Um noch etwas deutlicher zu machen, was mich irritiert: Alle Politiker reden von einem schwierigen Abwägungsprozess. Dann kommen Schnarrenberger/Willutzki und sagen, dass die Rechtslage eindeutig und offensichtlich so ist, dass es gar nix abzuwägen gibt. Wer liegt denn jetzt bitte schön voll daneben?
Beiträge von panther
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Ich frage mich, ob Frau Kaul den Gesetzentwurf des BMJ kennt. So wie ich mich überhaupt frage, warum in der Debatte kaum auf die Grundlogik des Gesetzentwurfs eingegangen wird. Die hat Siegfried Willutzki in seiner Stellungnahme für den Rechtsausschuss recht klar dargestellt (so klar, dass man den Eindruck kriegt, dass der Gesetzentwurf auf seinem Mist gewachsen ist): Die körperliche Unversehrtheit von Kindern steht vollständig den Eltern zur Disposition. Die einzige Grenze, die es dabei gibt, ist eine Kindeswohlgefährdung, die Willutzki aber wegen des vermeintlich geringen Schadenspotentials von Beschneidungen nicht als gegeben ansieht.
Warum redet niemand darüber, ob das so der geltenden Rechtslage entspricht und ob die Rechtslage ggf. zu ändern wäre? Gibt es wirklich so wenige Personen (Juristen, Fachpolitiker, Menschen aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe), die dazu eine Meinung haben? Mir scheint das eine Position zu sein, deren Bedeutung über die Frage von Beschneidungen hinausreicht.
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Zitat
Do you have a son and, if so, did you have him circumcised?
Yes, I do. I circumcised him myself on my parents’ kitchen table on the eighth day of his life. But I did it for religious, not medical reasons. I did it because I had 3,000 years of ancestors looking over my shoulder.
Wenn's das Ohrläppchen gewesen wäre statt der Vorhaut säße der gute Mann jetzt wohl in einer psychiatrischen Klinik... -
Maimonides hat gesagt.....
Im Laufe der Geschichte haben viele Leute alles mögliche gesagt- na, und?!
" niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten." oder
" Großmutter, warum hast du so große Ohren?...."
Das kann doch nicht ernsthaft eine Argumentationsgrundlage für Gesetze sein, oder?!
Nö, ist schon richtig. Aber der Deusel geht's ja letztlich nur darum:ZitatUnter Berücksichtigung einer Zusammenschau aller jüdisch-religionsrechtlichen Argumente ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes zu befürworten.
Das sollte eigentlich auch keine Argumentationsgrundlage für ein Gesetz sein. Aber wenn's denn der Bundestag so will...Maimonides als bedeutender jüdischer Gelehrter ist für Beschneidungskritiker aber gar nicht so uninteressant. Z.B. weil er sehr deutlich sagt, dass ein Zweck der Beschneidung die Minderung der sexuellen Empfindsamkeit ist (das was Frau Deusel nun so elegant ausblenden möchte). Darüber hinaus sagt er, dass die Beschneidung auch deshalb am achten Tag vorgenommen werden müsse, weil der Junge sich später weigern würde oder die Eltern das Kind zu lieb gewonnen hätten, um es einem solchen Eingriff auszusetzen:
ZitatThis law can only be kept and perpetuated in its perfection, if circumcision is performed when the child is very young, and this for three good reasons. First, if the operation were postponed till the boy had grown up, he would perhaps not submit to it. Secondly, the young child has not much pain, because the skin is tender, and the imagination weak: for grown-up persons are in dread and fear of things which they imagine as coming, some time before these actually occur. Thirdly, when a child is very young, the parents do not think much of him: because the image of the child, that leads the parents to love him, has not yet taken a firm root in their minds. That image becomes stronger by the continual sight; it grows with the development of the child, and later on the image begins again to decrease and to vanish. The parents' love for a new-born child is not so great as it is when the child is one year old; and when one year old, it is less loved by them than when six years old. The feeling and love of the father for the child would have led him to neglect the law if he were allowed to wait two or three years, whilst shortly after birth the image is very weak in the mind of the parent, especially of the father who is responsible for the execution of this commandment.
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Antje Yael Deusel macht sich die Welt mal wieder wie sie ihr gefällt. Ein Beispiel:
O-Ton Deusel:
ZitatWenn Maimonides in seinen Schriften darauf hinweist, daß die Beschneidung einer sexuellen Mäßigung dienen und der Geschlechtsverkehr lediglich der Fortpflanzung dienen solle, so hat er damit nicht eine Einschränkung des sexuellen Empfindens an sich im Blick, sondern er postuliert, daß sich die Männer auf die Vervollkommnung des Geistes konzentrieren und weniger an physische Dinge denken sollten. Damit begegnet er auch der Argumentation der antijudaistischen Tendenzen seiner Zeit, in welcher man den Juden „sexuelle Zügellosigkeit, erkenntlich am Vorhandensein der Beschneidung“ nachsagte.
Bei Maimonides hört sich das aber irgendwie anders an:ZitatAs regards circumcision, I think that one of its objects is to limit sexual intercourse, and to weaken the organ of generation as far as possible, and thus cause man to be moderate. Some people believe that circumcision is to remove a defect in man's formation; but every one can easily reply: How can products of nature be deficient so as to require external completion, especially as the use of the fore-skin to that organ is evident. This commandment has not been enjoined as a complement to a deficient physical creation, but as a means for perfecting man's moral shortcomings. The bodily injury caused to that organ is exactly that which is desired; it does not interrupt any vital function, nor does it destroy the power of generation. Circumcision simply counteracts excessive lust; for there is no doubt that circumcision weakens the power of sexual excitement, and sometimes lessens the natural enjoyment: the organ necessarily becomes weak when it loses blood and is deprived of its covering from the beginning. Our Sages (Beresh. Rabba, c. 80) say distinctly: It is hard for a woman, with whom an uncircumcised had sexual intercourse, to separate from him. This is, as I believe, the best reason for the commandment concerning circumcision.
Ich will mir gar nicht anmaßen, einen derartigen Text richtig auslegen zu können. Man gewinnt aber auch bei J. David Bleich ("Circumcision. The current controversy") den Eindruck, dass Maimonides hier durchaus wörtlich interpretiert werden kann. Und Bleich dürfte im Zweilfelsfall mit dem jüdischen Schrifttum besser vertraut sein als Deusel. -
Stellungnahme von Prof. Dr. med. Kristof Graf (Kardiologe, Chefarzt Jüdisches Krankenhaus Berlin) für den Rechtsausschuss des Bundestages:
http://www.bundestag.de/bundestag/auss…gnahme_Graf.pdf
Zum Thema Anästhesie ist mir Folgendes aufgefallen (Text wurde für anderen Gebrauch geschrieben, daher wirkt er in der Formulierung vielleicht etwas komisch...):
ZitatAlles anzeigen
Unter Missachtung des aktuellen Standes der medizinischen Forschung hält Herr Prof. Hans Kristof Graf (ein Kardiologe!) in seiner Stellungnahme an der Auffassung fest, dass sich das Oberflächenanästhetikum EMLA "zur Analgesie und Schmerzlinderung bei Neugeborenen bis zum vierzehnten Lebenstag bewährt" hat. Er versäumt nur leider zu erklären, warum EMLA für Neugeborene bis zum vierzehnten Lebenstag angemessen ist (und nicht etwa der wirksamere Peniswurzelblock), Beschneidungen bei allen anderen Kindern aber nur unter Vollnarkose durchgeführt werden. Dieses Versäumnis dürfte wohl damit zu tun haben, dass der einzige Grund für diese Unterscheidung in der Tora zu finden ist, aus der Herr Prof. Hans Kristof Graf aber offensichtlich nicht zitieren möchte.Die Behauptung, dass keine klinischen Daten bzw. Evidenz dazu vorliegen, dass EMLA keine ausreichende Schmerzlinderung bewirkt, ist schlicht und einfach falsch, weil es erwiesenermaßen effektivere Methoden der Schmerzlinderung gibt als EMLA (vgl. Brady-Fryer, Wiebe & Lander 2004). Die Aussage ist entweder ein Zeugnis seiner fachlichen Inkompetenz oder aber einer boshaften wissenschaftlichen Unredlichkeit.
Und für den Fall, dass doch einer mit Forschungsergebnissen kommt, stellt der Kardiologe Prof. Hans Kristof Graf mal eben im Vorbeigehen die Methodik der Schmerzforschung an Säuglingen in Frage, der er "aufgrund der langjährigen Erfahrung in unserem Hause weiche Parameter bei Operationen" entgegensetzt. Das heißt nichts anderes als "Geht schon. Haben wir doch immer so gemacht."
Erstaunlich ist auch ein offensichtlicher Widerspruch in dem Gutachten. Einerseits wird gesagt, dass das Krankenhaus wegen des Narkoserisikos von Beschneidungen zwischen dem vierzehnten Lebenstag und der Vollendung des ersten/zweiten Lebensjahres abrät. Andererseits heißt es: "Bei gesunden Kindern ist der optimale Zeitpunkt des Eingriffs nach Erfahrung unseres Krankenhauses innerhalb der ersten drei Lebenswochen zu sehen, weil hier optimale Wundheilungsbedingungen gegeben sind". Offensichtlich hat der Herr Prof. Hans Kristof Graf Schwierigkeiten damit, Tage in Wochen umzurechnen. Kann ja dem besten Chefarzt mal passieren.
Ich frage mich jetzt folgendes:
a) Wie kann jemand, der dem Rechtsausschuss des Bundestages ein derart schäbiges Gesinnungsgutachten vorliegt, Professor für Medizin und Chefarzt eines Krankenhauses sein? (Nun gut, eigentlich eine rhetorische Frage...)
b) Wieso lädt der Rechtsausschuss des Bundestages einen Kardiologen als Sachverständigen zum Thema Beschneidung ein?
c) Was ist dieses "Jüdische Krankenhaus" eigentlich für ein dubioser Laden, in dem Ärzte nach Gutdünken (und Maßgabe der Tora) die Standards für Anästhesie absenken? Was sagen Krankenhausaufsicht und Ärztekammer zu diesem Vorgehen?
d) Warum erspart uns der Rechtsausschuss des Bundestages nicht diese lächerliche Farce? Genauso gut hätte man Dieter Graumann als medizinischen Experten zum Thema Zirkumzision einladen können. Seine Aussagen hätten kaum weniger "kompetent" sein können als die von Herrn Prof. Hans Kristof Graf.
Wäre nett, wenn Leute wie Graf in der Sitzung des Rechtsausschusses mal auseinander genommen würden. Fragt sich nur, a) wer das machen würde/könnte und b) ob das überhaupt üblich ist. Wer sind denn im Rechtsausschuss die Kritiker des Gesetzentwurfs? Bisher habe ich nur von Wolfgang Nešković etwas gehört, aber inwieweit der dann offensiv kritisch auftritt, ist die andere Frage.
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Vielleicht sollte man sie mal an die Begründung ihrer Ablehnung der weiblichen Beschneidung erinnern, die uneingeschränkt auf die Beschneidung von Jungen zu übertragen ist:
ZitatDas Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde - durch wen auch immer - preisgeben. Eine gegen den Willen eines Mädchens oder einer Frau durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt.
EKD: Evangelische Kirche in Deutschland - 3. Rechtsfragen zu Genitalverstümmelung -
Oder gibt es Schmerzbehandlungen für Beschneidungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst, die außerhalb einer Klinik oder Arztpraxis angewandt werden können?
Lustig finde ich, dass sie das in Klammern gesetzt haben. Fast so, als ob ihnen die Frage peinlich wäre.Insgesamt aber ein bemerkenswertes Papier.
In der Tat. Man sieht, dass man nicht nur von Opportunisten, sondern auch noch von Dilettanten regiert wird. Oder die Leutheusser-Schnarrenberger hat das alles nur so gemacht, damit das Ganze möglichst bald einer höchstrichterlichen Klärung unterzogen wird. (Die FDP hat mir am 05.10. in einer Email geschrieben, dass sie das begrüßen würden. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass der Praktikant da nur versehentlich einen alten Textbaustein eingebaut hat...). -
Danke! Sehr guter Auftritt. Und das heute journal mal ungewohnt kritisch. Erfreulich, wenn die Bundesregierung nicht in allen Medien mit ihrem Friede-Freude-Eierkuchen-Gerede durchkommt.
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Es muss richtig "Verfassungsbeschwerde" heißen, die kann jeder einlegen.
Allerdings nur, wenn er seine Grundrechte konkret beeinträchtigt sieht: "Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt." (Das Bundesverfassungsgericht)Das würde eine Verfassungsbeschwerde in diesem Fall eigentlich unmöglich machen. Wie hier diskutiert wurde, hat aber vielleicht jedes "nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kind" (bzw. dessen Eltern) die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde. Mal sehen, wer sich findet, um die ganze Sache dann voranzubringen.
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Grundlage des Gesetzes ist die Behauptung, die Beschneidung des Jungen - unabhängig von der eigentlichen Motivation der Eltern - steht dem Kindeswohl nicht zuwider, da die Beschneidung gesundheitliche Vorteile hat, die die Risiken überwiegt. Aus diesem Grund dürfen ja auch alle Eltern ihre Jungen beschneiden lassen. Wenn der Gesetzgeber aber so weltlich argumentiert, kann und muss er auch ganz weltlich Fakten liefern und eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen. Kann der Gesetzgeber eine solche Kosten-Nutzen-Analyse nicht vorlegen, fällt die Grundlage des Gesetzes weg und letztlich auch das Gesetz selbst!
So wie ich es verstehe, will der Gesetzgeber keine eindeutige Wertung vornehmen, ob eine Beschneidung dem Kindeswohl dient oder nicht, wenngleich er einige Mindestbedingungen formuliert. Die Entscheidung wird schlicht und einfach den Eltern als Treuhändern des Kindeswohls überlassen. Ob wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die die Einwilligung der Eltern dann rechtlich unwirksam werden ließe, müsste dann ggf. im Einzelfall geprüft werden. Damit sagt der Gesetzgeber natürlich zumindest implizit, dass nicht jede Beschneidung per se eine Kindeswohlgefährdung ist und nimmt dann eben doch eine Bewertung vor, ohne diese aber sauber begründen zu müssen. Das scheint mir ein wesentlicher Widerspruch zu sein, der sich durch den ganzen Entwurf zieht.Das betrifft dann auch den eigentlich kritischen Punkt der Konstruktion des Gesetzes: "Über einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit entscheiden im Innenverhältnis zwischen Eltern und Kind deshalb – allerdings mit dem steigenden Alter des Kindes unter zunehmender Berücksichtigung seiner Vorstellungen – im Grundsatz letztlich die Eltern." Das will mir (als Nichtjurist) nicht wirklich einleuchten. Und wo liegt hier die Grenze des Entscheidungsspielraums? Immerhin gibt es ja ein explizites Verbot weiblicher Genitalverstümmelung oder körperlicher Bestrafungen. Die Abgrenzung einer strafbaren Ohrfeige von einer legalen Beschneidung erfolgt übrigens nicht über die tatsächlichen körperlichen Folgen, sondern über die Intention der Eltern: das eine Mal geht es um eine "Sanktion für ein Fehlverhalten des Kindes", das andere Mal um das körperliche oder geistige Wohlbefinden.
Wenn man versucht, dem Ganzen eine Logik zu entnehmen, kriegt man Kopfschmerzen. Insofern ist der Gesetzentwurf auch ein kleines politisches Meisterstück. Ebenso wie dieses Spielchen mit dem völlig unzulänglichen Eckpunktepapier und der Anhörung. Wenn sich dann alle schon mal ordentlich abreagiert haben, legt man ein paar Tage später einen geschliffenen Gesetzentwurf vor, der ein paar Scheinzugeständnisse enthält.
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Im Endeffekt wird in dem Entwurf bei Babies die leicht schmerzreduzierende Betäubung von Zäpfchen und Cremechen als ausreichend erachtet. Was auch sonst? Anderenfalls müßte man ja die Beschneidung von Babies verbieten, da eine Vollnarkose nicht in Frage kommt und Beschneidung unter vollem Schmerzenempfinden selbst den Heuchlern als nicht richtig erscheint.
Dazwischen liegt halt noch der Peniswurzelblock. Wenn der auch keine Schmerzfreiheit schafft, dürfte er wirksamer sein als irgendwelche Sälbchen. Ich kann nur hoffen, dass dieser Punkt in der öffentlichen Debatte noch Aufmerksamkeit findet, auch um die teilweise von den Medien vertretene Behauptung zu entkräften, es handele sich bei dem Gesetzentwurf um einen "Kompromiss". Wie Frau Knobloch gestern im ZDF-Morgenmagazin sagte: Für Juden ändert sich mit diesem Gesetz rein gar nichts. -
Der Referentenentwurf bezieht sich u.a. auf folgende schwammige Stellungnahme der DSG
Schwammig ist der richtige Ausdruck. Was von der Mehrheit der Ärzte (auch in Deutschland) zu Beschneidungen zu hören ist, ist einfach eine Katastrophe.In dem angesprochenen Aufsatz der AAP aus dem Jahre 2000 (!) werden unterschiedliche Methoden besprochen und empfohlen (Vollnarkose, Penisblock usw.)
Auf das Thema Beschneidung wird in diesem Artikel doch gar nicht eingegangen. Oder habe ich was übersehen?Bezüglicher EMLA wird darin u.a. folgende Studie in der Literaturliste angeführt:
http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM199704243361701
Darin heisst es:"...had heart-rate increases of 10 beats per minute less."
Ergebnis der Studie: "Lidocaine–prilocaine cream is efficacious and safe for the prevention of pain from circumcision in neonates." So argumentiert ja auch die AAP: "Besser als ganz ohne Betäubung" = effektive Anästhesie. Gleichzeitig erwähnt man dann nur am Rande, dass ein Peniswurzelblock effektiver ist, was nach Auffassung der AAP natürlich kein Grund ist, EMLA nicht als effektive Anästhesie zu betrachten. Einfach irre.Beinahe lustig ist der Hinweis unter Studie: "Supported by Astra Pharma Inc., Canada". Das ist der Hersteller von EMLA.
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Lidocain "zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut" scheint nicht verschreibungspflichtig zu sein. EMLA als Lidocain/Prilocain-Mischung ebenfalls nicht.
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Auch wenn man den Gesetzentwurf als Ganzes ablehnt, sollte man vielleicht besonders kritische Punkte herausarbeiten und diese in die öffentliche Diskussion einbringen. Mir scheint das u.a. die Frage der Schmerzbehandlung zu sein. Wenn Familienministerin Schröder sagt, es habe hier Fortschritte im Vergleich zum Eckpunktepapier gegeben, ist das eine freche Lüge.
Soweit man davon ausgeht, dass muslimische und nicht-religiöse Beschneidungen in Deutschland ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden, dürfte es hier wenigstens zur Anwendung eines injizierten Lokalanästhetikums kommen. In Krankenhäusern wird die Operation meines Wissens nach im Regelfall unter Vollnarkose durchgeführt. Das vordringliche Problem sind also die (wenigen) jüdischen Beschneidungen, die durch Mohelim vorgenommen werden.
Der Gesetzentwurf sieht nun folgendes vor:
ZitatDa es sich bei der Beschneidung der männlichen Vorhaut um einen Schmerzen verursachenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ist als weitere Voraussetzung für die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung eine effektive Schmerzbehandlung zu fordern – so auch der Deutsche Bundestag (Beschluss vom 19. Juli 2012: „ohne unnötige Schmerzen“), der Deutsche Ethikrat (Pressemitteilung vom 23. August 2012: „qualifizierte Schmerzbehandlung“) und die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (Presseinformation vom 3. August 2012: „nur unter adäquater Schmerzbehandlung“). Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und grundsätzlich eine für den Patienten möglichst schonende Durchführung der Beschneidung (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012; zum Anspruch des Patienten auf eine postoperative Schmerztherapie vgl. Uhlenbruck, MedR 1993, 296 <297>).
Stellt sich die Frage: Was ist eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung und wer entscheidet darüber? Anhaltspunkte dafür liefert das BMJ schon zu Beginn des Entwurfs:ZitatIn der Medizin besteht heute Einigkeit, dass die frühere Annahme, Neugeborene hätten kein oder nur ein unterentwickeltes Schmerzempfinden überholt ist. Daher wird auch bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als medizinisch geboten angesehen (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012). Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpfchen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorgenommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesierenden Salbe (etwa EMLA). Bei älteren Kindern wird der Eingriff auch unter Vollnarkose durchgeführt.
Ich lese das jetzt folgendermaßen: Der Einsatz eines Oberflächenanästhetikums ("anästhesierende Salbe") bei der Beschneidung von Säuglingen ist heute eine medizinisch akzeptierte, gängige Praxis. Jetzt kommt der dritte Schritt der Argumentation:ZitatÜber die Durchführung der Beschneidung im Einzelnen bestehen bei den unterschiedlichen Denominationen des Judentums verschiedene Ansichten. Die alte, orthodoxe Tradition (unter anderem Verzicht auf eine Schmerzlinderung) wird aber seit jeher auch von jüdischen Medizinern und Rabbinern kritisch gesehen. Denn der Verzicht auf eine adäquate Schmerzlinderung während der Beschneidung könne dem Kind zum Schaden gereichen, was nicht in der Absicht des religiösen Gebotes liege, zumal sich keine religiöse Vorschrift finden lasse, wonach man bei der Durchführung der Beschneidung Schmerz erleiden müsse (Deusel, a. a. O., S. 130 ff.). Zur Schmerzlinderung werden vielfach lokal Salben aufgetragen und/oder Zäpfchen verabreicht. Vollnarkosen oder Lokalnarkosen
durch injizierte Anästhetika sind bei der im Judentum üblicherweise am achten Tag nach der Geburt durchgeführten Beschneidung dagegen nicht gebräuchlich
Jetzt die Preisfrage: Sehe ich es richtig, dass also jüdische Beschneidungen in Zukunft mindestens unter Anwendung eines Oberflächenanästhetikums (EMLA) stattfinden müssen?Wenn dem so ist, wäre die Frage, ob das a) ausreichend ist und b) wie gefordert den "Regeln der ärztlichen Kunst" entspricht.
Zu a) würde ich mir als Laie die Frage stellen, warum etwas für Säuglinge geeignet sein soll, was für Erwachsene als unzureichend angesehen würde. Wie der Begriff Oberflächenanästhetikum nahe legt, wird EMLA eigentlich angewendet, um die Haut oberflächlich zu betäuben (zur Verringerung von Einstichschmerzen etwa) und nicht, um einen chirurgischen Eingriff wie eine Beschneidung durchzuführen. Ich hoffe, ich komme dazu, mir die Studienlage irgendwann nochmal genauer anzuschauen, aber es scheint unstrittig zu sein, dass EMLA die Schmerzen während des Eingriffs nicht beseitigt, sondern höchstens lindert.
Zu b) müsste man fragen, ob irgendjemand (außer jüdischen Beschneidern) in Deutschland Beschneidungen unter ausschließlicher Anwendung eines Oberflächenanästhetikums durchführt. Ich bezweifle das sehr. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie zur Behandlung der Phimose sehen für den Fall einer Beschneidung eine "Allgemeinanästhesie, ergänzt durch eine Leitungsanästhesie (Penisblock, alternativ Kaudalblock)" vor. Wie soll dann bitte die Anwendung von EMLA den "Regeln der ärztlichen Kunst" entsprechen?
Man könnte jetzt wieder auf die AAP verweisen, die Salben wie EMLA für eine effektive Option hält, obwohl (!) sie selbst sagt, dass injizierte Anästhetika wirksamer sind. Ich habe dort allerdings keine Begründung gefunden, warum man auch die "schmerzhaftere" Variante angemessen findet, wenn bessere Optionen zur Verfügung stehen. Interessant ist allerdings, dass bereits an dieser Stelle sehr gut zu sehen ist, wie selektiv die AAP in dem jüngst veröffentlichten "Technical Report" mit der wissenschaftlichen Literatur umgeht.
Ein Review verschiedener Studien kam 2009 zu folgendem Ergebnis hinsichtlich des Vergleichs von Peniswurzelblock (DPNB) und EMLA: "Based on 35 clinical trials involving 1,997 newborns, it can be concluded that DPNB and EMLA do not eliminate circumcision pain, but are both more effective than placebo or no treatment in diminishing it. Compared head to head, DPNB is substantially more effective than EMLA cream. Ring block and lidocaine creams other than EMLA also reduced pain but did not eliminate it." (Brady-Fryer B, Wiebe N, Lander JA. Pain relief for neonatal circumcision. Cochrane Database Systematic Review. 2009) . Diese Studie findet sich im AAP-Report gar nicht, die Vorgängerstudie von 2004, die im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis kommt, wird dort in Bezug auf den Vergleich von EMLA und DPNB nicht herangezogen. Noch krasser finde ich allerdings, was die WHO (in ihrem "Manual for early infant male circumcision under local anaesthesia") der 2009er-Studie entnimmt: "If used correctly it [EMLA] is safe and provides effective anaesthesia." Wer so arbeitet, diskrediert sich (in einer idealen Welt) selbst. So viel auch zur WHO als Gralshüterin der medizinischen Weisheit (auf die sich dann ja auch Medizin-Professoren wie Leo Latasch berufen). Die sind anscheinend nicht einmal in der Lage, die Aussage einer medizinischen Studie zu verstehen.
Wenn man dieser Studie folgt (die methodischen Fragen der Schmerzforschung bei Neugeborenen könnte man wahrscheinlich auch ausführlich diskutieren), ist eine Vollnarkose das einzige Mittel zur Schmerzausschaltung bei der Beschneidung von Neugeborenen. Die nimmt natürlich bei einem medizinisch nicht indizierten Eingriff keiner vor. Und trotzdem: Eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendung von EMLA sollte man vom Gesetzgeber fordern. Je weniger Schmerz, desto besser.
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Das ganze Machwerk ist unter http://www.tagesschau.de/inland/beschne…zentwurf100.pdf zu bestaunen.
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Es gibt offenbar einen 26-seitigen Begleittext zu diesen beiden Absätzen, der für die Auslegung des Gesetzestextes entscheidend sein dürfte.
Dass man so einen Entwurf mal öffentlich macht, ist in einem demokratischen Staat aber wohl zu viel verlangt. Stattdessen lässt man dann die Presse die Öffentlichkeit mit leicht verdaulichen Häppchen füttern.
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Wäre ja interessant, sich das im Vorfeld der Bundestagsentscheidung mal im Original anzuschauen...
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Ich frage mich, ob irgendwann irgendjemand mal deutlich äußern wird, ob dieses Gesetz nun eine wirksame Anästhesie verpflichtend vorsieht oder nicht. "Eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung" im Begleittext (!) lässt meiner Wahrnehmung nach viel Spielraum offen für Schmerzzäpfchen, EMLA und Wein bei jüdischen Beschneidungen, zumal ansonsten zumindest für die Betäubung ein Arzt anwesend sein müsste. Man kann nur hoffen, dass die Kritiker des Gesetzes im Bundestag hier eine Klarstellung herbeiführen (wenn es ihnen schon nicht gelingt, die Verabschiedung dieses Gesetzes zu verhindern).