Martin Hochhuth, Prof. jur. aus Freiburg hatte sich übrigens auch qualifiziert... für die Hall of shame

  • Die Liste der "führenden Rechtswissenschaftler", die sich, um die Beschneidung zu rechtfertigen, alle möglichen Klöpse geleistet haben, kann beliebig verlängert werden.

    Prof. Beulke zum Beispiel ist auf die Idee gekommen, aus Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes ("Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet") ein Recht des Kindes auf Beschneidung herzuleiten.

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    "Bei näherer Betrachtung tritt jedoch ein weiteres Grundrecht hinzu, das in der Debatte bislang vernachlässigt worden ist. Es ist dies das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG). Dieses Recht steht dem Kind ab der Geburt zu.Es kann dieses Recht allerdings bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit nicht selbst ausüben. Insoweit treten die Eltern an seine Stelle. Dies folgt – einfachgesetzlich – aus einem Gegenschluss zu § 5 S. 2 KErzG. Die Eltern haben im mutmaßlichen Interesse des Kindes die bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit anstehenden Fragen zu regeln – z.B. diejenige, ob das Kind getauft und gefirmt wird oder ob es einen bestimmten Religionsunterricht besuchen soll (vgl. Art. 7 Abs. 2 GG). Hierfür spricht auch, dass in § 1666 Abs. 1 BGB vom körperlichen, geistigen und seelischen Wohl des Kindes die Rede ist, das die Eltern zu wahren haben.

    Was als im religiösen Sinne „anstehend“ anzusehen ist, ist der jeweiligen Religion vorbehalten.

    Richtschnur zur Beurteilung, ob die Entscheidung dem Kindeswohl entspricht, ist, das erkennt Putzke, nicht zuletzt das Milieu, in dem das Kind aufwächst. Ist dieses jüdisch oder muslimisch geprägt, so liegt es nahe, den Vorschriften oder Empfehlungen dieser Religion zu entsprechen. Erklären nun die Eltern anstelle ihres Knaben die Zustimmung zur religiös motivierten Zirkumzision, dann realisieren sie dessen Recht auf Religionsausübung und verzichten in diesem Punkt wirksam für das Kind auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Situation ist damit der einer Patientenverfügung vergleichbar. Dort ist derjenige, der von dem Patienten eingesetzt worden ist, berechtigt, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Patienten für diesen zu entscheiden, wobei er seine Entscheidung an dem mutmaßlichen Willen des Patienten auszurichten hat.

    http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_7_685.pdf


    Abgesehen davon, dass es einen gewissen (verräterischen) "Charme" hat, ein Kind auf dieselbe Stufe mit einem z.B. im Wachkoma liegenden Patienten zu vergleichen, drängt sich natürlich jetzt die Frage auf, ob dieses Recht des Kindes nach Art. 4 Abs. 2 GG auch einklagbar wäre, sollte die Beschneidung mal verboten werden. Es wurde ja auch schon die Frage aufgeworfen, ob angesichts der "Tatsache", dass die Beschneidung unendlich viele gesundheitsprophylaktische Vorteile hat, nichtbeschnittene Kinder ihren Eltern vorwerfen könnten, sich nicht ausreichend um ihre Gesundheit gekümmert zu haben, z.B. wenn sie später an Peniskrebs oder exzessiver Masturbation erkranken. ;)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Bei näherer Betrachtung tritt jedoch ein weiteres Grundrecht hinzu, das in der Debatte bislang vernachlässigt worden ist. Es ist dies das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG). Dieses Recht steht dem Kind ab der Geburt zu.

    Eben! Und was glaubt ein Neugeborenes? Gar nichts! Was es nach Meinung seiner Eltern glauben soll, das wird dem Kind im Laufe etlicher Jahre von seinen Eltern mühsam eingetrichtert - oft genug ohne Erfolg.
    Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass Babys verstümmelt werden möchten. Es gibt aber durchaus Gründe anzunehmen, dass sie das nicht möchten. Alle Reflexe eines Kindes sind auf Erhaltung des gesunden Körpers ausgerichtet. Der Schmerzschrei ist eine Missfallensbekundung.
    Da der spätere Glaube eines Kindes zum Zeitpunkt der Verstümmelung noch gar nicht feststeht, können Eltern gar nicht im religiösen Interesse ihrer Kinder eine irreversible religiöse Verstümmelung vornehmen. Hier muss es heißen: "im Zweifel für das Recht des Kindes auf körperliche Vollständigkeit".
    Etwas anderes wäre nur möglich, wenn dem Kind durch die Nichtverstümmelung noch während des Kindesalters ein Schaden drohte. Ein medizinischer Schaden droht einem gesunden intakten Kind nicht. Ein religiöser Schaden? In dem Sinne, dass es z.B. nicht in eine Art Himmel käme, wenn es nicht verstümmelt wäre, und noch im Kindesalter verstürbe?
    Es würde sich in diesem Fall um einen nicht objektivierbaren Schaden handeln. Man könnte das z.B. auch als eine Art Paranoia der Eltern ansehen. Auf alle Fälle wäre das nichts rational-fassbares.
    Der Staat kann aber logischerweise nur Gründe für eine Amputation an einem Kind anerkennen, die rational erfassbar sind.
    Ansonsten würde er nicht mehr neutral sein, über den Religionen stehen.
    Dass es einen Gott gäbe, der ein "Sternenkind" dafür bestrafen würde, dass seine Eltern es nicht verstümmelt hatten - das ist wissenschaftlich nicht beweisbar. Würde der Staat solche irrationalen Argumente anerkennen, wären Amputationen an Kindern generell der Beliebigkeit ausgesetzt.

    Der Versuch, Genitalverstümmelung an Kindern religiös zu rechtfertigen ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Das ist doch jetzt oft genug von (tatsächlich) hochrangigen Juristen glasklar dargelegt worden.

    Was Beulke macht, ist ein ganz billiger Trick: er deklariert einfach eine Begehrlichkeit der Eltern in eine Begehrlichkeit des Babys um. Ein ganz billiger Schwindel, mit so etwas kommt man heute nicht mehr durch.

    Setzen Beulke, mangelhaft! :D

    There is no skin like foreskin

  • ...ein Recht und einen Anspruch darauf, von Papi mit einem Messer am Kopf angeschnitten zu werden.


    Man gewinnt den Eindruck, dass Strafrechtler von Verfassungsrecht keine Ahnung haben. Immerhin hat m.W. niemand diesem höchst originellen "Argument" von Beulke Beachtung geschenkt. Da wollte es einer den Kollegen mal so richtig zeigen, und dann wird man ignoriert. Was für eine Kränkung! :P

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Herr Hochhuth philosophiert über die Toleranz und kommt zu dem Schluss, dass Freiheit allenfalls über den Wolken grenzenlos gelten kann.


    http://www.evangelische-aspekte.de/gesellschaft/t…t-der-freiheit/

    Quote

    Vielmehr hat der Staat in Wahrnehmung seines Wächteramtes auch die Pflicht, im Rahmen des Möglichen das nach seiner Auffassung Notwendige zu tun, um Kinder und Jugendliche von Einflüssen der Gesellschaft, die der Wertordnung des Grundgesetzes widersprechen, fernzuhalten. Zur Erreichung dieses Zieles, dem Verfassungsrang zukommt, kann er grundsätzlich auch strafrechtliche Mittel einsetzen [...]”

  • Ich hör mir das gerade nochmal an:

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    Was für eine sexistische Kackscheisse, sorry die Wortwahl, aber man kann es einfach nicht anders nennen. "Eine nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführte Beschneidung hat keine Nachteile". Unfassbar.

  • Wenn ich das nicht schon längst gemacht hätte - spätestens, wenn ich so was hören muss, wäre ich aus dem Religionsclub, in dem mich meine Eltern angemeldet haben, ohne mich vorher zu fragen, ausgetreten.
    Schlimm genug, dass man dafür auch noch eine Gebühr bezahlen muss!

  • Körperverletzung ist Körperverletzung. Diesen sexistischen Mist, kann sich ja niemand anhören. Das es genug Männer gibt die darunter leiden, beweisen dieses Forum, Bücher und Erfahrungen. Aber selbst wenn das alles nichts zählen würde, ist das abschneiden von erogenen Körperteilen sehr schmerzhaft, einmal der Eingriff selber, vor allem wenn er als Säugling ohne Betäubung erfolgt und auch der postoperative Schmerz ist erheblich. Natürlich schadet der Eingriff. Unter anderem erschafft er kognitive Disonanzen. Daher ist dieses brutale Ritual auch so schwer abzuschaffen. Es darf halt einfach nicht falsch sein, sonst müssten sich die Eltern ja eingestehen das ihnen selber als Kind von ihren Eltern erheblicher Schaden zugefügt wurde und sie ihren Kindern ebenfalls großen Schaden zugefügt haben. Das blenden diese Menschen aus, es wäre zu schmerzhaft und nur schwer auszuhalten.

    Das erklärt, macht es aber nicht besser.

    Als wenn Religion Körperverletzung rechtfertigen kann

    Einfach wiederlich

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Wer sich mit einem Thema ins Radio traut, von dem man aber auch nicht den leisesten Schimmer an Fachwissen besitzt, diskreditiert sich eben so richtig in voller Öffentlichkeit. Sein Problem.
    Allerdings war das natürlich 2012. Seitdem sind Jahre vergangen. Und vielleicht waren diese ja Jahre des Lesens, Zuhörens, Verstehens und der Einsicht.

  • Glauben tue ich das erst, wenn mal ein Kirchenvertreter zugibt, dass er sich geirrt hat und die Betroffenen um Entschuldigung bittet.

    Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass einer vom Schlage dieses Professors zugibt, die Wünsche Erwachsener zu Unrecht über die Rechte und Würde von Kindern gestellt zu haben.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Man sollte dem Herrn Hochhuth auf keinen Fall an die Krawatte gehen. Die Krawatte ist doch gewissermaßen der symbolische Phallus des Mannes. Eine solche demütigenden Gewalthandlung und dieses Gefühl der Ohnmacht kann ein schweres, lebenslang nachwirkendes Trauma auslösen.
    Man muss sich mal vergegenwärtigen, was für Ängste alleine die Androhung auslösen können - selbst bei einem erwachsenen Mann!

    Schließlich ist die Verletzung irreversibel, bekanntlich ist die Krawatte beim Mann ja fest angewachsen. Und wie sieht das aus, wenn man mit gestutzter Krawatte einen Duschraum betritt? Da schämt man sich doch!
    Und die Krawatte ist hochgradig mit Nerven durchzogen, da nützt Emla-Salbe gar nichts - diese Schmerzen!
    Auf der anderen Seite ist das Krawattenabschneiden natürlich eine uuuuuralte Tradition.....
    aber bei einem erwachsenen Mann, nein, das geht doch gar nicht! Man sollte besser kleine Jungen nehmen, die können viel mehr ab.
    Wie, die tragen keine Krawatten? So was aber auch!

    There is no skin like foreskin

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