Viele weitere Beiträge sind hinzugekommen, die sich in großem Unmut zur Ablehnung des Vorschlags äußern.
Sogar Manfred Petersmark moniert - bin fürbass erstaunt:
"[...] Aus dem Recherche-Vorschlag und den Kommentaren hierzu geht eindeutig hervor, daß es nicht das Anliegen ist, die Verstümmelungen in bezug auf den Deliktgehalt zu vergleichen. Die Forderung, daß das männliche Genital den gleichen gesetzlichen Schutz vor Verstümmelung genießen soll wie das weibliche, ist berechtigt, auch wenn ich selbst sie nicht unterstütze. Ich mißbillige, daß die Redaktion dem Gerechtigkeitsempfinden der vielen Betroffenen und Interessierten zuwiderhandelt."