Warum dürfen dann die Zeugen dann keine Bluttransfusionen für ihre Kinder ablehnen?
ZitatDie Notwendigkeit für einen Zwang muss also im Zweifel wesentlich höher wiegen als die Grundrechte.
Ich halte es auch für ein Grundrecht eines jeden Kindes, Zugang zu allgemein verfügbaren lebenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen zu erhalten. Diesen Zugang können Eltern nicht einfach aus einer Laune heraus dem Kind verwehren. Dass Eltern eben stets das Kindeswohl objektiv im Blick haben, ist eben leider nicht so, sonst hätten wir die Beschneidungsdebatte ja gar nicht. Das Recht auf Leben muss ggf. eben auch gegen die Eltern durchgesetzt werden.