Helena Weiss: Drei Jahre Beschneidungsgesetz

  • Steffen, meinst Du vielleicht, die Urologen werden keine Leitlinienänderung machen, weil dadurch vielleicht rauskäme, dass eine Beschneidung Schaden anrichtet, und somit Beschneidungen verboten werden würden, wodurch diese Einnahmequelle wegfiele?

    Aber eine Leitlinienänderung zur Phimosebehandlung...wäre das eine Schadensanerkennung, wenn es auf einmal hiesse bei einer problemlosen Phimose wird erst mal gewartet, dann gesalbt und gedehnt dann erweitert, dann sparsam teilbeschnitten...und erst dann radikal?
    Mit einer Leitlinienänderung würden sie nur die meisten Urologen in Verlegenheit bringen, da die wenigsten erweitern kennen und können, aber eine Schadenanerkennung wäre das für mich nicht....

    Wenn ich falsch liege, dann entschuldige bitte, Steffen

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Urolüge: "Der Zusammenhang erschliesst sich mir immer noch nicht wirklich...ich kann ihn noch gar nicht leugnen, weil ich ihn gar nicht verstehe [...] Inzwischen kenn ich auch Urologen, die rituelle Beschneidungen ablehnen, aber eine Beschneidung zur Phimosebehandlung als First Line Option empfehlen..."
    und
    "Aber eine Leitlinienänderung zur Phimosebehandlung...wäre das eine Schadensanerkennung, wenn es auf einmal hiesse bei einer problemlosen Phimose wird erst mal gewartet, dann gesalbt und gedehnt dann erweitert, dann sparsam teilbeschnitten...und erst dann radikal?"

    Im Rahmen der heute gültigen Medizinethik ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten keinen unnötigen Schaden zuzufügen (nonmaleficence, https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinethik). Um die schonendere Behandlung von der schädigerenden Behandlung abzugrenzen, muss (offensichtlich) der schädigerenden Behandlung ein Schädigungsmerkmal zugewiesen werden. Warum fehlt das Schädigungsmerkmal für die Beschneidung?

    Die (rechtliche) Feststellung der Schädigung für die Beschneidung hat für die medizinisch nicht notwendige Beschneidung bei gesundem Penis die strafrechtliche Konsequenz für die Täter zu Folgen. Im Rahmen der Abwägung der Behandlungsmethoden bei vorliegender medizinischer Indikation, zieht sie den Zwang(!) zur Wahl der schonenderen Behandlung nach sich, der nach dem heutigen Stand der Wissenschaft die Beschneidung dann häufig ausschließt.
    Dem heutigen Stand der (rechtlichen) Schadensanerkennung nach stellt die Beschneidung keinen Schaden dar. Ganz im Gegenteil. Jeder kann sie an seinem Kind veranlassen. Sie ist immer Kindeswohl. Etwa so wie Haferbrei mit Honig, für alles gut, niemals schädlich.

    Ganz im Gegensatz dazu die medizinischen, zur Beschneidung alternativen Behandlungsmethoden bei vorliegender Indikation. Wie Sabrina hier (Plötzlich Vorhautverengung) gerade in Wiedergabe ihres Arztes dokumentiert, haben diese (Cortisonsalbe) in der Regel Nebenwirkungen, die laut Definition "schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel" sind. Wenn sich der Arzt bei der Wahl der Behandlungsmethode für die weniger schädliche entscheiden muss(!), müsste er sich mit der heutigen rechtlich gültigen Schadenseinschätzung bzgl. der Beschneidung eigentlich für(!) diese entscheiden und nicht für die nebenwirkungsbehaftete Cortisonsalbe.

    Die Leitlinienänderung ist also von der Schadensanerkennung abhängig. Diese bleibt wegen des Einknickens vor der religiösen Lobby und der strafrechtlichen Konsequenz für die Täter aus. Und jetzt Urlolüge darfst Du noch zu Ende denken, dass dies schon immer so war. Auch zum Zeitpunkt Deiner eigenen Beschneidung, die, soweit ich verstanden habe, eigentlich auch nicht nötig war.

    Guy: "Genau wegen deiner vorhersehbaren Bemerkung hatte ich recht schnell da Wort tatsächlich entfernt, um objektiv und subjektiv besser zu trennen."

    Wo hast Du das Wort "tatsächlich" entfernt? Ich bezog mich auf die Änderung der Zahlenwerte hier http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneid…exualitaet.html

    Pizarro73: "Für die Rechtswidrigkeit als Körperverletzung hat es sogar überhaupt keine Relevanz, wieviele Nerven es sind, wie groß die Schmerzen sind, ob Traumatisierungen oder Spätfolgen eintreten etc. Wenn ich jemandem auf der Strasse mit einem Messer in den Arm steche, muss die Person weder nachweisen, wie weh es tat, dass ein irreversibler Schaden entsteht, Narben zurrückbleiben: das ist für die grundsätzliche Bewertung las Rechtswidrigkeit völlig unerheblich."

    Richtig. Der Nachweis des Schadens, der über die Bagatellgrenze hinausgeht (begrenzte Körperverletzungserlaubnis im Erziehungsrecht, z. B. Haareschneiden), so wie von Dettmeyer et al. (Dettmeyer weibliche Genitalverstuemmelung und rituelle Zirkumzision) erhoben, reicht schon für ein Verbot aus. Wen sprichst Du mit "Jetzt im Falle von Vorhautamputationen mangels anderer Argumente auf einmal mit solchen Kriterien zu kommen, ist einfach rechtsfremd." an?

  • Steffen Wasmund"Im Rahmen der heute gültigen Medizinethik ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten keinen unnötigen Schaden zuzufügen"
    Und wenn sich ALLE Ärzte daran halten würden, dürfte kein Arzt eine nicht med. indizierte Beschneidung an einem nicht Einwilligungs- und Einsichtsfähigen Menschen machen...was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand...aber am Anstand fehlt es bei vielen Ärzten...
    (aber nicht nur bei Beschneidungen, unnötige Operationen gibt es unserem Gesundheitssystem geschuldet zuhauf...)

    Das mit den Salben und deren Nebenwirkung als Argument für eine Beschneidung, lass mer mal so stehen...aber weniger invasiv als eine Beschneidung ist immer noch eine Erweiterungsplastik...aber diese Möglichkeit wird zum einen verschwiegen, oder schlecht geredet, weil sie fast kein Urologe kann. Auch Teilbeschneidungen werden schlecht gemacht, obwohl sie weniger invasiv sind aber auch Erfolg versprechen, wenn hinterher richtig nachbehandelt wird...eine Frenulumentfernung ist bei einer Phimose NIE notwendig...und trotzdem machen dieÄrzte dies meist...alles wäre weniger invasiv, aber die klären schon gar nicht über die verschiedenen Möglichkeiten auf...auch hier brauchen wir eigentlich keine Schadensfeststellung, denn es gibt viele andere, weniger invasive Op Techniken...eine radikale Beschneidung ist so gut wie nie notwendig...und wenn die das so handhaben würden, könnten sie auch die Dokumentationspflicht abschaffen(wenn ich das richtig verstand, kam die nur um rituelle Beschneidungen auf Kassenkosten zu verhindern) denn mit einer noch bedeckten Eichel ist das für irgendwelche Riten zu wenig...

    Im neuen Phimoseflyer der DGU wird zwar alles angesprochen...aber alles bis auf die radikale Beschneidung madig gemacht, als nicht Erfolgversprechend hingestellt...Auswirkungen auf die Sexualität werden gar nicht angesprochen...nur ein Hinweis ganz am Schluss, dass der Flyer nicht vollständig aufklären und ein Arztgespräch ersetzen kann...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Wo hast Du das Wort "tatsächlich" entfernt?


    in dem Satz

    Der [tatsächliche] Schaden ist subjektiver Natur, nämlich der, den die betroffene Person ausmacht und nicht der, den man ihnen einreden will.

    "tatsächlich" und "subjektiv" in einem Satz ist natürlich Unsinn.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • War es nicht Teil der besonderen Perfidie von 1631d BGB, daß der Schaden und der Tatbestand der Körperverletzung außer Frage stehen, aber die Eltern das Recht haben diesen Schaden zu verursachen bzw. in die Verursachung dieses Schadens einzuwilligen?

    Gruß
    Hickhack

  • Die männliche Beschneidung wird im Gesetzesentwurf verharmlost.

    Die männliche Beschneidung hat auch schwerwiegende Gesundheitsrisiken (Nekrose des Penis, Tod durch Infektionen etc.) und weitreichende Folgen. Zudem differenziert der Gesetzgeber bei der weiblichen "Genitalverstümmelung" überhaupt nicht. Jeder noch so kleine Schnitt zählt als strafbare Genitalverstümmelung.

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