Ein evidenzbasierter Blick auf die Beschneidungsdebatte - Von Hendrik Pekárek, Berlin

  • Das evidenzbasiert kann man da aber in Klammern setzen. In ganz große Klammern sogar.

    Das fängt schon bei den Komplikationen an:

    Da vergleicht der gute Mann drei "groß-angelegte"Studienn retrospektive Studien (also Studien an Krankenhausdaten) aus den Industrienationen, durchgeführt von erklärten Beschneidungsbefürwortern, davon eine aus den 1980ern, mit den den Studien an erwachsenen Männern in Afrika um dann zu dem Schluss zu gelangen, dass die Komplikationsrate bei Beschneidungen an einem jungen schwachen Säugling geringer sei als bei erwachsenen Männern.

    Er bezeichnet diese drei genannten Studien der Komplikationarate von als "groß-angelegt", dabei ist einfach nur die Zahl der untersuchten Akten enorm, was bei entsprechend kleiner Autorenschaft auf fehlende Kontrolle schließen lässt.

    Und das geht dann immer so weiter. Der Artikel ist ein trauriges Beispiel dafür, wie man mit Studien - unangemessenen Vergleichen von Studien, selektiver Quellenauswahl, pseudowissenschaftlich argumentieren kann.

  • Ich wusste doch, dass ich damit ein leckeres Stück Fleisch in den Raubtierkäfig legen (nocut) .
    Man muss sich echt die Nase zuhalten, wenn man diesen bodenlosen Mist liest.

    Zwei haben sich schon festgebissen, bitte jetzt noch kräftig schütteln  :D

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • ABC-Schutzmaske aufsetzen! :D

    Ich habe nur mal geschaut, wie oft das Unwort "Morris" auftaucht. Neunzehn mal!

    Einmal reicht, und ein Artikel ist disqualifiziert. ^^


    Ja darauf wollte ich auch gerade eingehen. Ein beachtlicher Teil seiner Quellen, gerade jene, mit denen er die Studien, die negative Auswirkungen belegen zu entkräften oder besser gesagt zu diskreditieren versucht, stammen von dem bekannten Beschneidungsfanatiker B. Morris, der seine Flyer gerne mal von Pädosexuellen gestalten lässt, sowie den ebenfalls seit Jahrzehnten als Beschneidungsbefürworter bekannten Ronald H. Gray, Robert C. Bailey.

  • Naja ich hatte eigentlich bisher immer angenommen, Wissenschaftler des jüdischen Recht, erforschen und untersuchen das jüdische Recht, - versuchen es aber nicht zu verteidigen oder zur Norm zu machen.

    Die Fakultät agiert hier eindeutig politisch, mehr noch sie macht eine politische Stellungnahme mit einer betont medizinischen Argumentation - evidenz-basiert wie der Titel der Arbeit behauptet.

    Ist das eine juristische Fakultät oder eine Interessensgeinschaft zur Schutze jüdischen Brauchtums - falls ja sollte sie diesen Polit-Pov deutlich machen.

  • Daher kennen wir den Herrn ja auch schon:

    https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2287461

    hmmm
    dabei schreibt er aber...

    Quote


    Grundlegend für eine Auswertung lebenswissenschaftlicher Forschungsergebnisse in Form von Primärstudien ist die Unterscheidung aussagekräftiger von weniger aussagekräftigen Studiendesigns, sowie die Berücksichtigung der methodischen Gütekriterien durch kritische Evaluation der in den Studien genannten Faktoren wie Anzahl und Auswahl der Teilnehmer und eventuell offenbarter Interessenkonflikte.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Quote from Pedarek

    "Beizupflichten ist den Kritikern grundsätzlich in der Forderung nach effektiver Schmerzbehandlung bei der Neugeborenenzirkumzision. Die negativen Auswirkungen der Zirkumzision ohne effektive Schmerzbehandlung auf Neugeborene sind durch systematische Übersichtsarbeiten mit Metaanalyse ausreichend belegt.Der Gesetzgeber hat darauf insofern mit dem Tatbestandsmerkmal „Regeln der ärztlichen Kunst“ in § 1631d Abs. 1 BGB reagiert."

    Wie? Der Gesetzgeber reagiert auf die negativen Auswirkungen der Zirkumzision mit einem Tatbestandsmerkmal? Das sollte doch mal evidenzbasiert überprüft werden, ob das Vorlesen des Gesetzestextes zur effektiven Schmerzbehandlung führt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • bsjr, ja, den Verein hatten wir schon mal:

    Quote

    Mit einer gewissen Regelmäßigkeit werden Promotionen im Jüdischen Recht auch finanziell unterstützt.

    Quote

    Unter der Chuppa standen
    Katerina Pekarek &
    Hendrik Pekarek-Hinz

    http://beschneidungsforum.de/index.php?page…&highlight=bsjr

    Quote

    Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit der
    Einführung des § 1631d BGB angemessen darauf reagiert.

    Na, dann ist doch alles in Lot auf'm Boot, alles in Butter auf'm Kutter! :D

    Aber Nein! Gefahr droht aus den "Quellen der Anti-Beschneidungsbewegung"
    Diese Frechdächse halten einfach nicht die Klappe! Dabei ist doch völlig evident, dass bei der MGM kein Fitzelchen vom Körper des Kindes verlustig geht. Dass die Vorhaut und das Frenulum, wenn das Kind es später wünscht - ganz einfach wieder nachwachsen! Dass das Kind weiterhin selbst entscheiden kann, ob es mit intaktem oder verstümmelten Glied durch Leben stapfen möchte. Das ist alles evidenzbasiert bewiesen, vom vorhautlosen Vorhautexperten DocMorris höchstpersönlich!

    Nein, liebe Kinder, dem Onkel dürft ihr nicht glauben. Das ist nämlich alles nicht evidenz- sondern lobbybasiert! :!:

    There is no skin like foreskin

  • […]

    Aha. Dann ist Herr Pekareks religiöser Hintergrund ein weiterer ganz gewichtiger-Interessenskonflikt - eine weitere Voreingenommenheit - die er in seiner "evidenz-basierten" Arbeit verschwiegen hat.

  • Quote

    Die Frage nach der Zulässigkeit der medizinisch nichtindizierten Zirkumzision ist und bleibt eine komplexe normative Wertung.


    Nö.

    Quote

    Vor dem Hintergrund der aktuellen medizinischen und psychologischen Forschungslage erscheintes nicht überzeugend, den Eltern bzw. Sorgeberechtigen eines Knaben die rechtfertigende Einwilligung in den Eingriff allein aufgrund dessen vermeintlicher Risiken und Auswirkungen zu versagen.

    Doch.

  • Originalquellen oder den Forschungsstand aggregierenden systematischen Übersichtsarbeiten der Vorzug vor Sekundärquelle und nichtwissenschaftlichen Tertiärquellen gegeben wird. Insofern ist vor allem auf der Rückgriff auf populärwissenschaftliche Literatur und auf nicht-wissenschaftliche Webseiten zu vermeiden

    Diese Aussage ist nicht nur widersprüchlich - den Forschungsstand aggregierene systematische Übersichtsarbeiten sind Sekundärquellen - es ist auch eine ziemlich dreiste Beleidigung und Diffamierung der Seite http://www.beschneidung-von-jungen.de und der darin zitierten wissenschaftlichen Fachgesellschaften.


    Und jetzt vergleichen wir diese Aussage wir Pekáreks selbst zitierten Grundregeln der evidenzbasierten Medizin.


    Quote


    Die tatsächliche Bewertung von Studien erfolgt dabei in
    der EbM nach einer „Hierarchie der Evidenz“ in folgender Rangfolge:

    Hier leicht vereinfacht dargestellt nach Herkner/Müllner,

    1. Systematische Übersichtsarbeiten und/oder Metaanalysen von mehreren randomisiert kontrollierten Studien
    2. Einzelne randomisiert kontrollierte Studien mit hoher statistischer Aussagekraft
    3. Nicht randomisiert kontrollierte Studien (Beobachtungs- studien)
    4. Nicht kontrollierte Studien 5. Nicht evidenzbasierte Expertenmeinungen

    Und diese "Hierachie der Evidenz" stellt Herr Pekárek hier auf den Kopf.

    Es sagt schon viel über das Wissen oder -gegen falls den Respekt vor den Prinzipien der Evidenzbasierten Medizin, zuerst die Grundregeln der evidenzbasierten Medizin selbst explizit darzustellen, nur um sie am Ende des Artikels selbst umzukehren.

  • Quote

    Die Frage nach der Zulässigkeit der medizinisch nichtindizierten Zirkumzision ist und bleibt eine komplexe normative Wertung. Vor dem Hintergrund der aktuellen medizinischen und psychologischen Forschungslage erscheintes nicht überzeugend, den Eltern bzw. Sorgeberechtigen eines Knaben die rechtfertigende Einwilligung in den Eingriff allein aufgrund dessen vermeintlicher Risiken und Auswirkungen zu versagen.


    Reinhard Merkel hat das in der Podiumsdiskussion mit Gil yaron, Wolfram Höfling und Michael Schmidt-Salomon schon erläutert:
    Der Gesetzgeber erklärt die nichtinduzierte, frühkindliche Beschneidung nicht für Kindeswohldienlich, weil er die Auffassung vertritt, dass sei Kindeswohldienlich und eltern hätten das natürliche Recht die Kinder diesem Risiko auszusetzen und Ihnen das beizubringen. Der Gesetzgeber hat unerlaubte Risiken zu definieren. Eine nichtinduzierte Beschneidung hat keinen dringenden , medizinischen Sinn und greift ohne einen Gewichtigen Grund massiv in die Körperliche Integrität ein. Es wird lediglich aus formellen Gründen für Kindeswohldienlich und als natürliches Recht der Eltern erklärt, weil es sonst den Anschein erwecken würde, dass es sich um ein religiöses Sonderrecht handelt. Ohne den religiösen Hintergrund wäre das verboten.

    Aber diesen Zusammenhang will der Evidenzorientierte Wissenschaftler Pekárek wohl nicht sehen.

  • Dann ist Herr Pekareks religiöser Hintergrund ein weiterer ganz gewichtiger-Interessenskonflikt - eine weitere Voreingenommenheit - die er in seiner "evidenz-basierten" Arbeit verschwiegen hat.

    Aber das ist doch kein Interessenkonflikt! Ist dir den noch immer nicht klar, wer die Deutungshoheit über diese Genitalverbesserung hat?
    Befangen - befangen ist selbstverständlich der "noch nicht vervollständigte" Mann - in seinem barbarischen, wilden, unzivilisierten Zustand! Der ängstliche, der mutlose, der den entscheidenden Schritt zu Mannwerdnung einfach nicht fertigbringt!

    Deswegen steht doch auch in der "gut" gesponsorten, "gut" beaufsichtigten und von "guten" Forschern durchgeführten im 1000 fachen Overkill das sowieso offensichtliche beweisenden Forschung am Ende immer

    Conflict of interest: non declared

    Soviel Sarkasmus muss sein! :D

    There is no skin like foreskin

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