Beschneidung verhindern

  • Guten Tag,

    ich brauche eure Hilfe,

    mein mann ist Moslem und er will unseren Sohn beschneiden lassen und ich will das zu diesem Zeitpunkt nicht, ich bin kein Gegner der Beschneidung ich bin nur der Meinung das es jeder selbst entscheiden soll, wenn mein Sohn alt genug ist die Konsequenzen zu verstehen soll er es machen lassen.

    jetzt zu meinem Problem: wie kann ich die Bescheidung verhindern?
    mit meinem mann reden funktioniert nicht, er ist fest entschlossen. ich habe bei dem Kinderschutzbund angerufen sie sagten mir nur ich solle mit Ärzten reden die kennen sich mit den Gesetzen aus ?(


    Der Gesetzgeber sagt ja auch die Entscheidung liegt bei den Eltern. Anzeige wegen Körperverletzung ist nur im nachhinein möglich. Gibt es tatsächlich keine Optionen? muss ich das so hinnehmen?
    vielleicht hat jemand von euch eine Idee


    Vielen Dank im Voraus

  • Sofern ihr beide erziehungsberechtigt seid, erfordert eine Beschneidung eine Zustimmung beider Elternteile um legal durchgeführt zu werden. Bei nur einseitiger Zustimmung eines Elternteils handelt der Beschneider oder Arzt rechtswidrig. Darauf sollte und muss man Ärzte hinweisen und ggf. auch bereit sein, die daraus resultierenden Konsequenzen ziehen, d. h. Strafanzeige gegen diese stellen, wenn sie ohne deine Zustimmung zur Tat schreiten.

  • Interessant, wäre auch wie du den Vater einschätzt. Gehst du davon aus, dass er ggf. auch rechtswidrig handeln würde und das Kind ohne deine Zustimmung hinter deinem Rücken beschneiden lassen würde? Vermutlich ja schon, sonst würdest du ja wahrscheinlich nicht so fragen. Mach ihm und den Ärzten klar, dass sie ohne deine Zustimmung rechtswidrig handeln.

  • Wie wäre es mit einer einstweiligen Verfügung gegen deinen Ehemann? Bei angedrohten paar Millionen Euro - ersatzweise ein paar Jährchen Haft- bei Zuwiderhandlung wird vielleicht sogar ein muslimischer Vater schwach?

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten

    Wie erwirke ich die einstweiligen Verfügung? Denn das scheint mir eine sehr effektive Methode zu sein

  • Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Wahrscheinlich könnte eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht erwirkt werden, wenn eine reale Gefahr besteht, dass Dein Mann auch ohne Deine Einwilligung die Beschneidung veranlasst.

  • Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Bei meiner Rechtschutzversicherung ist eine einmaliger Beratung (Pro Jahr oder so) bei einem Rechtsanwalt mit drinnen.

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Eine einstweilige Anordnung in Familiensachen kann bei der Geschäftstelle des Gerichtes zu Protokoll beantragt oder schriftlich eingereicht werden. Anwaltszwang besteht nicht, ich würde aber dringend raten, dies über einen Anwalt laufen zu lassen, da dieser die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen kennt, damit der Antrag erfolgreich ist. Für anfallende Kosten kann auch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in Familiensachen regelmäßig nur eine Erstberatung, aber auch das kann ja schon hilfreich sein.

  • meine sorge ist in erster Linie das er unseren Sohn in sein Heimatland bringt und dort die Beschneidung gemacht wird (ohne Betäubung!). und wir leben nicht getrennt das Kind hat aber nur deutsche Staatsangehörigkeit

  • Dann könnte der Erlass einer einstweiligen Anordnung hilfreich sein. Vielleicht lässt er sich ja durch die Androhung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft beeindrucken. Du müsstest im gerichtlichen Verfahren allerdings Tatsachen glaubhaft machen ( zB durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ), dass es reale Anhaltspunkte für so ein Vorhaben gibt. uU könnte das Gericht sogar ein Ausreiseverbot für das Kind anordnen, dafür müsste es aber schon sehr konkrete und zwingende Anhaltspunkte geben.

  • ich habe bei dem Kinderschutzbund angerufen sie sagten mir nur ich solle mit Ärzten reden die kennen sich mit den Gesetzen aus ?(

    Welcher Affkopf hat Dir denn diesen dusseligen Rat gegeben? Das sieht eigentlich überhaupt nicht nach Kinderschutzbund aus. Normalerweise geben die genau den Rat, der hier auch schon mehrfach verbreitet wurde: Anwalt nehmen und einstweilige Anordnung beim Familiengericht beantragen. Dazu gibt es keine Alternative.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • da der Kinderschutzbund sich mit dem Thema auseinandersetzt müssten sie doch auch ach rechtliche Möglichkeiten kennen um es zu verhindern, oder sehe ich das falsch?
    http://www.dksb.de/images/web/PDF…12-09-17-js.pdf

    Nein, das siehst Du nicht falsch. Aber worauf willst Du mit dieser Frage hinaus?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • ich wollte damit nur sagen das der Kinderschutzbund genau solche dinge auch wissen müsste und mir auch zu dem anwalt hätte raten müssen denn dafür sind sie doch da.

  • Auch der Kinderschutzbund besteht nur aus Menschen, und dort sind, wie überall, offensichtlich auch Affköpfe am Werk. Vergiss das einfach, und such' Dir einen Anwalt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • ja das mache ich auch und versuche auch das mit der einstweilige Verfügung, Hauptsache es sieht sehr offiziell aus, ich denke das es ausreicht um mein mann davon abzuhalten bis das Kind selbst entscheiden kann, gibt es kein Mindestalter bei der Beschneidung?

  • Da fällt mir ein, ich habe auf Facebook einen Familienanwalt abonniert. Vielleicht kann der dir ja schon mal etwas helfen https://www.facebook.com/familienrecht.…location=stream

    Viel Erfolg und Kraft

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    George Santayana (1863-1952)

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