vor allem das Risiko einer Nachblutung - aufgeklärt." Antje Gabriels-Gorsolke, Staatsanwaltschaft Nürnberg

    Fahrlässige Verletzung würde mangelnde Verletzungsabsicht voraussetzen. Das Gegenteil ist aber der Fall. Arzt und Eltern wollten, dass dem Jungen die Vorhaut genommen wird.
    Das Kölner LG hatte 2012 geurteilt, dass eine VA bei einem Jungen eine "einfache"Körperverletzung (manche Juristen gehe auch von einer gefährlichen Körperverletzung aus, auch wenn vom Arzt ausgeführt) darstellt. Das war damals lt. WD die vorherrschende juristische Meinung, und es ist noch heute die vorherrschende Meinung, dass dies vor dem 1631d so gegeben war.

    Das wird aber nur aufgehoben, wenn die Voraussetzungen des 1631d verwirklicht sind.

    Also hätten Arzt und Eltern wegen Körperverletzung nach §223 StGB verurteilt werden müssen.

    Aber so ist es eben - begibt sich der Rechtsstaat einmal auf die schiefe Ebene, rutscht er immer weiter ab. Der 1631d bekommt einen Rattenschwanz von Kollateralschäden.

    Wie zynisch und diskriminierend muss ein Gesetzgeber überhaupt sein, wenn er erst einen §1631 BGB verabschiedet, der Kinder vor Gewalt schützen soll, und dann - auch noch mit der gleichen "Hausnummer" einen §1631d, der für Jungen alles wieder auf den Kopf stellt

    There is no skin like foreskin

  • Das übliche Focus-Niveau:

    Zitat

    Beschneidungen aus religiösen Gründen sind nach einem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2012 in Deutschland legal.

    Als Grund reicht, dass heute Mittwoch ist. Und sie sind nur dann "legal" (aber trotzdem grundgesetzwidrig), wenn die allerdings lächerlichen Rahmenbedingungen des 1631d eingehalten werden - was offensichtlich nicht der Fall war.

    Nix Focus-Niveau, der Focus kann sich wohl keine Redaktion mehr leisten:

    Zitat

    Der Beitrag "Nürnberg: Beschneidung auf Küchentisch - Säugling droht zu verbluten" stammt von inFranken.de. Es gibt keine redaktionelle Prüfung durch FOCUS Online. Kontakt zum Verantwortlichen hier

    There is no skin like foreskin

  • Frau mit Doppelnamen erklärt, dass eine Genitalverstümmelung keine bleibende Beeinträchtigung sei.

    https://www.br.de/mediathek/vide…9cbc20018bcd4c2

    Ich überlege ernsthaft Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt zu stellen. Die ärztliche Kunst war objektiv nicht eingehalten.


    Vorsicht. Ist das nicht nur die Sprecherin der Staatsanwaltschaft? Oder liege ich hier falsch. Die Sprecherin hat nuir die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu verkünden aber trifft sie nicht selbst?

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