Erste Eckpunkte des Gesetzes

  • Aber aber R(h)einwein, wir haben doch das Tierschtzgesetz! Schau mal hier:

    TierSchG - Einzelnorm

    Naaaa? Was fällt auf? Richtig! Ein Schwein ist besser geschützt als ein jüdisches Baby oder ein muslimisches Kind. Hurra Deutschland.

    Ich habe grad eben Eran Sadeh die frohe Botschaft mitgeteilt und der ist total sauer, seine Frau auch.

  • Zitat

    Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.

    Da Menschen auch Wirbeltiere sind müsst doch ein Konflikt entstehen.

  • Was soll das?

    Ganz einfach, Verschleierung. Eine explizit religiöse Extrawurst wäre mit Sicherheit verfassungswidrig, allein schon weil es die, die ihr Kind aus "ästhetischen" Gründen beschneiden wollen, diskriminiert.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Dieser Gesetzentwurf scheint ja noch hinter das Wischiwaschi des "Ethikrates" zurückzufallen. Einfach nur bitter. Was ist denn die politische Aussage? Dass Mediziner und Eltern jetzt nach Lust und Laune chirurgische Eingriffe am Körper kleiner Kinder vornehmen können? Merkt die (bislang von mir einigermaßen geschätzte) Leutheusser-Schnarrenberger eigentlich, was sie da gerade anrichtet?

  • Naaaa? Was fällt auf? Richtig! Ein Schwein ist besser geschützt als ein jüdisches Baby oder ein muslimisches Kind. Hurra Deutschland.

    Ja leider. Deswegen bin ich ja auf das Beispiel mit dem Tierschutz verfallen. Da ist der Gesetzgeber sensibler als bei Knaben.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • In der Tat, wirklich grotesk, wie man den Sachverhalt juristisch verbiegt, aber leider in dieser Form zu erwarten gewesen.

    Machen wir uns nichts vor, es sind defakto religiöse Sonderrechte, geschuldet der Deutschen Vergangenheit.

    Der Weg zum BVG bleibt noch, wenngleich ich auch hier so mein Befürchtung habe...

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Hier meine Korrespondenz mit Andrew Kohler über das Thema. Hinweis: die läuft öffentlich und für jeden sichtbar über Facebook. Persönliche Lebens- und Geheimbereiche sind hiervon nicht betroffen.


    Andrew Kohler:

    Zitat

    Misplaced priorities seems to be a defining characteristic of the human species, doesn't it? x-(

    I'm rather confused by the provision that it can be carried out as long as it's "nach den Regeln der ärtzlichen Kunst vorgenommen." I guess it's good they're saying that people can't just take kitchen knives to their children's bodies, but isn't the nonconsensual amputation the crux of the problem here?

    Before any Jewish leaders arrogate the right to speak for all Jews (ALWAYS a mistake--two Jews will have at least three opinions on any given matter), I suggest they read the following:

    Some American Jews Think That Child Circumcision Should Be Against the Law - The WHOLE Network: Accurate Circumcision & Foreskin Information


    Ich:

    Zitat

    These leaders kept on saying that "all" jews would have to leave the country if circumcision wasn't allowed. It's likely to be allowed as well if it's done by someone else but a doctor if done during the first 6 month. This is what Rabbi Metzger demanded. Andrew! Do you know that it's forbidden to cut off a part of an animal's body?


    Andrew Kohler:

    Zitat

    To say that "all" Jews would "have" to leave is nonsense, of course. Who gave this dreadful Rabbi Metzger authority to speak for me?

    So it's illegal to cut off part of an animal's body with the exception of one species: Homo sapiens. The only-as-a-baby rule shows that Jews and Muslims receive different treatment in Germany, which cannot possibly be legally sound. It also shows that the only way in which circumcision can be acceptable is if the person cannot be old enough to realize what is being taken from him--that is the only difference, after all. "He won't remember it" is just plain irrelevant, as well as being specious, and otherwise the long-term effect is identical.

    x-( x-( x-(

  • Aufmunternde Worte findet James Loewen (öffentliche Korrespondenz):

    Zitat

    This is just the dark side's reaction Maria, an attempt that will not go well. Germany's laws are already with us with strong protections in place for children's rights.

    Truth and justice are on our side. Letters to the United Nations have been sent.

  • sehr interessanter Austausch, Maria.

    Die entscheidende "Hilfe" für unsere ängstlichen Politiker kann wohl tatsächlich nur aus den Reihen der kritischen Juden selbst kommen. Vielleicht sollte unsere Überzeugungsarbeit mehr in diese Richtung ausgedehnt werden.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • bekanntlich ist jeder moslem, der das glaubensbekenntnis vor zeugen zwei mal spricht (anna möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmt).

    Einmal überzeugt das Glaubensbekenntnis aussprechen reicht. Manche sind der Meinung, dass man es vor zwei Zeugen sprechen soll, aber das ist nicht obligatorisch. Gott als Zeuge ist schon mehr als genug.

    Ich denke auch, dass ein religiöses Sonderrecht alles noch schwieriger machen würde. Es verstößt gegen das Gleichheitsgesetz und würde zudem Ressentiments noch mehr schüren...

  • Zitat von Dieter Graumann

    Als klugen Vorschlag, der Respekt und Anerkennung verdiene, bezeichnete der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, den Entwurf. Das Diskussionspapier bedürfe aber noch in Einzelfragen des Feinschliffs.

    Was er mit Feinschliff wohl meint?
    Die Schärfe des Beschneidungsbestecks?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Vermutlich dass jeder Mohel, der schon hundert Verbindungen oder so zu Gott hergestellt hat, automatisch den Persilschein bekommt.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

  • Kronau, 26.09.2012
    Telefon: 06233-2390043
    Fax: 032222471008
    E-Mail: [email protected]
    Internet: http://www.manndat.de

    Dr. Bruno Köhler
    Erster Vorsitzender


    Unser Zeichen:
    manndat-bk/2012


    (Bei Antwortschreiben bitte angeben)

    MANNdat e.V.
    Postfach 60 14 05 22214 Hamburg


    Bundesministerium
    der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin


    Stellungnahme zum Gesetz zur Beschneidung bei männlichen Kindern


    Sehr geehrte Damen und Herren,

     wir möchten hiermit als Interessenvertretung von Jungen fristgemäß zum beabsichtigten Gesetz zur Legalisierung der Beschneidung von Jungen Stellung nehmen.

    Das beabsichtigte Gesetz ist aus mehreren Gründen äußerst bedenklich und nicht verfassungskonform:

    1. Durch die Beschneidung wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes zumindest bei nicht einwilligungsfähigen Kindern beschränkt. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 1 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919, denn danach dürfen die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden.

    2. Nach Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. Durch die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder wird gegen dieses Grundrecht verstoßen.

    3. Die operative Entfernung eines gesunden Organs – also ohne medizinische Indikation - kann niemals kindeswohldienlich sein, da jeder operative Eingriff – selbst wenn er nach den anerkannten Regeln der Medizin durchgeführt wird - die Gefahr von Komplikationen beinhaltet. Hier wird also aus rein rituellen Gründen, ohne medizinische Indikation, das Risiko von gesundheitlichen Komplikationen billigend in Kauf genommen.

    4. Die WHO teilt die Beschneidungsformen bei Mädchen je nach Schweregrad in verschiedene Kategorien ein. Während selbst rein rituelle Beschneidungsformen ohne wirklichen Eingriff bzw. Schnitt bei Mädchen auch aus religiösen Gründen verboten sind, wird bei Jungen ein irreversibler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit legalisiert. Das ist eine Teilung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 des GG und ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des GG. Zudem widerspricht es dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

    Wir sind überrascht, dass die politisch Verantwortlichen diesen verfassungsrechtlichen Aspekten keine ausreichende Bedeutung beigemessen haben und fordern, Beschneidungen bei Jungen, und vor allem bei nicht einwilligungsfähigen Jungen, ebenso konsequent zu verbieten, wie bei Mädchen. Alles andere sehen wir, als Interessenvertretung von Jungen, als jungenfeindlich.

    Wir sind sehr bestürzt über die Tatsache, dass die Politiker und Politikerinnen entgegen ihren Lippenbekenntnissen von wegen „neuen Wegen für Jungs“ und „neuen Rollenbildern“ Jungen immer noch mehr Gewalt zumuten als Mädchen. Hier zeigt sich deutlich, dass es nicht die Jungs, sondern die Politikerinnen und Politiker sind, die Jungen immer wieder in die alten archaischen Formen pressen. Das ist nicht nur rückständig und nicht mehr zeitgemäß, sondern auch Jungen benachteiligend.

    Es gibt sowohl im Judentum als auch im Islam männliche Angehörige dieser Religionsgemeinschaften, die nicht beschnitten und trotzdem vollwertige Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft sind. Wir sind deshalb überzeugt, dass eine Lösung gefunden werden kann, die Jungen das uneingeschränkte Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesteht und den Interessen der Religionsgemeinschaften Rechnung trägt. Es ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen diese Lösung zu finden.

    Für eine kurze Rückantwort auf unsere Stellungnahme wären wir dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bruno Köhler

  • Hm die rechtlichen Ausführungen muss ich leider als mangelhaft bezeichnen. Sehr sogar. Das ist schade, weil es dem Schreiben seine Glaubwürdigkeit nimmt. Als Jurist hört man nach den ersten Zeilen schon auf zu lesen und denkt nur: "Facepalm"!

    Es wäre besser gewesen, wenn die Macher von MANNdat über das gesprochen hätten, womit sie sich wirklich auskennen. Das ist keineswegs wenig, und es ist von Belang.

    Ihre Stimme hätte dann auch in ganz anderer Weise Gewicht gehabt.

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