Helge Braun (CDU)

  • Zitat

    ich habe großen Respekt vor Ihrer Position zur religiös motivierten Beschneidung von Jungen. Eine völlig zufriedenstellende Abwägung zwischen dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem elterlichen Sorgerecht und der Religionsfreiheit ist nach meiner Überzeugung nicht möglich. Dennoch war es nach der jüngst entstandenen Rechtsunsicherheit notwendig, eine Entscheidung zu treffen.
    Aus meiner medizinischen Sicht stehen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Erstens: Dürfen Eltern in einen solchen Eingriff an ihrem Kind einwilligen? Zweitens: Wer darf einen solchen Eingriff nach welchen Standards durchführen?
    Eltern, die ihren Sohn beschneiden lassen, tun dies in Ausübung ihrer Religion zum Nutzen des Kindes, nämlich seiner Aufnahme in die Religionsgemeinschaft und für seine weltanschauliche Orientierung. Auch wenn es Außenstehenden schwer fallen sollte, dies zu akzeptieren oder sogar als stigmatisierend empfinden, ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört. Aufgrund der bei fachgerechter Durchführung extrem niedrigen Komplikationsrate und des Umstandes, dass mit dem Verlust der Vorhaut keine funktionelle Einschränkung verbunden ist, kann dies meiner Überzeugung nicht vorrangig gegenüber dem Recht auf Religionsausübung sein. Damit sollen Eltern nach meiner Überzeugung rechtssicher in einen solchen Eingriff einwilligen können, dem dient die rechtliche Klarstellung.
    In Hinblick auf die Durchführung ist die Einhaltung ärztlicher Standards für mich zwingend, dazu gehört auch eine angemessene Anästhesie. Insofern präferiere ich eine Durchführung durch Ärzte. Jedenfalls sind durch das neue Gesetz die Religionsgemeinschaften aufgefordert sicherzustellen, dass die Durchführenden in der Lage sind, ärztliche Standards einzuhalten.
    Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Gesetz nicht nur Rechtssicherheit geschaffen haben, sondern auch in Hinblick auf die Qualität der Durchführung der Eingriffe etwas positives erreicht haben.

    Schon spassig, dass die noch immer an Rechtssicherheit glauben.

    http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitra…n-und-foerdern/

  • Da er auf einer vernünftigen Anästhesie besteht, muss er jetzt ja einer der ersten sein, der zustimmt, das Gesetzesverfahren neu aufzurollen.

    Wenn NICHT, ist das, was er hier von sich gibt, nichts als verlogenes Geschwafel. Der Verdacht liegt ohnehin nahe, da ja von vornerein klar sein konnte, dass keine wirkliche Anästhesie stattfindet.

  • Zitat

    "In Hinblick auf die Durchführung ist die Einhaltung ärztlicher Standards für mich zwingend, dazu gehört auch eine angemessene Anästhesie. Insofern präferiere ich eine Durchführung durch Ärzte. Jedenfalls sind durch das neue Gesetz die Religionsgemeinschaften aufgefordert sicherzustellen, dass die Durchführenden in der Lage sind, ärztliche Standards einzuhalten.[align=-webkit-auto]Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Gesetz nicht nur Rechtssicherheit geschaffen haben, sondern auch in Hinblick auf die Qualität der Durchführung der Eingriffe etwas positives erreicht haben."

    An der Teichtal-Beschneidung hat man gesehen, wohin die "Zuversicht", "Religionsgemeinschaften aufzufordern", führt: nämlich dazu, "ärztliche Standards" zu unter-schreiten. Und: mit "ärztliche Standardads" meint er doch wohl hoffentlich nicht die Graf'sche Zufallsmethode!

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Auf seiner Facebook Pinnwand (mal sehen wie lange):

    https://www.facebook.com/helge.braun/posts/10151641863166089

  • Wikidingens- Von Oktober 2002 bis September 2005 war er Mitglied des Deutschen Bundestages.
    - Braun war Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (kennt sich also mit allem aus ;D)
    - studierte Helge Braun von 1992 bis 2000 Chemie und Humanmedizin an den Universitäten in Marburg undGießen
    - Seit 2001 ist er als Arzt am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH – Standort Gießen in der Klinik für Anaesthesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie tätig
    - 2007 promovierte er


    Na klasse, war also direkt nach dem er Arzt wurde im Bundestag. Jemand mit viel Erfahrung möchte man meinen...

  • Zitat

    ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört.


    Da hat er Recht. ^^ Den Staat hat das gar nicht zu interessieren, denn sonst könnte ja jeder seine Vorstellungen durchsetzen.
    Nur hat sich der Staat dafür interessiert, und ist in Teufels Küche geraten...

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat

    ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört.


    Na klar, und wenn eine fundamentalistische christliche Sekte glaubt, sie müsste ihren Knaben (den Mädchen natürlich auf keinen Fall!) ein Kreuz tief in die Stirn ritzen (natürlich unter der bewährten EMLA-Verarschung) - weil das zu ihrer Identität gehört, muss der Staat sich da selbstverständlich raushalten.
    Ach nee, falsch - das sind ja nur Christen. Nein, das zählt nicht. Bestraft diese Barbaren! Bestraft sie hart! Diese Kinderquäler, igitt!

    There is no skin like foreskin

  • Er schreibt:
    "Auch wenn es Außenstehenden schwer fallen sollte, dies zu akzeptieren oder sogar als stigmatisierend empfinden, ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört."


    und da hat er Recht!!!
    Und dies bemängele ich auch bei den Ausführungen von Putzke, der hier aus juristischer Sicht versucht Religionsgemeinschaften einen Weg zu zeigen diese Beschneidung später durch zu führen… Es ist nicht Aufgabe der Juristen und schon gar nicht des Staates dieses für Religionsgemeinschaften zu übernehmen. Dazu hat jede Religionsgemeinschaft ihre Theologen, Priester etc.


    Es ist aber Aufgabe des Staates den Rahmen den sie Religionsgemeinschaften gibt zu prüfen, besonders ob dieser Rahmen die Werte eines freiheitlichen Rechtsstaates überschreitet.
    Er hat zu prüfen ob die Praktiken und die Grenzen des Rechtsstaates auch von der Religionsgemeinschaft anerkannt wird. Und er hat hier einzuschreiten… Mit Phrasen wie, sonst machen wir Jüdisches und Moslemisches Leben in Deutschland unmöglich, kann ein Staat auch gleich die Sharia (die übrigens auch von deutschen RichterInnen schon angewandt wurde, aber immer gegen Frauen) einführen.
    Hier hat der Staat aber sofort aufgeschrieen und stopp gerufen!

  • Und dies bemängele ich auch bei den Ausführungen von Putzke, der hier aus juristischer Sicht versucht Religionsgemeinschaften einen Weg zu zeigen diese Beschneidung später durch zu führen… Es ist nicht Aufgabe der Juristen und schon gar nicht des Staates dieses für Religionsgemeinschaften zu übernehmen. Dazu hat jede Religionsgemeinschaft ihre Theologen, Priester etc.


    Manchmal bleibt Juristen aber überhaupt keine andere Wahl als einen Vorschlag zu unterbreiten, der aus juristischer Sicht dafür sorgt, dass alle in Konflikt stehenden Grundrechte hinreichend Berücksichtigung erfahren. Einfach mal nach 'Praktische Konkordanz' googeln.

    Gruss
    Tobias

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