Juden, Moslems oder Eltern, welche ihre Kinder durch Zwangsbeschneidungen an der Selbstbefriedigung hindern möchten, sind keine Gäste. Sie sind teil unserer Gesellschaft.
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Juden, Moslems oder Eltern, welche ihre Kinder durch Zwangsbeschneidungen an der Selbstbefriedigung hindern möchten, sind keine Gäste. Sie sind teil unserer Gesellschaft.
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Das Urteil wurde veröffentlicht.
Das ist IMHO falsch und antisemitisch, denn es unterstellt das Sondergesetze für Juden, aber nicht für Muslime erstellt werden. Hierzu gibt es keinen klar belegbaren Beweis
Zumindest im Fall des Abgeordneten Gregor Gysi ist das klar belegbar:
Quote from GysiFür mich war eine andere Überlegung entscheidend.
Von Muslimen ist in Gysis Begründung nicht einmal die Rede.
Gysi: "..hielt ich es für völlig unangebracht, dass Deutschland der erste Staat ist..."
Quote"Für die hessische Kultusministerin Nicola Beer (FDP) hat das Urteil eine
Bedeutung weit über den Frankfurter Einzelfall hinaus. "Die
Entscheidung wird eine leitende Rechtsprechung sein für ähnliche Fälle,
die es immer mal wieder in Deutschland gibt".
Jetzt ist Frau Beer ja Generalissimus bei der FDP. Und sie beschäftigt sich angeblich "als Christin" mit allerlei Dingen:
QuoteIn Berlin sprach sie auch über ihren evangelischen Glauben.
Als Christin und Politikerin beschäftigten sie besonders die Wertedebatten im Deutschen Bundestag, etwa über Beschneidung, Sterbehilfe oder jetzt das Werbeverbot für Abtreibungen, sagte Nicola Beer bei einer Veranstaltung der Deutschen Evangelischen Allianz am Dienstag in Berlin.
Und was kommt bei der "Beschäftigung" so heraus?
Quote from FrageWie im Judentum gibt es im Islam die Beschneidung von Jungen sowie das betäubungslose Schlachten. Beide religiösen Traditionen/Gebote stehen seit Jahren im Fokus von teils unangenehmen Debatten, bei denen auch antisemitische und antimuslimische Ressentiments durchscheinen. Wie positionieren Sie sich in beiden Fragen?
QuoteFDP/Nicola Beer:
Die derzeitige gesetzliche Regelung, die die religiöse Beschneidung, sofern fachkundig durchgeführt, erlaubt und erstmals rechtssicher regelt, ist unter FDP-Federführung entstanden.
Ist das eine Antwort auf die Frage? Das war überhaupt nicht gefragt worden. Die Frage war "wie positionieren sie sich?
Aber man wäre ja keine Spitzenpolitikerin, wenn man auf eine klare Frag eine klare Antwort geben würde.
Natürlich auch:
QuoteAm grundsätzlichen Verbot des Schächtens halten wir fest, sieht es aber als verfassungsrechtlich notwendig an, einen Ausnahmetatbestand aus religiösen Gründen wie er im Tierschutzgesetz formuliert ist, beizubehalten, um dem hohen Gut der Religionsfreiheit Rechnung zu tragen.
Quote„Ich habe immer Probleme mit der Organisation Kirche gehabt, aber mir ist der Inhalt stets wichtig gewesen“,
Probleme mit den Kirchen ist ja auch politisch korrekt.
Aber doch bestimmt nicht mit den beiden Zentralräten, gell? ![]()
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/2018/0…aragrafen-219a/
Die Union:
QuoteDie Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung wurden mit der gesetzlichen Regelung in Einklang gebracht.CDU und CSU beabsichtigen nicht, Initiativen zur Verschärfung der Gesetzeslage beim Schächten zu ergreifen. Gleichzeitig werben wir für die reversible Elektro-Kurzzeitbetäubung.
In Einklang gebracht! Die körperliche Unversehrtheit bleibt erhalten, und die Religionsfreiheit des Jungen der Eltern wird auch geachtet.
Die Quadratur des Kreises! Die Union hat's gefunden!
Und wofür werben die bei der Jungenverstümmelung?
"Die Rechtsgüter... der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit... in Einklang gebracht, das ist einfach nur rotzfrech. Aber wenn es dem Stimmenfang bei muslimischen Wählern dient...
100% Religionsfreiheit der Eltern
0% Religionsfreiheit des Kindes
0% Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes.
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