AnwaltKommentar StGB (Heidelberger Kommentar) zur Genitalverstümmelung von Jungen

  • AnwaltKommentar StGB (Heidelberger Kommentar)
    von Klaus Leipold (Herausgeber, Autor)
    Verlag: C.F. Müller; Auflage: 2 (24. November 2014)

    S. 12, 13

    Zitat

    X. Beschneidung von Mädchen und Jungen

    27 Mit Wirkung vom 28.9.2013 ist §226a in Kraft getreten...Der aus Kreisen der angehörten Sachverständigen vorgetragenen überzeugenden Kritik hat der Gesetzgeber kein Gehör geschenkt.


    28 Eine Änderung des materiellen Strafrechts war freilich unnötig. Vielmehr gab es und gibt es ein gewaltiges Vollzugsdefizit. Bisher kam es es in Deutschland noch zu keinem Strafverfahren oder gar einer Verurteilung...
    Geschaffen hat der Gesetzgeber in erster Linie symbolisches Strafrecht.

    Zitat

    29 Nachdem das Landgericht Köln im Mai 2012... verabschiedete der Dt. Bundestag schon im Dezember 2012 den §1631d BGB, der seit dem 28.12.2012 in Kraft ist und die Genitalverstümmelung von Jungen erlaubt.

    Das ist der einzig passende Begriff.

    Zitat

    30 Es spricht vieles dafür, dass §1631d BGB in seiner jetzigen Form verfassungswidrig ist....


    Ja logo, bloß das Bundesverfassungsgericht mag sich zu allem möglichem äußern, und manchmal auch ganz flott, z.B. ob man ausländischen Politikern hierzulande Redeverbot erteilen darf - bloß zu der Frage, ob man kleine wehrlose Jungen gewaltsam genitalverstümmeln darf, da wimmelt es alle Klagen burschikos ab.

    Zitat

    31 Nicht bedacht hat der Gesetzgeber eine Konsequenz, die sich im Zusammenspiel von §1631d BGB und §226a ergibt: Zwar wurde §1631d BGB ausdrücklich nur für die Knabenbeschneidung konzipiert, er muss jedoch entsprechend auf diejenigen Formen der Mädchenbeschneidung angewendet werden, die in ihrem Schweregrad der Knabenbeschneidung gleichstehen oder sogar dahinter zurückbleiben...

    Das konnten die Politbonzen problemlos machen. Weil sie wissen, dass sich nie ein Elternpaar trauen wird, vor dem BVerfG ein Verstümmelungsrecht für ihre Tochter einzuklagen. Sie würden vom einem Feministinnen-Mob geteert und gefedert.

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

  • Die Stellungnahme gegen öffentliche Auftritte ausländischer Politiker erfolgte vom Bundesverwaltungsgericht, nicht vor Bundesverfassungsgericht. Ausgangspunkt war ein dort anhängiger Rechtsstreit.

  • Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • In der Presse wurde durchgehend vom BVerfG geschrieben. Ist doch eigentlich auch eine verfassungsrechtliche Frage.

    https://www.google.de/search?q=bunde…ische+politiker

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

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