Mit welchem laufenden Schwachsinn versucht wurde die Meinung zu drehen:
Hans Lilie:
ZitatEntschieden hat eine kleine Strafkammer, die, und dies sei nochmals ausdrücklich
betont, lediglich aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen besteht. Insoweit
erscheint der Vorwurf, das Urteil sei ein juristischer Taschenspielertrick, Trickserei
oder gar ärgerlich,10 nicht unberechtigt.
Hä? machen Laienrichter per se nur "Taschenspielertricks"? Dann müsste man die ja abschaffen!
ZitatDie
Körperverletzungsdoktrin20 kriminalisiert damit auch nicht den Arzt,21 sondern betont
vielmehr dessen Verpflichtung, sich der Einwilligung des Patienten zu vergewissern,
sodass der ärztliche Heileingriff erst über die Einwilligung zu rechtfertigen und dann
nicht strafbar wäre.22
Ist die rituelle Verstümmelung ein ärztlicher Heileingriff? Im Gegenteil, da wird nichts heil- da wird nur kaputtgemacht!
ZitatSoll nun durch einen Arzt ein Junge beschnitten werden, dann bedarf es hierfür
einer Rechtfertigung. Wie bei allen ärztlichen Heileingriffen kommt dafür die erklärte
Einwilligung des Rechtsgutsträgers in Betracht.
Heileingriff? Wovon faselt der Mann?
ZitatAus dem Flügelschlag eines Schmetterlings zum Sturm – von der kleinen
Strafkammer zur tsunamiartigen Debatte über die Beschneidung.
Flügelschlag? Schmetterling? Geht's denn noch?
Er Junge musste nachoperiert werden, die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel waren "uneben, zerfressen und fibrinös belegt", dreimal musste in Vollnarkose der Verband gewechselt werden, er war 10 Tage im Krankenhaus.
Das ist eine Tortur für ein vierjähriges Kind.
ZitatAuf der anderen Seite steht
das Elternrecht auf religiöse Kindererziehung (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG).
LOL, hier widerspricht sich der Autor stante pede!
Weiter oben schrieb er:
ZitatDie kleine Strafkammer verkennt, dass die Beschneidung kein
Mittel zur religiösen Erziehung, sondern ein Zeichen der Religionszugehörigkeit ist.
Köstlich! ![]()
ZitatErgänzt wird diese argumentative Gemengelage durch das Vorbringen, die
Beschneidung beim Mann sei sowohl für diesen als auch für die Frau aus
medizinischen und hygienischen Gründen von Vorteil. Wichtig ist aber bei all diesen
Argumenten...
"Hygienische" Gründe als Argument! (würg)
ZitatIn
praktische Konkordanz zu bringen sind allein die bereits benannten Positionen: das
Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit sowie dessen Freiheit, sich bei
entsprechendem Alter für eine bestimmte Religion zu entscheiden und das
Elternrecht auf religiöse Kindererziehung.
Der Autor hat ein kurzes Gedächtnis! Er wusste das schon mal besser.
Nochmal:
ZitatDie kleine Strafkammer verkennt, dass die Beschneidung kein
Mittel zur religiösen Erziehung, sondern ein Zeichen der Religionszugehörigkeit ist.
ZitatAus Sicht der praktischen
Konkordanz gibt es dabei kein richtiges oder falsches Ergebnis.
Es gibt keine Normenkollision!
ZitatMit
allen Konsequenzen macht das zum Beispiel ein ordentliche Schmerzverhinderung
und Hygiene unabdingbar.
Ja, Pustekuchen! Nichtmal Gummihandschuhe und Mundschutz sitzen drin.
PS: Ist auch noch ein grauenhafter "Mäuseloch-Satz". Passt gut zur Qualität des Inhalts.