Stellungnahme von pro familia NRW zur Frage der Jungen-Beschneidung

  • Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung von pro familia NRW 2013
    Wuppertal, 09. März 2013

    "Die Genitalbeschneidung verletzt das grundgesetzlich verbriefte Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht und die UNO-Kinderrechtskonvention schützen Jungen genauso wie Mädchen vor jeder Form körperlicher Gewaltanwendung."

    "Wir teilen die Auffassung von Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V):

    "Aus ärztlicher Sicht stellt die Beschneidung einen höchst bedenklichen, gefährlichen und mit Schmerzen verbundenen Eingriff dar. Die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist somit auch aus ärztlicher Sicht richtig. Sie verändert den Körper des Kindes irreversibel, ohne dass dafür eine medizinische Indikation vorliegt. Der Eingriff (...) ist mit einer nicht zu vernachlässigenden Komplikationsrate von immerhin 6% belastet. Sofern dieser Eingriff nach mosaischem und nach klassischem muslimischem Ritus traditionell ohne Analgesie durchgeführt wird, ist diese Art der Beschneidung ein mit erheblichen Schmerzen verbundener Eingriff, der damit sogar in die Nähe der schweren Körperverletzung rückt“. (2)

    http://www.profamilia.de/fileadmin/land…eschneidung.pdf

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Bravo pro familia!!! (nocut)

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Diese Ansicht ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber meines Erachtens immer noch viel zu zurückhaltend. Sachgerecht wäre allein, Genitalverstümmelung aufgrund der irreversiblen körperlichen und seelischen Folgen für die Opfer als besonders schweres Sexualverbrechen zu behandeln. Der gesamte Tatbestand der Körperverletzung einschließlich der schweren Körperverletzung berücksichtigt die sexuelle Dimension der Sache nicht. Erforderlich wäre die Einführung eines § 176c ins Strafgesetzbuch, der weibliche, männliche und intersexuelle Kinder gleichermaßen vor der Verstümmelung ihrer Genitalien schützt - doch die Gesellschaft scheint noch nicht reif dafür zu sein.

  • Das sind Verbände. Die haben unterschiedliche Interessen abzuwägen. Müssen Quellen professionell studieren und absichern. Das dauert.
    Ein SERIÖSES Gesetzesverfahren hätte auch VIEL LÄNGER gedauert!
    Nicht pro familia war langsam, sondern die haben eben seriös gearbeitet und bieten jetzt ja auch ein faktenfundiertes Ergebnis und keinen dilletantischen Quatsch wie der Gesetzgeber - sondern das Gesetzesverfahren war viel zu schnell.

  • Ein SERIÖSES Gesetzesvefahren hätte auch VIEL LÄNGER gedauert!
    Nicht pro familia war langsam, sondern die haben eben seriös gearbeitet und bieten jetzt ja auch ein faktenfundiertes Ergebnis und keinen dilletantischen Quatsch wie der Gesetzgeber - sondern das Gesetzesverfahren war viel zu schnell.


    12.12.12 Bundestag
    14.12.12 Bundesrat
    20.12.12 Gauck

    Gab es schon einmal ein Gesetz, das so schnell in Kraft gesetz worden ist? Man hätte den Eindruck bekommen können, es ginge um den Fortbestand der Nation.

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