Der deutsche Ethikrat zur rituellen Bescheidung

  • Jedes Mitglied des Ethikrats (wie Reinhard Merkel, Leo Latasch, Ilhan Ilkilic) hatte die Petition vom 20. Juli ( § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation ) früh genug vor dem 23. August von mir per Mail erhalten; entsprechend jedes Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, wo Justizsenator Thomas Heilmann 2012 über die verhinderte Strafverfolgung de facto die Legalisierung der Beschneidung anstrebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Edward von Roy (30. August 2012 um 21:20)

  • Die Sache bleibt interessant. Man kämpft praktisch mit dem Rücken an der Wand. Ständig werden Argumente strapaziert, die längst von Fachleuten widerlegt sind. Insbesondere ist der politische Werdegang, woran der Ethik-Rat beteiligt ist, interessant. Leider hat man hier nicht die Möglichkeit, wie damals bei der Stop-Schild Aktion in Sachen Kinderporno, die Sache sang- und klanglos unter gehen zu lassen.

    Die Politiker, auch die Kanzlerin, hatten sich in einer überweltigenden Mehrheit, frühzeitig für die Beschneidung festgelegt, und merken nun, das sie in eine arge Zwangslage und Zwickmühle geraten sind. Hier rauszukommen, und trotzdem das Gesicht zu wahren, dürfte kaum gelingen. Dafür, wird auf beiden Seiten, zu verbissen gekämpft. Wie gesagt, es bleibt spannend.


    Grüße, Rudi Gems

  • Danke für das Dokument. Gut, dass wir das nachhalten.

    Grad nochmal durchgelesen. Na die Rechtslogik des Herrn Höfling ist wirklich der Hammer und verdient eine Zusammenfassung.

    Er sieht tatsächlich keine Rechtsanalogie zwischen Zeugen Jehovas, die Ihr Kind in bestem religiösen Glauben eine medizinische Versorgung vorenthalten, und der religiösen Beschneidung. Wie weit "unten" muss bei ihm die Vorhautamputaion mit all seinen Schmerzen und Komplikationen rangieren, wenn man sich vor Augen hält, dass sogar allein die religiös begründete Vorenthaltung einer öffentlichen Schulbildung (zurecht) unter Strafe steht.

    Ach ja, hier wird's auch nochmal abendeuterlich: Die FGM sieht er im Gegensatz zur Penisverstümmelung nur deswegen strafberechtigt, weil für Ihn hier primär die Intention relevant ist (im Gegensatz zu o.g. Bsp wo die Wirkung auf die betroffene Person im Vordergrund steht) und diese sei "Demütigung" und "Diskriminierung". Mal davon abgesehen, dass dies grober Unfug ist (Tradition ist hier offensichtlich der Hintergrund, sollte er als Ägyptologe eigentlich wissen) bedeutet dies, wenn die Intention liebevoller Religionswahn wäre, müsste der Staat FGM erlauben?

    Herr Höfling, man muss sich doch sehr wundern. :thumbdown:

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Darin liegt ja auch ein ziemlich starker Kulturrelativismus: der FGM wird ein modernes und aufgeklärtes Frauenbild entgegengehalten (deshalb ist FGM entwürdigend), während bei der Knabenbeschneidung auf ein "uraltes" Ritual der monotheistischen Religionen gepocht wird.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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