Der Berliner Jurist Sven Grossmann glaubt, den Mängeln des Beschneidungsgesetzes mit einer Änderung des Betäubungs- und Arzneimittelrechts zu Leibe rücken zu können.
Zitat"Auf dieser Grundlage könnte auch eine Änderung des Betäubungs- und Arzneimittelrechts angedacht werden, durch die es ermöglicht werden könnte, die Mohalim dazu zu verpflichten, anstelle der von ihnen bislang zur Schmerzlinderung üblicherweise verwendeten Kombination aus EMLA-Cremes, Zäpfchen und eines in süßen Wein getunkten Schnullers,eine tatsächliche Lokalanästhesie durchzuführen."
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-12/index.php?sz=8
Warum es Herrn Grossmann nicht möglich war, sich über die Gefahren einer Lokalanästhesie bei Säuglingen zu informieren, ist mir schleierhaft.