Ihr Lieben, es GIBT ein eindeutiges Gesetz des Inhalts, dass beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. In diesem Fall habe ich mir tatsächlich einfach die Freiheit genommen, zu sagen, dass das so es. Und dazu stehe ich.
Unter Juristen mag vieles streitig sein, aber das hier nicht. Axon hat das gut und abschließend dargestellt.
Ich möchte auch nicht, dass Lutz Herzer deswegen aufhört, hier mitzudiskutieren! Wir haben uns ja gerade deswegen entschlossen, das Thema auszugliedern. Aber wenn jemand derart empfindlich darauf reagiert, dass ich mitteile, dass es in diesem Fall keine zwei Meinungen gibt und dass man mir das jetzt einfach mal glauben könne, ohne dass ich vier Stunden pro Tag damit verbringe, darüber zu diskutieren und alles haarklein zu erläutern, dann kann ich eben auch nichts dafür. Ganz ehrlich jetzt.
Es ist niemandem versagt, über das Thema ausführlich zu diskutieren. Ich behalte mir aber das Recht vor, meinen Standpunkt auch mal so zu äußern, wie ich es getan habe. Zumal es für Eltern wie Sabine durchaus verwirrend sein kann, wenn jemand das Thema mit der Einwilligung so darstellt, als sei es tatsächlich irgendwie möglich, dass der Ehemann ohne ihre Einwilligung zum Arzt gehen und die Amputation vornehmen lassen dürfe. DAS IST ABER NICHT SO und in diesem Fall ist es mir lieber, Sabine oder anderen Eltern die Unsicherheit zu nehmen, als darauf Rücksicht zu nehmen, dass manche User auf eine klare Ansage überempfindlich reagieren können.
Mir ist es durchaus ein Anliegen, hier über klare Verhältnisse zu sprechen, wo es weit und breit keine Unklarheiten gibt. Ich kann da durchaus auch mal nur die Eltern im Blick haben, die hier mitlesen. Und die Interessen der anderen hintenan stellen.
Sicher kann der Ehepartner auch alleine eine Vorhaut-Amputation veranlassen, das ist dann aber illegal. Im Notfall kann man dem Ehepartner oder der Partnerin eine Einstweilige Anordnung ins Haus jagen, wenn man irgendwie mitbekommt, dass er/sie die Amputation plant. Falls das hier irgend jemanden beruhigt: ich habe das erst letzte Woche gemacht. Die Einwilligung eines Elternteils lag nicht vor und das macht die Sache ganz einfach vor Gericht. Zack, bumm, Beschneidung wird untersagt, fertig. Da muss in der Sache gar nicht mehr weiter über 1631d BGB oder die Folgen der Beschneidung oder sonstwas geredet werden.
Beide Eltern müssen -wenn und soweit sie sorgeberechtigt sind - einwilligen, so lautet das Gesetz. Und wenn das jemand als eine schrödersche Vorgehensweise empfindet, dass das Gesetz hier ganz klar und eindeutig ist und keine zwei Meinungen zulässt, ist das völlig in Ordnung, aber nicht unbedingt meine Schuld. ![]()