Bundestagswahl 2013

  • Nächsten Monat ist es soweit. Ein guter Zeitpunkt, um mal die zur Bundestagswahl kandidierenden Parteien aus Sicht der Menschenrechte bzw. im Bezug auf das Thema Beschneidung etwas genauer zu betrachten. Am 12.12.12 wurde der § 1631d BGB mit 100 Gegenstimmen verabschiedet. Wie war aber die Relation dieser 100 Gegenstimmen im Vergleich zu den "Ja-Sagern"?

    Hier mal die Prozentsätze (Anteil Ja-Stimmen in Relation zur Summe der Ja- und Nein-Stimmen). Dass sich hier Abgeordnete wir Herr Trittin oder Herr Ströbele ihrer Stimme einfach enthalten haben, möchte ich nicht weiter kommentieren.

    CDU 99% für Zwangsbeschneidungen
    FDP 94% für Zwangsbeschneidungen
    SPD 74% für Zwangsbeschneidungen
    Grüne 68% für Zwangsbeschneidungen
    Linke "nur" 28% für Zwangsbeschneidungen !!!

    Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle ist die Datei "20121212_5_xls-1.xls", welche man über Google auf der Seite des Bundestags leicht finden kann.

    Jetzt kann sich jeder selbst mal die Frage stellen, wie er im letzten Jahrhundert gewählt hätte bzw. ob er die Menschenrechte bzw. Grundrechte "geopfert" hätte, wenn er sich damit wirtschaftliche, soziale, umweltschutztechnische oder ähnliche Vorteile erhofft hätte. Aus meiner Sicht bestätigt jede Stimme an die aktuell im Bundestag vertretenen Parteien, dass der entsprechende Wähler andere Ziele höher Gewichtet als z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    Nächsten Monat werden wir aber wohl auch erleben, dass sich die Menschen nach fast einem Jahrhundert nicht geändert haben und noch immer nicht bereit sein werden, persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, wenn es darum geht die Schwächsten in unserer Gesellschaft bzw. hier die Kinder zu schützen.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Man soll ja nicht alles einfach so glauben. Und so habe ich mal nachgerechnet. Und komme auf deutlich andere Prozentzahlen.
    Auf die, die auch der Bundestag selbst auf seiner HP angibt.

    CDU


    zugestimmt 92,23 % / 178 Stimmen

    dagegen gestimmt 1,55 % / 3 Stimmen

    enthalten 1,55 % / 3 Stimmen

    nicht beteiligt 4,66 % / 9 Stimmen


    Die Unterschiede zu deinen Angaben sind ja nun keine Peanuts, bei so etwas sollten wir doch exakt bleiben!


    FDP


    zugestimmt 84,95 % / 79 Stimmen

    dagegen gestimmt 5,38 % / 5 Stimmen

    enthalten 2,15 % / 2 Stimmen

    nicht beteiligt 7,53 % / 7 Stimmen

    SPD


    zugestimmt 60,96 % / 89 Stimmen

    dagegen gestimmt 21,92 % / 32 Stimmen

    enthalten 10,96 % / 16 Stimmen

    nicht beteiligt 6,16 % / 9 Stimmen

    GRÜNE


    zugestimmt 50,00 % / 34 Stimmen

    dagegen gestimmt 23,53 % / 16 Stimmen

    enthalten 22,06 % / 15 Stimmen

    nicht beteiligt 4,41 % / 3 Stimmen

    DIE LINKE


    zugestimmt 22,37 % / 17 Stimmen

    dagegen gestimmt 57,89 % / 44 Stimmen

    enthalten 13,16 % / 10 Stimmen

    nicht beteiligt 6,58 % / 5 Stimmen

    CSU


    zugestimmt 84,09 % / 37 Stimmen

    nicht beteiligt 15,91 % / 7 Stimmen

    Von der SPD haben also rd. 60%, und von den Grünen rd. 50% für Kindesverstümmelung gestimmt. Trotzdem eine Schande!

    Dass die Linke allerdings in ihrem Programm hätte, im Koalitionsfall den §1631d auf den Müll zu schmeißen wäre mir neu.
    Machen wir uns nichts vor, für die nächste Legislaturperiode besteht von Seiten des Parlamentes Null Hoffnung.
    Die einzige Hoffnung wäre Karlsruhe, aber wie soll ein Kleinkind dort klagen?
    Vielleicht klappt es ja irgendwo im Ausland. Deutschland war seltenst ein Vorreiter bei gesellschaftlichen Reformen.

    There is no skin like foreskin

  • Die einzige Hoffnung wäre Karlsruhe

    Die einzige Hoffnung i s t Karsruhe.
    insofern ist die EMLA-geschichte vielleicht interessant. Das eröffnet das Feld von Möglichkeiten irgendwann ein Verfahren ans BVG überwiesen zu bekommen, weil der Richter mit den Begriffen der ärztlichen Kunst und des Kindeswohls in 1631d nicht klarkommt, angesichts dieser Erkenntnisse.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat

    insofern ist die EMLA-geschichte vielleicht interessant

    Wieso? Wenn EMLA keine "im Einzelfall angemessene Betäubung" ist (natürlich ist es das nicht), dann greift in solchen Fällen der Ausnahmetatbestand des §1631d sowieso nicht. Das festzustellen ist Sache der normalen Gerichte, nicht des BVerfG. Dann ist das auch nach dem letzten Dezember Körperverletzung. Aber klagen wird auch da niemand, weil es dann längst verjährt ist. Und das würde am 1631d nicht die Bohne ändern.
    Wer sollte denn in Karlsruhe klagen? Das können nur vom §1631d Betroffene. Also, die Kinder, die nach dem letzten Winter verstümmelt wurden, und zwar nach den Rahmenbedingungen "ärztliche Kunst" des §1631d. Dazu müssen sie erst mal alt genug sein, und von den Eltern emanzipiert. Und dann ist der Tatbestand der Körperverletzung eh verjährt.
    Das hat sich die Bundesjustizverstümmlerin schon alles fein ausgedacht! Das will doch kein Politiker, von Karlsruhe gleich einen übergezogen bekommen.
    Wir bräuchten einen Kinder-Ombudsmann, der im Namen der Kinder vorm BVerfG klagen kann.

    Es bliebe eine ziemlich hypothetische Konstellation, von der man sich aber gar nicht wünschen möchte, dass sie einträte.
    Z.B., wenn ein Kind bei der Verstümmelung zu Tode oder zu schwerem Schaden käme. Und ein Elternteil bei der Entscheidung "über den Tisch gezogen" worden wäre. Zwar zugestimmt, aber unter Bedrängnis. Dann könnte dieser Elternteil evtl. in Karlsruhe klagen, mit der Begründung, dass es ohne den §1631d nicht zu der Tat gekommen wäre. Also dass er durch den §1631d zu Schaden gekommen wäre.
    Aber wie gesagt, das ist hypothetisch, und das mag man sich nicht wünschen.

    There is no skin like foreskin

  • Ich sehe es auch so. Ich meine (fast) allen die das Gesetz beschlossen haben war klar, dass es nicht verfassungsmäßig ist. Aber diesen Abgeordneten war auch klar, dass die vom Gesetz betroffenen - weil Kinder – beim Verfassungsgericht nicht klagen können. Und wenn Sie es dann könnten ist die Sache verjährt. Da kann auch die Emla-Salbe dran nichts ändern.

  • und zwar nach den Rahmenbedingungen "ärztliche Kunst" des §1631d

    Zur ärztlichen Kunst gehört eine Betäubung und die ist nicht möglich. Damit ist im Grunde eine Neugeborenenbeschneidung nicht mehr durch 1631d gedeckt. Und das steht auch noch im Widerspruch zur Ermächtigung gleichermaßen Befähigter Beschneider der Religionsgemeinschaft.
    Aber, ich bin weder jurist noch Arzt.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Man soll ja nicht alles einfach so glauben.


    ...sondern lieber genauer lesen ;)


    Ich hatte geschrieben:

    "Hier mal die Prozentsätze (Anteil Ja-Stimmen in Relation zur Summe der Ja- und Nein-Stimmen)."

    1. Beispiel:
    CDU(/CSU)*: 178 + 37 = 215 JA Stimmen
    CDU(/CSU)*: 3 NEIN Stimmen
    ergibt Summe der Ja- und Nein-Stimmen von 218 (215+3)
    215 * 100 / 218 = 98,62 %
    Ich hatte hier nur auf 99% aufgerundet.

    2. Beispiel
    FDP: 79 Ja-Stimmen
    FDP: 5 Nein-Stimmen
    79 * 100 / (79+5)=94,05 %
    Ich hatte hier auf 94% abgerundet.

    Du kannst natürlich auch die Abgeordneten mitrechnen, die nicht da waren oder aus welchen Gründen auch immer sich der Stimme enthalten haben. Dass sich bei einer anderen Verhältnisrechnung auch andere Prozentsätze ergeben, dürfte jedem klar sein.

    Dass ich persönlich die Linken ebenfalls nicht wählen werde, liegt darin begründet, dass eine Partei, welche auch "nur" zu 28% die Menschenrechte bei einer wichtigen Entscheidung missachtet, für mich ebenfalls unwählbar ist. Wir reden hier schließlich nicht über Finanzhilfen oder Mindestlöhne, sondern um das Recht auf Unversehrtheit für wehrlose Kinder. Daher ist dieser Punkt für mich ein k.o.-Kriterium, wem ich in keinem Fall eine Stimme geben werde. Es bleiben für mich daher nur Parteien übrig, die das Glück hatten am 12.12.12 nicht dabei gewesen zu sein und deren Parteiprogramm darauf schließen lässt, dass sie eine solche Entscheidung eher per Volksentscheid gelöst hätten.

    (* CDU und CSU bilden nach meinem Wissen in Bundestag eine Fraktion.)

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Damit ist im Grunde eine Neugeborenenbeschneidung nicht mehr durch 1631d gedeckt.

    Das hat aber mit Karlsruhe dann nichts zu tun.

    Guy, Du vergisst die Zauberformel, die alle Logik, alle Ratio, alle menschenrechtlichen und medizinischen Aspekte hinwegfegt:

    Jüdisches Leben muss in Deutschland weiterhin möglich sein!

    Und was für jüdische Leben unabdingbar ist, das bestimmen nicht Du oder Ich. Das heißt in Wirklichkeit: jegliches jüdisches Leben muss in Deutschland möglich sein. Also auch ultra-ultra-orthodoxes. Also auch Erwachsenenmund an Babypenis - muss möglich sein. Oder wo ist die Anklage gegen Teichmann?
    Und vor allem heißt es: "Schmerz muss sein!". Ist elementarer Bestandteil des Rituals. Abraham hatte schließlich nicht mal EMLA-Salbe, als er mit 99 Jahren....

    Zitat

    Nein, es gibt keine Betäubung. Aber dem Jungen werden mit dem Finger einige Tropfen koscherer Wein gegeben, und auf einer sterilen Unterlage wird die Beschneidung vorgenommen. Das Kind weint, die Mutter japst...


    Adriana Altaras in Cicero.
    Und deswegen wurde über die schwammigen Formulierungen des 1631d bezüglich Betäubung ja auf jüdischer Seite jubiliert, in einer jüdischen Zeitung hieß es: "the good news: no strict ruling".

    Hat es ein Verfahren gegen Ernst M. Stern gegeben, wegen seines Gewaltaufrufes gegen einen Arzt? Nein, obwohl Anzeige erstattet wurde.

    Zitat

    Als persönliche Konsequenz dessen wünschte ich, es würden sich ein paar beherzte Juden finden, die sich den werten Herrn schnappen und ihm ruckzuck eine rituelle Beschneidung (humanerweise mit Lokalbetäubung) verpassen!

    Das Ganze selbstverständlich gefilmt und ins Internet gestellt - als eindeutiges Signal für alle seine Gesinnungsgenossen in Europa...Legal? Illegal? Scheißegal!

    Weil ein Verfahren gegen einen Juden, das auch nur irgendwie mit "Judentum" zu tun hat - da käme sofort die bewährte Antisemtismuskeule. Aber anders herum, ein Gewaltaufruf gegen einen Juden, na, was würde da wohl passieren?

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    ...sondern lieber genauer lesen ;)

    ich bilde mir ein noch ganz gute Augen zu haben. Das mit dem Rechenschieber war natürlich scherzhaft, dass du rechnen kannst, das glaube ich schon.

    Nur

    Z.B.:

    Zitat

    Grüne 68% für Zwangsbeschneidungen

    stimmt einfach nicht, man kann doch nicht Enthaltungen einfach als "für Zwangsverstümmelung" rechnen. Eine Enthaltung in einer solchen Frage ist sicher ein schwaches Bild für einen Abgeordneten in einer so wichtigen Frage, es war Zeit genug sich über das Thema zu informieren. Ich glaube sogar, viele Enthaltungen sind verkappte Nein-Stimmen. "Mögen täten sie schon wollen, aber dürfen haben sie sich nicht getraut". Man möchte doch bei der kommenden Wahl noch einen aussichtsreichen Listenplatz bekommen. Bein den Nein-Stimmen scheinen mir auffallend viele zu sein, die eh nicht mehr antreten wollen.

    Hätten sich alle Abgeordneten enthalten, wäre ja alles gut - dann wäre das Gesetz der Schande nicht zu Stande gekommen.

    Zitat

    Es bleiben für mich daher nur Parteien übrig, die das Glück hatten am 12.12.12 nicht dabei gewesen zu sein und deren Parteiprogramm darauf schließen lässt, dass sie eine solche Entscheidung eher per Volksentscheid gelöst hätten.

    Und, welche wählst du jetzt? Sinn würde doch nur eine Partei machen, die ein Ende der Verstümmelung als erklärtes Ziel im Programm hat. Das können sich aber die meisten Parteien nicht leisten.
    Das ist eine ganz einfache Rechnung: 4 Millionen Muslime, etwas 2 Millionen davon Deutsche, davon viele Hunderttausend wahlberechtigt. Das ist für jede Partei "Zünglein an der Waage".
    Außer - für die NPD. Die bekommt eh keine Stimmen von Muslimen.

    Du willst mir doch nicht erzählen, dass du NPD wählst? So tief wollen wir doch wohl nicht wirklich sinken! Sollte dieses Gesöcks jemals ans Ruder kommen, dann gehen nicht nur die Muslime und die Juden, dann gehe ich auch.

    Als einzige, ferne Hoffnung verbleibt Karlsruhe, bzw. das europäische Ausland.

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  • Enthaltungen oder Abwesenheit ist aus meiner Sicht kein politisches Bekenntnis. Enthaltungen sind höchstens ein Bekenntnis für Feigheit.

    Und, welche wählst du jetzt?

    Wen ich wählen "möchte", wusste ich mal, aber ich bin ins Schwanken geraten. Meines Wissens haben die Piraten, die AfD und die freien Wähler Volksabstimmungen im Programm. Die AfD ist mir aktuell fast zu konservativ bzw. weiß ich nicht, ob die nicht auch populistisch gehandelt hätten. Die Piraten mögen viel verändern wollen, aber ob sie dies auch sinnvoll tun werden, bezweifle ich. Aber ich habe ja noch etwas Zeit ;)

    Bezüglich Zwangsbeschneidungen und Judentum würde ich nicht mehr so detailliert auf eine einzelne Religionsgemeinschaft eingehen, wie Du dies getan hast. Sprechen wir doch lieber allgemein von "Religionen mit arabischen Wurzeln", den der Schmerz der Zwangsbeschneidung, welchen die wehrlosen Kinder erleben, unterscheidet auch nicht so genau nach der detaillierten religiösen Überzeugung, wenn das Messer an der empfindlichsten Stelle des Mannes angesetzt wird.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Zitat

    Meines Wissens haben die Piraten, die AfD und die freien Wähler Volksabstimmungen im Programm.


    Per Volksabstimmung wäre man den §1631d natürlich schnell los. (Es sei denn, das BVerfG fiele dem Volk in den Rücken. Wie das BVerfG entscheiden würde, das weiß niemand. Man darf nicht vergessen: die Richter sind Menschen. Menschen, die von Parteien benannt wurden. Und wo diese Parteien stehen, haben wir ja gesehen. Nicht auf der Seite der Kinder. )
    Aber: Volksabstimmungen sind ein zweischneidiges Schwert. Das Volk wird von den Medien in schlimmer Weise manipuliert, und lässt sich sehr von momentanen Stimmungen hinreißen. Machst du jetzt eine Volksabstimmung über die Todesstrafe, wird sie wahrscheinlich negativ ausgehen. Machst du sie, wenn gerade ein besonders scheußlicher Mord an zwei süßen, blonden, kleinen Mädchen passiert ist - dann sind die Karten schon wieder ganz anders gemischt!
    Und was für ein piefiger, kleinkarrierter, peinlicher Mist dabei herauskommt hat man ja beim Minarett-Verbot in der Schweiz gesehen. Wenn spitze Türme bei erwachsenen Schweizern schon ein Trauma bewirken, dann müssten die Schweizer doch scharfe Messer an Baby- und Kinderpenissen längst verboten haben. Aber - keine Rede davon!

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  • (Es sei denn, das BVerfG fiele dem Volk in den Rücken. Wie das BVerfG entscheiden würde, das weiß niemand. Man darf nicht vergessen: die Richter sind Menschen. Menschen, die von Parteien benannt wurden. Und wo diese Parteien stehen, haben wir ja gesehen. Nicht auf der Seite der Kinder. )

    Unseren Richtern in Karlsruhe traue ich zu, dass sie ihre Erkenntnisse aus ihrem Jura-Studium auch anwenden. Um dort Richter zu werden muss man ja mehr Kompetenz mitbringen als wenn man z.B. nur Justizministerin werden möchte.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl ist aktiviert. Wie nicht anders zu erwarten, taucht das Thema Beschneidung nicht auf. Wäre ja auch reichlich sinnlos, wenn es nur die Optionen "volle Zustimmung", "weitgehende Zustimmung" sowie "interessiert uns nicht" gibt.
    Schade, daß die Humanisten (danke Gerhard für die Info!) gerade erst gegründet werden. Da kann man nur Glück für ihre Entwicklung wünschen, damit in vier Jahren wenigstens eine Partei klar für das Recht auf körperliche Unversehrtheit eintritt.

    Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

  • Zitat

    Unseren Richtern in Karlsruhe traue ich zu, dass sie ihre Erkenntnisse aus ihrem Jura-Studium auch anwenden. Um dort Richter zu werden muss man ja mehr Kompetenz mitbringen als wenn man z.B. nur Justizministerin werden möchte.

    Nichts ist sicher!
    Die Verfassungsrichter, die befunden hatten, dass man Homosexuelle wegen ihrer Homosexualität strafverfolgen darf, das waren auch alles ausgesuchte Juristen, Verfassungsrechtler ersten Ranges!
    Jetzt sag nicht: das ist lange her!

    Es ist noch gar nicht so lange her, dass das BVerfG befunden hat, dass einverständlicher Sex unter Erwachsenen strafbar sein kann (aber nur bei Hetero- nicht bei Homosexuellen). Und das auch noch in Abhängigkeit von der Sexualpraktik. Einfach nur bizarr.
    Das fand auch der damalige vorsitzende Richter Hassemer. Der übrigens einer der wenigen hochrangigen Verfassungsrechtler war, die sich bisher kritisch zur MGM geäußert haben. Ansonsten kam die Kritik auf der Juristenseite fast ausschließlich von Strafrechtlern.
    Das ist ja auch verständlich, werden sie ja durch den 1631d "entmachtet".
    Verfassungsrechtler wie Papier, Kirchberg, Kyrill-Alexander Schwarz, Hillgruber, Höfling, Jestaedt, Heinig sehen das ganz deutlich anders die meisten Strafrechtler, - pro Verstümmelungsrecht - und vor dem BVerfG geht es nicht um Straf- sondern um Verfassungsrecht.
    Da können die Strafrechtler sagen, was sie wollen - sie sind am kürzeren Hebel. :cursing:

    Deswegen sind die Muslime und Juden im Grunde auch so gelassen und selbstsicher, was die rechtliche Seite angeht. Einen Teil der Religiösen regt halt furchtbar auf, dass die deutliche Bevölkerungsmehrheit überhaupt die "Frechheit" besitzen, die Verstümmelung von Babys und Kleinkindern auch nur in Frage zu stellen.

    PS: Die Verfassungsrechtler kommen dabei z.T. mit äußerst drolligen "Argumenten". Z.B. meint Hillgruber, ansonsten könnte man auch die Taufe verbieten! Echt! :thumbup:
    Bei einem Juristen, der mit solchen schwachsinnigen Argumenten bzw. schiefen Vergleichen kommt sollte man sich eigentlich fragen, ob er auf seinem Lehrstuhl bzw. als Dekan noch gut aufgehoben ist! X(

    Und wo sagte er das? Na, wer rät es?

    Natürlich im Domradio!

    Ja das sind religiöse Kastrationsängste, und genau nix anders! Und da hält dann alles zusammen. Denn da steht einiges auf dem Spiel, die bequemen Einkommensquellen Kirchensteuer und staatliche Priestergehaltszahlung....
    Man hat Angst vor einem Dominoeffekt. Erst fällt die MGM, dann dies, dann jenes.

    Aber das sind ganz andere Fragestellungen!

    There is no skin like foreskin

  • Heute Abend gibt es das Fernsehduell. Was wissen wir hier über die Kandidaten?

    Frau Merkel möchte nicht, dass Deutschland eine Komikernation wird und hat sich daher dafür entschieden, dass wir lieber ein Nation werden, die sich mit dem § 1631d BGB gewissermaßen als Nation der Folterknechte für wehrlose Kinder betätigt. Wenigstens kullern hier den kleinen Opfern keine Lachtränen über ihre zierlichen Wangen ...

    Aber was ist mit Herrn Steinbrück. Auch er hat am 12.12.12 mit JA gestimmt.

    Wer aus meiner Sicht das Thema Zwangsbeschneidung ernst nimmt, wird wohl am 22.09.2013 nur die Möglichkeit haben dafür zu sorgen, dass die "Sonstigen" dieses Mal ein zweistelliges Ergebnis erzielen. Lieber eine Stimme an eine der Parteien, die es nicht in den Bundestag schafft, als keine Stimme zu vergeben oder noch schlimmer den jetzt im Bundestag vertretenen Parteien zu signalisieren, dass sie die Menschenrechte so massiv und oft verletzen dürfen wie sie wollen, ohne dafür von den Wählern abgestraft zu werden.

    P.S. Leider befürchte ich, dass selbst hier im Forum die meisten das Thema Zwangsbeschneidung geringer Gewichten werden als andere politische Themen. Was dies für das Forum bzw. auch im Kampf gegen Zwangsbeschneidungen bedeutet, wir wohl jedem selbst klar sein. Der letzte macht bitte das Licht aus.

    Cato
    Das mit den Humanisten klingt sehr vielversprechend. Das kann ein neuer wichtiger Baustein in der Politik werden.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Ich werde mit Bauchschmerzen am Wahltag entscheiden, ob ich meine Zweitstimme den Linken, den Piraten oder der AfD geben werde. Alle anderen Parteien sind für mich nicht (mehr) wählbar.
    Mittelfristig hoffe ich auch, das das Projekt mit den Humanisten erfolgreich sein wird.

  • Wir sollten alle die Kandidaten unseres Wahlkreises anschreiben. Wie sie zur MGM stehen. Knallhart.
    Nicht per e-mail, sondern per Brief. Die paar Cent sollten drinsitzen. Das muss wenigstens etwas Müll produzieren. Dann müssen sie nämlich auch per Brief zurückschreiben.
    Natürlich wird in fast allen Fällen (ich habe mal viele Abgeordnete in einer anderen Sache angeschrieben, es gibt auch löbliche Ausnahmen) die übliche Textbausteine / Worthülsen von einem Assi zurückgeschickt werden.

    Wenn der Kandidat erneut kandidiert, dann kann man seine Erststimme ja z.B. vom Abstimmungsverhalten beim 1631d abhängig machen. Bei der Zweitstimme habe ich jetzt keine wirkliche Wahl mehr - eine Zeitlang habe ich die Piraten favorisiert, aber die haben sich dann vollständig demontiert. Schlimmer geht's nimmer. Die AfD erscheint mir suspekt. Beide, Piraten und AfD haben m.W. keine klare Aussage zur MGM getroffen. Beide werden die 5%-Hürde nicht schaffen. Die AfD könnte eine Eintagsfliege von ganz vielen sein. Das sind dann verschenkte Stimmen.

    Bevor ich die NPD wähle, müssen mir die Nazis eine geladene Pistole gegen die Schläfe drücken.
    Gar nicht zu wählen heißt immer: das größtmögliche Übel unterstützen.
    Mir bleibt also nur, trotz großer sonstiger Bedenken, mit meiner Zweitstimme erstmalig die Linke zu wählen. Die einzige Partei, die mehrheitlich gegen MGM gestimmt hat.

    Das Thema MGM ist für mich tatsächlich stimmentscheidend. Ich kann mich in den letzten Jahren nur an eine einzige in etwa vergleichbare parlamentarische Unverschämtheit wie den 1631d erinnern. Jenes Gesetz, mit dem man vollbesetzte Passagierflugzeuge abschießen wollte. Da hat aber dann das BVerfG dem Parlament wenigstens den Vogel gezeigt: Ihr spinnt wohl!

    There is no skin like foreskin

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