War jemand aus dem Forum dort? Ich leider nicht, erlaube mir aber den Artikel darüber auszugsweise zu kommentieren. Offensichtlich wurde altbekannter pseudowissenschaftlicher Unfug in entspannter bildungsbürgerlicher Atmosphäre breit geklopft:
Quote"Der Jurist PD Dr. Edward Schramm (Universität Tübingen) zeigte einleitend die Bandbreite der juristischen Positionen zum Thema Beschneidung auf. Er verdeutlichte zugleich, dass die Beschneidung von Knaben mit Einwilligung der Eltern weltweit straflos ist (ev-akademie-baden.de)..."
Aus der Tatsache, dass es weltweit praktiziert wird, strafrechtlich jedoch nicht verfolgt wird, kommt er zu dem Schluss, es sei weltweit straflos. Dazu kann ich nur sagen, dass dies eine etwas schlichte rechtswissenschaftliche Herangehensweise an die Problematik darstellt, dafür dass er Jurist an der Uni Tübingen ist. Nach dieser Logik müsste der deutsche Rechtsstaat alle seine Gesetze auf weltweite Verwendung prüfen. Jede gesetzliche Regelung, die in Deutschland einzigartig wäre und nirgendwo in der Welt verwendet würde, müsste dann schleunigst abgeschafft werden. Würde das im Umkehrschluss zu einem längst überfälligen Tempolimit auf deutschen Autobahnen führen, hätte es meiner Ansicht nach sogar einen positiven Effekt.
Quote"...Das Beschneidungsgesetz vom Dezember bedeute daher einen Rückkehr zur Normalität: Jungen dürfen in Deutschland weiter beschnitten werden, allerdings müssen die Ärzte den Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" vornehmen."
Jetzt bin ich aber beeindruckt: es müssen (oder dürfen?) also auch Ärzte den Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehmen. Gut, dass das mal jemand gesagt hat. Hoffentlich wissen die Ärzte das alle.
Quote"Mit den Auswirkungen von Beschneidungen auf das seelische Wohl von Kindern setzte sich PD Dr. Martina Pitzer, Leiterin der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Städtischen Klinikum Karlsruhe, auseinander. Entscheidend sei unter anderem, ob man durch die Beschneidung gerade eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit bzw. Identität erlange oder aus einer Gruppe ausgegrenzt werde. Letztlich sei die Bewertung der Beschneidung eine vor allem sehr subjektive Angelegenheit, die aus ihrem Kontext nicht herausgerissen werden dürfe."
Wenn ich das richtig verstehe, soll nach Ansicht der Psychiaterin das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegenüber der Intoleranz der Straße zurücktreten, weil in bestimmten sozialen Gruppen Jungs nichts besseres zu tun hätten, als sich gegenseitig auf den Pimmel zu schauen? Mit ihrer Auffassung würde sie außerdem der Förderung von Gruppenbildung durch körperliche Merkmale positiv gegenüber stehen. Das heißt, die Ausgrenzung wegen Haut-, Haarfarbe, Gesichtszügen etc. müsste nach Auffassung von Dr. Martina Pitzer konsequenterweise ebenso ein Sozialverhalten darstellen, das nicht nur hinzunehmen, sondern sogar ausdrücklich in seiner Korrektheit zu bestätigen wäre, so wie dies mit ihrer Auslegung des Beschneidungsgesetzes offensichtlich der Fall zu sein scheint. Oder spielt für sie am Ende doch nur die Faszination durch den Anblick der freiliegenden Eichel eine Rolle? Ich frage mich manchmal, was in manchen Köpfen eigentlich vorgeht.