Der Gesetzentwurf zur Frage der Schmerzbehandlung

  • Auch wenn man den Gesetzentwurf als Ganzes ablehnt, sollte man vielleicht besonders kritische Punkte herausarbeiten und diese in die öffentliche Diskussion einbringen. Mir scheint das u.a. die Frage der Schmerzbehandlung zu sein. Wenn Familienministerin Schröder sagt, es habe hier Fortschritte im Vergleich zum Eckpunktepapier gegeben, ist das eine freche Lüge.

    Soweit man davon ausgeht, dass muslimische und nicht-religiöse Beschneidungen in Deutschland ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden, dürfte es hier wenigstens zur Anwendung eines injizierten Lokalanästhetikums kommen. In Krankenhäusern wird die Operation meines Wissens nach im Regelfall unter Vollnarkose durchgeführt. Das vordringliche Problem sind also die (wenigen) jüdischen Beschneidungen, die durch Mohelim vorgenommen werden.

    Der Gesetzentwurf sieht nun folgendes vor:

    Zitat

    Da es sich bei der Beschneidung der männlichen Vorhaut um einen Schmerzen verursachenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ist als weitere Voraussetzung für die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung eine effektive Schmerzbehandlung zu fordern – so auch der Deutsche Bundestag (Beschluss vom 19. Juli 2012: „ohne unnötige Schmerzen“), der Deutsche Ethikrat (Pressemitteilung vom 23. August 2012: „qualifizierte Schmerzbehandlung“) und die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (Presseinformation vom 3. August 2012: „nur unter adäquater Schmerzbehandlung“). Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012; zum Anspruch des Patienten auf eine postoperative Schmerztherapie vgl. Uhlenbruck, MedR 1993, 296 <297>).


    Stellt sich die Frage: Was ist eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und wer entscheidet darüber? Anhaltspunkte dafür liefert das BMJ schon zu Beginn des Entwurfs:

    Zitat

    In der Medizin besteht heute Einigkeit, dass die frühere Annahme, Neugeborene hätten kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden überholt ist. Daher wird auch bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als medizinisch geboten angesehen (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012). Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpfchen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorgenommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesierenden Salbe (etwa EMLA). Bei älteren Kindern wird der Eingriff auch unter Vollnarkose durchgeführt.


    Ich lese das jetzt folgendermaßen: Der Einsatz eines Oberflächenanästhetikums ("anästhesierende Salbe") bei der Beschneidung von Säuglingen ist heute eine medizinisch akzeptierte, gängige Praxis. Jetzt kommt der dritte Schritt der Argumentation:

    Zitat

    Über die Durchführung der Beschneidung im Einzelnen bestehen bei den unterschiedlichen Denominationen des Judentums verschiedene Ansichten. Die alte, orthodoxe Tradition (unter anderem Verzicht auf eine Schmerzlinderung) wird aber seit jeher auch von jüdischen Medizinern und Rabbinern kritisch gesehen. Denn der Verzicht auf eine adäquate Schmerzlinderung während der Beschneidung könne dem Kind zum Schaden gereichen, was nicht in der Absicht des religiösen Gebotes liege, zumal sich keine religiöse Vorschrift finden lasse, wonach man bei der Durchführung der Beschneidung Schmerz erleiden müsse (Deusel, a. a. O., S. 130 ff.). Zur Schmerzlinderung werden vielfach lokal Salben aufgetragen und/oder Zäpfchen verabreicht. Vollnarkosen oder Lokalnarkosen
    durch injizierte Anästhetika sind bei der im Judentum üblicherweise am achten Tag nach der Geburt durchgeführten Beschneidung dagegen nicht gebräuchlich


    Jetzt die Preisfrage: Sehe ich es richtig, dass also jüdische Beschneidungen in Zukunft mindestens unter Anwendung eines Oberflächenanästhetikums (EMLA) stattfinden müssen?

    Wenn dem so ist, wäre die Frage, ob das a) ausreichend ist und b) wie gefordert den "Regeln der ärztlichen Kunst" entspricht.

    Zu a) würde ich mir als Laie die Frage stellen, warum etwas für Säuglinge geeignet sein soll, was für Erwachsene als unzureichend angesehen würde. Wie der Begriff Oberflächenanästhetikum nahe legt, wird EMLA eigentlich angewendet, um die Haut oberflächlich zu betäuben (zur Verringerung von Einstichschmerzen etwa) und nicht, um einen chirurgischen Eingriff wie eine Beschneidung durchzuführen. Ich hoffe, ich komme dazu, mir die Studienlage irgendwann nochmal genauer anzuschauen, aber es scheint unstrittig zu sein, dass EMLA die Schmerzen während des Eingriffs nicht beseitigt, sondern höchstens lindert.

    Zu b) müsste man fragen, ob irgendjemand (außer jüdischen Beschneidern) in Deutschland Beschneidungen unter ausschließlicher Anwendung eines Oberflächenanästhetikums durchführt. Ich bezweifle das sehr. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie zur Behandlung der Phimose sehen für den Fall einer Beschneidung eine "Allgemeinanästhesie, ergänzt durch eine Leitungsanästhesie (Penisblock, alternativ Kaudalblock)" vor. Wie soll dann bitte die Anwendung von EMLA den "Regeln der ärztlichen Kunst" entsprechen?

    Man könnte jetzt wieder auf die AAP verweisen, die Salben wie EMLA für eine effektive Option hält, obwohl (!) sie selbst sagt, dass injizierte Anästhetika wirksamer sind. Ich habe dort allerdings keine Begründung gefunden, warum man auch die "schmerzhaftere" Variante angemessen findet, wenn bessere Optionen zur Verfügung stehen. Interessant ist allerdings, dass bereits an dieser Stelle sehr gut zu sehen ist, wie selektiv die AAP in dem jüngst veröffentlichten "Technical Report" mit der wissenschaftlichen Literatur umgeht.

    Ein Review verschiedener Studien kam 2009 zu folgendem Ergebnis hinsichtlich des Vergleichs von Peniswurzelblock (DPNB) und EMLA: "Based on 35 clinical trials involving 1,997 newborns, it can be concluded that DPNB and EMLA do not eliminate circumcision pain, but are both more effective than placebo or no treatment in diminishing it. Compared head to head, DPNB is substantially more effective than EMLA cream. Ring block and lidocaine creams other than EMLA also reduced pain but did not eliminate it." (Brady-Fryer B, Wiebe N, Lander JA. Pain relief for neonatal circumcision. Cochrane Database Systematic Review. 2009) . Diese Studie findet sich im AAP-Report gar nicht, die Vorgängerstudie von 2004, die im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis kommt, wird dort in Bezug auf den Vergleich von EMLA und DPNB nicht herangezogen. Noch krasser finde ich allerdings, was die WHO (in ihrem "Manual for early infant male circumcision under local anaesthesia") der 2009er-Studie entnimmt: "If used correctly it [EMLA] is safe and provides effective anaesthesia." Wer so arbeitet, diskrediert sich (in einer idealen Welt) selbst. So viel auch zur WHO als Gralshüterin der medizinischen Weisheit (auf die sich dann ja auch Medizin-Professoren wie Leo Latasch berufen). Die sind anscheinend nicht einmal in der Lage, die Aussage einer medizinischen Studie zu verstehen.

    Wenn man dieser Studie folgt (die methodischen Fragen der Schmerzforschung bei Neugeborenen könnte man wahrscheinlich auch ausführlich diskutieren), ist eine Vollnarkose das einzige Mittel zur Schmerzausschaltung bei der Beschneidung von Neugeborenen. Die nimmt natürlich bei einem medizinisch nicht indizierten Eingriff keiner vor. Und trotzdem: Eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendung von EMLA sollte man vom Gesetzgeber fordern. Je weniger Schmerz, desto besser.

  • Jetzt die Preisfrage: Sehe ich es richtig, dass also jüdische Beschneidungen in Zukunft mindestens unter Anwendung eines Oberflächenanästhetikums (EMLA) stattfinden müssen?

    Wirkungsvolle Mittel (z. B. Lidocain) sind verschreibungspflichtig.

    Sofern der Mohel nicht Arzt ist, darf er es also nicht verwenden. Es sei denn, auch hier wird eine religiöse Extrawurst gebraten.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Irgendwie eigenartig der Beipackzettel.....

    "EMLA 5% - Creme darf aufgrund des Fehlens ausreichender Resorptionsdaten bei Kindern unter 12 Jahren auf der Genitalschleimhaut nicht angewendet werden. Bei Neugeborenen hat sich jedoch eine Dosis von 1,0 g Emla aufgebracht auf die Vorhaut zur Beschneidung als sicher erwiesen."

    Neugeborene im Alter zwischen 0 und 3 Monaten 3) (ausschließlich bei der Beschneidung )
    Von 0,5 g EMLA 5% - Creme auf 5 cm² Hautareal und max. bis zu 1,0 g EMLA 5% - Creme bis zu 10 cm² Hautareal 2)3)8).

    Verschreibungspflichtig ist das nicht.
    Lidocain oder Prilocain zu Anästhesiezwecken schon.

    Säuglinge bekommen für diesen Eingriff keine Vollnarkose- das Risiko ist zu hoch.

  • Der Referentenentwurf bezieht sich u.a. auf folgende schwammige Stellungnahme der DSG:

    "Auch aus diesem Grund sieht die Deutsche Schmerzgesellschaft schmerzhafte Eingriffe wie Beschneidungen bei Säuglingen nur dann als fachgerecht durchgeführt und damit zulässig an, wenn während und nach dem Eingriff eine fachlich kompetente, wirksame Schmerzbehandlung durchgeführt wird (American Academy of Pediatrics, 2000)."

    http://www.dgss.org/uploads/media/…esellschaft.pdf

    In dem angesprochenen Aufsatz der AAP aus dem Jahre 2000 (!) werden unterschiedliche Methoden besprochen und empfohlen (Vollnarkose, Penisblock usw.)

    Prevention and Management of Pain and Stress in the Neonate

    Bezüglicher EMLA wird darin u.a. folgende Studie in der Literaturliste angeführt:

    http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM199704243361701

    Darin heisst es:"...had heart-rate increases of 10 beats per minute less."

    Nach diese Studie

    http://pediatrics.aappublications.org/content/101/4/…7e-b03d6ed32e50

    beträgt die durchschnittliche Herzfrequenz bei der Anwendung von Salbe 196, bei Penisblock 162.

    Die normale Herzfrequenz bei Säuglingen liegt zwischen 120 und 130 und steigt bei der Geburt auf durchschnittlich 150 an. Acht Tage nach diesem Stress wird wird der Säugling also erneut einer wesentlich höheren Belastung ausgesetzt.

    Mir ist schleierhaft, wie man angesichts dieser Zahlen die Belastung durch die Beschneidung klein reden und die Anwendung von Salbe zur Betäubung als "wirksame Schmerzbehandlung" bezeichnen kann.

    Übrigens behaupten die Mohels ja auch, dass der beschnittene Säugling nach der Beschneidung sofort "einschläft". Möglich ist aber auch, dass er schlichtweg kollabiert, d.h. vor dem Schmerz "kapituliert". Übrigens eine Überlebensstragie (Totstellreflex). Aber das hat man ja (noch?) nicht wissenschaftlich untersucht/ untersuchen können.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Vielen Dank, Panther, für die Übersicht. Wie sicherlich jeder hier, teile ich deine Einschätzung.

    Aber wie soll man überzeugen, wenn neueste wissenschaftliche Studien zur Schmerzforschung entweder bewusst ignoriert oder geleugnet werden?

    Im Endeffekt wird in dem Entwurf bei Babies die leicht schmerzreduzierende Betäubung von Zäpfchen und Cremechen als ausreichend erachtet. Was auch sonst? Anderenfalls müßte man ja die Beschneidung von Babies verbieten, da eine Vollnarkose nicht in Frage kommt und Beschneidung unter vollem Schmerzenempfinden selbst den Heuchlern als nicht richtig erscheint.

    Ein Aspekt, der noch Erwähnung finden sollte: Nicht nur die Beschneidung selbst verursacht Schmerzen, auch die Zeit der Wundheilung kann äußerst schmerzhaft sein wie diverse Beschnittene berichten.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Mich wundert diese ganze Debatte etwas (aber das ist nichts neues).

    Es weiß doch jeder, dass - je wirksamer ein Schmerzmittel - desto mehr Gefahren birgt es auch bei der unsachgemäßen Anwendung. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es hier nunmal nicht. Daher die Abstufung: apothekenpflichtig - rezeptpflichtig - Betäubungsmittelgesetz.

    Wer schon einmal starke Schmerzen (z.B. Wundschmerzen) gehabt hat, weiß, dass rezeptfreies Zeugs hier nichts nützt. Ergo MUSS die Schmerzbehandlung bei und nach einer Operation von Ärzten durchgeführt werden. Alles andere ist Kokolores oder Religion.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Vor kurzem gabs auf Phoenix eine Diskussionsrunde, die wir hier auch besprochen haben.
    Darin sagt Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- u. Jugendärzte
    klar und deutlich, dass Zäpfchen und Salben nicht ausreichend sind.
    Was wollen die denn bitteschön noch mehr? Das ist eine Sauerei sondersgleichen!
    Ich könnt mich momentan mehr aufregen als es mir guttut...

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Der Referentenentwurf bezieht sich u.a. auf folgende schwammige Stellungnahme der DSG


    Schwammig ist der richtige Ausdruck. Was von der Mehrheit der Ärzte (auch in Deutschland) zu Beschneidungen zu hören ist, ist einfach eine Katastrophe.


    In dem angesprochenen Aufsatz der AAP aus dem Jahre 2000 (!) werden unterschiedliche Methoden besprochen und empfohlen (Vollnarkose, Penisblock usw.)

    Prevention and Management of Pain and Stress in the Neonate


    Auf das Thema Beschneidung wird in diesem Artikel doch gar nicht eingegangen. Oder habe ich was übersehen?

    Bezüglicher EMLA wird darin u.a. folgende Studie in der Literaturliste angeführt:

    http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM199704243361701

    Darin heisst es:"...had heart-rate increases of 10 beats per minute less."


    Ergebnis der Studie: "Lidocaine–prilocaine cream is efficacious and safe for the prevention of pain from circumcision in neonates." So argumentiert ja auch die AAP: "Besser als ganz ohne Betäubung" = effektive Anästhesie. Gleichzeitig erwähnt man dann nur am Rande, dass ein Peniswurzelblock effektiver ist, was nach Auffassung der AAP natürlich kein Grund ist, EMLA nicht als effektive Anästhesie zu betrachten. Einfach irre.

    Beinahe lustig ist der Hinweis unter Studie: "Supported by Astra Pharma Inc., Canada". Das ist der Hersteller von EMLA.

  • Im Endeffekt wird in dem Entwurf bei Babies die leicht schmerzreduzierende Betäubung von Zäpfchen und Cremechen als ausreichend erachtet. Was auch sonst? Anderenfalls müßte man ja die Beschneidung von Babies verbieten, da eine Vollnarkose nicht in Frage kommt und Beschneidung unter vollem Schmerzenempfinden selbst den Heuchlern als nicht richtig erscheint.


    Dazwischen liegt halt noch der Peniswurzelblock. Wenn der auch keine Schmerzfreiheit schafft, dürfte er wirksamer sein als irgendwelche Sälbchen. Ich kann nur hoffen, dass dieser Punkt in der öffentlichen Debatte noch Aufmerksamkeit findet, auch um die teilweise von den Medien vertretene Behauptung zu entkräften, es handele sich bei dem Gesetzentwurf um einen "Kompromiss". Wie Frau Knobloch gestern im ZDF-Morgenmagazin sagte: Für Juden ändert sich mit diesem Gesetz rein gar nichts.

  • "Beinahe lustig ist der Hinweis unter Studie: "Supported by Astra Pharma Inc., Canada". Das ist der Hersteller von EMLA. "

    Jo, das ist der burner, oder?

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • "Beinahe lustig ist der Hinweis unter Studie: "Supported by Astra Pharma Inc., Canada". Das ist der Hersteller von EMLA.

    Offensichtlich haben sich noch andere Lobbygruppen an dem Gesetzentwurf beteiligt...

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Die "Salbenfrage" ist m.E. zentral, weil die Frage der "ärztlichen Kunst" zentral ist für die Beruhigung/Täuschung der Öffentlichkeit: der Mohel ist "vergleichbar befähigt" und macht alles nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" und klärt umfassend auf. Also alles paletti!

    Des weiteren muss ja wohl ein "Erlaubnisgesetz" Verbote einschliessen,oder? In diesem Fall das Verbot, die Kriterien der "ärztlichen Kunst" zu verletzen bzw. das Verbot, NICHT "vergleichbar befähigt" zu sein. Wenn nun der Einsatz von zumindest lokalen Betäubungsmitteln, der dem Mohel per Gesetz verboten ist, der Mindeststandard der ärztlichen Kunst ist, KANN die Tätigkeit des Mohels logischerweise gar nicht vergleichbar sein. Oder gehe ich hier völlig in die Irre?

    Dass eine Reduzierung der Herzfrequenz um 5 Prozent innerhalb des Hochbelastungsbereichs eines Säuglings durch die (Quack-)Salberei, deren Grundlage eine vom Hersteller gesponserte Studie ist, den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht, kann mir niemand weismachen.

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  • Ich seh das ganz genau wie Du werner. Ich frag mich nur langsam, wie wir das in die Quadratschädel der diesen Gesetzentwurf verbrochen habenden Politiker bekommen sollen. ?(

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  • Meiner Meinung nach dürfte es schon ausreichen, wenn man die Bundesregierung dazu zwingen könnte, offenzulegen, wie viele Beschneidungen notwendig sind, um 1 HIV-Infektion, Fall von Peniskrebs etc. zu verhindern und wie viele Komplikationen hierfür in Kauf genommen werden dürfen! Grundlage des Gesetzes ist doch, die medizinischen Vorteile überwiegen den Nachteilen/Risiken! Wenn dem so ist, her mit den Zahlen! Kann die Bundesregierung aber keine Daten liefern, fällt die Grundlage des Gesetzes weg und wir reden nur noch um eine Schönheitsoperation. Eine Schönheitsoperation auf Wunsch der Eltern kann aber wohl kaum mit dem Kindeswohl im Einklang stehen! Hoffentlich fragt ein Bundestagabgeordneter in der kommenden Debatte da mal nach!

    Gruss
    Tobias

  • So einfach wirds wohl nicht werden. Zwingen lassen die sich zu gar nichts. Obwohl der religiöse Hintergrund geleugnet wird, gehts doch in erster Linie darum, religiöse Beschneidungen (neben ein paar anderweitig motivierten Verstümmelungen) zu erlauben. Und die KANNST Du nicht begründen, das ist ein Widerspruch in sich! Man kann sie nur verbieten oder zulassen. Und genau das haben sie vor, mit allen erdenklichen Mitteln. Ich habe Kontakt zum Staatssekretär im Justizministerium, Dr. Stadler. Ich hatte mal einen Termin bei ihm und wir haben bei unserem Gespräch über die Beschneidung auch über unsere beiden Söhne gesprochen, die beide als Säuglinge auf der Intensivstation waren und davon ein Trauma mitgenommen haben. Mein Sohn kann absolut kein Blut sehen, hat panische Angst davor, seiner reagiert panisch auf Ärzte. Ich war eigentlich der Meinung, dass damit eine Brücke geschlagen worden wäre, aber ich hab mich wohl geirrt.
    Ich habe mir aber vorgenommen, ihn nächste Woche nochmal zu kontaktieren und auf ihn einzuwirken. Vielleicht bringts ja was.

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