Verfahren gegen Teichtal eingestellt. Weitere Ermittlungen gegen Fleischmann.

  • Nein, es scheint so, dass die StA intensivst nach nachweisbaren rechtswidrigem Verhalten gesucht hat, es war nur nichts zu finden. Man hat sich selbstverständlich hinreichend über die für ambulanten Operationen geltenden Hygienevorschriften informiert.

    Lustig finde ich auch diesen Satz:

    Zitat

    Der Gesetzgeber verlangt weder einen Eingriff unter OP- Bedingungen noch eine Umgebung mit der Sterilität eines Operationssaals, da er ansonsten davon abgesehen hätte, in § 1631d Abs.2 BGB auch religiösen Beschneidern den Eingriff zu erlauben.

    Das heißt der Staatsanwalt schließt die Durchführung durch einen religiösen Beschneider und sterile Umgebung kategorisch aus. Warum kann ein Rabbiner denn nicht mit derselben Sterilität wie ein Arzt arbeiten? Kann ein religiöser Beschneider keinen für ambulante Operation geeigneten Raum betreten? Kann er keinen Hand-, Mund- und Haarschutz tragen?

    Der nächste Klopper ist:

    Zitat

    Das hier vorliegende Bildmaterial bestätigt, dass der Beschuldigte Fleischmann weder einen Mundschutz noch Handschuhe trug. Es ist darauf nicht zu sehen, ob sich der Beschuldigte vor dem Eingriff die Hände desinfizierte oder nicht, allerdings zeigt es nicht die gesamte Zeremonie, so dass damit ein entsprechender Naohweis mangelnder Hygiene nicht zu führen ist.

    Es wird tatsächlich argumentiert, dass das man mangelnde Hygiene nicht nachweisen könne, weil man nicht die gesamte Zeremonie gesehen hat? In meinem laienhaften Verständnis ist es völlig ausreichend, dass die Umgebung zu einem Zeitpunkt kontaminiert wurde. Und das ist bereits durch fehlenden Hygieneschutz passiert. Da spielt es kaum ein Rolle, ober sich der Beschneider vorher die Hände desinfiziert hat oder sich den Finger lieber in eine beliebige Körperöffnung gesteckt hat.

  • Danke, R2D2, für diese Analyse. Man könnte dem noch viele Beispiele hinzufügen. Hier drei weitere:

    Einerseits ruft die Staatsanwaltschaft den Zeitungsartikel mit wörtlichem Zitat(!) als Zeugen(!) an:

    Zitat

    "Dagegen ist in dem am 4. März 2013 im Tagesspiegel erschienen Bericht der vor Ort anwesenden Zeugin Keller sogar ausdrücklich davon die Rede, dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel getränkte Binde um die Wunde wickelte".


    Andererseits lässt sie das wörtliche Zitieren bei der nächsten Gelegenheit weg, und stellt fest, dass es in Wirklichkeit ganz anders war als in der Zeitung beschrieben:

    Zitat

    "Der Umstand, dass das Kind - wie auf den Bildem zu sehen ist - während des Eingriffs weinte, beweist nicht, dass es vermeidbare Schmerzen erlitt. Die hier gehörten Zeugen schildem, dass der Säugling nur kurz und auch nicht übermäßig stark geweint haben soll, was auch auf die für ihn ungewohnte Situation zurückgeführt werden kann."


    Im Zeitungsartikel heisst es dagegen unmissverständlich:

    Zitat

    "Da hat der Mohel die Vorhaut des winzigen Penis schon nach oben gezogen und in Sekundenschnelle mit einem einzigen Schnitt abgetrennt. Der Kleine brüllt nun heftig."

    Nix "Weinen", sondern "heftig brüllen", und nix wegen "ungewohnter Situation", sondern wegen Schnitt.

    Dass soll doch wohl nicht heissen, dass jeweils diejenigen Zeugenaussagen ernst genommen werden, die zum gewünschten Ergebnis führen?


    In Bezug auf die "mit Betäubungsmittel getränkte Binde" hat die Journalistin nach Befragung nicht ausschliessen können, dass sie es sich um ein Betäubungsmittel gehandelt hat. Aus diesem Nicht-Ausschluss begründet (!) die Staatsanwaltschaft ein Naheliegen.

    Zitat

    "In ihrer formlichen Befragung konnte die Zeugin eine solche Handlung nicht ausschließen. Es liegt also nahe, dass im vorliegenden Fall eine Schmerzbehandlung stattgefunden hat."

    Weil man etwas nicht ausschliessen kann, liegt es nahe, dass es so war? Ist das noch Logik?


    Erstaunlich ist auch, was die Staatsanwaltschaft den Eltern zumutet.

    Zitat

    "Gingen die Eltem aber zunächst von einer de lege artis durchzuführenden Beschneidung aus, könnte ihnen aufgrund ihrer elterliche Garantenpflicht allenfalls eine Körperverletzung durch Unterlassen vorgeworfen werden, falls sie die Abweichung während der Durchführung erkennen konnten und eine Verhinderungsmöglichkeit zwar hatten, aber nicht rechtzeitig ergriffen."


    Während einer religiösen Zeremonie vor 400 Gästen sollen sich die Eltern auf den Mohel werfen?


    Gänzlich abseits von der Realität bewegt sich die Staatsanwaltschaft, wenn sie festhält:

    Zitat

    "Die hier gehörten Zeugenberichteten auch nicht davon, dass dieses Ritual vor Durchführung der Beschneidung von dem Kindesvater oder den Beschneider angektindigt worden wäre.
    Es ist mithin jedenfalls nicht nachzuweisen, dass die Kindeseltern vorab von dem Ritual wussten."

    Man redet ja nicht miteinander und weiss von nichts...


    (fett von mir!)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Man kann das ganze Geschreibsel in einem kurzen Satzfragment zusammenfassen:

    ...und wir wollen es auch nicht genauer wissen.

    Zitat

    Der Gesetzgeber hat den Begriff ,,Regeln der ärztlichen Kunst" dabei bewusst nicht definiert.

    Da hat er Recht, der Staatsanwalt! Weil das eine Mogelpackung ist. Ein Alibi-Begriff. "Aber immerhin muss es doch jetzt nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgen!"
    Damit hat man nur die zweifelnden Abgeordneten beschwichtigt.
    Bloß - wie man hier sieht - das ist die reine Verarsche. Wischi-Waschi.
    Richtig, der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen ganz bewusst maximal nebulös gelassen - damit alles so weiterlaufen kann wie vor 4.000 Jahren. Bekanntlich haben sich die "Regeln der ärztlichen Kunst" seitdem ja keinen Deut weiterentwickelt.

    Zitat

    ...dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel
    getränkte Binde um die Wunde wickelte".

    Seit wann macht man die "Anästhesie" NACH der Operation?

    Zitat

    Der Umstand, dass das Kind - wie auf den Bildern zu sehen ist -
    während des Eingriffs weinte, beweist nicht, dass es vermeidbare Schmerzen erlitt.

    Was soll das heißen "vermeidbare Schmerzen". Jegliche mit MGM verbundenen Schmerzen sind sehr einfach vemeidbar! Nicht schneiden!
    Muss ein Kind aus medizinischen Gründen zirkumzidiert werden, sind jegliche Schmerzen bei der OP durch die Narkose vermeidbar.

    Zitat

    Die hier gehörten
    Zeugen schildern, dass der Säugling nur kurz und auch nicht übermäßig stark geweint
    haben soll, was auch auf die für ihn ungewohnte Situation zurückgeführt werden kann.

    Ja, so kann man das auch nennen, wenn einem jemand ohne richtige Betäubung etwas vom eigenen Schiedel abschneidet. Ungewohnte Situation! (Pino)

    Da fällt einem ein:

    Zitat

    In der Tora sei festgelegt, dass neugeborene Jungen an ihrem achten Lebenstag beschnitten werden müssten. Außerdem dürfe der Knabe laut jüdischem Recht nicht betäubt werden - lediglich "ein Tropfen süßer Wein" sei erlaubt, so Metzger.


    Und:

    Zitat

    Schmerzfreiheit

    Auf diesen relativ spät eingefügten Passus hatte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gedrängt. "Ich bin sehr froh über die Klarstellungen zur Schmerzfreiheit.

    Zitat

    wäre jedenfalls nicht nachzuweisen,
    dass dies mit Einwilligung der Eltern geschah.

    Es wäre aber hochgradig plausibel. Warum ist der Vater denn nicht eingeschritten, als der Mohel das Messer zückte, ohne das Kind zuvor "effektiv" vor Schmerzen zu schützen? Und diese Plausibilität sollte dafür reichen, dass man das vor Gericht klärt.

    Zitat

    dass der Beschuldigte Tiechtel geäußert
    habe, er habe den Beschuldigten Fleischmann angewiesen, die Beschneidung nach den Regeln
    der ärztlichen Kunst und unter Beachtung der deutschen Gesetze durchzuführen.

    "Sterile Bedingungen" geht jetzt auch ohne Mundschutz und Handschuhe - jeder normale Patient würde vom Behandlungstisch springen.

    Und bei dieser Unterredung will man nicht über die Frage der Betäubung gesprochen haben?


    Und dann der klassische Zirkelschluss:

    Zitat

    "Der Gesetzgeber verlangt weder einen Eingriff unter OP- Bedingungen noch eine Umgebung
    mit der Sterilität eines Operationssaals, da er ansonsten davon abgesehen hätte, in § 163 1d Abs.2
    BGB auch religiösen Beschneidern den Eingriff zu erlauben."


    Wieso kann man von religiösen Beschneidern bei einer OP keine OP-Bedingungen verlangen? Wo steht das im Gesetz?

    Zitat

    "Bedenken hinsichtlich der zu beachtenden Hygiene bestünden allerdings tatsächlich,..."

    Wie, nur dann? Wenn ohne Mundschutz und Handschuhe operiert wird nicht? Wo sind wir denn? Im 21. Jahrhundert? :cursing:

    Wie hat der Herr Fleischmann denn seine Hände sterilisiert? In einem Dampfsterilisator? ?( Desinfektionsmittel können nicht mit Sicherheit alle Keime abtöten.

    Hat er seinen Mund und seine kompletten Atemwege auch sterilisiert, dass er auf den Mundschutz verzichten kann? ?( (Ich weiß schon, was der StA da sagen würde: "Man kann die Verwendung eines desinfizierenden Mundwässerchens nicht aussließen..") (würg)
    Meint der StA, Chirurgen machten den ganzen Aufwand aus Jux und Tollerei, oder um den Kassen mehr abknöpfen zu können? :?:

    Zitat

    er habe
    von dem Absaugen nichts gewusst und dies auch nicht mitbekommen.

    Die Formulierung "nicht mitbekommen" ist seltsam - hätte Tiechtel nun gesagt: "so etwas ist nicht passiert, das kann ich ausschließen" - das wäre noch etwas anderes.
    Aber da wird der eigene Sohn operiert, der Vater steht nahebei - und will etwas "nicht mitbekommen" haben?

    Bei der nächsten Metzitah werden ja wohl alle Videoaufnahmen untersagt, gell? ;)

    Aber wenigstens wissen wir jetzt, wie der Mann wirklich heißt: Tiechtel.

    Und die Moral von der Geschicht'? Man kann hier in Deutschland im Rahmen einer religiös-rituellen Handlung mit einem männlichen Kind eigentlich machen was man will - amputieren, mit unzureichender Betäubung, oder auch ohne Betäubung, am Penis saugen, hygienische Standards knicken - man wird nicht belangt.
    D.h. der §1631d funktioniert wie geplant.

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Der Kleine brüllt nun heftig."

    Danke Werner, dass du das in Erinnerung gerufen hast. Da passt alles vorne und hinten nicht zusammen, aber egal, wenn am Ende das gewünschte herauskommt.

    Gibt es jenes Video eigentlich noch irgendwo im Netz?

    There is no skin like foreskin

  • Zitate:

    "Auch sind die einzelnen Handlungen nur kurz zu sehen. Jedenfalls ergibt sich daraus nicht das Fehlen von
    schmerzverhindernden,bzw. - lindernden Maßnahmen. Dagegen ist in dem am 4.}därz 2013 im
    Tagesspiegel erschienen Bericht der vor Ort anwesenden Zeugin Keller sogar ausdrücklich davon
    die Rede, dass der Beschuldigte Fleischmann nach dem Eingriff eine ,,mit Betäubungsmittel
    getränkte Binde um die Wunde wickelte".
    "Der Gesetzgeber verlangt weder einen Eingriff unter OP- Bedingungen noch eine Umgebung
    mit der Sterilität eines Operationssaals, da er ansonsten davon abgesehen hätte, in § 163 1d Abs.2
    BGB auch religiösen Beschneidern den Eingriff zu erlauben."

    Aber immerhin bestätigt die Staatsanwaltschaft unsere schlimmsten Befürchtungen:

    Die vom Bundestag versprochenen Schutzregelungen für den Säugling, nämlich Hygiene, ärztliche Kompetenz und
    Schmerzfreiheit der Beschneidung zu gewährleisten, werden nicht erfüllt. Damit bleibt die frühkindliche rituelle Beschneidung das, was sie schon immer war:
    ein grausames, archaisches Ritual, das von unserem Gesetzgeber ausdrücklich geschützt wird. Und vergessen wir nicht, viele archaische Rituale sollen ja gerade Schmerzen verursachen, aus unterschiedlichen Gründen.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann Einspruch erhoben werden. Weiß jemand, ob diese Möglichkeit genutzt wird?

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Zitat

    So mancher GröPaZ („Größter4 Professor aller Zeiten“) dürfte in seinen feuchten Träumen Juden schon deutschen Gefängnissen oder anderen Einrichtungen gesehen haben – oder in miefigen Berliner Nebenzimmer davon gegoebbelt, deutsche Polizisten müssten in „die Synagogen gehen und dort die deutsche Ordnung (sic!) durchsetzen.“
    Das Ziel mancher Enkel, die „Mission ihrer Großeltern“, Deutschland doch noch „judenrein zu bekommen“, zu vollenden, ist nicht nur politisch im Bundestag an der Geschlossenheit der Gemeinschaft der Demokraten kläglich gescheitert, sondern scheitert auch an der en rechtsstaatlichen Prinzipien orientierten Justiz.

    Seht ihr, das sind die Vergleiche, die man unbedingt vermeiden sollte.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat

    "Antisemitische Hasskampagne bricht auch juristisch zusammen":

    http://haolam.de/artikel_15550.html

    Sprach die hasstriefende Seite haolam.

    Der Inhaber jener Seite ist offenbar von einem Extremismus in den anderen verfallen. Das kommt ja öfter vor.

    http://www.deutschlandradiokultur.de/vom-neonazi-zu…ticle_id=176289

    Edit:

    Zitat

    Es ist mit einer zivilisierten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, Frauen zu steinigen, Schwule aufzuhängen, Leuten die Hand abzuschlagen....

    Und, und, und... da fehlt doch noch was? Da fehlt doch noch was! :D :D :D

    There is no skin like foreskin

  • Welche Möglichkeit siehts du? Nach meinem Verständis kann man keine direkte Beschwerde gegen den Entscheid einlegen.

    Hast ja recht. Ich war mal wieder viel zu naiv. Jedem trockenem Furz, der einem in einem Behördenschreiben zugestellt wird, kann man normalerweise widersprechen. Dem hier natürlich nicht.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Zitat

    "Das ist auch dahin gehend eine Herausforderung, weil diese Leute ja ein Gesellschaftssystem anstreben nach Vorbild des Irans und nach Vorbild des Gazastreifens, das schlicht und ergreifend mit einer demokratischen zivilisierten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar ist. Es ist mit einer zivilisierten Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, Frauen zu steinigen, Schwule aufzuhängen, Leuten die Hand abzuschlagen – und Leute, die so eine Gesellschaftsordnung anstreben, sind eine Herausforderung für die demokratische Zivilgesellschaft, mit der man sich auseinandersetzen muss."

    Auch interessant. Nur die Beschneidung ist für ihn kein Problem.
    Und wir finden halt, dass man sich mit Beschneidung "auseinandersetzen" muss

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Dermaßen schlecht geschriebene Texte findet man sonst nur auf Internetseiten rechtsextremer Vorschüler.


    Hervorhebungen und Korrekturen durch mich.
    Fehler in Ausdruck und Satzbau noch gar nicht berücksichtigt.
    Aber zumindest dürfte der Text als Wi...vorlage der Erbauung manch gelangweilter Extremisten dienen können. Und das ist ja auch schön.

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  • Umso schlimmer, dass dieses Gekritzel auch noch unterschiedliche Interpretationen zulässt. Dann hätte er halt C4-Professor schreiben sollen. Meine Hellseherkünste sind etwas eingerostet... :rolleyes:

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  • Die anti-aktivistische Hasskampagne bricht auch orthographisch zusammen... :thumbup:
    Mit Rechtschreibprüfung wär' das nicht passiert. Kinder verstümmeln, Sprache verstümmeln, Rechtschreibung verstümmeln...

    Aber Herr Fischer enttarnt gnadenlos die Gegner der Kindsverstümmelung!
    Die wollen nämlich "endlich" Behinderte ermorden, und irgendwas mit der Hautfarbe.

    Behindertenmordlegende! ^^

    Zitat

    als auch Hasser und Hetzer unter dem verlogenen Denkmäntelches des angeblichen "Kinderschutz" eine Agitationskampagne gegen jüdisches Leben in Deutschland inszenieren - nicht nurletzt auch, um das endlich vollenden zu können, was ihre Großelterngeneration schon versucht hatte - jüdisches Leben in Deutschland zu verunmöglichen, Deutschland "judenrein" zu bekommen, um sich dann umso ungestöhrter weiteren Hassbildern zuzuwenden: Durchsetzung der Euthanasie, also der Ermordung von Menschen mit Behinderung, Ersetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch eine "Eliteherrschaft", Etablierung eines menschenverachtenden, rassistischen Menschenbildes, wonach es einen Zusammenhang zwischen "durchschnittlicher Intelligenz" und "Hautfarbe" geben würde.

    http://haolam.de/Juedisches-Leben/artikel_15503.html

    Ein "Denkmäntelches" sollte man dem Herrn Fischer vielleicht mal zu Chanukka schenken! 8)

    There is no skin like foreskin

  • Mann, davon kriegt man ja Augenkrebs. Die arbeiten wirklich mit allen Mitteln...

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