Impfdebatte in den USA - Parallelen zur Beschneidungsdebatte

  • Warum dürfen dann die Zeugen dann keine Bluttransfusionen für ihre Kinder ablehnen?

    Zitat

    Die Notwendigkeit für einen Zwang muss also im Zweifel wesentlich höher wiegen als die Grundrechte.

    Ich halte es auch für ein Grundrecht eines jeden Kindes, Zugang zu allgemein verfügbaren lebenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen zu erhalten. Diesen Zugang können Eltern nicht einfach aus einer Laune heraus dem Kind verwehren. Dass Eltern eben stets das Kindeswohl objektiv im Blick haben, ist eben leider nicht so, sonst hätten wir die Beschneidungsdebatte ja gar nicht. Das Recht auf Leben muss ggf. eben auch gegen die Eltern durchgesetzt werden.

  • Es geht natürlich beim Thema "Impfen" auch um "Religionsfreiheit" - aber anders herum. In Holland z.B. gibt es eine Gegend, wo eine christliche Sekte meint ihre Kinder nicht impfen zu dürfen. Da gibt es regelmäßig Masernepedemien, auch mit Toten.
    Eine Impfflicht wäre für diese Leute ein Eingriff in die Religionsfreiheit.
    Und die Frage ist ja in beiden Fällen, ob zum Schutz von Kindern in die Religionsfreiheit eingegriffen werden darf. Aber das hatten wir ja schon bei den Bluttransfusionen.

    There is no skin like foreskin

  • Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann müssen wir doch nicht diskutieren.


    Aus meiner Sicht ist dies der Kernpunkt, den wir besonders diskutieren müssen. Kein Mensch hat das Recht willkürlich bzw. aus eigenen Interessen in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines anderen einzugreifen. Und wenn das Elternrecht willkürlich dafür missbraucht wird im Eigeninteresse (kulturelle, religiöse und anderer Unfug) das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu Lasten von Kindern zu beschneiden, sind wir zu hundert Prozent wieder im Thema.


    Wenn ein Todesfall bei den Masern gleich in der Debatte in Richtung Zwangsimpfungen führt, warum führen dann die vielen durch Zwangsbeschneidung zu Tode gekommen Kinder in Deutschland nicht zu einer Verbotsdebatte seitens unserer Politiker? (Komikernation!)

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • warum führen dann die vielen durch Zwangsbeschneidung zu Tode gekommen Kinder in Deutschland nicht zu einer Verbotsdebatte seitens unserer Politiker?


    Das ist die Frage, die ich unseren Politikern schon lange stelle. Wenn es nur die richtigen fordern, wagt man in den USA ja nicht einmal dagegen vorzugehen, dass nach einer Beschneidung oral Blut abgesaugt wird. Was wäre hier in Deutschland los gewesen, wenn es nicht die Zeugen Jehovas gewesen wären, sondern evangelische oder katholische Christen, Muslime oder Juden, die aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion für ihre Kinder abgelehnt hätten? Unter dem Deckmantel von Religion und Kultur sind wir bereit noch so ziemlich jede Kindeswohlgefährdung und Unvernunft hinzunehmen, allerdings gibt es da die feine aber entscheidende Unterscheidung in systemrelevante und nicht systemrelevante Unvernunft.

  • Zitat von »Selbstbestimmung«
    Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann müssen wir doch nicht diskutieren.


    Aus meiner Sicht ist dies der Kernpunkt, den wir besonders diskutieren müssen.

    Ach! Nein, da ist nichts zu diskutieren. Dieses Recht KANN eingeschränkt werden. Punkt.

    Die Frage ist nur aus welchen Gründen es eingeschränkt wird.

    Zitat

    . Kein Mensch hat das Recht willkürlich bzw. aus eigenen Interessen in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines anderen einzugreifen

    Von "Willkür" und "aus eigenen Interessen" habe ich nichts geschrieben.

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  • Zitat von »Selbstbestimmung«
    Dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann müssen wir doch nicht diskutieren.


    Im Grundgesetz lese ich das anders:

    Zitat

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


    "Jeder" unterscheidet übrigens weder zwischen Geschlecht noch nach Alter!

    Wo sind die denn, bzw. ihre Gräber? Mir ist nur ein Fall bekannt, und das war ein angeblich medizinisch indizierter Fall.


    Mea culpa.

    Das ist ja sogar direkt ein Trost, dass wir hier offensichtlich in Deutschland bisher viel Glück hatten. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, werde in Deutschland pro Jahr rund 28.000 Kinder sinnlos beschnitten und statistisch gesehen sterben 100 von 1,4 Mio. Kinder bei Beschneidungen in den USA.

    Die andere Frage geht aber in Richtung Diagnose. Was ist plötzlicher Kindstod? Und schon wieder sind wir beim Ausgangsthema. Bei Kindern, die unmittelbar nach einer Impfung Fieber bekamen und dadurch schwere Folgenebenwirkungen erlitten, werden teilweise als Impfgeschädigte verzeichnet. Dabei wird nicht bedacht, dass gerade kleine Kinder oft mehrere Impfungen pro Jahr erhalten und gleichzeitig häufig Krankheiten einfangen. Bei Beschneidungen läuft die Statistik aber scheinbar umgekehrt. Jedenfalls ist es doch sonderbar, dass vorwiegend männliche Säuglinge am plötzlichen Kindstod versterben.

    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…d&threadID=2386

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Zitat

    Im Grundgesetz lese ich das anders:


    Zitat
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Da kann ich wieder nur sagen: "geschickter Schnitt"! ;)

    Bei mir geht der Artikel noch etwas weiter. Da kommt am Ende noch ein kurzer, aber nicht unwichtiger Satz.

    Zitat

    In dieses Gesetz darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

    Und es wird ja an verschiedenen Stellen "auf Grund eines Gesetzes eingegriffen". Es kann nicht nur, es wird. Sonst wäre z.B. "Polizeigewalt" immer strafbare Körperverletzung.

    Oder z.B. im Infektionsschutzgesetz:

    Zitat

    Bemerkenswert am Infektionsschutzgesetz ist, dass zum Zwecke der Gefahrenabwehr Grundrechte nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG i. V. m. S. 2 (Zitiergebot) eingeschränkt werden können. Angeordnete Schutzmaßnahmen können folgende Grundrechte einschränken: Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG, des Brief- und Postgeheimnisses gemäß Art. 10 Abs. 1 GG, die Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG sowie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG. Außerdem kann die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise nach Maßgabe des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG untersagt werden.

    Zitat

    § 20 (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. […]“.

    Meiner Meinung nach ist der Tenor von Art. 1 und Art 2. noch etwas anderes: Das Recht auf körperliche Vollständigkeit. Und in das kann nicht durch ein Gesetz eingegriffen werden, weil die Menschenwürde unantastbar ist. Dieses Recht kann nicht mal durch eine Grundgesetzänderung abgeschafft werden, weil es wie die Menschenwürde insgesamt durch die Ewigkeitsklausel geschützt ist.
    Kein Polizist darf dir einen Körperteil abtrennen um dich zur Raison zu bringen. Sicherlich können Eltern in eine Amputation bei ihrem Kind einwilligen - wenn ansonsten das Leben des Kindes akut gefährdet ist. Denn dann wäre eine Amputation mit der Menschenwürde vereinbar. Stirbt das Kind, stirbt jener Körperteil eh.

    There is no skin like foreskin

  • Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, werde in Deutschland pro Jahr rund 28.000 Kinder sinnlos beschnitten und statistisch gesehen sterben 100 von 1,4 Mio. Kinder bei Beschneidungen in den USA.


    Wo kommen denn diese Zahlen her? Das erscheint mir doch recht hoch. Gibts da eine verlässliche Quelle?

    Zudem hast du immer Kinder geschrieben, wurde bei den Zahlen auch die weibliche Verstümmelung mit eingerechnet?

    Wenn 50 Millionen Menschen etwas Dummes sagen, bleibt es trotzdem eine Dummheit. (Anatole France)

  • wie kommst du auf 28.000?
    m.E. sind die kulturell beschnittenen auch sinnlos beschnitten.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Bei mir geht der Artikel noch etwas weiter. Da kommt am Ende noch ein kurzer, aber nicht unwichtiger Satz.

    Nimm mir bitte nicht meine letzte Hoffnung auf Rechtstaatlichkeit ;)

    Ich dachte der kurze Satz bezieht sich lediglich auf die Freiheitsrechte, die dann z.B. im Rahmen eines Strafvollzugs eingeschränkt werden können. Wenn Deine Überlegung stimmt, ist unser aller Leben nicht durch das Grundgesetz geschützt und sowohl eine gesetzliche Zwangsimpfung wie auch der § 1631d BGB wären dann mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Wo kommen denn diese Zahlen her? Das erscheint mir doch recht hoch. Gibts da eine verlässliche Quelle?

    Habe ich von Tante Google ;)

    http://www.welt.de/politik/deutsc…schneidung.html
    http://www.onmeda.de/g-kinder/beschneidung-3102.html

    Ob die Zahlen verlässlich sind, weiß ich nicht. Habe diese Zahlen nicht selbst gefälscht und traue ihnen daher nur eingeschränkt ;)

    @ Guy
    Jede Beschneidung ohne medizinisch Notwendigkeit ist eine sinnlos Körperverletzung. Alles andere ist ja nur Ideologie.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setze...

    Es gibt keine Nachteile, nur Vorteile...

    Es gibt keine neg. Betroffenen, bzw. Probleme dadurch. Evtl. Probleme haben IMMER andere Gründe...

    Eltern, die das, obwohl von Ärzten empfohlen, irgendwelche alternativen versuchen, sind verantwortungslos...

    Wie sich manche Sachen doch ähneln...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Wenn Deine Überlegung stimmt, ist unser aller Leben nicht durch das Grundgesetz geschützt und sowohl eine gesetzliche Zwangsimpfung wie auch der § 1631d BGB wären dann mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Letzterer nicht, und ich habe doch gerade erst geschrieben warum. Siehe oben, letzter Absatz:

    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…39632#post39632

    Hinzu kommt der Art. 19 GG:

    Zitat

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.


    Der §1631d ist aber alles andere als "allgemein", er pickt sich einen Körperteil und ein Geschlecht heraus.

    Zitat

    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.


    Und das macht der §1631d, er tastet Art 1 (der ist sowieso nicht einschränkbar) und Art 2. in ihrem Wesensgehalt an. Das machen Amputationen an gesunden Kindern per se, im Genitalbereich als lebenslangen Eingriff in die Sexualität ganz besonders.

    Und dann tastet er noch den Art 3 an, nämlich dass niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

    PS: Im Art 2. Steht nicht nur "Leben" und "Unversehrtheit", da steht auch "jeder hat das Recht auf Freiheit der Person". Frag mal die Knackis, ob das durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann! ;)
    Aber auch das Gefängnispersonal darf den Gefangenen keine Körperteile abschneiden. Den Weg in die Freiheit hingegen schon.

    There is no skin like foreskin

  • PS: Im Art 2. Steht nicht nur "Leben" und "Unversehrtheit", da steht auch "jeder hat das Recht auf Freiheit der Person". Frag mal die Knackis, ob das durch ein Gesetz eingeschränkt werden kann!
    Aber auch das Gefängnispersonal darf den Gefangenen keine Körperteile abschneiden. Den Weg in die Freiheit hingegen schon.

    Wieder was gelernt ;)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_2…lik_Deutschland

    Viele werden wohl genauso naiv wie ich sein und gedacht haben, dass der Teilsatz bezüglich der Einschränkung der Rechte im Artikel 2 nur die Freiheitsrechte betrifft, weil ja sonst niemals jemand inhaftiert werden könnte. Tatsächlich ist es offenbar aber noch nicht mal sicher, ob unser Recht auf körperliche Unversehrtheit oder das Leben wirklich garantiert wird (Diskussion über finaler Rettungsschuss). Das Grundgesetz lehnt sich offenbar an die Menschenrechte an, garantiert diese aber dann doch scheinbar nicht ausdrücklich.

    Beim Recht auf körperliche Unversehrtheit spielt es offenbar grundsätzlich eine Rolle, ob die Gesundheit durch einen Eingriff beeinträchtigt würde. Eine Impfung würde die Gesundheit kurzzeitig einschränken und im Idealfall danach verbessern. Eine Zwangsbeschneidung schränkt immer die Gesundheit bzw. Funktion eines Körperteils ein und kann daher wenn ich das jetzt richtig verstehe niemals erlaubt werden. Dennoch ist die Einwillung nach § 1631d BGB möglich?!

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Eine Impfung würde die Gesundheit kurzzeitig einschränken und im Idealfall danach verbessern

    Ein Impfung KANN die Gesundheit dauerhaft und schwer beeinträchtigen, sogar tödliche Folgen haben. Verbessern kann sie die Gesundheit nicht, weil "gesunder als gesund" ist wie die alte Dash-Reklame "wäscht so weiß, weißer geht's nicht" - weißer als weiß geht sowieso nicht.

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  • Ein Impfung KANN die Gesundheit dauerhaft und schwer beeinträchtigen, sogar tödliche Folgen haben. Verbessern kann sie die Gesundheit nicht, weil "gesunder als gesund" ist wie die alte Dash-Reklame "wäscht so weiß, weißer geht's nicht" - weißer als weiß geht sowieso nicht.

    Ok., Gesundheit war das falsche Wort ;)

    Eine Impfung kann im Idealfall das Immunsystem gegen bestimmte Krankheiten verstärken. Bei Immunsystem muss man aber umgekehrt auch an Autoimmunkrankheiten denken. Noch immer weiß man nicht, wie Autoimmunkrankheiten entstehen. Außerdem wird auch kein Arzt bei einer Routineimpfung eruieren, ob die jeweilige Impfung für den Patient hier eine potentielle Gefahr sein könnte.

    Das Thema Impfen unterscheidet sich hier übrigens mal wieder eindeutig vom Thema Zwangsbeschneidung. Die Zwangsbeschneidung bietet keinen Vorteil, der nicht auch durch Kondome, Wasser und Seife erreicht werden könnte.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Stand gestern in meiner Zeitung zum Thema impfen, eine Aussage des Chefs des AOK Bundesverbandes:

    Zitat

    ...sollte man auch einmal aufhören zu diskutieren, und sich an das halten, was Medizin und Wissenschaft lehrten.

    Sorry, aber da habe ich ein Problem damit...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Sorry, aber da habe ich ein Problem damit...

    Wenn man in Sachen Beschneidung auch auf die Medizin und Wissenschaft hören würde, wäre doch schon viel gewonnen. Eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung bedeutet doch nicht anderes, als dass man sich einen Teufel um die Medizin und Wissenschaft schert bzw. nur der Beschneidungslegende aus dem alten Testament nacheifert. Man folgt also der "Unwissenschaft" und begründet die Beschneidung daher gerne mit medizinischen Scheinargumenten, die genauso gut von einem Schamanen stammen könnten (Vorbeugung Peniskrebs, Hygiene trotz ausreichender Waschmöglichkeiten und ähnlicher Unsinn). 

    In Sachen Impfquote von 95% sehe ich dies tendenziell als positives Ziel, weil damit auch für diejenigen ein Schutz entstehen würde, die sich nicht impfen lassen können. Allerdings geht es hier um Kinder und wenn Eltern der Überzeugung sind, dass eine Impfung für ihre Kinder ein Risiko bedeuten könnte, sehe ich hier kein Raum für Zwangsimpfungen. Kein Mensch kann garantieren, dass ein Unterlassen gefährlicher ist als ein Handeln. Da ein Handeln ein aktiver Eingriff ist, muss selbst dieser Eingriff von allen Eltern aus meiner Sicht gewissenhaft geprüft werden. Schließlich übernehmen hier die Eltern aus meiner Sicht auch die volle Verantwortung für Impfschäden, weil sie der Impfung zustimmen.

    Auf Zwangsbeschneidungen angewendet bedeutet dies für mich wiederum umgekehrt, dass alle Eltern für die sexuellen Einschränkungen ihrer Kinder so wie deren sinnlosen Schmerzen uneingeschränkt und persönlich verantwortlich sind. Sich hier hinter einer Religion zu verstecken ist genauso feige, wie den sozialen Druck des Kulturkreises als Ausrede zu nutzen. Wenn ein Mensch sich schuldig macht, dann ist dessen Schuld nicht dadurch gerechtfertigt, wenn der nächste die gleiche Schuld auf sich lädt.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

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